Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen |
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Schon. Aber da ein Religionslehrer kein Schul-Pflichtfach unterrichtet, Schüler können sich vom Religionsunterricht abmelden, kann ein Religionslehrer für ein Schul-Pflichtfach "Ethik" nicht in Frage kommen, es sei denn, er kann ein Lehramtsstudium bestehend aus zwei Pflichtfächern vorweisen, von denen eines aus PP besteht. |
Es gibt in Österreich Menschen, die ohne irgendein abgeschlossenes Studium - ganz zu schweigen von einem abgeschlossenen Lehramtsstudium - bereits seit mehreren Jahren sehr erfolgreich an Gymnasien unterrichten, und zwar inklusive Matura-Klassen. Warum sollten es die "einfacher" haben als ein Religionslehrer?
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18.08.2015 14:59 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Ich habe irgendwie den Eindruck, dass eine "Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen" ein Thema sein könnte, über das auch im nächsten Jahr auch unter Atheist/inn/en unterschiedlich gedacht werden wird.
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22.08.2015 10:11 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Aber geh - Religion ist meines Wissens für alle, die einer Religionsgemeinschaft, die Religionsunterricht anbietet, angehören und nicht vom Religionsunterricht abgemeldet sind, ein Pflichtfach.
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28.09.2015 10:54 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Weil man sich von einem Pflichtgegenstand abmelden kann
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Na klar kann man sich in Österreich - unter bestimmten Voraussetzungen - von einem Pflichtfach abmelden.
Du kannst die Richtigkeit meiner Aussage - auch in diesem Fall - sehr leicht nachprüfen. Überleg dir dazu einfach mal, ob du ebenfalls zu meiner Schlussfolgerung kommst:
1) Prämisse 1: Religion ist für manche Schülerinnen und Schüler ein Pflichtgegenstand.^1
2) Prämisse 2: Vom Religionsunterricht kann man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden.^1
3) Schlussfolgerung: Es gibt mindestens einen Pflichtgegenstand, von dem man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden kann.
^1 https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsu...t_in_Österreich
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29.09.2015 18:52 |
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ALO Atheist
Moderator
Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857
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Das habe ich nicht bestritten. Ich habe gesagt, dass ein Religionslehrer keinen Pflichtgegenstand unterrichtet - natürlich im Sinne von für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und ohne Möglichkeit der Abmeldung.
Zitat: "Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann in den ersten fünf (laut Rundschreiben des BMBWK Nr 5/2007) Kalendertagen eines Schuljahres erfolgen, durch die Eltern des Schülers bis zum 14. Lebensjahr, danach durch den Schüler selbst. Der Besuch des Unterrichtes einer anderen Religion ist für die Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, untersagt."^1
Es ist also möglich, dass in einer Klasse überhaupt kein Religionsunterricht stattfindet.
^1 http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsun...%C3%96sterreich
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30.09.2015 17:01 |
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BlackWiddow
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In der UNESCO-Schule Hegelgasse gibt es nur Ethikunterricht, wie mir eine Mutter heute berichtet hat.
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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
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30.09.2015 17:53 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Du hast geschrieben:
Zitat: |
Original von ALO Atheist
Ein Religionslehrer unterrichtet kein Pflichtfach. |
Das ist - in dieser allgemeinen Formulierung - meiner Einschätzung nach nicht der Fall.
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30.09.2015 22:15 |
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