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Zum Ende der Seite springen Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
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 RE: Schulpflichtfach "Ethik" ALO Atheist 18.08.2015 15:08
 RE: Schulpflichtfach "Ethik" Der Brunnen ohne Krug 28.09.2015 10:54
 RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen ALO Atheist 29.09.2015 16:39
 RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen Der Brunnen ohne Krug 29.09.2015 18:52
 RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen ALO Atheist 30.09.2015 17:01
 RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen BlackWiddow 30.09.2015 17:53
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 RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen Der Brunnen ohne Krug 31.05.2015 23:15
 RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen Der Brunnen ohne Krug 22.08.2015 10:11

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ALO Atheist
Moderator


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Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857

RE: Schulpflichtfach "Ethik" antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Ein Religionslehrer unterrichtet kein Pflichtfach.
18.08.2015 15:08 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Der Brunnen ohne Krug
unregistriert
RE: Schulpflichtfach "Ethik" antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Aber geh - Religion ist meines Wissens für alle, die einer Religionsgemeinschaft, die Religionsunterricht anbietet, angehören und nicht vom Religionsunterricht abgemeldet sind, ein Pflichtfach.
28.09.2015 10:54
ALO Atheist
Moderator


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Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857

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Weil man sich von einem Pflichtgegenstand abmelden kann Kopfpatsch
29.09.2015 16:39 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Der Brunnen ohne Krug
unregistriert
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Zitat:
Original von ALO Atheist
Weil man sich von einem Pflichtgegenstand abmelden kann Kopfpatsch

Na klar kann man sich in Österreich - unter bestimmten Voraussetzungen - von einem Pflichtfach abmelden. Lachen

Du kannst die Richtigkeit meiner Aussage - auch in diesem Fall - sehr leicht nachprüfen. Überleg dir dazu einfach mal, ob du ebenfalls zu meiner Schlussfolgerung kommst:

1) Prämisse 1: Religion ist für manche Schülerinnen und Schüler ein Pflichtgegenstand.^1
2) Prämisse 2: Vom Religionsunterricht kann man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden.^1

3) Schlussfolgerung: Es gibt mindestens einen Pflichtgegenstand, von dem man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden kann.

^1 https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsu...t_in_Österreich
29.09.2015 18:52
ALO Atheist
Moderator


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Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857

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Das habe ich nicht bestritten. Ich habe gesagt, dass ein Religionslehrer keinen Pflichtgegenstand unterrichtet - natürlich im Sinne von für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und ohne Möglichkeit der Abmeldung.

Zitat: "Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann in den ersten fünf (laut Rundschreiben des BMBWK Nr 5/2007) Kalendertagen eines Schuljahres erfolgen, durch die Eltern des Schülers bis zum 14. Lebensjahr, danach durch den Schüler selbst. Der Besuch des Unterrichtes einer anderen Religion ist für die Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, untersagt."^1

Es ist also möglich, dass in einer Klasse überhaupt kein Religionsunterricht stattfindet.

^1 http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsun...%C3%96sterreich
30.09.2015 17:01 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
BlackWiddow BlackWiddow ist weiblich
Moderator


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Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 2.639
Herkunft: Weinvietel

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In der UNESCO-Schule Hegelgasse gibt es nur Ethikunterricht, wie mir eine Mutter heute berichtet hat.

__________________

Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
30.09.2015 17:53 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Der Brunnen ohne Krug
unregistriert
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Du hast geschrieben:

Zitat:
Original von ALO Atheist
Ein Religionslehrer unterrichtet kein Pflichtfach.

Das ist - in dieser allgemeinen Formulierung - meiner Einschätzung nach nicht der Fall.
30.09.2015 22:15
Der Brunnen ohne Krug
unregistriert
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Zitat:
Original von nicolai
Sollte das nicht ohnehin durch das österreichische Vereinsrecht klar vorgegeben sein ? Ich glaube mich zu erinnern, daß "Vorstand", bzw. "Präsidium" ohnehin durch regelmäßige Wahlen (resp. "Entlastung" und "Neuwahl") von der "Vollversammlung" (resp. den "Deputierten" der Mitglieder) zu bestätigen sind. [...]

Wo du Recht hast, da hast du Recht.
31.05.2015 23:15
Der Brunnen ohne Krug
unregistriert
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Ich habe irgendwie den Eindruck, dass eine "Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen" ein Thema sein könnte, über das auch im nächsten Jahr auch unter Atheist/inn/en unterschiedlich gedacht werden wird.
22.08.2015 10:11
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