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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Aber geh - Religion ist meines Wissens für alle, die einer Religionsgemeinschaft, die Religionsunterricht anbietet, angehören und nicht vom Religionsunterricht abgemeldet sind, ein Pflichtfach.
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28.09.2015 10:54 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Weil man sich von einem Pflichtgegenstand abmelden kann
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Na klar kann man sich in Österreich - unter bestimmten Voraussetzungen - von einem Pflichtfach abmelden.
Du kannst die Richtigkeit meiner Aussage - auch in diesem Fall - sehr leicht nachprüfen. Überleg dir dazu einfach mal, ob du ebenfalls zu meiner Schlussfolgerung kommst:
1) Prämisse 1: Religion ist für manche Schülerinnen und Schüler ein Pflichtgegenstand.^1
2) Prämisse 2: Vom Religionsunterricht kann man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden.^1
3) Schlussfolgerung: Es gibt mindestens einen Pflichtgegenstand, von dem man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden kann.
^1 https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsu...t_in_Österreich
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29.09.2015 18:52 |
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ALO Atheist
Moderator
Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857
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Das habe ich nicht bestritten. Ich habe gesagt, dass ein Religionslehrer keinen Pflichtgegenstand unterrichtet - natürlich im Sinne von für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und ohne Möglichkeit der Abmeldung.
Zitat: "Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann in den ersten fünf (laut Rundschreiben des BMBWK Nr 5/2007) Kalendertagen eines Schuljahres erfolgen, durch die Eltern des Schülers bis zum 14. Lebensjahr, danach durch den Schüler selbst. Der Besuch des Unterrichtes einer anderen Religion ist für die Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, untersagt."^1
Es ist also möglich, dass in einer Klasse überhaupt kein Religionsunterricht stattfindet.
^1 http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsun...%C3%96sterreich
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30.09.2015 17:01 |
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BlackWiddow
Moderator
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In der UNESCO-Schule Hegelgasse gibt es nur Ethikunterricht, wie mir eine Mutter heute berichtet hat.
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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
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30.09.2015 17:53 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Du hast geschrieben:
Zitat: |
Original von ALO Atheist
Ein Religionslehrer unterrichtet kein Pflichtfach. |
Das ist - in dieser allgemeinen Formulierung - meiner Einschätzung nach nicht der Fall.
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30.09.2015 22:15 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von nicolai
Sollte das nicht ohnehin durch das österreichische Vereinsrecht klar vorgegeben sein ? Ich glaube mich zu erinnern, daß "Vorstand", bzw. "Präsidium" ohnehin durch regelmäßige Wahlen (resp. "Entlastung" und "Neuwahl") von der "Vollversammlung" (resp. den "Deputierten" der Mitglieder) zu bestätigen sind. [...] |
Wo du Recht hast, da hast du Recht.
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31.05.2015 23:15 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Ich habe irgendwie den Eindruck, dass eine "Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen" ein Thema sein könnte, über das auch im nächsten Jahr auch unter Atheist/inn/en unterschiedlich gedacht werden wird.
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22.08.2015 10:11 |
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