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Zum Ende der Seite springen Justizskandal
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Justizskandal ANN-INCOGNITO-NA 02.09.2008 17:24
 RE: Justizskandal ANN-INCOGNITO-NA 03.09.2008 05:31
 RE: Justizskandal wgroiss 03.09.2008 15:17
 RE: Justizskandal wgroiss 02.09.2008 17:43

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ANN-INCOGNITO-NA
Magister/ra


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Dabei seit: 07.05.2008
Beiträge: 236

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"Scharia in Deutschland?"
Eine Richterin in Frankfurt hat einer Marokkanerin, die von ihrem Ehemann misshandelt wurde, die schnelle Scheidung verweigert. Zur Begründung verwies sie auf den Koran. Von Andreas Oswald

http://www.tagesspiegel.de/politik/deuts...;art122,1880892

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Etiam ille est fur qui hominum fiducia rapit
02.09.2008 17:24 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
ANN-INCOGNITO-NA
Magister/ra


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Dabei seit: 07.05.2008
Beiträge: 236

Themenstarter Thema begonnen von ANN-INCOGNITO-NA
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Zitat:
Expertin: Entscheidung auch nach marokkanischem Recht falsch


Zitat:
Dass die Familienrichterin in diesem Fall eine ganz offenkundig unzumutbare Härte ablehnte, kann Reinhard Singer, Professor für Familienrecht an der Humboldt-Universität Berlin nicht nachvollziehen. "Misshandlungen und Ehebruch sind die klassischen Fälle einer sofortigen Scheidung", sagte Singer dem Tagesspiegel. "Davon auszugehen, dass die Frau mit der Heirat im marokkanischen Kulturkreis gewissermaßen in die Misshandlung eingewilligt hat, ist absurd." Wer in Deutschland lebe, sagte Singer, für den gelten die deutschen Gesetze.
Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, eine Expertin für die Anwendung islamrechtlicher Normen an deutschen Gerichten, sagte dem Tagesspiegel: "Selbst wenn beide Ehepartner Marokkaner sind und in Deutschland nach marokkanischem Recht geschieden würden, hätte die Richterin unrecht. Das erst kürzlich reformierte marokkanische Familienrecht ist eines der modernsten Nordafrikas. Ein Recht des Mannes auf Züchtigung der Ehefrau ist dort nicht verankert."


Zitat:
Zitat: Zeit Online:
Das tut für den Fall, wie gesagt, eigentlich nichts zur Sache, weil unsere Rechtsgrundlage das BGB und nicht eine hergebrachte Auslegung der Scharia ist, die selbst Marokko hinter sich zu lassen bemüht ist. Es zeigt aber, wes Geistes die Kulturrelativisten sind, die für jeden Rückstand immer ein kulturelles Argument finden, wie in diesem Fall die Frankfurter Richterin. Sie machen, ob sie es wissen oder nicht, mit den Fundamentalisten gemeinsame Sache. Sie sind genauso schlimme Feinde jeden humanen Fortschritts wie jene, weil auch sie sich Kulturen als statische Blöcke vorstellen, an die man nicht rühren darf.


Das Frankfurter Amtsgericht hat die Richterin abgesetzt.


Zitat:
Zitat von Werner Attinger KR-Kandidat ZH-N:
Vielleicht müsste eine parteiunabhängige Organisation gegründet werden, die sich speziell mit Menschenrechtsverletzungen befasst, die durch religiösen Glauben und religiöse Gesetze verursacht werden. Damit diese öffentlich kompetent vertreten werden können - im Sinne der Aufklärung und Enttabuisierung und besonders auch für die betroffenen Menschen, damit sie in ihrem Leiden, das durch religiösmotivierte psychische Gewalt verursacht wird, nicht alleine gelassen fühlen müssen. Ergänzend zu Ihren Aeusserungen betr. Frauenverachtung des Islam möchte ich auch auf die meist katastrophale Lage von homosexuellen Jugendlichen und Erwachsenen in moslemischem Familien und Gemeinschaften hinweisen. (Aber auch anderer Religionen wie beispielsweise bei Hinduisten, Zeugen Yehovas, Freikirchen und andern christlichen Sekten, orthodoxen Juden, usw.). Ich beziehe mich in dieser Aussage u.a. auf meine langjährige psychotherapeutische Arbeit.


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Etiam ille est fur qui hominum fiducia rapit
03.09.2008 05:31 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
wgroiss wgroiss ist männlich
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Dabei seit: 24.07.2008
Beiträge: 833
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Richter sind halt aiuch nur Menschen. Dass eine deutsche Richterin nicht die aktuellsten marokkanischen Gesetze kennt, tja, kann vorkommen, würde ich sagen.
Allerdings, es funktioniert doch ohnehin alles: die Richterin wurde abgesetzt, jetzt wird wahrscheinlich eine neue Verhandlung angesetzt und dann gibt es ein neues Urteil. Fehlurteile gibt es halt, Berufungen dagegen ebenfalls.

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Religiöser Wahn ist eine psychische Krankheit die zum Tode führen kann.
03.09.2008 15:17 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wgroiss wgroiss ist männlich
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Dabei seit: 24.07.2008
Beiträge: 833
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Ja das ist so im deutschen Recht: sind die beiden streitenden Parteien aus demselben Ausland, muss nach dem dort geltenden Recht geurteilt werden.

Deutschland muss halt Gesetze ändern, das wissen die sicherlich schon selbst.

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Religiöser Wahn ist eine psychische Krankheit die zum Tode führen kann.
02.09.2008 17:43 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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