demophilo
Dozent/in
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Beiträge: 770
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Leider kommt es bei Abmeldungen vom Religionsunterricht immer wieder zu Verletzungen der Rechte der Schüler. Ab 14 ist man voll religionsmündig. D. h. dass man höchst persönlich, ohne Einmischung anderer Menschen inklusive der Erzeihungsberechtigten über seine Religion sowie an der Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Veranstaltungen entscheidet. Man hat auch vollen Datenschutz über seine Entscheidungen zu erwarten und darf nicht schlechter gestellt werden, wenn man sich gegen den Mainstream entscheidet.
Es ist unserer Organisation schon zu Ohren gekommen, dass von Schülern, die das 14. Lebensjahr schon vollendet haben und sich vom Religionsunterricht abmelden, verlangt wird, einen Aufsatz über seine Gründe zu schreiben (mindestlänge 3 DIN A4 Seiten) zu schreiben und mit dem Direktor zu reden. Auf anderen Schulen ist es üblich unter dem Vorwand, dass die Eltern zustimmen müssen, dass die Schüler das Gebäude verlassen dürfen, eine entsprechdende Einverständniserklärung zu verlangen. Dabei wird so getan, als ob die Eltern diese Erklärung abliefern müssen, andernfalls sich die Schüler nicht abmelden könnten. Zumindest wird den Eltern auf diese Weise mitgeteilt, was ihre Schützlinge vor haben, um sie noch einmal zu "überreden".
Wir möchten solche Verstöße gegen die Menschenrechte sammeln. Um etwaigen juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen, bitte ich jedoch Details nicht in dieses Forum zu schreiben, sondern mir eine PN zu schicken. Sonst könnten Klagen wegen Rufschädigung und Kreditschädihung drohen. Postings ohne Details können und sollen jedoch hier erscheinen, um das gesammte Ausmaß publik zu machen.
__________________ Es gibt ein Leben vor dem Tod.
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22.10.2007 19:08 |
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Vanderfrois
Maturant/in
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In unserer Schule war es bis vor einigen Jahren üblich, dass der Direktor mit den Schülern reden wollte, warum dieser Schritt gewählt wird. Wobei er dies bevorzugt dann tat, wenn die Stunden jeweils aus Gründen der Stundenplan-Planung auf Randstunden fiehlen, meistens auf die Zeit nach 15 Uhr.
Auch wurde bei Schülern unter 18 Jahren das Einverständnis der Eltern verlangt. Mit Hilfe des Elternvereins und des SGA konnte dieses Problem allerdings gelöst werden.
Seit kurzem hat meine (ehemalige) Schule nun einen neuen Direktor, seit dem gibts sogar Vordrucke für die Abmeldung, wo praktisch nur mehr Name und Klasse einzutragen sind.
Ich werde mich mal im Bekanntenkreis diskret umhören, wie es da so aussieht.
lg Reknalf
__________________ Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott. Karl Kraus
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08.11.2007 17:05 |
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demophilo
Dozent/in
Dabei seit: 28.04.2007
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Themenstarter
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Ja, man sieht, dass man die Direktoren sanft auf die Finger Klopfen muss. Es passiert nichts, ohne dass man etwas macht.
__________________ Es gibt ein Leben vor dem Tod.
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12.11.2007 15:37 |
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