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Zum Ende der Seite springen Österreich die letzte Bastion des Nationalsozialismus ?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Österreich die letzte Bastion des Nationalsozialismus ? wgroiss 10.08.2008 16:53
 RE: Österreich die letzte Bastion des Nationalsozialismus ? wolfi 10.08.2008 20:13
 RE: Österreich die letzte Bastion des Nationalsozialismus ? wgroiss 10.08.2008 20:33

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wgroiss wgroiss ist männlich
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Dabei seit: 24.07.2008
Beiträge: 833
Herkunft: Österreich

Österreich die letzte Bastion des Nationalsozialismus ? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

ein sehr interessanter Artikel:

http://www.augustin.or.at/index.php?art_id=290

und noch mehr Seltsames:

http://www.ris.bka.gv.at/

Merkwürdiges erscheint gibt man als Suchbegriff "Wiedervereinigung" oder "Gott" usw. ein

__________________
Religiöser Wahn ist eine psychische Krankheit die zum Tode führen kann.
10.08.2008 16:53 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


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Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

RE: Österreich die letzte Bastion des Nationalsozialismus ? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

der augustin-artikel ist ein alter hut.
im bundesrechtsbereinigungsgesetz wird das gesetz über gesundheitsämter nicht als gesetz genannt, das weiter im rechtsbestand bleibt.
auch vorher war es zwar noch im rechtsbestand, aber natürlich nicht anzuwenden.
ich zitiere aus dem Rechts-Überleitungsgesetz:
"§ 1. (1) Alle nach dem 13. März 1938 erlassenen Gesetze und Verordnungen sowie alle einzelnen Bestimmungen in solchen Rechtsvorschriften, die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes widersprechen oder typisches Gedankengut des Nationalsozialismus enthalten, werden aufgehoben."

Interessanterweise hat man es aber doch für notwendig erachtet, §1, Absatz 2 zu ändern, und zwar von:
"(2) Die Provisorische Staatsregierung stellt mittels Kundmachung fest, welche Rechtsvorschriften im Sinne des Abs. (1) als aufgehoben zu gelten haben. Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden sind an die Feststellungen dieser Kundmachungen gebunden." (StGBl 6/1945)
auf
"(2) Die Bundesregierung kann durch Kundmachung feststellen, welche Rechtsvorschriften im Sinne des Abs. 1 als aufgehoben zu gelten haben. Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden sind an die Feststellungen einer solchen Kundmachung gebunden." (BGBl 100/2003)

offensichtlich waren sich die juristen nicht sicher
10.08.2008 20:13 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wgroiss wgroiss ist männlich
Dozent/in


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Dabei seit: 24.07.2008
Beiträge: 833
Herkunft: Österreich

Themenstarter Thema begonnen von wgroiss
RE: Österreich die letzte Bastion des Nationalsozialismus ? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

stimmt, der Artikel ist aus dem Jahr 2000. Habe aber jahrelang nicht in Österreich gelebt und bin etwas überrascht über die hier in der Bevölkerung herrschende "nationale" Gesinnung, daher hat mich dieser Artikel erstaunt.
Danke jedenfalls für die Aufklärung.

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10.08.2008 20:33 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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