simplicius
Magister/ra
Dabei seit: 28.10.2007
Beiträge: 275
Herkunft: Gondwana
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Ich bin zwar noch nicht Mitglied im Verein, habe aber vor es demnächst zu werden.
Eine interessante Frage stellt sich mir:
Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar. Ob dies nur für die Katholen gilt weiß ich nicht. Vielleicht kann mir das jemand von euch beantworten.
Warum ist Atheismus keine staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaft?
Wenn er es wäre, könnte man den Vereinsbeitrag steuerlich absetzen?
Es geht mir bei dieser Frage nicht um ein paar Euro, sondern um Gleichstellung mit anderen Galubensgemeinschaften.
__________________ Religion ist heilbar.
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31.05.2008 13:07 |
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wolfi
Doktor/rix*
Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434
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erstens: es heißt kirchen_beitrag_, in deutschland ist es tatsächlich eine _steuer_, die vom finanzamt eingehoben wird
zweitens: die absetzbarkeit gilt natürlich für jede _anerkannte_ religionsgesellschaft, es entzieht sich jedoch meiner kenntnis, ob es für die religionsgesellschaften in der "vorhölle", die sogenannten "religiösen bekenntnisgemeinschaften", auch schon gilt
drittens: was hat atheismus mit "glauben" zu tun? nein, scherz beiseite. das problem ist, dass die meisten regelungen, die die kirchenprivilegien betreffen, aus den 70er-Jahren des vorvorigen jahrhunderts stammen.
es wäre aber durchaus mal überlegenswert, den mitgliedsbeitrag in der lohnsteuererklärung anzuführen, und das bis zum vfgh mal durchzuziehen...
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01.06.2008 18:45 |
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