Ramon
Normaler Mensch
   

Registration Date: 23.11.2008
Posts: 6,845
Herkunft: Niederbayern
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Wo fragt denn der Arbeitgeber, wenn ein gesetzlicher Feiertag vorliegt, aber gearbeitet werden soll oder muss, welcher Glaubensgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört? Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag, wer da arbeiten muss, bekommt seine Feiertagszulage, und die Sache ist erledigt. Eine Ungleichbehandlung wäre ja nur gegeben, wenn die christlichen Mitarbeiter nicht in den Arbeitsplan aufgenommen werden würden, nur weil am Karfreitag, so ihr Glaube, nicht gearbeitet werden darf. An den gesetzlichen Feiertagen muss deshalb nichts geändert werden.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
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11.07.2016 17:54 |
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nicolai
Superintelligenz
  

Registration Date: 05.02.2010
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Original von Ramon
Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag, wer da arbeiten muss, bekommt seine Feiertagszulage, und die Sache ist erledigt. |
Vielleicht in Deutschland; in Österreich ist der Karfreitag kein "gesetzlicher" Feiertag, ja mit Ausnahme der Angehörigen evangelischer "Glaubensrichtungen" für niemanden überhaupt ein Feiertag. Bei uns werdt gaunz normal bucklt am Koarfreitog...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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12.07.2016 23:41 |
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BlackWiddow

Moderator
 

Registration Date: 06.12.2008
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Die Evangelischen haben frei.
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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
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16.07.2016 14:04 |
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