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Zum Ende der Seite springen Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen BlackWiddow 16.04.2016 12:26
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 16.04.2016 17:30
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Roland 16.04.2016 23:57
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 17.04.2016 16:49
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen ALO Atheist 17.04.2016 14:58
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 17.04.2016 17:06
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen ALO Atheist 17.04.2016 18:18
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 18.04.2016 18:03
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Roland 17.04.2016 22:31
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 18.04.2016 18:13
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Roland 18.04.2016 22:08
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 24.04.2016 18:10
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Roland 24.04.2016 22:29
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 25.04.2016 09:45
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Roland 25.04.2016 11:58
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 25.04.2016 17:50
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Roland 25.04.2016 22:06
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Ramon 26.04.2016 12:15
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Der Brunnen ohne Krug 26.04.2016 13:48
 RE: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen Pallas Athene 26.04.2016 17:40
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BlackWiddow BlackWiddow ist weiblich
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Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

http://www.merkur.de/politik/jan-boehmer...en-6309683.html

Dieses Gedicht hat hat den fundamentalistisch-islamischen Despoten Erdogan dazu veranlasst, von Merkel zu verlangen, gegen den Verfasse einen Strafprozess zu verlkangen - ein Skandal und eine
Einschränkung der Meinungsfreiheit. Und was tut de Angie - sie kriecht diesem Erdowahn in den hintern:

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...-a-1087573.html

http://www.zeit.de/kultur/film/2016-04/j...iheit-kommentar

Nein, Frau Merkel, sie schaffen das nicht, sie schaffen dafür Deutschland und EUropa ab - what a shame.

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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
16.04.2016 12:26 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Als er folgendes Video drehte, hätte er wohl nicht mal im Traum daran gedacht, welche Leute sich mal zu seinen "Freunden" und "Verteidigern" zählen würden. Aber ich kann ihn beruhigen, denn die, die permanent das Abendland, Deutschland oder Europa bedroht sehen, haben an Meinungs-und Pressefreiheit, die es ohne Verantwortung (nur die Narrenfreiheit und die Unzurechnungsfähigkeit müssen sich nicht verantworten oder rechtfertigen), wenn die "Lügenpresse" nicht das sendet und druckt, was ihren kruden Ansichten zusagt, ohnehin kein Interesse.

https://www.youtube.com/watch?v=HMQkV5cTuoY Lachen

Dr. Angela Merkel (Zitat): "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen."

Und das ist auch kein Grund, dass sich irgendwer zu schämen hätte, sondern einfach nur gut so.

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16.04.2016 17:30 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Original von Ramon
Dr. Angela Merkel (Zitat): "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen."

Und das ist auch kein Grund, dass sich irgendwer zu schämen hätte, sondern einfach nur gut so.

Das stimmt so in keinster Weise: Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten ist es, in einem Beleidigungsverfahren das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. Damit wurde bereits vor der Pressekonferenz von Frau Merkel begonnen, da Erdogan bei der zuständigen Staatsanwaltsschaft einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat. Aussicht auf Erfolg hat der meines Erachtens nicht - aus dem Kontext der beanstandeten Sendung geht ganz klar hervor, dass Böhmermann den türkischen Ministerpräsidenten nicht beleidigt, sondern mit extrem überspitzten Formulierungen, wobei er auch noch wiederholt darauf hinwies, dass man mit so etwas niemanden direkt adressieren darf, seine berechtigte Kritik an ihm satirisch vorgetragen hat. Das sollte in der BRD nicht straftbar sein. Außerdem wird jedes Gericht wohl werten müssen, dass der Einbringer des Strafantrages in letzter Zeit beinahe zweitausend solcher Anträge in seinem Land eingebracht hat, unter anderem auch gegen mindestens einen Schüler. Ob einem die Satire Böhmermanns gefällt oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle, und die Politik hat auf dieses Verfahren in keinster Weise Einfluss.

Ganz anders ist das bei einem Strafantrag nach §103(1) der zum Beispiel im Fall der Beleidung ausländischer Staatsoberhäupter weit höhere Strafen vorsieht als der Beleidigungsparagraph. Neben verschiedenen anderen Voraussetzungen (die im Fall Böhmermann erfüllt sind) muss die Bundesregierung einer Aufnahme von Ermittlungen zustimmen, nicht zuletzt zum Schutz deutscher Bürger. Dass so eine Zustimmung nur nach reiflicher Überlegung, und nach Wertung der Situation und der Persönlichkeit des Antragstellers vorgenommen werden sollte, dürfte gängige Rechtsauffassung sein. Eine Regierung, die weiß, dass Herr Erdogan, vorsichtig formuliert, eine höchst umstrittene Persönlichkeit ist, die über die Lage der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, in der Türkei besorgt ist, und die den Paragraph 103(1) für entbehrlich hält, hätte der Aufnahme von Ermittlungen nach diesem Paragraphen niemals zustimmen dürfen. Dass sie es doch getan hat, um angeblich den Gerichten die Entscheidung zu überlassen, ist eine billige Ausrede, da bereits ein Verfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung anhängig ist. Die deutsche Regierung hat ganz einfach die politische Verantwortung, die ihr der Paragraph 104a zuschiebt, gegen besseres Wissen nicht wahrgenommen - und das ist alles andere als gut so. Sich dafür nur zu schämen, schiene mir allerdings auch viel zu wenig.

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Dr. Angela Merkel (Zitat): "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen."

Und das ist auch kein Grund, dass sich irgendwer zu schämen hätte, sondern einfach nur gut so.

Das stimmt so in keinster Weise: Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten ist es, in einem Beleidigungsverfahren das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. Damit wurde bereits vor der Pressekonferenz von Frau Merkel begonnen, da Erdogan bei der zuständigen Staatsanwaltsschaft einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat. Aussicht auf Erfolg hat der meines Erachtens nicht - aus dem Kontext der beanstandeten Sendung geht ganz klar hervor, dass Böhmermann den türkischen Ministerpräsidenten nicht beleidigt, sondern mit extrem überspitzten Formulierungen, wobei er auch noch wiederholt darauf hinwies, dass man mit so etwas niemanden direkt adressieren darf, seine berechtigte Kritik an ihm satirisch vorgetragen hat. Das sollte in der BRD nicht straftbar sein. Außerdem wird jedes Gericht wohl werten müssen, dass der Einbringer des Strafantrages in letzter Zeit beinahe zweitausend solcher Anträge in seinem Land eingebracht hat, unter anderem auch gegen mindestens einen Schüler. Ob einem die Satire Böhmermanns gefällt oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle, und die Politik hat auf dieses Verfahren in keinster Weise Einfluss.

Ganz anders ist das bei einem Strafantrag nach §103(1) der zum Beispiel im Fall der Beleidung ausländischer Staatsoberhäupter weit höhere Strafen vorsieht als der Beleidigungsparagraph. Neben verschiedenen anderen Voraussetzungen (die im Fall Böhmermann erfüllt sind) muss die Bundesregierung einer Aufnahme von Ermittlungen zustimmen, nicht zuletzt zum Schutz deutscher Bürger. Dass so eine Zustimmung nur nach reiflicher Überlegung, und nach Wertung der Situation und der Persönlichkeit des Antragstellers vorgenommen werden sollte, dürfte gängige Rechtsauffassung sein. Eine Regierung, die weiß, dass Herr Erdogan, vorsichtig formuliert, eine höchst umstrittene Persönlichkeit ist, die über die Lage der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, in der Türkei besorgt ist, und die den Paragraph 103(1) für entbehrlich hält, hätte der Aufnahme von Ermittlungen nach diesem Paragraphen niemals zustimmen dürfen. Dass sie es doch getan hat, um angeblich den Gerichten die Entscheidung zu überlassen, ist eine billige Ausrede, da bereits ein Verfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung anhängig ist. Die deutsche Regierung hat ganz einfach die politische Verantwortung, die ihr der Paragraph 104a zuschiebt, gegen besseres Wissen nicht wahrgenommen - und das ist alles andere als gut so. Sich dafür nur zu schämen, schiene mir allerdings auch viel zu wenig.



Die Bundesregierung muss der Aufnahme der Ermittlungen zustimmen, aber dann hat es sich auch. Der Rechtsstreit selbst ist dann eine Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Es besteht also keinerlei Grund, hier so zu tun, als wäre das dann etwas "ganz anderes". Und ich sehe hier auch keine billige Ausrede, sondern eher eine äußerst kluge und diplomatische Entscheidung. Denn jetzt wird der Paragraph 103 StGB wohl nicht mehr lange existieren. Und was Herrn Erdogan betrifft, so ist es in Deutschland so, dass jeder (auch ein Mörder, Politiker oder eine umstrittene Persönlichkeit) das Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit hat; Deine oder meine Gefühle spielen dabei keinerlei Rolle. Im Zentrum, und hier gehe ich auf Deinen ersten Absatz ein, steht dabei die Frage, ob Böhmermanns Erklärung, sein nachfolgendes Gedicht sei Schmähkritik und dürfe nicht öffentlich vorgetragen werden, dazu führt, dass es gerade deshalb doch keine Schmähkritik ist und öffentlich vorgetragen werden darf. Hier mag man mit guter Argumentation beide Seiten vertreten. Ich tendiere aber dazu, diese Konstellation nicht zuzulassen, weil sie es erlauben würde, Schmähkritik nach beliebiger Art und Weise in eine Art "Satiremantel" zu verpacken, um sie dann zulässig werden zu lassen.

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17.04.2016 16:49 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Link zu einem Artikel des Journalisten Florian Klenk über die Wichtigkeit des Böhmermann-Erdogan-Prozesses: http://www.falter.at/archiv/FALTER_20160...opa-wichtig-ist

Um den Satiriker Jan Böhmermann vor etwaigen radikalen Erdogan-Anhängern zu schützen, musste er von der Kölner Polizei unter eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung gestellt werden.^1

Eine der Pointen dieser Politfarce ist das bekundete Vorhaben der deutschen Bundesregierung, den dem Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zugrunde liegenden Paragrafen 103^2 bis 2018 gänzlich und ersatzlos zu streichen.^3

^1 Siehe http://www.n-tv.de/politik/Boehmermann-s...le17448471.html
^2 http://dejure.org/gesetze/StGB/103.html
^3 Siehe http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politi...abschaffen.html
17.04.2016 14:58 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Original von ALO Atheist

Eine der Pointen dieser Politfarce ist das bekundete Vorhaben der deutschen Bundesregierung, den dem Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zugrunde liegenden Paragrafen 103^2 bis 2018 gänzlich und ersatzlos zu streichen.^3

^1 Siehe http://www.n-tv.de/politik/Boehmermann-s...le17448471.html
^2 http://dejure.org/gesetze/StGB/103.html
^3 Siehe http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politi...abschaffen.html


Ich weiß nicht, was der besagte Polizeischutz mit der Sache und den Vorwürfen zu hat, aber ich würde es nicht als eine Politfarce ansehen, denn es gibt diesen Paragraphen. Er ist gültiges Recht, gegen das eventuell verstoßen wurde. Dies zu ignorieren seitens der Regierung, indem man eine juristische Prüfung nicht zulässt, fände ich problematisch und eines Rechtsstaates unwürdig. Von daher war die Entscheidung leider in der Sache konsequent.

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17.04.2016 17:06 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Aufgrund der Stimmengleichheit der deutschen Bundesregierung im Fall Böhmermann war die Entscheidung der Bundeskanzlerin letztlich ausschlaggebend.^1 Sie will das so - offenbar hat sie keine Eier (es gab schon anderslautende Meldungen satirischer Natur). Weshalb der Paragraf 103 erst 2018 und nicht gleich getilgt werden soll, wird sie wohl selbst am besten wissen. Und wenn sie meint, dass das, was Herr Böhmermann satirisch dargebracht hat, im demokratischen Deutschland des 21. Jahrhunderts strafrechtlich verfolgt werden müsse, dann macht sie sich im Deutschland des 21. Jahrhunderts selbst unerträglich. Aber Respekt vor dieser Kanzlerin: Sie ist eine begnadete Wahlhelferin der AfD.

^1 Siehe http://www.zeit.de/politik/2016-04/erdo-...jan-boehmermann
17.04.2016 18:18 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von ALO Atheist
Aufgrund der Stimmengleichheit der deutschen Bundesregierung im Fall Böhmermann war die Entscheidung der Bundeskanzlerin letztlich ausschlaggebend.^1 Sie will das so - offenbar hat sie keine Eier (es gab schon anderslautende Meldungen satirischer Natur). Weshalb der Paragraf 103 erst 2018 und nicht gleich getilgt werden soll, wird sie wohl selbst am besten wissen. Und wenn sie meint, dass das, was Herr Böhmermann satirisch dargebracht hat, im demokratischen Deutschland des 21. Jahrhunderts strafrechtlich verfolgt werden müsse - und da kann sie sich noch so betrübt bei der Abschiedsfeier von Hans-Dietrich Genscher zeigen -, macht sie sich im Deutschland des 21. Jahrhunderts selbst unerträglich. Aber Respekt vor dieser Kanzlerin: Sie ist eine begnadete Wahlhelferin der AfD.

^1 Siehe http://www.zeit.de/politik/2016-04/erdo-...jan-boehmermann


Was kümmert Dich denn jetzt die Abschaffung des besagten Paragraphen? Ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass Du dessen (sofortige) Abschaffung je gefordert hättest. Und im Gegensatz zu Dir, bin ich nicht der Meinung, dass man zur Wahlhelferin der AfD wird, nur weil man sich für geltendes Recht und geltende Rechtsnormen einsetzt. Und was die Trauerfeier von Hans-Dietrich Genscher und das Deutschland des 21 Jahrhunderts anbelangt, so will ich hoffen, dass im Gegensatz zur Türkei, wo sich ein Erdogan gern mal über geltendes Recht hinwegsetzt (oder sich die Gesetze selber macht), auch bei uns weiterhin (rechtlich) das gilt, was im Grundgesetz festgelegt wurde. Hier kann so mancher, nicht nur besagter Präsident, noch etwas lernen.

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18.04.2016 18:03 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Original von Ramon
... denn es gibt diesen Paragraphen. Er ist gültiges Recht, gegen das eventuell verstoßen wurde. Dies zu ignorieren seitens der Regierung, indem man eine juristische Prüfung nicht zulässt, fände ich problematisch und eines Rechtsstaates unwürdig. Von daher war die Entscheidung leider in der Sache konsequent.

Eine juristische Prüfung (nach dem Beleidigungsparagraphen) war bereits am Laufen. Das wollte und konnte die Bundesregierung nicht verhindern. Dass man nun einer Ermittlung nach dem "Majestätsbeleidgungs-Paragraphen" zustimmt (eine politische Entscheidung), den man selbst für obsolet hält, noch dazu mit der heuchlerischen Begründung, die Gerichte sollen entscheiden, ist einfach nur lächerlich. Ich fühle mich als Deutscher von dieser Regierung nicht mehr beschützt - in die Türkei werde ich demnächst auf keinen Fall reisen, und auch in Deutschland werde ich mich nur noch sehr vorsichtig bewegen.

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17.04.2016 22:31 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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... denn es gibt diesen Paragraphen. Er ist gültiges Recht, gegen das eventuell verstoßen wurde. Dies zu ignorieren seitens der Regierung, indem man eine juristische Prüfung nicht zulässt, fände ich problematisch und eines Rechtsstaates unwürdig. Von daher war die Entscheidung leider in der Sache konsequent.

Eine juristische Prüfung (nach dem Beleidigungsparagraphen) war bereits am Laufen. Das wollte und konnte die Bundesregierung nicht verhindern. Dass man nun einer Ermittlung nach dem "Majestätsbeleidgungs-Paragraphen" zustimmt (eine politische Entscheidung), den man selbst für obsolet hält, noch dazu mit der heuchlerischen Begründung, die Gerichte sollen entscheiden, ist einfach nur lächerlich. Ich fühle mich als Deutscher von dieser Regierung nicht mehr beschützt - in die Türkei werde ich demnächst auf keinen Fall reisen, und auch in Deutschland werde ich mich nur noch sehr vorsichtig bewegen.


Du kannst tun und lassen, was immer Du willst, aber Gesetze, Rechtsnormen, Verbote oder Vorschriften, da kann und darf auch eine Frau Merkel nichts dran ändern, gelten so lange, wie sie in den Gesetzestexten, über deren Gültigkeit (noch) nicht im Reisebüro oder am Stammtisch entschieden wird, enthalten sind.

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Du kannst tun und lassen, was immer Du willst, aber Gesetze, Rechtsnormen, Verbote oder Vorschriften, da kann und darf auch eine Frau Merkel nichts dran ändern, gelten so lange, wie sie in den Gesetzestexten, über deren Gültigkeit (noch) nicht im Reisebüro oder am Stammtisch entschieden wird, enthalten sind.

Langsam habe ich den Verdacht, du kannst oder willst der Argumentation nicht mehr folgen - kein Mensch hat verlangt, der §103(1) solle ab sofort nicht mehr gelten - das wäre ein Rechtsbruch. Hätte Frau Merkel den Ermittlungen nach §103(1) nicht zugestimmt, was hätte sich deiner Meinung nach an der Gültigkeit des Paragraphen geändert? §104a fordert vor der Aufnahme von Ermittlungen eine politisch Entscheidung, die rechtskonform so oder anders hätte ausfallen können. Der Aufnahme von Ermittlungen nach einem Paragraphen zuzustimmen, den man für obsolet hält und den man deshalb baldmöglichst abschaffen will, erinnert fatal an "Ich wollt´ich wär´zwei Hündchen - dann könnt ich mit mir spielen". Einem Mann wie Erdogan, den ja Merkel selbst in ihrer Pressekonferenz mit seinen Auswirkungen auf die Lage in der Türkei ganz gut beschrieben hat, eine über das private Beleidungsverfahren hinausgehende Möglichkeit zu verschaffen, ist nach allem, was sie vor ihrer Entscheidung gesagt hat, politischer Selbstmord.

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Du kannst tun und lassen, was immer Du willst, aber Gesetze, Rechtsnormen, Verbote oder Vorschriften, da kann und darf auch eine Frau Merkel nichts dran ändern, gelten so lange, wie sie in den Gesetzestexten, über deren Gültigkeit (noch) nicht im Reisebüro oder am Stammtisch entschieden wird, enthalten sind.

Langsam habe ich den Verdacht, du kannst oder willst der Argumentation nicht mehr folgen - kein Mensch hat verlangt, der §103(1) solle ab sofort nicht mehr gelten - das wäre ein Rechtsbruch. Hätte Frau Merkel den Ermittlungen nach §103(1) nicht zugestimmt, was hätte sich deiner Meinung nach an der Gültigkeit des Paragraphen geändert? §104a fordert vor der Aufnahme von Ermittlungen eine politisch Entscheidung, die rechtskonform so oder anders hätte ausfallen können. Der Aufnahme von Ermittlungen nach einem Paragraphen zuzustimmen, den man für obsolet hält und den man deshalb baldmöglichst abschaffen will, erinnert fatal an "Ich wollt´ich wär´zwei Hündchen - dann könnt ich mit mir spielen". Einem Mann wie Erdogan, den ja Merkel selbst in ihrer Pressekonferenz mit seinen Auswirkungen auf die Lage in der Türkei ganz gut beschrieben hat, eine über das private Beleidungsverfahren hinausgehende Möglichkeit zu verschaffen, ist nach allem, was sie vor ihrer Entscheidung gesagt hat, politischer Selbstmord.


Du wirst wohl damit leben müssen, dass nicht die gesamte Welt, auch wenn sie die Sach-und Faktenlage wohl ebenfalls studiert und durchdacht hat, Deiner Argumentation und Deinen Vorgaben zu folgen bereit ist. Ich halte es da eher mit Schopenhauer (Ich danke Gott an jedem Morgen...), und überlasse diesen Medienhype, der sich von sich selbst ernährt, den Foren-Moralisten, die sich bestimmt nicht mehr an ihren Blödsinn von gestern erinnern werden, wenn wieder Menschen, von türkischen Küsten kommend, im Mittelmeer ersaufen.

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Original von Ramon
Du wirst wohl damit leben müssen, dass nicht die gesamte Welt, auch wenn sie die Sach-und Faktenlage wohl ebenfalls studiert und durchdacht hat, Deiner Argumentation und Deinen Vorgaben zu folgen bereit ist.

Bis jetzt hast du nicht so argumentiert als wärest du mit der Rechtslage vertraut. Und dass du auf meine Argumente überhaupt nicht eingehst, macht die Sache auch nicht besser.

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Original von Roland
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Original von Ramon
Du wirst wohl damit leben müssen, dass nicht die gesamte Welt, auch wenn sie die Sach-und Faktenlage wohl ebenfalls studiert und durchdacht hat, Deiner Argumentation und Deinen Vorgaben zu folgen bereit ist.

Bis jetzt hast du nicht so argumentiert als wärest du mit der Rechtslage vertraut. Und dass du auf meine Argumente überhaupt nicht eingehst, macht die Sache auch nicht besser.


Du hast doch gar keine Argumente gebracht. Rechtlich ist alles korrekt abgelaufen, und politisch und moralisch kannst Du Dich nur deshalb aufspielen, weil Du wohl nie in die Lage kommen wirst, für die Entscheidung (und deren eventuelle Folgen), die Du getroffen hättest, Verantwortung übernehmen zu müssen. Damit ist die Sache für mich erledigt. Und jetzt kannst Du Dich wieder mit Deinen Urlaubsplänen befassen.

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Zitat:
Original von RamonDu hast doch gar keine Argumente gebracht.

Offenbar keine, die du zu erkennen in der Lage oder Willens bist.


Zitat:
Original von RamonRechtlich ist alles korrekt abgelaufen, ...

Habe ich das bezweifelt?


Zitat:
Original von Ramon... und politisch und moralisch kannst Du Dich nur deshalb aufspielen, weil Du wohl nie in die Lage kommen wirst, für die Entscheidung (und deren eventuelle Folgen), die Du getroffen hättest, Verantwortung übernehmen zu müssen.

Ganz abgesehen davon, dass das ein Totschlagargument ist - was du so alles zu wissen glaubst.

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Original von Roland
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Original von RamonDu hast doch gar keine Argumente gebracht.

Offenbar keine, die du zu erkennen in der Lage oder Willens bist.


Zitat:
Original von RamonRechtlich ist alles korrekt abgelaufen, ...

Habe ich das bezweifelt?


Zitat:
Original von Ramon... und politisch und moralisch kannst Du Dich nur deshalb aufspielen, weil Du wohl nie in die Lage kommen wirst, für die Entscheidung (und deren eventuelle Folgen), die Du getroffen hättest, Verantwortung übernehmen zu müssen.

Ganz abgesehen davon, dass das ein Totschlagargument ist - was du so alles zu wissen glaubst.


Solltest Du ein politisches Amt inne haben, das Dir, was die "Flüchtlingsproblematik" anbelangt, ähnliche Entscheidungen abverlangen sollte (Die Menschen ertrinken im Mittelmeer, es ist also schon etwas geschmacklos, hier von Totschlagargumenten zu sprechen), wie der deutschen Bundeskanzlerin, so nehme ich meine Behauptung natürlich sofort zurück. Und nein, es ist kein Argument, sondern nur eine Meinung, wenn man etwas falsch findet, gleichzeitig eingestehen muss, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist, und sich nur auf den Schlips getreten fühlt, weil nicht so entschieden wurde, wie man es gerne hätte.

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Zitat:
Original von Ramon
Solltest Du ein politisches Amt inne haben, das Dir, was die "Flüchtlingsproblematik" anbelangt, ähnliche Entscheidungen abverlangen sollte (Die Menschen ertrinken im Mittelmeer, es ist also schon etwas geschmacklos, hier von Totschlagargumenten zu sprechen), wie der deutschen Bundeskanzlerin, so nehme ich meine Behauptung natürlich sofort zurück.
Mach dich mit deiner Autoritätshörigkeit nicht lächerlich - um die politischen Entscheidungen einer Bundeskanzlerin kritisieren zu dürfen, muss man keineswegs Bundeskanzlerin sein. Einen Zusammenhang zwischen deiner eigenartigen "Argumentation" und im Mittelmeer ertrinkenden Menschen kann ich übrigens nicht erkennen - ein Totschlagargument bleibt ein Totschlagargument. Und was willst du uns überhaupt sagen? Wenn Frau Merkel dem Herrn Erdogan bis zur Halskrause in den Arsch kriecht, ertrinken keine Menschen im Mittelmeer, und wenn sie es nicht tut, schon?

Zitat:
Original von Ramon
Und nein, es ist kein Argument, sondern nur eine Meinung, wenn man etwas falsch findet, gleichzeitig eingestehen muss, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist, und sich nur auf den Schlips getreten fühlt, weil nicht so entschieden wurde, wie man es gerne hätte.
Dein Satz klingt in seiner Gesamtheit etwas wirr: es geht in diesem Thread ausschließlich um die politische Entscheidung, die einer Ermittlung nach §103(1) vorauszugehen hat. Der rechtliche Ablauf der ganzen Affäre - Anzeige von Herrn Erdogan wegen Beleidigung, Ersuchen von Herrn Erdogan an die Bundesregierung nach §103(1) zu ermitteln, Zustimmung der Bundesregierung gegen alle SPD-Stimmen - stand hier nie zu Debatte, und wurde daher auch von niemandem in Frage gestellt, von mir schon gar nicht. Was faselst du also, ich müsse eingestehen, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist? Ich kritisiere die politische Entscheidung, Herrn Erdogan um jeden Preis zu einer Lösung des Problems machen zu wollen, obwohl er sich wahrscheinlich eher als ein Teil des Problems erweisen wird. Und ja, das ist eine Meinung, die ich, wie viele andere Menschen auch, in diesem Thread begründet habe. Dass du dass beharrlich ignorierst, und versuchst die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken, dafür kann ich nichts.

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Der abrahamitische Gott ist eine kranke Männerfantasie.
25.04.2016 22:06 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
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Original von Roland
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Original von Ramon
Solltest Du ein politisches Amt inne haben, das Dir, was die "Flüchtlingsproblematik" anbelangt, ähnliche Entscheidungen abverlangen sollte (Die Menschen ertrinken im Mittelmeer, es ist also schon etwas geschmacklos, hier von Totschlagargumenten zu sprechen), wie der deutschen Bundeskanzlerin, so nehme ich meine Behauptung natürlich sofort zurück.
Mach dich mit deiner Autoritätshörigkeit nicht lächerlich - um die politischen Entscheidungen einer Bundeskanzlerin kritisieren zu dürfen, muss man keineswegs Bundeskanzlerin sein. Einen Zusammenhang zwischen deiner eigenartigen "Argumentation" und im Mittelmeer ertrinkenden Menschen kann ich übrigens nicht erkennen - ein Totschlagargument bleibt ein Totschlagargument. Und was willst du uns überhaupt sagen? Wenn Frau Merkel dem Herrn Erdogan bis zur Halskrause in den Arsch kriecht, ertrinken keine Menschen im Mittelmeer, und wenn sie es nicht tut, schon?

Zitat:
Original von Ramon
Und nein, es ist kein Argument, sondern nur eine Meinung, wenn man etwas falsch findet, gleichzeitig eingestehen muss, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist, und sich nur auf den Schlips getreten fühlt, weil nicht so entschieden wurde, wie man es gerne hätte.
Dein Satz klingt in seiner Gesamtheit etwas wirr: es geht in diesem Thread ausschließlich um die politische Entscheidung, die einer Ermittlung nach §103(1) vorauszugehen hat. Der rechtliche Ablauf der ganzen Affäre - Anzeige von Herrn Erdogan wegen Beleidigung, Ersuchen von Herrn Erdogan an die Bundesregierung nach §103(1) zu ermitteln, Zustimmung der Bundesregierung gegen alle SPD-Stimmen - stand hier nie zu Debatte, und wurde daher auch von niemandem in Frage gestellt, von mir schon gar nicht. Was faselst du also, ich müsse eingestehen, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist? Ich kritisiere die politische Entscheidung, Herrn Erdogan um jeden Preis zu einer Lösung des Problems machen zu wollen, obwohl er sich wahrscheinlich eher als ein Teil des Problems erweisen wird. Und ja, das ist eine Meinung, die ich, wie viele andere Menschen auch, in diesem Thread begründet habe. Dass du dass beharrlich ignorierst, und versuchst die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken, dafür kann ich nichts.


Was würdest Du eigentlich machen, wenn Frau Merkel, Deiner Prophezeiung widersprechend, Herrn Erdogan eben nicht bis zur Halskrause in den Arsch kriecht? Und wie ich schon einmal sagte, so kannst Du ja, wenn Du im juristischen oder rechtlichen Ablauf einen Rechtsfehler erkennen solltest, die dafür zuständigen Gerichte anrufen. Bis dahin geh ich weiter davon aus, dass Du hier nur eine Meinung äußerst, die Du rechtlich oder argumentativ nicht zu untermauern fähig bist. Und lass bitte die anderen Menschen, selbst wenn Du die gesamte Menschheit befragt haben solltest, außen vor. Denn die können Dir, es handelt sich hier ja nicht um eine Volksbefragung, auch nicht helfen.

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26.04.2016 12:15 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Der Brunnen ohne Krug
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Zitat:
Original von Ramon
Was würdest Du eigentlich machen, wenn Frau Merkel, Deiner Prophezeiung widersprechend, Herrn Erdogan eben nicht bis zur Halskrause in den Arsch kriecht?

Regel

Das, was du ausdrücken willst, kannst du doch auch sicherlich forumsregelkonform ausdrücken. Oder etwa nicht?
Denker
26.04.2016 13:48
Pallas Athene Pallas Athene ist weiblich
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Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Zitat:
Original von Ramon
Was würdest Du eigentlich machen, wenn Frau Merkel, Deiner Prophezeiung widersprechend, Herrn Erdogan eben nicht bis zur Halskrause in den Arsch kriecht?

Regel

Das, was du ausdrücken willst, kannst du doch auch sicherlich forumsregelkonform ausdrücken. Oder etwa nicht?
Denker


Wenn du dich schon wieder einmal als Oberlehrer aufspielt, dann bemühe dich bitte auch um Kritisieren des Originalzitates, welches von Roland stammt. Überlesen oder absichtlich selektive Wahrnehmung?


Roland
Bakkalaureus
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Beiträge: 197

Zitat:
Original von Ramon
Solltest Du ein politisches Amt inne haben, das Dir, was die "Flüchtlingsproblematik" anbelangt, ähnliche Entscheidungen abverlangen sollte (Die Menschen ertrinken im Mittelmeer, es ist also schon etwas geschmacklos, hier von Totschlagargumenten zu sprechen), wie der deutschen Bundeskanzlerin, so nehme ich meine Behauptung natürlich sofort zurück.

Antwort Roland
Mach dich mit deiner Autoritätshörigkeit nicht lächerlich - um die politischen Entscheidungen einer Bundeskanzlerin kritisieren zu dürfen, muss man keineswegs Bundeskanzlerin sein. Einen Zusammenhang zwischen deiner eigenartigen "Argumentation" und im Mittelmeer ertrinkenden Menschen kann ich übrigens nicht erkennen - ein Totschlagargument bleibt ein Totschlagargument. Und was willst du uns überhaupt sagen? Wenn Frau Merkel dem Herrn Erdogan bis zur Halskrause in den Arsch kriecht, ertrinken keine Menschen im Mittelmeer, und wenn sie es nicht tut, schon?


Böhmermanns Stilmittel ist das eines Kindes, das sich diebisch freut, unanständige Worte auszusprechen...“ Ficken, Fotze und Vögeln darf man nicht sagen, gell Mama?!“ Eine primitive Provokation, die mehr Aufmerksamkeit erhält als sie verdient.

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26.04.2016 17:40 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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