nicolai
Superintelligenz
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...und wenn "meine Religion" mit "Ausnahmeregelungen" für Vergewaltigungen, Morde, Nötigungen oder ähnliches aufwarten kann, dann habe diese "von der Behörde berücksichtigt" zu werden, so Deine Ansicht ? Oder seh´ ich das irgendwie falsch ? Wo bleiben denn da die "Grund- und Menschenrechte" des anderen (des Opfers) ?
Das "Recht auf freie Religionsausübung" widerspricht sich bereits in seinen Inhalten, da jegliche "einzig wahre" Religion (und das sind, nach Ansicht ihrer Gläubigen und Verkünder, beinahe alle) letztlich die Auslöschung, sei es nun durch Vernichtung, Verbot oder Missionierung, jeglicher anderen, also "falschen" Religionen zum Ziel haben muß (und hat).
Und da "göttliche" Weisungen und Gesetze immer (zwangsläufig) den Anspruch erheben (müssen), über den "weltlichen" zu stehen...
Da hat wohl jemand nicht ganz zu Ende gedacht...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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07.05.2016 09:11 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
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Zitat: |
Original von nicolai
...und wenn "meine Religion" mit "Ausnahmeregelungen" für Vergewaltigungen, Morde, Nötigungen oder ähnliches aufwarten kann, dann habe diese "von der Behörde berücksichtigt" zu werden, so Deine Ansicht ? Oder seh´ ich das irgendwie falsch ? Wo bleiben denn da die "Grund- und Menschenrechte" des anderen (des Opfers) ?
Das "Recht auf freie Religionsausübung" widerspricht sich bereits in seinen Inhalten, da jegliche "einzig wahre" Religion (und das sind, nach Ansicht ihrer Gläubigen und Verkünder, beinahe alle) letztlich die Auslöschung, sei es nun durch Vernichtung, Verbot oder Missionierung, jeglicher anderen, also "falschen" Religionen zum Ziel haben muß (und hat).
Und da "göttliche" Weisungen und Gesetze immer (zwangsläufig) den Anspruch erheben (müssen), über den "weltlichen" zu stehen...
Da hat wohl jemand nicht ganz zu Ende gedacht...
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Doch, aber Du scheinst mal wieder den Weg der billigen Polemik gehen zu wollen.
Die "Ausnahmeregeln" werden nicht von der Religion oder der Religionsgemeinschaft aufgestellt, sondern von Legislative und Judikative. Einfach mal, wenn das eigene Hirn nicht ausreicht, den Begriff "Gewaltenteilung" googeln.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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07.05.2016 11:01 |
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Hinz unregistriert
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Du rechtfertigst ein gesetz mit dem gesetz selbst.
Soll es solche gesetze geben? Haben religiöse traditionen diese besserstellung zurecht? Das ist diebfrage die andere gestellt haben.
aber ich möchte bez. Tierschutz beim schächten einfach nochmal auf die allgemeinen haltungs und schlachtungsbedingungen hinweisen, damit die leute sich nicht zu sehr aufs hohe ross gegenüber dem islam setzen ....
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08.05.2016 08:11 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
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Zitat: |
Original von Hinz
Du rechtfertigst ein gesetz mit dem gesetz selbst.
aber ich möchte bez. Tierschutz beim schächten einfach nochmal auf die allgemeinen haltungs und schlachtungsbedingungen hinweisen, damit die leute sich nicht zu sehr aufs hohe ross gegenüber dem islam setzen .... |
Stimmt, das mache ich, und im Gegensatz zu meinen Kritikern (Nicolai, Witwe, Landlerin...), singe ich nicht Lobeshymnen auf diese Methode, wenn es darum geht, einer Muslimin das tote Kind wegzunehmen, und schreie danach Zeter und Mordio, wenn Gerichtsurteile und Gesetze die Grundlage zur Religionsfreiheit liefern.
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08.05.2016 09:44 |
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landlerin
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Wahnsinn an der ganzen Sache ist aber dass mit Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften die Legislative die Religion über die Legislative stellt.
Landlerin
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07.05.2016 14:58 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von landlerin
Wahnsinn an der ganzen Sache ist aber dass mit Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften die Legislative die Religion über die Legislative stellt.
Landlerin |
Nach § 9 Abs. 1 ArbZG gilt die Regelung, dass an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr keine Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Diese Uhrzeiten können bei Schichtarbeitern um sechs, bei Kraftfahrern um zwei Stunden verschoben werden. Es gibt in § 10 ArbZG zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, und Arbeitnehmer dürfen in den folgenden Situationen, Diensten und Örtlichkeiten beschäftigt werden:
Wahnsinn an der ganzen Sache ist aber, dass mit Ausnahmeregeln.....
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08.05.2016 09:50 |
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nicolai
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Du bedienst Dich hier eines irreführenden Scheinargumentes, denn die Regelungen des Azg und Arzg beruhen auf einem mehrheitlichen gesellschaftlichen Konsens, nicht auf "religiösen Geboten", selbst, wenn dies ursprünglich einmal so gewesen sein mag...zumal sie für jeden Bürger gelten und nicht nur für Angehörige einzelner religiöser Gruppen.
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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09.05.2016 04:39 |
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Hinz unregistriert
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Ersteres ist weniger ein Argument: Eine Legislative kann ja auch mit Mehrheit entscheiden, Religionen besondere Freiheiten einzuräumen. Das wäre dann so gesehen in Ordnung, weil legislativ korrekt zustandegekommen.
Ob es aber in Ordnung ist, dass man Religionsgesellschaften Freiheiten einräumt, die man anderen Gesellschaften oder Individuen nicht zugesteht, steht auf einer anderen Medaille.
Wir müssen in Österreich davon ausgehen, dass diejenigen, die mit der Sonderregelung für Religionen ein Problem haben und bereit sind, danach ihre Wahlentscheidung und ihr politisches Engagement zu orientieren eine Minderheit sind. Wenn die Mehrheit Gesetze machen darf ...
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10.05.2016 08:21 |
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Ramon
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Zitat: |
Original von nicolai
Du bedienst Dich hier eines irreführenden Scheinargumentes, denn die Regelungen des Azg und Arzg beruhen auf einem mehrheitlichen gesellschaftlichen Konsens, nicht auf "religiösen Geboten", selbst, wenn dies ursprünglich einmal so gewesen sein mag...zumal sie für jeden Bürger gelten und nicht nur für Angehörige einzelner religiöser Gruppen. |
Kannst Du irgendwelche Statistiken oder Zahlen vorbringen, die belegen, dass hier ein "mehrheitlich gesellschaftlicher Konsens" vorliegt? Und diese Ausnahmeregeln gelten natürlich nicht für alle Bürger, sondern nur für die, die in den Branchen tätig sind, für die diese gesetzlichen Ausnahmen gelten.
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14.05.2016 09:42 |
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nicolai
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Was denkst Du wohl, daß ein Kollektivvertrag sein könnte ? Worauf sonst wohl sollten "Gesetze" basieren wenn nicht auf dem mehrheitlichen gesellschaftlichen Konsens, den regulativen Kompromiß, den sie im Grunde darstellen auch einzuhalten ?
"Gesetze", die diesem Grundsatz nicht entsprechen sind ebensowenig auf Dauer haltbar wie die Legislative, die sie erläßt...
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16.05.2016 08:38 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Original von nicolai
Was denkst Du wohl, daß ein Kollektivvertrag sein könnte ? Worauf sonst wohl sollten "Gesetze" basieren wenn nicht auf dem mehrheitlichen gesellschaftlichen Konsens, den regulativen Kompromiß, den sie im Grunde darstellen auch einzuhalten ?
"Gesetze", die diesem Grundsatz nicht entsprechen sind ebensowenig auf Dauer haltbar wie die Legislative, die sie erläßt... |
Wir haben Menschenrechte und ein Grundgesetz in Deutschland, und auch wenn Deine neuen Freunde, die sich gerne als "das Volk" betrachtet sehen wollen, das anders sehen, so ändern wir daran nichts, nur weil ihr mit ihnen nichts mehr anfangen könnt. Und wenn Du nicht begreifst, dass zur Religions-und Glaubensfreiheit, die ein Grund-und Menschenrecht darstellt, auch die Ausübung bestimmter Rituale und Praktiken gehört, die, wenn es um das Judentum geht, in Deutschland unter besonderer Verantwortung und Verpflichtung stehen, dann kann ich Dir auch nicht helfen. Und hier ist sogar noch ein bedeutender Unterschied, zu den Ausnahmeregeln, die die sonntägliche Nachtarbeit erlaubt. Die Religionsfreiheit schützt die konkrete religiöse Praxis (das Ritual...), aber die Ausnahmeregel gilt nur für bestimmte Branchen und Tätigkeitsbereiche, hier könnte jederzeit ein Verbot, gestützt auf ein höheres Recht oder neue Regelungen, Abänderungen bringen.
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16.05.2016 13:48 |
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