Staat und Kirche |
Miranda unregistriert
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Das, sind die 2 Hauptgauner auf dieser Welt! (die Größten)
1. Der Staat beutet sein Volk aus! - Noch schlimmer, er beutet seine Untertanen aus!
2. Die Kirche hält das Volk dumm! (weil dumme Leute lassen sich leichter ausbeuten! (Vorteil für den Staat))
im Gegenzug unterstützt der Staat die Kirche (z.B. Theologieausbildung an staatlichen Universitäten; staatliche Bearbeitung bei der Einnehmung der Kirchensteuer...........
Eine Hand wäscht die Andere. (2 Gauner - 1 Team)
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22.02.2016 00:46 |
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BlackWiddow
Moderator
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 2.639
Herkunft: Weinvietel
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Das alte Gespräch zwischen Bischof und König: "Halt du sie arm, ich halt sie dumm"
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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
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22.02.2016 12:37 |
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Miranda unregistriert
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Und noch etwas:
Die Schlimmsten auf dieser Welt, das sind die: Egoisten
(das sind Diese, die die Welt (die Gesellschaft) schlecht machen!!)
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Was ein -Egoist- ist, das lässt sich leicht erklären:
Alles im Leben, ist eine Sache von: >Geben & Nehmen<
im Verhältnis 1:1 (natürliches Gleichgewicht)
Ein Egoist, ist bestrebt mehr nehmen zu wollen, als zu geben (Ungleichgewicht) (= Fehler)
Egoist = Einer der mehr Nehmen möchte, als Geben
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noch etwas wissenschaftliches, nämlich:
>Der Egoismius<, Das ist der: >Teufel<
(-Teufel- sei eine Gestallt mit Hörner usw.... - das ist religiöser Quatsch!)
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Kirche und Staat, beide haben diese 'makaberen' Eigenschaften! (was Tatsache ist)
Sie sind vom Teufel besessen !
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22.02.2016 18:57 |
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Miranda unregistriert
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Von der Kirche, kann man austreten! (diese Freiheit gewährt die Kirche)
Vom Staat kann man nicht austreten, .. außerdem bedient sich der Staat von Waffengewalt.
Der Schlimmere von beiden,
ist daher eindeutig der: => Staat
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22.02.2016 19:40 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Miranda
Vom Staat kann man nicht austreten [...] |
Keine Sorge - das, was du hier geschrieben hast, stimmt ja gar nicht. Das Staatsbürgerschaftsgesetz^1 sagt im § 26 sehr klar:
"Die Staatsbürgerschaft wird verloren durch
1. Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (§§ 27 und 29);
2. Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (§ 32);
3. Entziehung (§§ 33 bis 36);
4. Verzicht (§§ 37 und 38)."
^1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10005579
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22.02.2016 20:08 |
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Miranda unregistriert
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@ Brunnen
Austritt,
kann man an bestimmten Faktoren erkennen
z.B.: du zahlst dann (auf deinen Namen) keine Steuern mehr (du erhälts dann auch keine Unterstützung mehr)
Ich widerspreche dir! - Es ist mir nämlich nicht bekannt, dass ich z.B. in D-Land lebe und dann z.B. auf meinem Lohnzettel
mir keine Lohnsteuer abgezogen wird.
(Bei der Kirchensteuer geht das nämlich!)
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22.02.2016 22:24 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Staatsbürgerschaft, Kirchenmitgliedschaft und Steuerpflicht sind nun mal drei verschiedene Paar Schuhe ...
Warum gehst du an das alles nicht genau so "wissenschaftlich" heran, wie du als (so sagst du zumindest) "Wissenschaftler" an die Welt herangehst? Oder tust du das etwa eh schon?
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22.02.2016 23:09 |
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Miranda unregistriert
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Es geht um das: Es wird mir beim Staat doch nicht die Möglichkeit gegeben >keine Steuern< zu zahlen
(so wie es aber bei der Kirche(-nsteuer) möglich ist!)
Also ist ein Staats-austritt doch gar nicht möglich. - Das ist doch Fakt, oder?!
Ich kann z.B. in ein anderes Land auswandern und ähnliches
aber das ist kein Staats-Austritt, sondern Staats-Flucht ! (und das meine ich nicht)
sondern ich meine: >Vom Staat austreten< (so wie es bei der >Kirche< möglich ist)
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23.02.2016 00:28 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Vielleicht hilft es dir beim Verstehen, wenn ich nochmal darauf hinweise:
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Staatsbürgerschaft, Kirchenmitgliedschaft und Steuerpflicht sind nun mal drei verschiedene Paar Schuhe ... |
So wie du deine Kirchenmitgliedschaft beenden kannst, kannst du auch deine Staatsangehörigkeit (unter bestimmten Bedingungen) beenden.
Steuerpflichtig sind nach den Gesetzen des Staates, in dem du lebst, nun mal alle jene, die nach den Gesetzen des Staates, in dem du lebst, steuerpflichtig sind. Egal, ob du nun Staatsangehöriger bist oder nicht. Deine Steuerpflicht kannst du nicht einfach von dir aus beenden: Du kannst sie nur dann beenden, wenn die Gesetze des Staates so etwas zulassen.
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23.02.2016 09:16 |
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Miranda unregistriert
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Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
So wie du deine Kirchenmitgliedschaft beenden kannst, kannst du auch deine Staatsangehörigkeit (unter bestimmten Bedingungen) beenden. |
Ich habe meine Kirchenmitgliedschaft (katholisch) am 20. 8. 1992 beendet, das war auf dem Standesamt D-7768 Stockach
für den Austritt hatte ich eine Gebühr von 25 DM bezahlt.
Ein Staatsaustritt ist so nicht möglich! -oder kannst du deren Möglichkeit belegen
oder auch so ein Beispiel geben indem das Jemand gemacht hat !?
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23.02.2016 17:16 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Liest du das, was ich dir antworte, überhaupt?
Das hier ist ein österreichisches Forum, daher habe ich dir auch die derzeit in Österreich geltende Rechtslage dargestellt:
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Zitat: |
Original von Miranda
Vom Staat kann man nicht austreten [...] |
Keine Sorge - das, was du hier geschrieben hast, stimmt ja gar nicht. Das Staatsbürgerschaftsgesetz^1 sagt im § 26 sehr klar:
"Die Staatsbürgerschaft wird verloren durch
1. Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (§§ 27 und 29);
2. Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (§ 32);
3. Entziehung (§§ 33 bis 36);
4. Verzicht (§§ 37 und 38)."
^1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10005579 |
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23.02.2016 17:55 |
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Miranda unregistriert
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Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Liest du das, was ich dir antworte, überhaupt? |
Romane lesen tue ich nicht! auch solche durchsuchen nicht.
Und in deinem Post stand auch nichts von >Austritt<.
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23.02.2016 20:43 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Na dann noch viel Freude bei deiner anspruchsvollen Tätigkeit als "Religionswissenschaftler" ...
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23.02.2016 22:27 |
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Miranda unregistriert
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Also du konnest deine Behauptung "ein Staatsaustritt sei möglich", mit nichts belegen!
Dann ist für mich deine Einwendung auch irrelevant.
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23.02.2016 23:13 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Du irrst dich wieder einmal. Ich habe sehr punktgenau belegt, dass und wie ein Austritt aus dem Verband der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger möglich ist.
Was du offenbar vermisst, ist ein "Austritt" aus der Steuerpflicht. Aber auch dazu habe ich dir eine Antwort gegeben. Du willst sie anscheinend nur nicht wahrhaben ...
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23.02.2016 23:53 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Miranda
Romane lesen tue ich nicht! |
Das Lesen eines sprachlich anspruchsvollen Romans ist eine sehr gute Möglichkeit, die eigenen Sprachkompetenzen zu trainieren und zu erweitern. Magst du nicht doch einmal einen solchen Roman lesen?
ALO Atheist kann dir vermutlich gute Vorschläge dazu machen. Frag ihn bei Bedarf einfach einmal.
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23.02.2016 23:58 |
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Miranda unregistriert
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Scheinbar weißt du nicht mal was ein Austritt ist!
(Du weißt ja nicht mal was DU Selbst bist!!) Ich verzichte lieber auf deine völlig unwissenschaftlichen Beiträge
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24.02.2016 12:55 |
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Miranda unregistriert
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Nein danke,
das kannst du an den Bereich >Tratschplatz< bringen! - die freuen sich bestimmt.
Es ist schon möglich dass man die Sprache damit trainieren kann..!
(aber das Gehirn verkümmert dabei
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24.02.2016 13:12 |
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Miranda unregistriert
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..jetzt kommt noch die "Trinität":
=> Staat & Kirche & das dumme Volk
Die Dummheit des Dritten, macht die Gaunereien der Beiden erst möglich.
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24.02.2016 13:26 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Miranda
Ich verzichte lieber auf deine völlig unwissenschaftlichen Beiträge
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Im Gegensatz zu dir trete ich hier im Forum nicht mit dem Anspruch auf, ein "Wissenschaftler" bzw. "Religionswissenschaftler" zu sein. Merkst du, wie du die Beiträge anderer Forumsmitglieder - in diesem Fall meine - in unsachlicher Weise "herabwertest"?
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24.02.2016 15:55 |
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