Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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"Oberster Gerichtshof urteilt: Wunsch nach Entwicklung der Medizin darf Recht auf Religionsausübung beschränken [...] Der Wert der Obduktion ergebe sich schon daraus, dass der Arzt so die von ihm gestellte Diagnose und Therapie überprüfen könne. Der Wunsch nach einer Entwicklung der Medizin erfülle im Interesse der Gesundheit einen wichtigen Zweck und dürfe somit das Recht auf Religionsausübung beschränken, erklärte der OGH (5 Ob 26/15g)."^1
Ein interessantes OGH-Urteil. Anscheinend war das vorher nicht ganz klar...
^1 http://derstandard.at/2000028195060/Kind...n-Schmerzengeld
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28.12.2015 18:14 |
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Recht so!!!!
__________________ Religion ist der Stachel im Fleisch der Vernunft!
Glaubst du noch, oder denkst du schon!
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28.12.2015 23:05 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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28.12.2015 23:12 |
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Ramon
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Genfer Ärztegelöbnis:
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich: mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre."
Das mag ja wissenschaftlich und rechtlich irgendwie legitimiert werden können, aber Ärzte sind diese Leute nicht mehr.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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29.12.2015 08:04 |
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Zitat: |
Original von Ramon
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. |
Warum? Sie haben sich genau daran gehalten!
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29.12.2015 10:04 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von Sokrates A. Theophilos
Zitat: |
Original von Ramon
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. |
Warum? Sie haben sich genau daran gehalten! |
Wo war noch gleich die Menschlichkeit, die Würde und die Ehre, als es um die Mutter des Kindes ging?
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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29.12.2015 10:10 |
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Unterhalb des obersten Gebots
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29.12.2015 10:26 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von Sokrates A. Theophilos
Unterhalb des obersten Gebots |
Da ich nicht sehe, dass es einen medizinischen Grund gab, oder Du hier einen anführen könntest, der über den Rechten der Mutter stehen könnte, hoffe ich, dass sich die Mutter und ihre Anwälte an die nächsthöhere Instanz wenden.
....im "öffentlichen" und "wissenschaftlichen" Interesse.
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29.12.2015 11:17 |
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Der OGH ist die oberste Instanz in Österreich.
Laut Artikel war es eine seltene und schlecht erforschte Krankheit, weshalb das öffentlichen und wissenschaftliche Interesse begründet wurde. Auf Basis dieser wenigen Informationen halte ich den Entscheid beider Gerichte der höheren Instanzen OLG + OGH für gerechtfertigt.
Dies stellt, so weit ich das herauslesen kann, kein Freibrief für ALLE Obduktionsfetischisten dar.
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29.12.2015 17:37 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Genau so sehe ich das auch.
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29.12.2015 18:31 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von Sokrates A. Theophilos
Der OGH ist die oberste Instanz in Österreich.
Laut Artikel war es eine seltene und schlecht erforschte Krankheit, weshalb das öffentlichen und wissenschaftliche Interesse begründet wurde. Auf Basis dieser wenigen Informationen halte ich den Entscheid beider Gerichte der höheren Instanzen OLG + OGH für gerechtfertigt.
Dies stellt, so weit ich das herauslesen kann, kein Freibrief für ALLE Obduktionsfetischisten dar. |
Österreichische Gerichte sind nicht die höchste Instanz, wenn es um Rechtsfragen geht.
Und das Kind mag an einer seltenen und schlecht erforschten Krankheit gestorben sein, aber davon abgesehen, dass sehr viele Menschen an "schlecht erforschten Krankheiten" (fast alle Krankheiten, an denen Menschen leiden und sterben, kann man als schlecht erforscht hinstellen) sterben, reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen.
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29.12.2015 18:59 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Ramon
[...] reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen. |
Und wie begründest du diese Ansicht inhaltlich und rechtlich (nach in Österreich geltendem Recht)?
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29.12.2015 19:25 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Zitat: |
Original von Ramon
[...] reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen. |
Und wie begründest du diese Ansicht inhaltlich und rechtlich (nach in Österreich geltendem Recht)? |
"Eine Obduktion ist generell auch gegen den Willen der Mutter möglich, wenn ein guter Grund dafür vorliegt. Einen solchen konnte das Landesgericht Feldkirch allerdings nicht erblicken."
Ich nehme mal stark an, dass das Landesgericht Feldkirch schon auch geltendes Recht angewandt hat. Und womöglich war sogar noch eine Dosis Empathie mit dabei.
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29.12.2015 20:19 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Da solltest du jetzt aber schon eine Begründung bieten, die stärker ist als die vom OGH formulierte.
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29.12.2015 20:28 |
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Zitat: |
Original von Ramon
Österreichische Gerichte sind nicht die höchste Instanz, wenn es um Rechtsfragen geht. |
Danke, ist mir bewusst, weshalb ich den Begriff höchste Instanz ausdrücklich mit in Österreich eingeschränkt habe.
Zitat: |
Original von Ramon
Und das Kind mag an einer seltenen und schlecht erforschten Krankheit gestorben sein, aber davon abgesehen.....reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen. |
Eigentlich als andere Meinung akzeptabel, nur das sicherlich stört. Entweder du relativiert dieses sicherlich, oder du solltest in der Lage sein, eine unumstrittene Argumentation anzuführen, was ich mir sehr schwer vorstelle bei einer ethischen Frage.
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29.12.2015 20:59 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
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Zitat: |
Original von Sokrates A. Theophilos
[
Entweder du relativiert dieses sicherlich, oder du solltest in der Lage sein, eine unumstrittene Argumentation anzuführen, was ich mir sehr schwer vorstelle bei einer ethischen Frage. |
Es ist also eine ethische Frage. Ach ja, dann sollte Dich doch die Antwort der Mutter, die man ja als religiös-ethisch bezeichnen kann, befriedigen, oder?
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30.12.2015 19:18 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von Sokrates A. Theophilos
Zitat: |
Original von Ramon
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. |
Warum? Sie haben sich genau daran gehalten! |
Das Kind ist tot, und die Mutter, die womöglich auch noch als Patientin betrachtet werden könnte, hat sich gegen die Obduktion ausgesprochen. Für den behandelnden Arzt muss die Sache dann klar sein.
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29.12.2015 11:26 |
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nicolai
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Zitat: |
Original von Ramon
und die Mutter, die womöglich auch noch als Patientin betrachtet werden könnte, |
...wohl kaum; ganz im Gegensatz zu eventuellen zukünftig an besagter Krankheit leidenden Personen.
Zitat: |
Original von Ramon hat sich gegen die Obduktion ausgesprochen. Für den behandelnden Arzt muss die Sache dann klar sein. |
Interessante Ansicht; wenn sich also ein "Zeuge Jehovas" gegen eine Bluttransfusion ausspricht, oder ein orthodoxer Jude für eine Zirkumcision seines Kindes, dann hat also für den "behandelnden Arzt" die "Sache ebenso klar zu sein", oder wie seh´ ich das ?
Wo ist Dein Problem ?
Ich unterstelle hier einmal ganz unverfroren, daß es bei der ganzen Sache nicht um "Pietät" gegangen ist, sondern ganz trivial darum, Gelder aus dem Tod des Jungen zu lukrieren.
Und daß OLG und OGH nicht einfach spaßeshalber als "höhere Instanzen" gewichtet sind (im Gegensatz zum erstinstanzlichen LG), sondern aufgrund ausgewiesener Kompetenz.
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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30.12.2015 00:46 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von nicolai
Zitat: |
Original von Ramon
und die Mutter, die womöglich auch noch als Patientin betrachtet werden könnte, |
...wohl kaum; ganz im Gegensatz zu eventuellen zukünftig an besagter Krankheit leidenden Personen.
Zitat: |
Original von Ramon hat sich gegen die Obduktion ausgesprochen. Für den behandelnden Arzt muss die Sache dann klar sein. |
Interessante Ansicht; wenn sich also ein "Zeuge Jehovas" gegen eine Bluttransfusion ausspricht, oder ein orthodoxer Jude für eine Zirkumcision seines Kindes, dann hat also für den "behandelnden Arzt" die "Sache ebenso klar zu sein", oder wie seh´ ich das ?
Wo ist Dein Problem ?
Ich unterstelle hier einmal ganz unverfroren, daß es bei der ganzen Sache nicht um "Pietät" gegangen ist, sondern ganz trivial darum, Gelder aus dem Tod des Jungen zu lukrieren.
Und daß OLG und OGH nicht einfach spaßeshalber als "höhere Instanzen" gewichtet sind (im Gegensatz zum erstinstanzlichen LG), sondern aufgrund ausgewiesener Kompetenz. |
Sorry, aber da fast alle Menschen an irgendetwas leiden, bevor sie streben, und man schlussendlich nie sagen kann, ob durch eine Obduktion nicht irgendwelche zukünftigen Leiden zu verhindern wären, verlange ich, dass jede Leiche obduziert wird. Wer die Kosten, auch für das zusätzliche Personal, zu übernehmen hat, muss noch geklärt werden. Der Vergleich mit den Zeugen Jehovas hinkt schon allein deswegen, weil die Mutter ja keine Behandlung oder Therapie verweigert hat, sondern sich allein gegen die Obduktion ihres toten Kindes ausgesprochen hat. Und ich unterstelle mal, auch einfach so, dass Ärzte, die in Erster Instanz scheitern, keinerlei Charakter oder Empathie besitzen, wenn sie eine Mutter, deren Kind gestorben ist, vor Gericht zehren. Ob man mit solchen Charaktereigenschaften überhaupt Arzt werden sollte, darf angezweifelt werden. Aber womöglich hätte die Mutter auch einfach nur nicht Muslimin sein sollen, und stattdessen als aufgeklärte und emanzipierte Frau auftreten müssen, die sich, was die besagte Entscheidung anbelangt, nicht bevormunden lassen will, dann würde das (gerichtliche) Urteil womöglich anders ausgefallen sein.
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30.12.2015 11:30 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Das, was du hier schreibst, wird der Entscheidung des OGH meines Erachtens nicht gerecht. Zitat aus der Entscheidung: "Die von der Revisionswerberin relevierte Rechtsfrage lässt sich somit unmittelbar aufgrund des Gesetzes und seiner Materialien zweifelsfrei lösen."^1
^1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Just...5G0000_000.html
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30.12.2015 11:49 |
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