Kardinal Schönborn im Hintergrund |
peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
|
|
es gibt mehr als 3000 Pfarren in Ö. Und, was ist mit der Hilfsbereitschaft? Und die Klöster? Ich rede von Flüchtlingen. Ich höre gerade den Schönborn und wie er lügt.
__________________ veni, vidi, witzig
|
|
01.09.2015 22:14 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Zitat: |
Original von peter mitterstöger
Ich höre gerade den Schönborn und wie er lügt. |
Hast du dazu konkrete Details? Das würde deine Bewertung vielleicht überprüfbar und damit besser nachvollziehbar machen.
|
|
02.09.2015 09:05 |
|
|
Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern
|
|
Zitat: |
Original von peter mitterstöger
es gibt mehr als 3000 Pfarren in Ö. Und, was ist mit der Hilfsbereitschaft? Und die Klöster? Ich rede von Flüchtlingen. Ich höre gerade den Schönborn und wie er lügt. |
Pass nur auf, nicht dass Du bald wieder eine Verleumdungsklage am Hals hast.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
__________________ Auszeichnungen:
|
|
02.09.2015 10:21 |
Offline |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Zitat: |
Original von Ramon
Pass nur auf, nicht dass Du bald wieder eine Verleumdungsklage am Hals hast.
|
Da besteht wohl keine Gefahr. Eine Verleumdungsklage würde wohl sofort abgewiesen werden.
§ 297 Absatz 1 StGB sagt unter der Überschrift "Verleumdung": "Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, [...]."^1
^1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10002296
|
|
02.09.2015 10:29 |
|
|
Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern
|
|
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
__________________ Auszeichnungen:
|
|
02.09.2015 10:41 |
Offline |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Siehst du, da gibt es einen Unterschied zwischen dem Strafgesetzbuch in Deutschland und dem in Österreich.
|
|
02.09.2015 10:51 |
|
|
Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern
|
|
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Siehst du, da gibt es einen Unterschied zwischen dem Strafgesetzbuch in Deutschland und dem in Österreich.
|
Na ja, auch bei den Gesetzen waren wir schon immer besser.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
__________________ Auszeichnungen:
|
|
02.09.2015 10:58 |
Offline |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Ich finde es besser, zwischen "Verleumdung" und "übler Nachrede" zu unterscheiden. Aber jeder Gesetzgeber wie er will...
|
|
02.09.2015 11:02 |
|
|
nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz
|
|
Zitat: |
Original von Ramon
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Siehst du, da gibt es einen Unterschied zwischen dem Strafgesetzbuch in Deutschland und dem in Österreich.
|
Na ja, auch bei den Gesetzen waren wir schon immer besser.
|
Zweifellos; deshalb hieß es ja beispielsweise auch "Nürnberger Rassengesetze" und nicht "Wiener Rassengesetze"...
...und deshalb konnte Frau Merkel auch zurecht behaupten, die "Abhöraffaire" habe sich ganz "im Rahmen und auf dem Boden deutscher Rechtsstaatlichkeit und Gesetze" befunden - oder so.
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
|
|
02.09.2015 12:39 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von nicolai
Zitat: |
Original von Ramon
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Siehst du, da gibt es einen Unterschied zwischen dem Strafgesetzbuch in Deutschland und dem in Österreich.
|
Na ja, auch bei den Gesetzen waren wir schon immer besser.
|
Zweifellos; deshalb hieß es ja beispielsweise auch "Nürnberger Rassengesetze" und nicht "Wiener Rassengesetze"...
...und deshalb konnte Frau Merkel auch zurecht behaupten, die "Abhöraffaire" habe sich ganz "im Rahmen und auf dem Boden deutscher Rechtsstaatlichkeit und Gesetze" befunden - oder so. |
dass ihr euch immer auf die Rechtsstaatlichkeit und die Verfassung beruft. Die Realverfassung und die gelebte "Rechtlichkeit" (inklusive Korruption) ist doch wesentlich mehr staatsbestimmend.
Also ganz einfach zum Mitschreiben: das eine ist die Theorie, das andere die Realität.
__________________ veni, vidi, witzig
|
|
02.09.2015 14:30 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von Ramon
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
ja genau das ist mir als Opfer von dir passiert. Meinem Gag, ja oder nein, hast du entgegengesetzt, dass ich aus Gründen wie auch immer meine Goschn halten soll. Ist Verleumdung.
__________________ veni, vidi, witzig
|
|
02.09.2015 15:04 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern
|
|
Zitat: |
Original von peter mitterstöger
Zitat: |
Original von Ramon
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
ja genau das ist mir als Opfer von dir passiert. Meinem Gag, ja oder nein, hast du entgegengesetzt, dass ich aus Gründen wie auch immer meine Goschn halten soll. Ist Verleumdung.
|
Das war einfach nur konsequent und unvermeidlich.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
__________________ Auszeichnungen:
|
|
02.09.2015 17:47 |
Offline |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von Ramon
Zitat: |
Original von peter mitterstöger
Zitat: |
Original von Ramon
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
ja genau das ist mir als Opfer von dir passiert. Meinem Gag, ja oder nein, hast du entgegengesetzt, dass ich aus Gründen wie auch immer meine Goschn halten soll. Ist Verleumdung.
|
Das war einfach nur konsequent und unvermeidlich.
|
dann muss ich dir wohl meinen Fehdehandschuh vor die Füße werten (vom Rechtsweg halte ich ja nicht viel, wie du weißt). Du darfst die Waffen wählen. Ich würde ein gepflegtes Schachspiel vorziehen. Der Verlierer, also du, opfert ein paar Kaffee an Jezyk.
__________________ veni, vidi, witzig
|
|
02.09.2015 18:14 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern
|
|
Zitat: |
Original von peter mitterstöger
dann muss ich dir wohl meinen Fehdehandschuh vor die Füße werten (vom Rechtsweg halte ich ja nicht viel, wie du weißt). Du darfst die Waffen wählen. Ich würde ein gepflegtes Schachspiel vorziehen. Der Verlierer, also du, opfert ein paar Kaffee an Jezyk.
|
Dein koffeinsüchtiger Genosse soll sich seine Pampe bei der Roten Hilfe abholen.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
__________________ Auszeichnungen:
|
|
02.09.2015 18:25 |
Offline |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von Ramon
Zitat: |
Original von peter mitterstöger
dann muss ich dir wohl meinen Fehdehandschuh vor die Füße werten (vom Rechtsweg halte ich ja nicht viel, wie du weißt). Du darfst die Waffen wählen. Ich würde ein gepflegtes Schachspiel vorziehen. Der Verlierer, also du, opfert ein paar Kaffee an Jezyk.
|
Dein koffeinsüchtiger Genosse soll sich seine Pampe bei der Roten Hilfe abholen.
|
es wird halt so sein - es gilt die Unschuldsvermutung- Jezyk trinkt Kaffee, ich saufe und du nimmst halt was anderes zu dir.
__________________ veni, vidi, witzig
|
|
02.09.2015 18:40 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
webe
Weiser/Weise
Dabei seit: 02.08.2012
Beiträge: 3.650
|
|
Macht doch eine Tortenschlacht, Sacher gegen Kirschwassertorte.
__________________ Auszeichnungen:
|
|
02.09.2015 22:15 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von webe
Macht doch eine Tortenschlacht, Sacher gegen Kirschwassertorte.
|
gute Idee.
__________________ veni, vidi, witzig
|
|
03.09.2015 14:10 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
|
|