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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von peter mitterstöger
Also auf Deutsch: wenn sich etwas zusammenrotten will, und sich eigene Agenden gibt, die nicht kriminell sind, wen kümmerts? Sicher nicht den Staat. |
Das ist ja auch jetzt schon möglich. Bloß hat man auf dieser informellen Grundlage halt keine Rechtspersönlichkeit (die man z.B. für diverse Rechtsgeschäfte braucht).
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26.05.2015 19:20 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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"ok, welche Rechtsgeschäfte?" Na z.B. ein Palais in der Wiener Innenstadt kaufen, oder zumindest ein Konto eröffnen, oder was weiß ich ...
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26.05.2015 19:34 |
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marven
Forscher/in
Dabei seit: 02.05.2012
Beiträge: 1.445
Herkunft: Wien
Themenstarter
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Putzfrau anstellen, Prediger bezahlen, Gebäude kaufen.
__________________ Ich zweifle, also denke ich.
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26.05.2015 21:57 |
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nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
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Zitat: |
Original von peter mitterstöger
ok, welche Rechtsgeschäfte? |
Ich darf darauf hinweisen, daß beispielsweise auch die Gewerkschaften oder das "Rote Kreuz" mit ihren Milliardenvermögen und -umsätzen auf der Basis des "Vereinsrechtes" agieren, bzw. nach österreichischem Recht "Vereine" darstellen. Womit sich die Frage nach den "Rechtsgeschäften" eigentlich erübrigen sollte...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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27.05.2015 09:12 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
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Zitat: |
Original von peter mitterstöger
Noch Klartextertümlicheres: jedes Regulativ ist abzulehnen auf diesem Sektor.
Eine "Religion" soll sich ausleben wie ein Boxklub. Sollte den Staat, also uns nichts angehen. |
Und ich habe gemeint, Du hättest Dich hier dahingehend geäußert, der Boxsport wäre eine Philosophie?
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
__________________ Auszeichnungen:
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26.05.2015 21:25 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von BlackWiddow
Ich würd mir wünschen, dass Religionen ebenso dem Vereinsrecht unterliegen wie der Rosenkäferzüchterverein. |
Wünschen kannst du's dir ja, "es wird's" halt in Österreich- realistisch betrachtet!!! - "nicht so bald spielen"...
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26.05.2015 19:07 |
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nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
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Muß ich denn doch die Frage stellen, was denn so störend am österreichischen Vereinsrecht ist, daß es manche hier abschaffen wollen ? Schließlich bildet es ja nicht zuletzt die rechtliche Grundlage und ein normierendes Regulativ dafür, in welcher rechtlichen Form sich die "Vereins- und Versammlungsfreiheit" zu gestalten hat und schränkt diese in keinster Weise ein.
Obendrein ist auch zu beachten, daß eine "Abschaffung" des Vereinsrechtes schon aufgrund der zahlreichen Verknüpfungen desselben mit anderen Teilen des "Bürgerlichen Rechts" kaum möglich ist; eine Änderung oder Reformierung desselben in einzelnen Detailbereichen allerdings wäre durchaus denkbar.
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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27.05.2015 09:22 |
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landlerin
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Was das Vereinsrecht betrifft, so ist dessen Vorstand den jeweiligen Behörden zu melden, ist die Geldgebarung jederzeit zweifelsfrei nachzuweisen uvm. Da hätten dann so manche Religionsgemeinschaften ein bisserl ein Problem.
Landlerin
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27.05.2015 15:23 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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"[...] ist die Geldgebarung jederzeit zweifelsfrei nachzuweisen [...]" Im Vereinsgesetz steht aber etwas anderes...
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27.05.2015 21:42 |
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nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
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Die Formulierung mag ein wenig anders sein, entspricht aber im Prinzip der Aussage der "landlerin". Wenngleich sich das Finanzamt kaum für die "Finanzgebarung" oder Buchführung der zahlreichen (angeblich etwa eineinhalb Millionen) österreichischen Klein- und Kleinstvereine interessiert, da der Aufwand für "Überprüfungen" seitens der Finanzbehörden viel zu hoch wäre/ist...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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29.05.2015 09:42 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Es stimmt einfach nicht, dass die Geldgebarung "jederzeit" zweifelsfrei nachzuweisen ist. Aber du kannst das ganz leicht bei einem Verein, bei dem du Mitglied bist, nachprüfen: Falls du z.B. ÖGB-Mitglied bist kannst du gerne mal probieren, "jederzeit" Einsicht in "die Geldgebarung" des ÖGB zu erhalten.
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29.05.2015 11:55 |
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nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
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Ach, als Gründer, Obmann, Schriftführer oder Rechnungsprüfer diverser Vereine sollte ich darüber eigentlich ausreichend Bescheid wissen...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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29.05.2015 20:24 |
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