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Zum Ende der Seite springen Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste)
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) marven 12.01.2015 07:00
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) nicolai 12.01.2015 07:23
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) marven 12.01.2015 07:38
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) nicolai 16.01.2015 23:52
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) landlerin 12.01.2015 08:30
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) peter mitterstöger 12.01.2015 08:39
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) marven 12.01.2015 10:49
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) nicolai 16.01.2015 23:56
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) landlerin 17.01.2015 07:55
 RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) marven 19.01.2015 06:06
 Kein Blasphemiegesetz in Österreich! ALO Atheist 12.01.2015 15:41

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marven marven ist männlich
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Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

In Österreich gibt es 2 interessante Paragraphen im Strafgesetzbuch.
§ 188 - Blasphemie
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bunde...OR12029737.html

§ 189 - Störung Gottesdienste
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bunde...OR12029738.html

Ob es nun - angesichts der Schandtat in Paris - gelingen kann diese Gesetze zu Fall zu bringen?
In Deutschland gibt es die Debatte bereits, siehe
http://www.noz.de/deutschland-welt/polit...graf-abschaffen
In Österreich ist eine Änderung für die NEOS denkbar.
http://diepresse.com/home/politik/innenp...graf-abschaffen

Meine Meinung dazu:
§ 188 ist unvereinbar mit der freien Meinungsäußerung und gehört restlos entsorgt.
§ 189 ist etwas komplizierter, da es dafür ja den historischen Grund des Schutzes religiöser Minderheiten gibt. Hier bin ich mit mir noch nicht ganz sicher, wie man das handhaben könnte.
Reichen andere Gesetze aus, um die volle Religionsentfaltung von Minderheiten zu schützen?

Wie denkt ihr darüber?

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Ich zweifle, also denke ich.
12.01.2015 07:00 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Beide Paragraphen sind unbedingt abänderungswürdig und haben in einer (offiziell so deklarierten) säkularen Republik nichts verloren; aber solange es in Österreich Parteien gibt, die es opportun finden, das Bild eines Dollfuß in ihren Clubräumen aufzuhängen und diesen als "Widerständler" zu bezeichnen und "Religionsfreiheit (selbst, wenn sie mißbraucht wird)" über Menschenwürde, Gleichheitsgrundsatz, Menschenrechten und Strafgesetz gestellt wird wird sich das wohl kaum ändern...

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...natürlich hab´ ich leider recht !
12.01.2015 07:23 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
marven marven ist männlich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Und das Argument des Minderheitenschutzes?

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Ich zweifle, also denke ich.
12.01.2015 07:38 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Ich sehe da kein "Argument"; inwiefern fällt die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft unter "Minderheitenschutz" ? Zumal die Gruppe der (zumindest auf dem Papier) "einer Religionsgemeinschaft Angehörigen" in Östereich (so der Microzensus) noch immer die Mehrheit stellt.

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...natürlich hab´ ich leider recht !
16.01.2015 23:52 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
landlerin landlerin ist weiblich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Stimmt, lieber Nicolai........wobei ich finde dass man Gottesdienste wie Vereinsveranstaltungen sehen soll. Wenn sie unter sich sind, ok. Da brauchen auch keine halbnackten reinhüpfen.
Aber ansonsten hat der Blasphemieparagraf ersatzlos gestrichen zu werden. Sonst beruft sich der nächste Trottel der einen Karikaturisten umbringt noch darauf. Und kriegt womöglich mindernde Umstände. Der Depp der ein Kreuz hat umschneiden lassen könnte ja eigentlich auch deswegen angezeigt werden. Aber da traut man sich nicht.......warum denn wohl? Wärs ein bekennender Atheist, dann sähe das anders aus.
Landlerin
12.01.2015 08:30 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
peter mitterstöger peter mitterstöger ist männlich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Paragraphen ändern nichts am Mindset, tschuldign, an der Bewusstseinslage der Bevölkerung. Da müsste man schon in der Kinderkrippe ansetzen.
Und Toleranz und Respekt vermitteln.

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veni, vidi, witzig
12.01.2015 08:39 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
marven marven ist männlich
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Und bei einer öffentlichen Prozession?

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12.01.2015 10:49 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Noch nie bei einer Demo, einem Aufmarsch oder ähnlichem gewesen ? Wird dort auch jeder Zwischenrufer, jeder, der an einer Gegendemonstration teilnimmt, etc. wegen "Blasphemie" oder "Störung der Versammlung einer Gemeinschaft" angeklagt ?

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16.01.2015 23:56 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
landlerin landlerin ist weiblich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Hmmm....als wieder mal Frohnleichnam vorletztes Jahr mit Prozession einschließlich Blasmusik und Feuerwehr in unserer Gemeinde gefeiert wurde, ist am Tag zuvor ein Bauer auf der Wiese neben der Prozessionsstrecke mit der Gülle gefahren. Der ist katholisch und seine Frau noch mehr. Mir hätte man in diesem Fall böse Absicht unterstellt......voriges Jahr war die Umzugroute nicht in der Nähe dieser Wiese.
Landlerin
17.01.2015 07:55 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
marven marven ist männlich
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RE: Strafgesetzbuch § 188 und § 189 (Blasphemie, Störung Gottesdienste) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Wenn die Demonstration blockiert wird (etwa durch Sitzstreik), dann wird es natürlich zum Grenzfall.
Und wenn das Recht auf freie Religionsausübung einer Minderheit etwa durch Sitzstreiks blockiert wird, dann könnte dies unschön werden.

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Ich zweifle, also denke ich.
19.01.2015 06:06 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
ALO Atheist
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Achtung Kein Blasphemiegesetz in Österreich! antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat aus atheisten-info.at: "In Frankreich gibt es keine Blasphemiegesetze, das säkulare Frankreich hat seit 1905 eine klare verfassungsmäßige Trennung von Staat und Religion. Religionen sind im säkularen Staat Meinungen und Ansichten wie alle anderen, nichts daran ist dort heilig, mag auch dem einzelnen Menschen z.B. sein Vegetarismus heilig sein oder der Morgensport, der Sozialismus, die freie Marktwirtschaft, Jesus oder der Prophet Mohammed. Vor dem Gesetz ist das alles gleich und man darf alles kritisieren, auch auf heftige Art." Weiterlesen atheisten-info.at/infos/info2252.html
12.01.2015 15:41 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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