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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Die Statuten der ARG sind Sache der ARG. Kann man das so sagen, dass du das R inmitten der ARG "echt voll ARG" findest?
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10.05.2015 22:58 |
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Nicht voll ARG, aber ernst zu nehmen:„Hermes Phettberg, Berater in Exkretions-, Sekretions- und Gestionsangelegenheiten“ ist offiziell als beratendes Mitglied in oben genannten Angelegenheiten in den Statuten angeführt . Eventuell läßt sich daraus folgern, dass die ARG insgesamt " volle Verarschung" ist. Aber auch dies ist selbstverständlich allein Sache der ARG.
__________________ Atheismus ist frei von Religionssek(k)(t)iererei
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12.05.2015 18:36 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Pallas Athene
„Hermes Phettberg, Berater in Exkretions-, Sekretions- und Gestionsangelegenheiten“ ist offiziell als beratendes Mitglied in oben genannten Angelegenheiten in den Statuten angeführt. |
Hallo Pallas Athene, wo in den Statuten ^1) hast du das denn gefunden? In den Statuten ist Hermes Phettberg doch überhaupt nirgends "offiziell als beratendes Mitglied" angeführt. Er ist ja - genau genommen - überhaupt nicht in den Statuten erwähnt...
Ich stimme mit dir überein, dass das "selbstverständlich allein Sache der ARG" ist.
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten
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12.05.2015 23:24 |
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Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Zitat: |
Original von Pallas Athene
„Hermes Phettberg, Berater in Exkretions-, Sekretions- und Gestionsangelegenheiten“ ist offiziell als beratendes Mitglied in oben genannten Angelegenheiten in den Statuten angeführt. |
Hallo Pallas Athene, wo in den Statuten ^1) hast du das denn gefunden? In den Statuten ist Hermes Phettberg doch überhaupt nirgends "offiziell als beratendes Mitglied" angeführt. Er ist ja - genau genommen - überhaupt nicht in den Statuten erwähnt...
Ich stimme mit dir überein, dass das "selbstverständlich allein Sache der ARG" ist.
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten |
Vielen Dank für die Korrektur. Selbstverständlich ist es Sache der ARG allein, eine Beratung für Exkretions-, Sekretions- und Gestionsangelegenheiten“ anzubieten; vermutlich besteht ein Bedarf daran für sie und ihre Mitglieder. Eine „Voll ARGe VerARSCHung“ ist aufgrund des ausführenden Organes nicht von der Hand zu weisen.
http://atheistische-religionsgesellschaft.at/mitglied/ - „Wir freuen uns über unterstützende Beratung durch (genannt ist nur, wer der Nennung ausdrücklich zugestimmt hat; für das, was die Präsidiumsmitglieder jeweils tun, sind natürlich die Präsidiumsmitglieder und nicht unsere Beraterinnen und Berater verantwortlich):
Hermes Phettberg, Berater in Exkretions-, Sekretions- und Gestionsangelegenheiten“
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13.05.2015 12:21 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Pallas Athene
Selbstverständlich ist es Sache der ARG allein, eine Beratung für Exkretions-, Sekretions- und Gestionsangelegenheiten“ anzubieten; [...]. |
Ich vermute, dass du das missverstanden hast, und verstehe die Angaben auf der Website so, dass nicht die ARG "eine Beratung" in diesen Angelegenheiten anbietet, sondern dass Hermes Phettberg die ARG in diesen Angelegenheiten berät.
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13.05.2015 14:19 |
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Zitat: |
...sondern dass Hermes Phettberg die ARG in diesen Angelegenheiten berät. |
Ich bin mit deiner Feststellung, dass Hermes Phettberg, Berater in Exkretions-, Sekretions- und Gestionsangelegenheiten, die ARG in diesen Sch....angelegenheiten berät, einverstanden.
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13.05.2015 14:30 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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"Beraten werden" ist nicht dasselbe wie "beraten", stimmt's?
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13.05.2015 14:41 |
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Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
"Beraten werden" ist nicht dasselbe wie "beraten", stimmt's? |
Ich halte nochmals fest, dass die ARG sich in Sachen „ Exkretions-, Sekretion und Gestagionsangelegenheiten beraten läßt.
Zitat Brunnen ohne Krug:
...sondern dass Hermes Phettberg die ARG in diesen Angelegenheiten berät.
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14.05.2015 17:34 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Pallas Athene
Ich halte nochmals fest, dass die ARG sich in Sachen „ Exkretions-, Sekretion und Gestagionsangelegenheiten beraten läßt.
Zitat Brunnen ohne Krug:
...sondern dass Hermes Phettberg die ARG in diesen Angelegenheiten berät.
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Fast hätte ich ja jetzt schon gesagt: Ja, so wie du es nun schreibst, kommt's irgendwie hin - aber eben nur fast.
Tut mir leid, aber wie kommst du nun darauf, dass sich die ARG in "Gestagionsangelegenheiten" beraten lässt? In "Gestionsangelegenheiten" lässt sie sich lt. Website beraten, aber in "Gestagionsangelegenheiten"? Weisst du überhaupt, was du da behauptest?
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14.05.2015 17:43 |
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Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Zitat: |
Original von Pallas Athene
Ich halte nochmals fest, dass die ARG sich in Sachen „ Exkretions-, Sekretion und Gestagionsangelegenheiten beraten läßt.
Zitat Brunnen ohne Krug:
...sondern dass Hermes Phettberg die ARG in diesen Angelegenheiten berät.
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Fast hätte ich ja jetzt schon gesagt: Ja, so wie du es nun schreibst, kommt's irgendwie hin - aber eben nur fast.
Tut mir leid, aber wie kommst du nun darauf, dass sich die ARG in "Gestagionsangelegenheiten" beraten lässt? In "Gestionsangelegenheiten" lässt sie sich lt. Website beraten, aber in "Gestagionsangelegenheiten"? Weisst du überhaupt, was du da behauptest? |
Ja, da ist mir doch glatt ein Fehler unterlaufen, Gestion hat sich mit Gestation zu einer unsinnigen Wortschöpfung verbunden.
Ich weiß, was ich behaupte. DIE ARG LÄSST SICH IN EXKRETIONS- UND SEKRETIONSANGELEGENHEITEN
BERATEN.
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14.05.2015 18:13 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Pallas Athene
DIE ARG LÄSST SICH IN EXKRETIONS- UND SEKRETIONSANGELEGENHEITEN
BERATEN. |
Gut gebrüllt, Löwe!
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14.05.2015 18:18 |
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Löwin!
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14.05.2015 18:23 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Ok: Löwin!
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14.05.2015 18:28 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Dann ja jeder machen, was er will. Man ist doch an einen Ritus gemäß § 3 Absatz 5 gebunden. |
Würdest du dir da etwa so etwas wie eine statutenmäßig institutionalisierte "Inquisition" wünschen?
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10.05.2015 20:55 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Soll das heißen, dass ein Mitglied der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" die Entscheidung für einen Ritus auch allein vor sich selbst zurücknehmen kann? |
Diese Überlegung hat was für sich. Nämlich die Formulierung der Statuten (§ 3 Absatz 5):
"Mitglieder, die sich persönlich für ein Leben gemäß einem der in § 2 Absatz 3 genannten Riten entschieden haben, sind bis zu dem Zeitpunkt, mit dem sie diese Entscheidung zurücknehmen, an den gewählten Ritus gebunden."^1
Ich würde also sagen: Ja.
Zitat: |
Original von ALO Atheist
Dann ja jeder machen, was er will. Man ist doch an einen Ritus gemäß § 3 Absatz 5 gebunden. |
Ich denk mir: Wenn man an einen Ritus gebunden ist, dann ist man an einen Ritus gebunden. Die Statuten sehen (wie schon gesagt) genau das hier vor (§ 3 Absatz 5):
"Mitglieder, die sich persönlich für ein Leben gemäß einem der in § 2 Absatz 3 genannten Riten entschieden haben, sind bis zu dem Zeitpunkt, mit dem sie diese Entscheidung zurücknehmen, an den gewählten Ritus gebunden."^1
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten
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10.05.2015 21:16 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Pallas Athene
Vermutlich ist sinngemäß gemeint, dass, sollten Mitglieder der ARG sich zu einem vegetarischen oder auch veganen Ritus bekennen, sich die ARG, sofern sie rechtlich dazu in der Lage wäre, dafür sark machen, bzw.einsätzen würde, dass jene Mitglieder der ARG infolge der staatlichen Anerkennung wie alle anderen Religionen gleichwertig zu behandeln sind.
Bedeutet wohl, dass Vegetarier/ Veganer nicht daran gehindert werden dürfen, ihre Nahrung aus rein vegetarischen/ veganen Inhaltsstoffen zu beziehen...Bundesheer, Gefängnisse, Flugzeuge, Betriebbsküchen, Kantinen, Hotels, Restaurants, Konditoreien, Supermärkte, Autobahnrastationen, Würstelbuden....um nur einiges zu nennen
Sollten Mitglieder aus der ARG austreten, müßten sie die Bestätigung über ihr Rituszugehörigkeit der ARG zurückgeben und wären nicht mehr durch die ARG vertreten und könnten daher in die Verlegenheit kommen, nicht ihren Ritus entsprechend, andere Nahrungsmittel konsumieren zu müssen. So einfach ist das. |
Danke für diese Antwort, ich würde das auch so sehen/interpretieren.
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10.05.2015 20:41 |
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peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
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es ist nicht so ganz ernst gemeint - wie das meiste von mir - aber eine Überlegung wert:
Wenn der heilige Zweck der ARG unheilige Mittel heiligt, und es nicht mehr vieler Angehöriger bedarf, wäre mit einem geringen Budget das Kaufen von Leuten möglich, denen es mehr oder minder egal ist, einem solchen Verein anzugehören.
__________________ veni, vidi, witzig
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09.06.2015 11:28 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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In den Statuten ist, will mir scheinen, keine "Exkommunikation" oder "Exkommunizierung" vorgesehen.
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10.05.2015 20:45 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Wenn ein Mitglied der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" gemäß § 2 Absatz 3 der Statuten auf eigenen Wunsch hin den religiösen Ritus des Vegetarismus praktiziert und somit gemäß § 3 Absatz 5 an den gewählten Ritus gebunden ist durch plötzlichen Fleischkonsum mit diesem Ritus bricht, ohne die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" darüber vorher in Kenntnis gesetzt zu haben, welche Konsequenzen hat dieses Mitglied, das sich eindeutig nicht an die Statuten gehalten hat, von Seiten der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" zu erwarten? |
Steht denn in den Statuten der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich", dass die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" "darüber vorher in Kenntnis gesetzt" werden muss? Was bringt dich zu der Ansicht, dass sich "dieses Mitglied" "eindeutig nicht an die Statuten gehalten hat"?
In den Statuten steht doch eindeutig (§ 3 Absatz 5):
"Mitglieder, die sich persönlich für ein Leben gemäß einem der in § 2 Absatz 3 genannten Riten entschieden haben, sind bis zu dem Zeitpunkt, mit dem sie diese Entscheidung zurücknehmen, an den gewählten Ritus gebunden."^1
Das, worauf es ankommt, ist doch offenkundig die Entscheidung und gegebenenfalls die Zurücknahme dieser Entscheidung.
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten
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10.05.2015 23:49 |
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ALO Atheist
Moderator
Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857
Themenstarter
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Ich würde diese Paragraphen präzisieren, und vielleicht fällt Euch beim Thema "Riten" noch ein bisschen mehr ein. Niemand von Euch oder von uns weiß, wie das Kultusamt auf diese Statuten reagieren wird, aber je weniger Fragen sich auftun können, umso besser für Euch.
Ob Vegetarismus und Veganismus, die beide bei uns inzwischen besonders unter jüngeren Menschen sehr verbreitet sind, als Riten beim Kultusamt überhaupt durchgehen, da kann man skeptisch auch sein - eine verbreitete Ernährungsweise plötzlich als religiöser Ritus? Zu diesem Punkt könnte sich die ARG vielleicht noch etwas überlegen.
Von dem Schriftsteller Émile Zola stammt der Satz: "Nulla dies sine linea" (Kein Tag ohne eine Zeile). Für ihn war das ein Motto, ein Lebensmotto, aber man könnte das auch als einen "Ritus" auffassen, den er über Jahrzehnte eisern praktizierte.
Um zu meiner eigentlichen Frage zurückzukommen, die du mit den letzten Postings beantwortet hast. Man ist also an einen gewählten Ritus gebunden, kann das Praktizieren aber jederzeit ohne Mitteilung an andere beenden. Natürlich würde auch ich keine "Inquisition" wünschen, aber reine Willkür der Mitglieder könnte von Seiten des Kultusamts als Spaßgesellschaft ausgelegt werden - jeder macht, was einem Spaß macht.
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11.05.2015 00:38 |
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