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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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11.05.2015 05:10 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Um zu meiner eigentlichen Frage zurückzukommen, die du mit den letzten Postings beantwortet hast. Man ist also an einen gewählten Ritus gebunden, kann das Praktizieren aber jederzeit ohne Mitteilung an andere beenden. Natürlich würde auch ich keine "Inquisition" wünschen, aber reine Willkür der Mitglieder könnte von Seiten des Kultusamts als Spaßgesellschaft ausgelegt werden - jeder macht, was einem Spaß macht. |
Es erleichtert vermutlich eine realistische Einschätzung, die Möglichkeiten des Kultusamtes nicht zu unterschätzen, aber auch nicht zu überschätzen. Ich gehe z.B. davon aus, dass ein staatliches Gesetz, das es erlaubt, jederzeit ein Testament zu errichten und es auch jederzeit abzuändern, von Seiten des Kultusamtes nicht als Spaßgesetz auslegt wird...
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11.05.2015 10:02 |
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ALO Atheist
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Schon, aber bei dieser Argumentation könnte sich das Kultusamt im Bundeskanzleramt verarscht auch vorkommen.
Bei der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" geht es um die Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Sinne einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft, und Ihr möchtet doch vom Kultusamt nicht hören, lediglich einen religiösen Verein bilden zu können.
Es ist nicht unoriginell bei einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft - gemeint ist die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" -, in Exkretions- und Sekretionsangelegenheiten einen prominenten Berater aufweisen zu können.^1
Wäre die tägliche Defäkation nicht geeignet, in § 2 Absatz 3 der Statuten der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" als Ritus aufgenommen zu werden?
^1 Siehe http://atheistische-religionsgesellschaft.at/mitglied
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11.05.2015 16:27 |
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ALO Atheist
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Zitat der Religionslehre der religiösen Bekenntnisgemeinschaft "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich":
"Darstellung der Religionslehre
§ 2. (1) Wir, die Mitglieder der „Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich”, bekennen uns beim Versuch, die Gestaltung der Welt und unsere Stellung als Menschen in ihr zu erklären, in religiöser Selbstbestimmung als „Atheistinnen” beziehungsweise „Atheisten” und
(a) glauben, dass nicht Gottheiten uns Menschen erschaffen haben, sondern dass jeweils Menschen ihre Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) erschaffen haben beziehungsweise erschaffen, sodass alle diese Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) letztlich immer nur als jeweils von Menschen erschaffene Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) existieren, und
(b) wollen, dass dieses religiöse Bekenntnis auch als ein solches in einem umfassenden Sinn in Österreich anerkannt wird.
(2) Wir glauben daher, dass nicht Gottheiten uns Menschen unseren Ethos gegeben haben, sondern dass unser Ethos jeweils von uns Menschen entwickelt und ausgehandelt wurde beziehungsweise wird.
(3) Wir sind uns bewusst, dass das derzeit geltende staatliche Religionsrecht besondere Möglichkeiten der rechtlichen Berücksichtigung von Riten bietet. In diesem Zusammenhang glauben und wollen wir, dass es jedem Mitglied
(a) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegetarisch zu leben (vegetarischer Ritus), und
(b) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegan zu leben (veganer Ritus).
(4) Wir erkennen an, dass es vieles gibt, was jeweils jenseits unseres Wissens- beziehungsweise Erfahrungshorizontes liegt, und können die Wirklichkeit dieses Nicht-Gewussten beziehungsweise Nicht-Erfahrenen auch ohne Letztbegründung gelassen akzeptieren. Ebenso erkennen wir an, dass es Erstrebenswertes gibt, das jeweils den Horizont dessen, was wir erreicht haben, übersteigt."^1
Dass sämtliche Götter, Göttinnen, Gottheiten und deren Geschichten von Menschen erschaffen bzw. erfunden wurden, versteht sich für jede Atheistin und jeden Atheisten von selbst.
Zitat aus § 3 "Antrag der religiösen Bekenntnisgemeinschaft auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit" der "Gesamten Rechtsvorschrift für Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, Fassung vom 16.06.2015":
"(4) Im Bundesgebiet bestehende Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht, haben im Verfahren Parteistellung; sie sind mit dem Antrag namhaft zu machen."^2
1. Frage: Wird die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" alle atheistischen Vereine Österreichs einschließlich der Vereine, welche "Atheismus" zwar nicht im Vereinsnamen stehen haben, die Lehre der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" aber vertreten, im Antrag anführen?
2. Frage: Hat sich die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" schon mit sämtlichen diesbezüglichen Vereinen in Verbindung gesetzt, da diese Parteistellung im Verfahren haben?
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten
^2 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...nummer=10010098
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16.06.2015 15:56 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat aus den FAQ der Website der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" (dieses Zitat beantwortet jetzt zwar nicht deine beiden konkreten Fragen, passt aber inhaltlich ganz gut dazu, finde ich):
"Würde das Kultusamt im Falle eurer Eintragung alle atheistischen Vereine auflösen müssen?
Nein, wir nehmen an, dass dies nicht so wäre – das “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) schreibt ja im § 2 Absatz 4 nur vor: “Mit dem Feststellungsbescheid nach Abs. 3 hat der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die Auflösung jener Vereine zu verbinden, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht.” Vereine, deren in den Vereinsstatuten festgelegter Zweck nicht ausdrücklich in der Verbreitung der Religionslehre unserer “Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich” (dargestellt im § 2 unserer Statuten) besteht, wären also, so nehmen wir an, im Falle unserer Eintragung durch das Kultusamt von dieser gesetzlichen Regelung nicht betroffen. Ganz besonders, so nehmen wir an, wären natürlich keine Vereine betroffen, deren Zweck überhaupt gar nicht in der Verbreitung irgendeiner Religionslehre besteht. Zur Sicherheit bestimmt das Gesetz im § 3 Absatz 4 ausdrücklich: “Im Bundesgebiet bestehende Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht, haben im Verfahren Parteistellung; sie sind mit dem Antrag namhaft zu machen.” Wir nehmen an, dass durch diese Bestimmung jeder Verein, der im Falle eines für uns positiven Feststellungsbescheides durch das Kultusamt aufgelöst werden müsste, im Verfahren Parteistellung erhält.^1
Das Kultusamt wird bei der Prüfung der Frage, ob überhaupt eine Religionslehre vorliegt und welche Religionslehre vorliegt, den konkreten (Einzel-) Fall der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" zu prüfen haben.
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/faq/
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16.06.2015 16:52 |
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ALO Atheist
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Da scheint mir manches vage zu sein. Beispielsweise müsste der Freidenkerbund Österreich, der bereits sein 125 Jahr Jubiläum gefeiert hat, im Verfahren auf jeden Fall Parteistellung haben, unabhängig davon, ob man atheistische Vorstellungen oder eine atheistische Lehre als Religionslehre definiert oder nicht.
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16.06.2015 17:07 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Beispielsweise müsste der Freidenkerbund Österreich, der bereits sein 125 Jahr Jubiläum gefeiert hat, im Verfahren auf jeden Fall Parteistellung haben, unabhängig davon, ob man atheistische Vorstellungen oder eine atheistische Lehre als Religionslehre definiert oder nicht. |
Wieso denn das? Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte der Freidenkerbund denn eine "Parteistellung" erhalten?
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16.06.2015 17:27 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Dass sämtliche Götter, Göttinnen, Gottheiten und deren Geschichten von Menschen erschaffen bzw. erfunden wurden, versteht sich für jede Atheistin und jeden Atheisten von selbst. |
Das ist allerdings auch gar nicht die vollständige Religionslehre der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich".
Auch wenn die Religionslehren vieler Religionsgemeinschaften darin übereinstimmen, dass es Menschen (!) gibt, können sie sich durchaus z.B. in anderen Punkten deutlich voneinander unterscheiden...
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16.06.2015 16:59 |
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ALO Atheist
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Was in der "Darstellung der Religionslehre" der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" würde auf einen atheistischen Verein nicht zutreffen?
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16.06.2015 17:10 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Gegenfrage: Kennst du auch nur einen einzigen atheistischen Verein in Österreich, der die vollständige "Religionslehre" der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" vertritt?
Welche atheistischen Vereine in Österreich vertreten eine Religionslehre?
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16.06.2015 17:14 |
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ALO Atheist
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Im Prinzip vertreten alle atheistischen Vereine in Österreich die Lehre resp. "Religionslehre" der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" einschließlich vegetarisch oder vegan lebender Mitglieder.
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16.06.2015 17:35 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Im Prinzip vertreten alle atheistischen Vereine in Österreich die Lehre resp. "Religionslehre" der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" einschließlich vegetarisch oder vegan lebender Mitglieder. |
Das bezweifle ich wirklich sehr stark.
Viele wehren sich (mit gutem Recht, wie mir scheint...) dagegen, dass ihr Atheismus als ein religiöses Bekenntnis betrachtet wird, und gerade du selbst hast darauf Wert gelegt, zwischen religiösen Atheisten und nichtreligiösen Atheisten strikt zu unterscheiden.
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16.06.2015 17:41 |
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ALO Atheist
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Worin unterscheidet sich die "Religions"-Lehre der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" von dem, was religionsfreie Atheisten vertreten?
"Darstellung der Religionslehre
§ 2. (1) Wir, die Mitglieder der „Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich”, bekennen uns beim Versuch, die Gestaltung der Welt und unsere Stellung als Menschen in ihr zu erklären, in religiöser Selbstbestimmung als „Atheistinnen” beziehungsweise „Atheisten” und
(a) glauben, dass nicht Gottheiten uns Menschen erschaffen haben, sondern dass jeweils Menschen ihre Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) erschaffen haben beziehungsweise erschaffen, sodass alle diese Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) letztlich immer nur als jeweils von Menschen erschaffene Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) existieren, und
(b) wollen, dass dieses religiöse Bekenntnis auch als ein solches in einem umfassenden Sinn in Österreich anerkannt wird.
(2) Wir glauben daher, dass nicht Gottheiten uns Menschen unseren Ethos gegeben haben, sondern dass unser Ethos jeweils von uns Menschen entwickelt und ausgehandelt wurde beziehungsweise wird.
(3) Wir sind uns bewusst, dass das derzeit geltende staatliche Religionsrecht besondere Möglichkeiten der rechtlichen Berücksichtigung von Riten bietet. In diesem Zusammenhang glauben und wollen wir, dass es jedem Mitglied
(a) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegetarisch zu leben (vegetarischer Ritus), und
(b) auf eigenen Wunsch hin möglich sein soll, vegan zu leben (veganer Ritus).
(4) Wir erkennen an, dass es vieles gibt, was jeweils jenseits unseres Wissens- beziehungsweise Erfahrungshorizontes liegt, und können die Wirklichkeit dieses Nicht-Gewussten beziehungsweise Nicht-Erfahrenen auch ohne Letztbegründung gelassen akzeptieren. Ebenso erkennen wir an, dass es Erstrebenswertes gibt, das jeweils den Horizont dessen, was wir erreicht haben, übersteigt."^1
Das ist alles nichts Neues. Das entspricht Punkt für Punkt dem traditionellen Atheismus, der hier nur in religiösem Gewand daherkommt.
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten
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16.06.2015 18:05 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat:
"Darstellung der Religionslehre
§ 2. (1) Wir, die Mitglieder der „Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich”, bekennen uns beim Versuch, die Gestaltung der Welt und unsere Stellung als Menschen in ihr zu erklären, in religiöser Selbstbestimmung als „Atheistinnen” beziehungsweise „Atheisten” und
(a) glauben, dass nicht Gottheiten uns Menschen erschaffen haben, sondern dass jeweils Menschen ihre Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) erschaffen haben beziehungsweise erschaffen, sodass alle diese Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) letztlich immer nur als jeweils von Menschen erschaffene Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) existieren, und
(b) wollen, dass dieses religiöse Bekenntnis auch als ein solches in einem umfassenden Sinn in Österreich anerkannt wird. [...]"^1
Kannst du das wirklich aus vollem Herzen sagen? Kannst du dem wirklich zustimmen? (Es würde mich freuen.)
^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten/
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16.06.2015 18:23 |
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ALO Atheist
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Vom religiösen Bekenntnis und auch von der Religionisierung des Atheismus befreit, mit Sicherheit.
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16.06.2015 18:30 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Vom religiösen Bekenntnis und auch von der Religionisierung des Atheismus befreit, mit Sicherheit. |
Siehst du, du kannst es (derzeit noch?) nicht.
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16.06.2015 18:34 |
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ALO Atheist
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Atheismus zu religionisieren sei Euch vorbehalten.
Nicht "können", ich könnte Rapid Wien als Religionsgemeinschaft darstellen, die Frage ist, ob man das "will".
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16.06.2015 18:41 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Original von ALO Atheist
Nicht "können", ich könnte Rapid Wien als Religionsgemeinschaft darstellen, die Frage ist, ob man das "will". |
Du willst es also auch gar nicht? Zwing dich am besten auch nicht selber zu etwas, was du gar nicht willst...
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16.06.2015 19:04 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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"Das ist eine weise Antwort."
Und so könnte es auch all den von dir angesprochenen atheistischen Vereinen in Österreich ergehen...
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16.06.2015 19:09 |
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