Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Auf http://www.atheisten-info.at/infos/info2189.html ist zu lesen:
"Gedenktafel an Kirchenmauer löst Empörung bei Missbrauchsopfern aus
[...]
Der Dorfpfarrer von Hohenzell weigerte sich auf Anfrage eines empörten Betroffenen, diese scheinheilige Tafel, die Groers sexuelle Missbrauchsverbrechen leugnet, abzumontieren. Daher hat die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt dieses Mahnmal nun entsprechend dem eingemeißelten Bibelzitat erweitert und einen Mühlstein angebracht, aus dessen Mitte der Hals und das Antlitz Kardinals Groers ragen."
Quelle: http://www.atheisten-info.at/infos/info2189.html
Was haltet ihr davon?
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22.11.2014 19:22 |
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Friedensreich
Dozent/in
Dabei seit: 18.08.2008
Beiträge: 807
Herkunft: Wien
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Ich bin entsetz. Vielleich wird Groer irgenwann einmal in 100 Jahren seelig gesprochen, wenn die Erinnerung an seine Amtsführung erloschen ist. Ähnlich wie beim Kaier Karl.
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25.11.2014 11:04 |
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BlackWiddow
Moderator
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Wundert mich gar nicht, es gibt ja auch noch viele Gedenktafeln für den Mörder Dollfuß und sein Bild hängt im Parlamentsklub der ÖVP, die ihn immer noch verehrt
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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
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25.11.2014 11:31 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Die ÖVP hat jetzt aber nichts direkt mit Dr. Hans Hermann Groer zu tun, oder?
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25.11.2014 13:33 |
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ALO Atheist
Moderator
Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857
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Sepp Rothwangl (Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt): "Aufhebung der Verjährungsfrist nach sexuellem Missbrauch, unabhängige Aufarbeitung der Verbrechen und angemessene Entschädigung durch ein Schiedsgericht."
Dieser Forderung ist nichts hinzuzufügen, oder sieht das der Obmann der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich etwa anders?
PS: Das Problem dabei ist, dass eine Aufhebung der Verjährungsfrist nach sexuellem Missbrauch nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann.
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25.11.2014 16:52 |
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BlackWiddow
Moderator
Dabei seit: 06.12.2008
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Zitat: |
Originally posted by ALO Atheist
Sepp Rothwangl (Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt): "Aufhebung der Verjährungsfrist nach sexuellem Missbrauch, unabhängige Aufarbeitung der Verbrechen und angemessene Entschädigung durch ein Schiedsgericht."
Dieser Forderung ist nichts hinzuzufügen, oder sieht das der Obmann der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich etwa anders?
PS: Das Problem dabei ist, dass eine Aufhebung der Verjährungsfrist nach sexuellem Missbrauch nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. |
Die Gesetze, die die Verjährung des Missbrauches regeln, sind eine Schande für die Justiz, weil Betroffene oft erst Jahrzehnte später darüber reden können - wenn überhaupt
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25.11.2014 16:59 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von BlackWiddow
Die Gesetze, die die Verjährung des Missbrauches regeln, sind eine Schande für die Justiz, weil Betroffene oft erst Jahrzehnte später darüber reden können - wenn überhaupt
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Ist "die Justiz" denn für diese Gesetze verantwortlich? Ich finde, dass "die Justiz" nur für ihr jeweils eigenes Verhalten bzw. (Nicht-) Vorgehen verantwortlich ist - und das allerdings im vollen Umfang.
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25.11.2014 18:44 |
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BlackWiddow
Moderator
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 2.639
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Zitat: |
Originally posted by Der Brunnen ohne Krug
Zitat: |
Original von BlackWiddow
Die Gesetze, die die Verjährung des Missbrauches regeln, sind eine Schande für die Justiz, weil Betroffene oft erst Jahrzehnte später darüber reden können - wenn überhaupt
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Ist "die Justiz" denn für diese Gesetze verantwortlich? Ich finde, dass "die Justiz" nur für ihr jeweils eigenes Verhalten bzw. (Nicht-) Vorgehen verantwortlich ist - und das allerdings im vollen Umfang.
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OK, Gesetze werden vom Staat gemacht, hast du recht, nur manchmal kann die Justiz diese auch sehr spitzfindig hinbiegen, um so manchen Gesetzesbrecher zu schützen und vor Verurteilung zu bewahren.
Grundsätzlich gehört die Verjährung in schweren Fällen aufgehoben.
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26.11.2014 08:38 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von BlackWiddow
OK, Gesetze werden vom Staat gemacht, hast du recht |
Schön, dass du das auch so siehst.
Zitat: |
Original von BlackWiddow
Grundsätzlich gehört die Verjährung in schweren Fällen aufgehoben. |
Was genau sind für dich solche "schweren Fälle"?
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27.11.2014 14:17 |
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Friedensreich
Dozent/in
Dabei seit: 18.08.2008
Beiträge: 807
Herkunft: Wien
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Auf jeden Fall soll es keine Sonderbehandlung für Geistliche geben, wenn sich diese Leute an ihnen anvertrauten Kindern vergehen. Hier wäre Haft unter ganz normalen Bedingungen anzuordnen. Nicht in einem geschlossenen überschaubaren Bereich der Haftanstalt und dann ev. die Restzeit in einem Kloster in Hausarrest.
Leute die sich sexuelle Übergriffe auf Kinder leisteten, sind bei den Mithäftlingen besonders "beliebt".
Die Justiz ist in erster Linie für die Exekution der Gesetze verantwortlich. Gesetze müssen im Parlament beschlossen werden. Also sind die politischen Parteien gefordert, wenn sei nicht gerade damit beschäftigt sind, ihren Einfluss abzusichern.
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27.11.2014 16:36 |
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