Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Der Artikel 63 des Staatsvertrags von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 bestimmt in seinem zweiten Satz:
"Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Übung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist."
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...nummer=10000044
Haltet ihr persönlich diese staatsvertraglich gewährleistete Religionsfreiheit für eine positive Errungenschaft?
|
|
17.10.2014 19:43 |
|
|
|
nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz
|
|
Da es heutigentags weder eine "serbisch-kroatisch-slowenische Republik" noch eine "Tschecho-Slowakei" oder einen "Völkerbund" gibt erübrigt sich die Frage (aufgrund mangelnder zwischenstaatlicher Verbindlichkeit des angeführten Papieres) eigentlich; es handelt sich bei der heutigen Republik Österreich um einen souveränen Staat, dessen verfassungsmäßige Grundlagen nicht im Vertrag von Saint-Germain begründet liegen können, da dieser zwischen Parteien vereinbart wurde, die in dieser Form zum Teil nicht mehr existent sind.
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
|
|
17.10.2014 23:22 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
|
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Zitat: |
Original von nicolai
Da es heutigentags weder eine "serbisch-kroatisch-slowenische Republik" noch eine "Tschecho-Slowakei" oder einen "Völkerbund" gibt erübrigt sich die Frage (aufgrund mangelnder zwischenstaatlicher Verbindlichkeit des angeführten Papieres) eigentlich; es handelt sich bei der heutigen Republik Österreich um einen souveränen Staat, dessen verfassungsmäßige Grundlagen nicht im Vertrag von Saint-Germain begründet liegen können, da dieser zwischen Parteien vereinbart wurde, die in dieser Form zum Teil nicht mehr existent sind. |
Das, was du da behauptest, ist - verzeih bitte meinen nüchternen Hinweis - sachlich falsch.
Der von mir (heute um 19:43) zitierte Satz dieses Staatsvertrag ist übrigens auch heute (17.10.2014) ein Teil des österreichischen Verfassungsrechts und geltendes Recht in der Republik Österreich. Hast du meinen Link zum RIS (noch) nicht angeklickt?
Magst du das "...natürlich hab´ ich leider recht !" in deiner Signatur nicht ein wenig überdenken?
|
|
17.10.2014 23:39 |
|
|
|
nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz
|
|
Was ich hier behauptet habe ist sachlich richtig.
Der von Dir zitierte Vertrag besitzt für das heutige Österreich (aus obgenannten Gründen) keine Gültigkeit mehr, auch wenn einzelne Passi oder ganze Vertragsteile in spätere, Gültigkeit besitzende Verträge und zwischenstaatliche Vereinbarungen übernommen wurden und ergo dadurch Gültigkeit besitzen, bzw. als (bedingt) bindend anzusehen sind.
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
|
|
17.10.2014 23:53 |
Offline |
EMail |
suchen |
Freundesliste |
Portal
|
|
|
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Du bist kein Jurist, stimmt's
(in deinem Profil gibst du als Beruf "Fernfahrer" an)?
|
|
18.10.2014 00:03 |
|
|
|
Der Brunnen ohne Krug unregistriert
|
|
Zitat: |
Original von nicolai
auch wenn einzelne Passi |
Der Nominativ Plural von "Passus" lautet übrigens "Passus" (mit langem "u") und nicht "Passi" (wie du geschrieben hast).
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Passus
|
|
18.10.2014 00:17 |
|
|
|
|