Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Der Verfassungsgerichtshof hat die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als nicht verfassungswidrig eingestuft.
Link: http://derstandard.at/2000006817188/Steu...fassungskonform
Habt ihr das erwartet, oder seid ihr davon überrascht?
Wird es eines Tages auch so sein, dass auch freiwillige Spenden an eine gesetzlich anerkannte Atheistische Religionsgesellschaft im selben Ausmaß steuerlich absetzbar sind wie der von den diözesanen Finanzkammern eingehobene Kirchenbeitrag?
Eine steuerrechtliche Gleichbehandlung von nichtreligiösen Vereinen ist nach dieser Entscheidung vor dem Verfassungsgerichtshof wohl nicht mehr zu erwarten:
"Umso mehr gelte dies für Beiträge an einen Verein, der gar nicht als Religionsgemeinschaft auftritt, erläuterte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz."
Quelle: http://derstandard.at/2000006817188/Steu...fassungskonform
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14.10.2014 16:04 |
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nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz
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Ich weise darauf hin, daß beispielsweise auch Mitgliedsbeiträge des ÖGB (dem man vieles, aber keine "Religiosität" vorwerfen kann) steuerlich absetzbar sind, ebenso wie Spenden und Beiträge für "anerkannte soziale und gemeinnützige Vereinigungen". Und unter diesen sind mehr als genug "konfessionsfreie", bzw, "religionsunabhängige".
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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17.10.2014 02:02 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.451
Herkunft: Niederbayern
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Zitat: Wird es eines Tages auch so sein, dass auch freiwillige Spenden an eine gesetzlich anerkannte Atheistische Religionsgesellschaft im selben Ausmaß steuerlich absetzbar sind....
Aber sicher doch, und wenn Du auch weiterhin täglich Deine Medizin nimmst, dann darfst Du auch wieder mit ET telefonieren.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
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17.10.2014 11:33 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Ramon
Zitat: Wird es eines Tages auch so sein, dass auch freiwillige Spenden an eine gesetzlich anerkannte Atheistische Religionsgesellschaft im selben Ausmaß steuerlich absetzbar sind....
Aber sicher doch |
Gleichberechtigung bedeutet nun mal, gleiche Rechte (wie auch immer die gestaltet sind) zu haben.
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24.10.2014 14:11 |
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peter mitterstöger
Superintelligenz
Dabei seit: 07.04.2012
Beiträge: 5.879
Herkunft: Österreich
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gläubige Atheisten sollten so wie so eine Negativsteuer bekommen..
__________________ veni, vidi, witzig
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25.10.2014 08:40 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.451
Herkunft: Niederbayern
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Zitat: |
Original von peter mitterstöger
gläubige Atheisten sollten so wie so eine Negativsteuer bekommen..
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Ein theologisch-philosophisches Wörterbuch würde womöglich auch genügen.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
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26.10.2014 09:05 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Zitat: |
Original von Ramon
Ein theologisch-philosophisches Wörterbuch würde womöglich auch genügen. |
Wie meinst du das?
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26.10.2014 17:38 |
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