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Zum Ende der Seite springen Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation!
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 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Pallas Athene 07.03.2014 13:33
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Markus Pichler 07.03.2014 14:26
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Pallas Athene 07.03.2014 15:26
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! emporda 07.03.2014 17:50
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Momo 07.03.2014 18:39
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! emporda 07.03.2014 19:13
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! ALO Atheist 07.03.2014 20:05
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! BlackWiddow 08.03.2014 11:38
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Pallas Athene 08.03.2014 12:17
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Markus Pichler 09.03.2014 07:44
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! BlackWiddow 09.03.2014 11:10
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! ALO Atheist 09.03.2014 19:20
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Markus Pichler 10.03.2014 14:13
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Ramon 10.03.2014 20:14
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Markus Pichler 11.03.2014 11:56
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! ALO Atheist 13.03.2014 16:35
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! ALO Atheist 21.03.2014 18:51
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! Markus Pichler 21.03.2014 19:23
 Gerichtserfolge in Frankreich und Großbritannien ALO Atheist 27.06.2014 18:31
 RE: Sterbehilfe: Klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation! ALO Atheist 08.10.2014 17:13
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Pallas Athene Pallas Athene ist weiblich
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Zitat:
Original von BlackWiddow
Zitat:
Original von ALO Atheist
Zitat:
Original von BlackWiddow
... und du willst daneben stehen und ihn umbringen, weil er sich eh nicht mehr rühren kann - das pack ich nicht ... Da ists ja wohl nicht weit zu: "Aber Herr Doktor, der Pepi-Onkel ist eh schon total verblödet, der weiß doch nix mehr und seine Wohnung haben wir schon verkauft" Wut

Dieses Thema löst offenbar bei manchen einen gedanklichen Amoklauf fernab jeder sachlichen Diskussionsgrundlage aus. Und das Thema "Sterbehilfe" an sich hat weder etwas mit Religion noch etwas mit Atheismus zu tun.

Niemals kann eine Patientenverfügung in einem Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit erlassen werden, niemals haben Angehörige oder andere Personen die Möglichkeit, auf eine Patientenverfügung Einfluss zu nehmen, jederzeit hat der betreffende Patient die Möglichkeit, seine Verfügung stornieren zu lassen. Liegt keine Patientenverfügung vor, kann es niemals zu einer "Sterbehilfe" kommen - ein Alzheimer-Patient beispielsweise, der einst bei geistiger Zurechnungsfähigkeit keine Patientenverfügung erlassen hat, kann niemals, in welchem Zustand auch immer, von "Sterbehilfe" selbst betroffen sein.


Die Patientenverfügung gibt es bereits, sie muss vor einem Notar mit Zeugen abgeschlossen werden, wenn das deine Option ist, versteh ich jetzt deine Aufregung nicht verwirrt
Es geht mir um den Missbrauch und die Fremdbestimmung, die vermieden werden soll, nichts anderes.
Ein "Sterbehilfeverbot" hat aber (ebenso wie absoluter "Lebensschutz" oder "Gott" oder irgendeine Religion) in einer Verfassung gar nichts zu suchen, das wäre absurd.





Die Patientenverfügung besagt: erlaubt ist passive Sterbehilfe, der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben, wenn ein Patient dies aktuell wünscht oder diesen Wunsch im Vorhinein mit einer gültigen Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht hat. Erlaubt ist auch die indirekte Sterbehilfe, worunter man medizinische Maßnahmen versteht, die das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn dadurch möglicherweise der Sterbeprozess verkürzt wird.
Die Patientenverfügung ist daher überhaupt nicht das Thema, da ohnedies gesetzlich geregelt.
Erlaubt ist ferner in Deutschland und der Schweiz die Beihilfe zur Selbsttötung( assistierter Selbstmord), sofern der Betroffene das Mittel selbst einnehmen kann. Das ist in Österreich verboten! Und wird mit 5 Jahren Haft geahndet. Gar nicht zu sprechen von aktiver Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, wenn ein Betroffener sein Leben nicht mehr selbst beenden kann und auf Fremdhilfe angewiesen ist. Da hilft ihm die Patientenverfügung null.

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Atheismus ist frei von Religionssek(k)(t)iererei
07.03.2014 13:33 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Markus Pichler
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ich hab halt ein ganz andere Erfahrung. Irgend jemand hat einmal hier gemeint, eine Erfahrung könnte nur anschaulich sein aber meta-mäßig nichts bedeuten. Scheiss drauf.
Mein Schwiegervater ist einfach erstickt. Obwohl das nicht notwendig gewesen wäre. Oder doch schon. Es ist meiner Schwiegermutter schon empfohlen worden, ihn sterben zu lassen (2 Jahre vor seinem Tod).
Also meine Ratio daraus: eigentlich meine Emotion: ich würde gerne gewalttätig gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vorgehen. Auch wenn das strafbar ist.

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veni, vidi, Violine - ich kam, sah und vergeigte cool
07.03.2014 14:26 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Pallas Athene Pallas Athene ist weiblich
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Zitat:
Original von Markus Pichler
ich hab halt ein ganz andere Erfahrung. Irgend jemand hat einmal hier gemeint, eine Erfahrung könnte nur anschaulich sein aber meta-mäßig nichts bedeuten. Scheiss drauf.
Mein Schwiegervater ist einfach erstickt. Obwohl das nicht notwendig gewesen wäre. Oder doch schon. Es ist meiner Schwiegermutter schon empfohlen worden, ihn sterben zu lassen (2 Jahre vor seinem Tod).
Also meine Ratio daraus: eigentlich meine Emotion: ich würde gerne gewalttätig gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vorgehen. Auch wenn das strafbar ist.


Der irgendwer war ich. Und ob du drauf scheißt, ist nicht Sache. Die persönliche Erfahrung sollte bei einer Gesetzgebung nicht zum Anlass genommen werden. Denn es gibt jede Menge Gegenerfahrungen.

Vielleicht solltest du mehr das Gesetz hinterfragen, bevor du deinen Emotionen freien Lauf lässt. Solange du nicht weißt, ob das Ersticken deines SChwiegervaters nicht notwendig gewesen wäre oder doch schon oder vielleicht nur ein bissl oder wie auch immer, ist dein Wunsch nach Gewalttat nichts anderes als Aggression.
Gesetze brauchen einen rationalen Boden und da wird es ohne Metaebene nicht gehen. Die Onkel Pepigschichten und SChwiegerpapastories sind zwar tragische Schicksale und auch wahr , reichen aber nicht zur Gesetzesänderung.

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Atheismus ist frei von Religionssek(k)(t)iererei
07.03.2014 15:26 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von Pallas Athene
Die persönliche Erfahrung sollte bei einer Gesetzgebung nicht zum Anlass genommen werden. Denn es gibt jede Menge Gegenerfahrungen.

Vielleicht solltest du mehr das Gesetz hinterfragen, bevor du deinen Emotionen freien Lauf lässt. Solange du nicht weißt, ob das Ersticken deines SChwiegervaters nicht notwendig gewesen wäre oder doch schon oder vielleicht nur ein bissl oder wie auch immer, ist dein Wunsch nach Gewalttat nichts anderes als Aggression.
Gesetze brauchen einen rationalen Boden und da wird es ohne Metaebene nicht gehen. Die Onkel Pepigschichten und SChwiegerpapastories sind zwar tragische Schicksale und auch wahr , reichen aber nicht zur Gesetzesänderung.
Sehe ich auch so

Meine Schwester ist mit 88 nach nur 5 - 6 Wochen im Pflegeheim in Duisburg gestorben, weil die Putzfrau im Januar offensichtlich das Fenster aufgelassen hat.

Die Schwester war schwerst gehbehindert, hatte einen Herzschrittmacher und war menschlich ein Kotzbrocken. Bei der Qualität der Heime hätte sie wohl keinen schönen Tag mehr erlebt. Ich bin der Meinung, ihr Tod war ein Erleichterung für alle Beteiigten. Die Schwester eingeschlossen.

So alle 3 - 4 Wochen besuchen wir mein Schwiegermutter (93) im Pflegeheim. Sie muss ständig mit Psychopharmaka abgefüllt werden, sonst ist sie agressiv ohne jede Vorwarnung. Sie redet ständig über Dinge vor 80 Jahren wie ein kaputte Schallplatte und bekommt die Realität um sie herum nicht mehr auf die Reihe, auch weil sie fast kein Spanisch spricht

Auch wenn das staatliche Heim gut geführt, sauber und erträglich ist, möchte ich dort keinen Tag bleiben. Die Typen im Heim, die ihre Tabletten nicht vertragen, die sitzen im Tagesraum am Stuhl festgeschnallt wie lebende Mumien, der Gesichtausdruck ist tot ohne jede Emotion. Ich glaube da ist schon mancher "entschlummert", ohne das es jemand sofort gemerkt hat. Geschätzt kommen auf 1 Mitarbeiter zwischen 7 - 10 Heiminsassen

Was bitte soll ein derartiges Leben, total fremdbestimmt, vielleicht noch mit Windeln weil die Körperfunktionen streiken

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Wer das wahre Wort Gottes akzeptiert, der leidet durch religiöse Gehirnwäsche verursacht am paranoiden Wahn
07.03.2014 17:50 Offline | Homepage | suchen | Freundesliste | YIM | Portal
Momo Momo ist weiblich
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Zitat:
Pallas Athene
Gar nicht zu sprechen von aktiver Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, wenn ein Betroffener sein Leben nicht mehr selbst beenden kann und auf Fremdhilfe angewiesen ist. Da hilft ihm die Patientenverfügung null.


In so ein Papier kann man ja alles reinschreiben was einem selbst als nicht mehr lebenswert erscheint. Ich glaube, dass die meisten spontan sagen: Wenn das Gehirn so stark geschädigt ist das nicht mit einer Wiederherstellung der geistigen Fakultäten zu rechnen ist dann sollen lebensverlängernde Massnahmen unterlassen werden.

Jetzt liegt der Michael Schumacher seit über zwei Monaten im künstlichen Koma. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand der so einer hohen Risikogruppe angehört keine Patientenverfügung geschrieben hat. Und dass er eines Tages gesund aus dem Koma erwacht ist wohl mehr als unwahrscheinlich.

Dass am Unfallort und in der medizinischen Erstversorgung alles getan werden muß um ihn am Leben zu erhalten ist klar. Jetzt muß er auch erst mal aus dem Koma geholt werden. Aber was passiert danach, wenn er total geschädigt bleibt und evtl. ohne künstliche Beatmung weiteratmet. Dann muß er auch künstlich ernährt werden usw..und so fort.....

Was nützt ihm dann seine Patientenverfügung wenn ihm keiner beim Sterben hilft? Lebensverlängernde Massnahme wäre die künstliche Ernährung. Diese zu unterlassen.............dann müsste man den armen Kerl ja einfach verhungern lassen.

Und was passiert wenn er nicht mehr aus dem Koma rauskommt? Dann wäre eine Patientenverfügung für Unfallopfer mit Hirnschäden für die Katz? Bei "nur" körperlich dauerhaften Schäden kann er wenigstens noch selbst auf die Einhaltung seines "letzten Willens" bestehen.

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07.03.2014 18:39 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von Momo
Zitat:
Pallas Athene
Gar nicht zu sprechen von aktiver Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, wenn ein Betroffener sein Leben nicht mehr selbst beenden kann und auf Fremdhilfe angewiesen ist. Da hilft ihm die Patientenverfügung null.


Und was passiert wenn er nicht mehr aus dem Koma rauskommt? Dann wäre eine Patientenverfügung für Unfallopfer mit Hirnschäden für die Katz? Bei "nur" körperlich dauerhaften Schäden kann er wenigstens noch selbst auf die Einhaltung seines "letzten Willens" bestehen.
Nimm den Fall Ariel Sharonn, der lag etwa 8 Jahre im Koma
Das kostet im Monat locker um die 25.000 €/Monat, alles zu zahlen von der Deutschen Durchschnittsrente von 870 €/Monat. Die Anzahl der Alten über 65 steigt von 18% auf 35%, die der über 80 Jährigen von 8% auf gut 18% in nur 40 Jahren. Das übersteigt die Wirtschaftskraft der Gesellschaft, es bleibt kein Geld für die Jugend, Schulen, Universitäten, Ausbildung und Wissenschaft als Zukunftsinvestition

Es gibt keine Heilung von Demenz oder Alzheimer. Die Erkrankung verläuft in Schüben, lange ist der Zustand stabil, dann fällt wieder ein Abschnitt des Gehirn aus und das nächste Problem ist da. Ab einem gewissen Punkt ist das kein Mensch mehr.

Viele Erkrankte wissen dann nicht mehr wer sie sind, wo sie sind, erkennen niemanden und nichts, machen nur Geräusche ohne Sprache artikulieren zu können - aber essen, schlafen, scheiden aus und laufen rum wie ein Tiger im Käfig. Eine Schwägerin von mir hat so 18 Monate im katholischen Heim in Dinslaken vegetiert. Die Gemeinde hat gezahlt, für das katholische Heim ein lukratives Geschäft

Wer soll das wann den Stecker ziehen

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07.03.2014 19:13 Offline | Homepage | suchen | Freundesliste | YIM | Portal
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Zur derzeitigen Situation in Österreich:

Das Patientenverfügungsgesetz (seit Juni 2006 in Kraft) unterscheidet zwischen der verbindlichen Patientenverfügung und der beachtlichen Patientenverfügung.

Wirksamkeitsvoraussetzungen für beide Formen:
- Geistige Zurechnungsfähigkeit des Patienten zum Errichtungszeitpunkt
- Kein Willensmangel
- Erlaubtheit (im Rahmen der Gesetzeslage)
- Jederzeitiges Widerrufsrecht durch den Patienten

Patientenverfügungen dienen der Bemühungen zur Verbesserung der Situation schwerkranker Menschen in der letzten Lebensphase.
Eine Patientenverfügung kann nur durch einen einsichts- und urteilsfähigen Patienten selbst errichtet werden - nicht durch einen Stellvertreter, Sachwalter oder Angehörigen.
Unter keinen Umständen darf eine Patientenverfügung erzwungen werden; ebenso darf kein Zwang ausgeübt werden, keine Patientenverfügung zu errichten, wenn der Patient eine errichten möchte. Der Missbrauch der Patientenverfügung ist strafbar.

Die verbindliche Patientenverfügung muss vom Patienten vor einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet worden sein und bleibt max. 5 Jahre verbindlich (die zeitliche Beschränkung tritt nicht ein, wenn der Patient mittlerweile seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit verloren hat) und ist vom Arzt und den Beteiligten zu respektieren, auch dann, wenn sie damit nicht einverstanden sind oder eine Behandlung medizinisch indiziert wäre - eine lebenserhaltende Behandlung kann dabei unterbleiben.

Die beachtliche Patientenverfügung dient als Orientierungshilfe für die Ermittlung des Patientenwillens und als Richtschnur für den Arzt und es besteht keine Erneuerungspflicht oder Ablaufzeit.

Hinzu kommt §78 StGB "Beihilfe zum Selbstmord", der strafrechtlich undifferenziert ist, verfassungsrechtlich bedenklich und nur ideologisch-religiös begründet werden kann.

Zum Plan der Regierung:

Das "Verbot der Tötung auf Verlangen" und das "Grundrecht auf Sterben in Würde" sollen in der Verfassung verankert werden.

Das bedeutet nichts anderes als ein in der Verfassung verankertes Verbot jeglicher "Sterbehilfe" sowie die Einzementierung von §78 StGB "Beihilfe zum Selbstmord".

Um dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung gerecht zu werden, braucht es die Entkriminalisierung der "Beihilfe zum Selbstmord" bei der "Sterbehilfe" und nicht das Gegenteil mit zwei neuen, religiös-motivierten Verfassungsbestimmungen, die obendrein auch noch die Fristenlösung ins Wanken bringen, weil das den Religionsgemeinschaften gerademal so schmeckt.

Niemand kann ohne eigene gültige Patientenverfügung selbst jemals von "Sterbehilfe" betroffen sein, aber man möchte jetzt von Seiten der Regierung offenbar das christliche Weltbild - mit dem Leiden des Menschen und der Qual bis "Gott" sie beendet - allen BürgerInnen aufzwingen, damit sich auch die Pharmaindustrie die Hände reiben kann.

Daher ein klares NEIN zur geplanten Verfassungsmanipulation, die, wenn einmal passiert, kaum noch rückgängig zu machen ist, da eine Verfassungsänderung der 2/3-Mehrheit im Parlament bedarf und eine Rückgängigmachung allein von ÖVP und FPÖ blockiert werden kann. Man sollte sich genau vor Augen führen, was diese geplante Verfassungsmanipulation der Regierung für dieses Land in der Zukunft bedeutet. Und man sollte nicht vergessen, dass sich bei einer repräsentativen Studie 62 Prozent der ÖsterreicherInnen für eine Liberalisierung der "Sterbehilfe" ausgesprochen haben, und ich glaube nicht, dass die 5 Prozent AtheistInnen viel von dieser Mehrheit ausmachen.
07.03.2014 20:05 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von ALO Atheist
Das "Verbot der Tötung auf Verlangen" und das "Grundrecht auf Sterben in Würde" sollen in der Verfassung verankert werden.

Das bedeutet nichts anderes als ein in der Verfassung verankertes Verbot jeglicher "Sterbehilfe" sowie die Einzementierung von §78 StGB "Beihilfe zum Selbstmord".


Ich weiß auch nicht, was so manchen Komiker einfällt, alle Absurditäten in die Verfassung schreiben zu wollen Kopfpatsch auch von "Gott", "Christentum" und "absolutem Lebensschutz" war da auch schon die Rede, hat ebenso wie "Verbot der Sterbehilfe" dort nichts zu suchen.
Die Regelung in der Schweiz ist extrem restriktiv, ich weiß das, eine Freundin von mir wollte das in Anspruch nehmen, hats aber nicht mehr geschafft traurig muss gestehen, dass ich wegen Missbrauch schon Bedenken gegen einen großzügige Lösung habe, denn von den Niederlanden hab ich da ziemlich schlimme Geschichten gehört Gruebel

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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
08.03.2014 11:38 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Pallas Athene Pallas Athene ist weiblich
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Zitat:
Original von BlackWiddow
Zitat:
Original von ALO Atheist
Das "Verbot der Tötung auf Verlangen" und das "Grundrecht auf Sterben in Würde" sollen in der Verfassung verankert werden.

Das bedeutet nichts anderes als ein in der Verfassung verankertes Verbot jeglicher "Sterbehilfe" sowie die Einzementierung von §78 StGB "Beihilfe zum Selbstmord".


Ich weiß auch nicht, was so manchen Komiker einfällt, alle Absurditäten in die Verfassung schreiben zu wollen Kopfpatsch auch von "Gott", "Christentum" und "absolutem Lebensschutz" war da auch schon die Rede, hat ebenso wie "Verbot der Sterbehilfe" dort nichts zu suchen.
Die Regelung in der Schweiz ist extrem restriktiv, ich weiß das, eine Freundin von mir wollte das in Anspruch nehmen, hats aber nicht mehr geschafft traurig muss gestehen, dass ich wegen Missbrauch schon Bedenken gegen einen großzügige Lösung habe, denn von den Niederlanden hab ich da ziemlich schlimme Geschichten gehört Gruebel


Klares NEIN meinerseits zur geplanten Verfassungsänderung. Im Gegenteil, ich bin dafür, endlich die Kriterien für Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Selbstmord zu diskutieren und zu entkriminalisieren. Das Grundrecht auf Sterben in Würde bedeutet , dass dies individuell zu berücksichtigen ist.

Wenn ein unheilbar Sterbenskranker den Wunsch nach Erlösung mittels letaler Infusion fordert, so sollte dies ebenso ernst genommen und ermöglicht werden wie der Wunsch beim Dahinsiechen Begleitung ( was immer man darunter zu verstehen hat) zu erhalten. Was Würde bedeutet, unterliegt einer individuellen Interpretation.

@Witwe
Gegen deine schlimmen Geschichten aus den Niederlanden stehen die schlimmen Geschichten aus Österreich, wie die zB. von Marcus/Peter, wo keine großzügigen Lösungen herrschen.

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08.03.2014 12:17 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Markus Pichler
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ich muss ehrlich sagen, ich hab mir noch keine endgültige Meinung gebildet. Einerseits ist die individuelle Selbstbestimmung ein sehr hohes Gut, welches ich auch in Anspruch nehmen werde, wenn ich einmal in eine ähnliche Situation wie der Gunter Sachs oder der Ludwig Hirsch kommen sollte.
Aber der Druck seitens der Erbschleicher, sprich Verwandten, kann durchaus in vielen Fällen zu einer Pseudo-Freiwilligkeit führen. Und das kann man gesetzlich nicht regeln.

Gestern den Haneke-Film Amour gesehen. Schon eindrucksvoll.

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veni, vidi, Violine - ich kam, sah und vergeigte cool
09.03.2014 07:44 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Also mir hat der Film "die Auslöschung" besser gefallen:
http://www.moviepilot.de/movies/die-ausloschung
Der exaltierte Schauspieler "Jesas! Maria Brandauer" hat an Ausstrahlung etwas drauf, da könnt sich so mancher Jungspund was abschauen

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09.03.2014 11:10 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von Markus Pichler
Aber der Druck seitens der Erbschleicher, sprich Verwandten, kann durchaus in vielen Fällen zu einer Pseudo-Freiwilligkeit führen. Und das kann man gesetzlich nicht regeln.

Dem Problem etwaiger Erbschleicherei oder, anders gesagt, etwaigen Drucks von vorhandenen Erben bei der "Sterbehilfe" kann gesetzlich insofern begegnet werden, als man nur noch die verbindliche Patientenverfügung gelten lässt, die vom Patienten vor einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet worden sein muss, bei einem psychiatrischen Gutachten über die Einsichts- und Urteilsfähigkeit und gleichzeitig einem psychologischen Gutachten, dass von Seiten etwaiger Erben keinerlei Druck oder Einflussnahme ausgeübt wurde. Bei Verdacht auf Einflussnahme auf die Patientenverfügung durch einen Angehörigen oder eine andere Person ist die Patientenverfügung ungültig und die Einflussnahme steht unter Strafe. So schafft man Klarheit für alle und schiebt etwaigem Missbrauch einen Riegel vor.

Um soziale Gerechtigkeit bei der verbindlichen Patientenverfügung zu schaffen, ist diese im Bedarfsfall für den Patienten kostenfrei zu halten.
09.03.2014 19:20 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Markus Pichler
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theorethisch hast du Recht. In der Praxis würde es anders ausschauen. Es kann jemand Betroffener durchaus im Besitz aller seiner Sinne und geistigen Kräfte sein und dennoch nachgeben. Dem Wunsch der Erben.

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10.03.2014 14:13 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
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Zitat:
Original von Markus Pichler
theorethisch hast du Recht. In der Praxis würde es anders ausschauen. Es kann jemand Betroffener durchaus im Besitz aller seiner Sinne und geistigen Kräfte sein und dennoch nachgeben. Dem Wunsch der Erben.


Dazu muss er aber nicht todkrank sein.

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Markus Pichler
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Zitat:
Original von Ramon
Zitat:
Original von Markus Pichler
theorethisch hast du Recht. In der Praxis würde es anders ausschauen. Es kann jemand Betroffener durchaus im Besitz aller seiner Sinne und geistigen Kräfte sein und dennoch nachgeben. Dem Wunsch der Erben.


Dazu muss er aber nicht todkrank sein.


Ja. Es lässt sich sogar verallgemeinern, dann manche Älterwerdende zaacher werden, manche waacher. Für D: zäher und weicher.
Da ich offensichtlich dem Stockholmsyndrom anheim gefallen bin, bin ich von letzterer Sorte.

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11.03.2014 11:56 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Der Videomitschnitt der Podiumsdiskussion "Sterbehilfe – Straftat oder Grundrecht?" (26.2.2014, Aula am Campus der Uni Wien) ist nun unter folgendem Link abrufbar: youtu.be/VRbrUo-QZyk

Es diskutierten: NRAbg. Dr. Franz-Josef Huainigg (Behindertensprecher der ÖVP), Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer (Inst. für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien), Ludwig A. Minelli (Rechtsanwalt, Generalsekretär "Dignitas" Forch/Zürich).
Moderation: Julia Herrnböck (DER STANDARD).

Wir bedanken uns herzlich beim "Es werde Licht"-Team für die Aufzeichnung!
Initiative Religion ist Privatsache
13.03.2014 16:35 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
ALO Atheist
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"Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben": letztehilfe.at

Ein Recht auf letzte Hilfe! Siehe auch atheisten-info.at/infos/info1849.html
21.03.2014 18:51 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Markus Pichler
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Zitat:
Original von ALO Atheist
"Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben": letztehilfe.at

Ein Recht auf letzte Hilfe! Siehe auch atheisten-info.at/infos/info1849.html


Ja.

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Pfeil Gerichtserfolge in Frankreich und Großbritannien antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Presseaussendung der "Initiative Religion ist Privatsache" vom 26.6.2014:

Sterbehilfe: Bahnbrechende Gerichtserfolge in Frankreich und Großbritannien - Blockade in Österreich

"Gleich zwei bahnbrechende und voneinander unabhängige Gerichtsurteile, die am Mittwoch gefällt wurden, setzen sowohl französische als auch britische Gesetzgeber unter Druck, restriktive Sterbehilfe-Verbote zu überarbeiten.

Für ein Umdenken hinsichtlich der Aufgaben, die ein Arzt am Lebensende seiner Patienten zu erfüllen hat, sorgte das Schwurgericht im aquitanischen Pau. Dieses hat Dr. Nicolas Bonnemaison, der den Tod sieben todkranker Patienten per Präparatinjektion herbeigeführt hatte, strafrechtlich freigesprochen. ...

Die "Initiative Religion ist Privatsache" begrüßt beide Entscheidungen, die die zunehmende Akzeptanz des Rechts auf Selbstbestimmung in der Rechtsprechung aufgeklärter Demokratien widerspiegeln. Scharfe Kritik übt die Initiative hingegen an dem Vorhaben der österreichischen Regierung, ein generelles Sterbehilfeverbot in die Verfassung zu schreiben. "Entgegen dem in entwickelten Ländern beobachtbaren Ausbau des Grundrechts auf ein selbstbestimmtes Leben versucht eine österreichische Regierung im Auftrag der Kirche, die Bevormundung der Bürger auszubauen" meint Initiative-Sprecher Eytan Reif. ...

"Im Wesentlichen handelt es sich hier aber um das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben, dessen Wahrung von theologischen Moralvorstellungen nicht abhängig gemacht werden kann" meint Reif. "Entlarvend" ist für Reif auch die Betonung des Themas Palliativ- und Hospizmedizin, da dieses einerseits unstrittig ist und andererseits mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben nichts zu tun hat. ..."

Siehe atheisten-info.at/infos/info1980.html
27.06.2014 18:31 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
ALO Atheist
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Heute hat sich das Wiener Verwaltungsgericht mit dem Verein "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben" - letztehilfe.at - beschäftigt. Siehe "Sterbehilfeverein kämpft um Legalisierung": wien.orf.at/news/stories/2672743/
08.10.2014 17:13 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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