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Zum Ende der Seite springen Missbrauchsfälle in D
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Missbrauchsfälle in D peter mitterstöger 18.01.2013 13:34
 RE: Missbrauchsfälle in D Sokrates A. Theophilos 18.01.2013 21:06
 RE: Missbrauchsfälle in D nicolai 18.01.2013 23:58
 RE: Missbrauchsfälle in D emporda 19.01.2013 02:11
 RE: Missbrauchsfälle in D nicolai 19.01.2013 14:29
 RE: Missbrauchsfälle in D Sokrates A. Theophilos 21.01.2013 19:42
 RE: Missbrauchsfälle in D Sokrates A. Theophilos 21.01.2013 19:36
 RE: Missbrauchsfälle in D nicolai 22.01.2013 13:14
 RE: Missbrauchsfälle in D Sokrates A. Theophilos 23.01.2013 21:03
 RE: Missbrauchsfälle in D peter mitterstöger 24.01.2013 17:37
 RE: Missbrauchsfälle in D Sokrates A. Theophilos 24.01.2013 18:45
 RE: Missbrauchsfälle in D nicolai 25.01.2013 01:07
 RE: Missbrauchsfälle in D peter mitterstöger 26.01.2013 13:27
 RE: Missbrauchsfälle in D nicolai 26.01.2013 14:38
 RE: Missbrauchsfälle in D peter mitterstöger 26.01.2013 14:42
 RE: Missbrauchsfälle in D nicolai 26.01.2013 14:57
 RE: Missbrauchsfälle in D emporda 26.01.2013 15:08
 RE: Missbrauchsfälle in D peter mitterstöger 26.01.2013 15:13
 RE: Missbrauchsfälle in D Ramon 26.01.2013 15:12
 RE: Missbrauchsfälle in D emporda 27.01.2013 06:08
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peter mitterstöger peter mitterstöger ist männlich
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wie es dort zugegangen ist, und was jetzt an die Öffentlichkeite gekommen ist, laufend. Hat niemanden von euch zu einem Comment veranlasst.
Sehr schwach. Für ein solches Forum.

Was neues: in D sind 2 Vergewaltigungsopfer an katholischen Kliniken abgewiesen worden. Begründung: sie dürfen über die "Pille danach" nicht reden. Zum Kotzen.

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veni, vidi, witzig
18.01.2013 13:34 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Sokrates A. Theophilos Sokrates A. Theophilos ist männlich
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Ich würde diese Ärzte ja aus der Ärztekammer ausschliessen, da sie ja gegen deren Berufsordnung verstossen haben. Religiosität hat in diesem Berufstand (und nicht nur in diesem) wohl nichts zu suchen

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18.01.2013 21:06 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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RE: Missbrauchsfälle in D antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Da bist Du aber ein wenig fehlinformiert, denn die "Abweisung" geschah "in Übereinstimmung mit den vom Klinikbetreiber vorgegebenen Betriebsrichtlinien", und dieser ist das Erzbistum Köln, bzw. untersteht dieses dem Kardinal Meisner, der zur Festlegung dieses "Verbotes" extra die Ansichten der kirchlichen "Ethikkommission" (welch überaus unparteiisches und kompetentes Gremium Augen rollen ) eingeholt hat.
Die betreffenden Ärzte (bzw. Ärztin) war(en) also arbeitsrechtlich (selbst entgegen eventuell differierender persönlicher Ansichten) zu dieser "Abweisung" verpflichtet und ist ihnen, bzw. ihr diesbezüglich keine Schuld anzulasten.
Daß der deutsche Staat derartige "Richtlinien" aufgrund religiöser Animositäten in von ihm subventionierten, bzw. im Prinzip finanzierten öffentlichen Institutionen überhaupt zuläßt und duldet, steht auf einem anderen Blatt und bewegt in deutschen Landen auch bereits zunehmend die Gemüter, ungeachtet der Tatsache, daß es sich bei der ganzen Angelegenheit (bei genauerer Betrachtung) im Prinzip um eine ziemlich aufgebauschte "Bagatellaffaire" handelt (es wurde ja schließlich keine notwendige Behandlung verweigert, sondern eine sogenannte "Beweissicherungsuntersuchung", zu der die Kliniken eben nicht per Gesetz verpflichtet sind, wenn auch mit lächerlicher Argumentation), die von diversen Massenmedien, fachgerecht "aufgemascherlt", genüßlich ausgeschlachtet wurde.
Der grundlegende Fehler liegt allerdings im System, das es dem Staat ermöglicht, grundlegende soziale Versorgungsfunktionen an private Betreiber (in diesem und vielen anderen Fällen eben religiöse Organisationen) gewissermaßen "auszulagern" und dieseEinrichtungen dann mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne wirklich grundlegenden Einfluß auf deren Gebaren nehmen zu können, wodurch es zu derartigen "Verweigerungen" überhaupt erst kommen kann.
Sich für eine Änderung dieses Systemes, bzw. dieser gerade in Deutschland besonders stark vertretenen Vorgangsweise einzusetzen ist allerdings nicht unbedingt Sache österreichischer (ich erinnere, dies ist ein österreichisches Forum), sondern vielmehr deutscher Staatsbürger.
Wir haben auch genug religiöse Mißstände und "kirchlichen Müll" im eigenen Land zu beseitigen, und das Kehren vor der eigenen Türe erscheint mir in diesem Falle zielführender...

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...natürlich hab´ ich leider recht !
18.01.2013 23:58 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von nicolai
Die betreffenden Ärzte (bzw. Ärztin) war(en) also arbeitsrechtlich (selbst entgegen eventuell differierender persönlicher Ansichten) zu dieser "Abweisung" verpflichtet und ist ihnen, bzw. ihr diesbezüglich keine Schuld anzulasten.
Daß der deutsche Staat derartige "Richtlinien" aufgrund religiöser Animositäten in von ihm subventionierten, bzw. im Prinzip finanzierten öffentlichen Institutionen überhaupt zuläßt und duldet, steht auf einem anderen Blatt und bewegt in deutschen Landen auch bereits zunehmend die Gemüter, ungeachtet der Tatsache, daß es sich bei der ganzen Angelegenheit (bei genauerer Betrachtung) im Prinzip um eine ziemlich aufgebauschte "Bagatellaffaire" handelt (es wurde ja schließlich keine notwendige Behandlung verweigert, sondern eine sogenannte "Beweissicherungsuntersuchung", zu der die Kliniken eben nicht per Gesetz verpflichtet sind, wenn auch mit lächerlicher Argumentation), die von diversen Massenmedien, fachgerecht "aufgemascherlt", genüßlich ausgeschlachtet wurde.
Zur Beweissicherung bei einer Vergewaltigung gehört auch die Verabreichung der Pille "danach"

Unabhängig von den persönlichen Ansichten der Mediziner gilt der Berufeid, den sie geleistet haben. Die „Genfer Deklaration des Weltärztebundes“ besagt ohne einen Hinweis auf Rechte wie Freiheit, Meinungsäußerung und Unversehrtheit der Person ähnlich den nationalen Gesetzen: „Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung“.
Allerdings sind die katholische Mediziner nur steinzeitliche Quacksalber

AIDS heilt man gemäß katholischer Mediziner mit Olivenöl, Knoblauch und rote Beete, bei 800 AIDS Toten je Tag in Südafrika und 4 Mill pro Jahr in Afrika christlich liebevoll pervers. Englische Prediger überzeugen HIV-Infizierte zu Jesus zu beten und ihre Medikamente absetzen, 3 HIV-Infizierte sterben. Die seit 2008 in England angebotene HPV Impfung schützt gegen den sexuell übertragenen Papilloma Virus, der Krebs verursacht. Nach der “Freedom of Information” Anfrage verzichten 24 Schulen in 83 von Englands 152 Schutzbezirken aus religiösen Gründen auf die Schutzimpfung der 12 – 13 jährigen Mädchen. Die Impfgegner berichten immer wieder über Todesfälle, ohne jemals medizinische Beweise vorzulegen.

Rauchschwaden aus Weihrauch, „harmonisiertes“ Leitungswasser aus Lourdes als Essenz frei nach TV-Pfarrer Jürgen Fliege für 39 € pro 1/2 Literflasche und intensives Beten heilen Krebs, Multiple Sklerose usw. Die Ärzte des BKA werben für die Heilung von Homosexualität mit theologischer Hilfe durch Psychotherapie, Homöopathie und Akupunktur wie einst im Mittelalter. Homöopathie-Experte Jeremy Sherr behauptet, Aids mit Kügelchen behandeln zu können, seine Methoden sind hochgradig umstritten. Dennoch zertifizierte die Ärztekammer Berlin ein Fortbildungsseminar mit ihm.

Wer krank wird, der sollte sich versichern keinen gläubigen Quacksalber zu konsultieren, der ihm eucharistisch das Ohrenschmalz weg betet, dafür aber den Leistenbruch ohne jede biblische Vorgabe nicht glaubenskonform behandeln kann.

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19.01.2013 02:11 Offline | Homepage | suchen | Freundesliste | YIM | Portal
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Zitat:
Original von emporda
Zur Beweissicherung bei einer Vergewaltigung gehört auch die Verabreichung der Pille "danach"

...welche (wie auch im entsprechenden "Anfragetelephonat" explizit erwähnt wurde) bereits im "Notarztwagen" verabreicht wurde; es ging also ausschließlich um eine "Sicherstellung eventueller Beweise".

Zitat:
Unabhängig von den persönlichen Ansichten der Mediziner gilt der Berufeid, den sie geleistet haben.

...womit Du Dich auf sehr dünnes Eis begibst; denn dieser "Berufseid" (für deutsche Ärzte) enthält nämlich auch die Formulierung :
" Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis
an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedro-
hung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu
den Geboten der Menschlichkeit anwenden."
mit welcher die "kirchliche Ethikkommission" und das Erzbistum Köln (als Betreiber) ihr "Untersuchungsverbot" als auch die Verweigerung von Abtreibungen und Abtreibungsberatungen rechtfertigen.
Solange also nicht vom Gesetzgeber eine klare Definition festgelegt wird, was unter "Ehrfurcht von der Empfängnis an" zu verstehen, bzw. daß eine eventuelle Abtreibung auch "ehrfürchtig" durchführbar ist, kann und wird (darin haben sie schließlich zwei Jahrtausende Übung) diese "schwammige" Formulierung von den Religionsvertretern für ihre Zwecke mißbraucht und mißgedeutet werden.
Und, wie schon erwähnt, gilt unabhängig von den persönlichen Ansichten angestellter Ärzte, auch die "gesetzeskonforme Weisung" des jeweiligen Arbeitgebers, und mit dem Gesetz steht diese "Verweigerungsweisung" bedauerlicherweise nicht in Konflikt.

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19.01.2013 14:29 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Wenn sie die Pille danach bereits im Notarztwagen bekommen hat, fällt jeder Grund weg, sie nicht zu untersuchen.

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21.01.2013 19:42 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von nicolai
Da bist Du aber ein wenig fehlinformiert, denn die "Abweisung" geschah "in Übereinstimmung mit den vom Klinikbetreiber vorgegebenen Betriebsrichtlinien", und dieser ist das Erzbistum Köln, bzw. untersteht dieses dem Kardinal Meisner, der zur Festlegung dieses "Verbotes" extra die Ansichten der kirchlichen "Ethikkommission" (welch überaus unparteiisches und kompetentes Gremium Augen rollen ) eingeholt hat.
Die betreffenden Ärzte (bzw. Ärztin) war(en) also arbeitsrechtlich (selbst entgegen eventuell differierender persönlicher Ansichten) zu dieser "Abweisung" verpflichtet und ist ihnen, bzw. ihr diesbezüglich keine Schuld anzulasten.


Ich habe von der Berufsordnung gesprochen = die Ordnung der Ärztekammer, gilt beinahe ident für Ö und D. Dort steht klar geschrieben, dass sich Ärzte nicht von religiösen Geschwafel beeinflussen lassen dürfen.

Da Ärzte nur in dem Fall praktizieren dürfen, wenn sie Mitglied in der Ärztekammer sind, wäre ein Ausschluss wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung einem Berufsverbot gleichbedeutend.

Dies ginge nur, wenn sie von einem Arzt abgewiesen wurde.

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21.01.2013 19:36 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von Sokrates A. Theophilos
Zitat:
Original von nicolai
Da bist Du aber ein wenig fehlinformiert, denn die "Abweisung" geschah "in Übereinstimmung mit den vom Klinikbetreiber vorgegebenen Betriebsrichtlinien", und dieser ist das Erzbistum Köln, bzw. untersteht dieses dem Kardinal Meisner, der zur Festlegung dieses "Verbotes" extra die Ansichten der kirchlichen "Ethikkommission" (welch überaus unparteiisches und kompetentes Gremium Augen rollen ) eingeholt hat.
Die betreffenden Ärzte (bzw. Ärztin) war(en) also arbeitsrechtlich (selbst entgegen eventuell differierender persönlicher Ansichten) zu dieser "Abweisung" verpflichtet und ist ihnen, bzw. ihr diesbezüglich keine Schuld anzulasten.


Ich habe von der Berufsordnung gesprochen = die Ordnung der Ärztekammer, gilt beinahe ident für Ö und D. Dort steht klar geschrieben, dass sich Ärzte nicht von religiösen Geschwafel beeinflussen lassen dürfen.

Da Ärzte nur in dem Fall praktizieren dürfen, wenn sie Mitglied in der Ärztekammer sind, wäre ein Ausschluss wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung einem Berufsverbot gleichbedeutend.

Dies ginge nur, wenn sie von einem Arzt abgewiesen wurde.


Eine Ansicht, mit der Du Dich an den deutschen Staat wenden solltest - denn der ist ja anderer Meinung, sonst wäre dieser "Vorfall" gar nicht passiert; aber offenbar sind die "Weisungen" Herrn Meisners, bzw. seines Erzbistumes gesetzeskonform und zuläßig.
Die "Stellung" der in diesen Kliniken praktizierenden, bzw. angestelllten Ärzte aber ist vergleichbar mit der eines Fließbandarbeiters in einer Fabrik, der wohl auch kaum vorzuwerfen (Beihilfe zum Mord) sein dürfte, daß die von ihm produzierten kleinen Metallteile in einem Panzer verbaut werden, den sein Arbeitgeber dann in ein Land verkauft, in dem dieser eingesetzt wird, um "Aufständische" niederzuwalzen...
Und über die "moralische Rechtfertigung", bei einem derartigen "Arbeitgeber" beschäftigt zu sein läßt sich streiten - oder befindet sich hier irgendjemand, der sein Auto aus "Umweltschutzüberlegungen" heraus verkauft hat, seine Arbeit gekündigt hat, weil diese für ihn "moralisch nicht mehr vertretbar gewesen ist oder sinngemäß ähnliches ?
Wie schon (des öfteren) erwähnt ist hier der Gesetzgeber (der solche "Verbote" und "Dienstanweisungen" zugelassen und gewissermaßen "rechtlich abgesegnet" hat) gefordert, die "Schuld" nun bei einzelnen (weisungsagebundenen) Angestellten zu suchen, bzw. auf diese abwälzen zu wollen ist widersinnig und müßig !

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22.01.2013 13:14 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von nicolai
oder befindet sich hier irgendjemand, der sein Auto aus "Umweltschutzüberlegungen" heraus verkauft hat


Ich habe schon ernsthaft überlegt ob ich mein eher neues und spritschonendes Fahrzeug gegen eine alte Karre mit so um die 20l Verbrauch eintausche um etwas für die Klimaerwärmung zu tun, weil mir die aktuellen Temperaturen einfach zuwider sind.

Zitat:
Original von nicolaidie "Schuld" nun bei einzelnen (weisungsagebundenen) Angestellten zu suchen, bzw. auf diese abwälzen zu wollen ist widersinnig und müßig !


Die Schuld ist in diesem Falle sicherlich auf einer Vielzahl von Schultern verteilt (Staat, Kirche, Ethikrat, Ärztekammer (da derartige Dinge hingenommen werde) und derer die die Frau abgewiesen haben).

Wenn Letztere tatsächlich Ärzte waren so ist von einem derart hoch ausgebildeten Menschen wohl etwas mehr berufliche Zivilcourage zu erwarten als von einem (potentiell) schlecht ausgebildeten, und damit leichter substituierbaren, Fließbandarbeiters.

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23.01.2013 21:03 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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wenn ich dazu Stellung beziehe, dann eindeutig A.

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24.01.2013 17:37 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Freut mich, danke.

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24.01.2013 18:45 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von Sokrates A. Theophilos
Wenn Letztere tatsächlich Ärzte waren so ist von einem derart hoch ausgebildeten Menschen wohl etwas mehr berufliche Zivilcourage zu erwarten als von einem (potentiell) schlecht ausgebildeten, und damit leichter substituierbaren, Fließbandarbeiters.


Ach ja ? Und warum, wenn ich fragen darf ? Panzer, Streuminen oder Giftgasgranaten werden vielleicht am Fließband gebaut, aber konstruiert werden sie von Deinen "beruflich zivilcouragierten Ingenieuren und Technikern mit hohem Ausbildungsniveau"...
Courage, auch, wenn sie zivil ist, ist eine Frage der Persönlichkeit und nicht der "Bildung"...
...was im gegebenen Fall allerdings irrelevant ist, denn die Einhaltung einer (gesetzlich legitimierten) Dienstgeberanordnung ist verpflichtend. Frag´ doch einmal einen österreichischen Beamten, was unter "Weisungsgebundenheit" zu verstehen ist; auch Lehrer (z.B. im Gegenstand Geschichte) oder (demonstrationsauflösende) Exekutivbeamte, paragraphengebundene Richter, usw. müssen nicht persönlich mit den ihnen vorgegebenen "Anweisungen", "Anordnungen" oder "Lehrplänen" und dergleichen einverstanden sein, und sind dennoch gezwungen, diese auszuführen - trotz "hohem Ausbildungsniveau"...

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25.01.2013 01:07 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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ich seh das Match unentschieden. Es stimmt, dass man von Ärzten einen höheren ethischen persönlichen Kodex erwarten kann. Es stimmt aber auch, dass sie weisungsgebunden sind.
Dann gibts aber immer noch die Zivilcourage, die einen anders handeln lässt als die Vorschrift erlaubt.

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Zitat:
Original von peter mitterstöger
Es stimmt, dass man von Ärzten einen höheren ethischen persönlichen Kodex erwarten kann.

Ach ja ? Und warum ? Sind Ärzte etwa "bessere Menschen" ? Und vor allem - wer erwartet, und weshalb kann man erwarten ?
Zitat:
Dann gibts aber immer noch die Zivilcourage, die einen anders handeln lässt als die Vorschrift erlaubt.

"Zivilcourage" ist keine Frage des Berufes...

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26.01.2013 14:38 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von nicolai
Zitat:
Original von peter mitterstöger
Es stimmt, dass man von Ärzten einen höheren ethischen persönlichen Kodex erwarten kann.

Ach ja ? Und warum ? Sind Ärzte etwa "bessere Menschen" ? Und vor allem - wer erwartet, und weshalb kann man erwarten ?
Zitat:
Dann gibts aber immer noch die Zivilcourage, die einen anders handeln lässt als die Vorschrift erlaubt.

"Zivilcourage" ist keine Frage des Berufes...


ich versteh schon, für dich sind alle Menschen gleich (wertvoll). Dennoch wird in der Juristerei mit zweierlei Maß gemessen. Du hast bestimmt schon öfters gehört, dass beim Urteil Erschwerendes dazugekommen ist, weil man (eben man - so die Urteilbegründung) von einer Amtsperson oder einem Lehrer oder einem Polizisten oder einem Richter höhere Integrität erwartet - ist nicht meine Erfindung, ist praktische Rechtsprechung.

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Was ein Argument gegen diese "Rechtsprechung" darstellt, aber keine Begründung für die "Erwartungshaltung"...

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26.01.2013 14:57 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von peter mitterstöger
ich versteh schon, für dich sind alle Menschen gleich (wertvoll). Dennoch wird in der Juristerei mit zweierlei Maß gemessen. Du hast bestimmt schon öfters gehört, dass beim Urteil Erschwerendes dazugekommen ist, weil man (eben man - so die Urteilbegründung) von einer Amtsperson oder einem Lehrer oder einem Polizisten oder einem Richter höhere Integrität erwartet - ist nicht meine Erfindung, ist praktische Rechtsprechung.
Die Ärzte leisten einen "Hippokratschen" Eid

Die „Genfer Deklaration des Weltärztebundes“ besagt ohne einen Hinweis auf Rechte wie Freiheit, Meinungsäußerung und Unversehrtheit der Person ähnlich den nationalen Gesetzen: „Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung“. Sobald man diesen von der RKK strikt abgelehnten Grundsatz ändert, wird aus den Menschenrechten ein paranoider Wahn der Religiotie.

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Ja schon, aber der besagte Eid wird offentlich overrided, wie es so schön heißt und wie die vergangene Diskussion ausführlich gezeigt hat.
->Nicolai (virtuell): Auch die Gesetzeswerdung ging ursprünglich von einer Erwartungshaltung aus. Also gibt es zwei verschiedene Erwartungshaltungen.

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Zitat:
Original von peter mitterstöger
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ich versteh schon, für dich sind alle Menschen gleich (wertvoll). Dennoch wird in der Juristerei mit zweierlei Maß gemessen. Du hast bestimmt schon öfters gehört, dass beim Urteil Erschwerendes dazugekommen ist, weil man (eben man - so die Urteilbegründung) von einer Amtsperson oder einem Lehrer oder einem Polizisten oder einem Richter höhere Integrität erwartet - ist nicht meine Erfindung, ist praktische Rechtsprechung.


Gleichheit vor dem Gesetz: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit

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Zitat:
Original von peter mitterstöger
ich versteh schon, für dich sind alle Menschen gleich (wertvoll). Dennoch wird in der Juristerei mit zweierlei Maß gemessen. Du hast bestimmt schon öfters gehört, dass beim Urteil Erschwerendes dazugekommen ist, weil man (eben man - so die Urteilbegründung) von einer Amtsperson oder einem Lehrer oder einem Polizisten oder einem Richter höhere Integrität erwartet - ist nicht meine Erfindung, ist praktische Rechtsprechung.

Zitat:
Aus Wikipedia
Unzulässig ist in Deutschland beispielsweise eine Differenzierung anhand der in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Attribute Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen. Wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden. Soweit ein zulässiges Differenzierungskriterium gewählt wurde, müssen die verbleibenden Unterscheidungsmerkmale (differentia specifica) gegeneinander abgewogen werden.


Ich sehe im englischen Fernsehen (ASTRA 2 - CBS-Reality) gelegentlich die Serie "Cop", eine Filmbegleitung von Einsätzen amerikanischer Streifenpolizisten. Als "Kunden" sind da nur Abhängige von Drogen und/oder Alkohol, Kriminelle und unterste Gesellschaftschichten. Dabei handelt es sich fast nur um Randalierer, Kneipenschläger, Dealer, Delikte im Straßenverkehr wie bekifft und/oder betrunken Auto fahren, Nutzung von Autos ohne Zulassung und/oder Versicherung oder rollende Schrotthaufen, gestohlene Autos, Verfolgungsjagden und dergleichen

Es fällt mir wirklich schwer diese Typen in der obigen Rechtsauffassung unterzubringen. Diese Menschen begehen mutwillig oder grob fahrlässig gleich Dutzende von Vergehen und Straftaten und erklären sich danach für "unschuldig", "ich habe nichts getan", "das ist nicht mein Geld/Drogen/Waffen/Diebesgut" und dergleichen. In der großen Mehrheit der Fälle wissen die Typen genau, dass ihre Handlungen verboten sind - aber man versucht es trotzdem.

Also juristisch "Vorsatz" und damit erschwerend zu bewerten. Das bedeutet auch eine Gleicheit aller gibt es nicht

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27.01.2013 06:08 Offline | Homepage | suchen | Freundesliste | YIM | Portal
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