Efeu
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http://kreuz.net/article.15957.html
Wenn es Strafen für Blasphemie bis zu 3Jahren Knast in D gibt, so ist dieser Artikel durchaus auch zu bestrafen. Aber wie?
__________________ Das Universum ist ein unendliches Fraktal.
Irrtümlicherweise glaubt jedes Apfelmännchen im Blick auf andere an eine getrennte Existenz.
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05.10.2012 13:26 |
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peter mitterstöger
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ich kenne kreuz.net net, aber schaut irgendwie offiziös zumindest aus. Es ist unglaublich, was in dem Artikel steht. Würde mich schon interessieren, welchen offiziellen Status dieses Medium hat.
__________________ veni, vidi, witzig
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05.10.2012 13:38 |
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Efeu
Professor/in
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Was verbirgt sich dahinter?
Erklärung gibt diese (aufpassen!) ganz andere Seite ab:
http://www.kreuz.net/article.1943.html
__________________ Das Universum ist ein unendliches Fraktal.
Irrtümlicherweise glaubt jedes Apfelmännchen im Blick auf andere an eine getrennte Existenz.
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05.10.2012 14:47 |
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peter mitterstöger
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schwer herauszufinden, man sollte die "GO DADDY SOFTWARE, INC" einmal dingfest machen, gefühlsmässig haben die noch mehr am Stecken und Kerbholz. Ich bin mir aber fast sicher, das hat mit der katholischen Kirche nichts zu tun. Nicht einmal mit Opus Dei und anderen perversen Ausläufern.
__________________ veni, vidi, witzig
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05.10.2012 14:59 |
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kreuz.net ist ja eine ziemlich prominente (=auffällige) Internetadresse, wie man glauben sollte. Also sollte man übers Impressum herausfinden können sollen, wer dahinter wirklich steht. "Kreuz.net" ist sicher vom Ursprung, d.h. von der Registrierung her, nicht schwer zu eruieren. Auch ich glaube nicht, wie peter mitterstöger, an eine kirchliche Instanz, die das nur ansatzweise unterstützt.
__________________ veni, vidi, Violine - ich kam, sah und vergeigte
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05.10.2012 15:11 |
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ich schätze, es ist eine gezielt verbreitete Desinformation (unter kirchlich-gefaketem Deckmantel), um einer Homo/Lesben-Szene mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Tut mir leid, es gibt überall solche und solche.
__________________ veni, vidi, Violine - ich kam, sah und vergeigte
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05.10.2012 15:19 |
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Efeu
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Nichts genaues ist über die Seite zu sagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuz.net
Nun, manchen Fundis würde ich solch einen Mist zutrauen.
__________________ Das Universum ist ein unendliches Fraktal.
Irrtümlicherweise glaubt jedes Apfelmännchen im Blick auf andere an eine getrennte Existenz.
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05.10.2012 17:45 |
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Ramon
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Zitat: |
Original von Efeu
http://kreuz.net/article.15957.html
Wenn es Strafen für Blasphemie bis zu 3Jahren Knast in D gibt, so ist dieser Artikel durchaus auch zu bestrafen. Aber wie? |
In Deutschland gibt es kein Bundesgesetz (Strafgesetz), das so etwas wie Blasphemie unter Strafe stellen würde. Ich würde doch sehr bitten, die Gesetzestexte etwas genauer zu lesen.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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06.10.2012 09:27 |
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Efeu
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Ich habe mit der Juristerei nichts zu tun, deswegen erkläre mir bit das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpfun...gsvereinigungen
Gesetzestext:
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“
__________________ Das Universum ist ein unendliches Fraktal.
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06.10.2012 09:52 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Zitat: |
Original von Efeu
Ich habe mit der Juristerei nichts zu tun, deswegen erkläre mir bit das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpfun...gsvereinigungen
Gesetzestext:
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“ |
Es geht um den öffentlichen Frieden, das hat mit Blasphemie nichts zu tun. Und um den öffentlichen Frieden zu gefährden, musst du dein Grundrecht auf Meinungsfreiheit schon arg strapazieren.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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06.10.2012 09:58 |
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Efeu
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Gibt es irgendein Maß für öffentlichen Frieden? Oder ist das zu beurteilen , Sache des Gerichts?
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06.10.2012 10:00 |
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Ramon
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Zitat: |
Original von Efeu
Gibt es irgendein Maß für öffentlichen Frieden? Oder ist das zu beurteilen , Sache des Gerichts? |
Sache des Gerichts, aber bisher scheint mir, wenn ich die letzten 20 Jahre nehme, der öffentliche Frieden und das friedliche Zusammenleben noch nie so gefährdet gewesen zu sein, dass besagter Paragraph hätte angewendet werden müssen.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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06.10.2012 10:05 |
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Efeu
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Nun, so ganz stimmt das nicht. In meinem Link stehen Beispiele aus der Rechtspraxis- zugegeben wenige, aber immerhin.
Wenn man verknackt werden soll und es ist erwünscht von gewissen Kreisen , könnte schon noch etwas daraus werden- .
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06.10.2012 10:09 |
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Ramon
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Zitat: |
Original von Efeu
Nun, so ganz stimmt das nicht. In meinem Link stehen Beispiele aus der Rechtspraxis- zugegeben wenige, aber immerhin.
Wenn man verknackt werden soll und es ist erwünscht von gewissen Kreisen , könnte schon noch etwas daraus werden- . |
Davon abgesehen, dass ich kreuznet oder kathnet nicht als zuverlässige Quellen ansehen würde, sind mir keine Fälle bekannt, wo "irgendwelche Kreise" es durchsetzen konnten, dass der Paragraph 166 StGB angewendet worden wäre.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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06.10.2012 10:17 |
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Efeu
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1984 wurde eine Frau aus Göttingen in zwei Instanzen verurteilt, und zwar für auf einem Flugblatt gemachte Aussage, die christlichen Kirchen gehören zu den „größten Verbrecherbanden“ der Welt sowie für zwei Aufkleber (einer „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ und einer „Masochismus ist heilbar“ in Verbindung mit einem durchgestrichenen Kruzifix).
2006 war ein Sketch der Stunksitzung, bei dem es um Papst Benedikt XVI. und den Kölner Kardinal Meisner ging, Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Der WDR sendete diesen Sketch nicht, als er die Sitzung im TV zeigte
Im Februar 2006 wurde ein Frührentner aus Lüdinghausen wegen 'Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses' und 'Störung des öffentlichen Friedens' zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 300 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Er hatte Toilettenpapier mit einem Stempel „Koran, der heilige Qur’an“ bedruckt und es zusammen mit beleidigenden Schreiben an Moscheen und Fernsehsender verschickt. Außerdem bot er es zum Verkauf an
Beispiele aus Wikipedia
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06.10.2012 10:31 |
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Efeu
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Es gibt Neues an der kreuz.det- Front:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/152942
Der Bruno-Gmünder-Verlag setzt ein "Kopfgeld" auf die Betreiber von Kreuz.net aus
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08.10.2012 11:48 |
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Ramon
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Eine vergleichbare Werbekampagne hätte wohl mehr gekostet.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
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08.10.2012 18:46 |
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peter mitterstöger
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super, diese Nachricht ermöglicht es mir, die katholische Kirche als Kinderfickersekte straffrei zu bezeichnen, was ich hiermit tue. Ich hoffe schon, dass sich diesem Beispiel ein paar von uns anschliessen.
__________________ veni, vidi, witzig
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08.10.2012 19:19 |
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nicolai
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Zitat: |
Original von peter mitterstöger
super, diese Nachricht ermöglicht es mir, die katholische Kirche als Kinderfickersekte straffrei zu bezeichnen, |
...womit Du Dich im Irrtum befindest, denn auch die Formulierung von "rechtlich nicht angreifbaren" Beleidigungen erfordert eine lange Übung - die Bezeichnung "Sekte" ist eine per gesetzlicher Definition unrichtige und somit ist die gesamte Formulierung als solche (in gewißem Rahmen) wegen "Herabminderung" oder "böswilliger Herabwürdigung" klagbar...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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09.10.2012 19:10 |
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