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 snap verklagen papst in den haag atlana 16.09.2011 12:41
 RE: snap verklagen papst in den haag Ramon 17.09.2011 09:19
 RE: snap verklagen papst in den haag atlana 17.09.2011 10:15
 RE: snap verklagen papst in den haag Ramon 17.09.2011 10:33
 RE: snap verklagen papst in den haag atlana 17.09.2011 11:40
 RE: snap verklagen papst in den haag Roland 17.09.2011 16:08
 RE: snap verklagen papst in den haag Ramon 17.09.2011 18:01
 RE: snap verklagen papst in den haag atlana 18.09.2011 09:03
 RE: snap verklagen papst in den haag atlana 17.09.2011 11:58

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atlana
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eben im mittagsjournal ö1 Happy dafuer Prost beten Happy

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16.09.2011 12:41 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
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http://www.youtube.com/watch?v=TSWuFK0bWhY

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"Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud


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17.09.2011 09:19 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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meinetwegen darf man ihn auch gern nocheinmal anzeigen: wieviele kinder krepieren als direkte folge des katholischen kondomverbotes, das von ratzinger (und vorgängern) ausgegeben und von lokalen bischöfen und klerikern weitergegeben wurde?

schön wäre auch eine klage im namen aller verreckenden frauen, die sich mit vatikanisch inspirierten gesetzgebungen zu abtreibung herumschlagen durften - und diejenigen, die ins ausland fahren, sollten dem vatikan die rechnung schicken dürfen.

aber nein, menschenrechte gelten ja nicht für den vatikan.

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17.09.2011 10:15 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
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Zitat:
Original von atlana


aber nein, menschenrechte gelten ja nicht für den vatikan.


Aber bitte, wo doch der Vatikan die Menschenrechte erst erfunden hat. Augenzwinkern

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atlana
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Themenstarter Thema begonnen von atlana
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sie haben mit der inquisition ja auch den rechtsstaat erfunden (sic!), wie uns christkatholische historiker bisweilen erzählen… aber gut, sehen wir uns das einmal an:

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
(frauen sind aber schon ein wenig weniger gleich. nichtchristen auch. dafür sind erstere zum putzen besonders begabt und letzere können immerhin noch missioniert werden. das muß doch reichen, von wegen brüderlichkeit.)

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
(deshalb gibt’s auch soviel schwarze päpste. und weibliche. und taubstumme, die messen in zeichensprache lesen. den kindergärtnerinnen und caritasmitarbeiterinnen entstehen auch gar überhaupt nie nicht nie nachteile, wenn sie so verruchte dinge tun ihr recht auf familienleben wahrnehmen oder die falsche religion besitzen. nein, gar nicht.)

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
(außer natürlich, man ist das kind zweier aidsinfizierter katholischer eltern. da besteht das recht auf leben nur bis zur geburt und taufe. danach darf krepiert werden.)

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
(paulus wäre da garantiert anderer meinung.)

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
(außer natürlich schulkinder und "sünderinnen".)

Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
(es sei denn, die person ist vom teufel besessen. der besitzende teufel ist übrigens auch nicht rechtsfähig, selbst wenn er im exorzismus seine personalien wahrheitsgemäß angibt.)

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
(deshalb sagen katholische würdenträger niemals abwertende dinge über frauen, juden und homosexuelle.)

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
(auf den pflichtverteidiger für zur beichte geschleppte volksschüler wartet man wohl vergebens.)

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
(dann kann man wohl im vatikan auch eine schwulenparade abhalten und kann damit rechnen, daß das visum trotzdem verlängert wird?)

Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
(wir hätten da eins in den haag…! ach, erkennen sie nicht an? ja dann!)

Artikel 11
1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(das gilt natürlich nicht für mißbrauchsopfer. die sind prinzipiell sofort und ohne gerichtsverhandlung immer der verleumdung schuldig.)
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
(das wird die mädchen aus den irischen magdalene laundries aber freuen. kokett sein oder freche dinge zum pfarrer sagen sind immerhin nicht strafbar.)

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
(außer, er arbeitet für die caritas und möchte evangelisch werden oder sich scheiden lassen. und die ehre von mißbrauchsopfern darf auch angetastet werden. irgendein opus-die-psychiater wird sich schon finden, der sie öffentlich zu geisteskranken borderlinern stempelt.)

Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(priester und ordensleute nicht. und theoretisch auch nicht katholische ehefrauen. "wo du hingehst, will auch ich hingehen".)

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
(okay, das darf man sogar mit katholischem segen. was täte schließlich die pr-abteilung des vatikan ohne die flüchtlingsströme.)

Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(aber ja. deshalb suchen sehr viele afghanische schwule und iranische lesben asyl im kirchenstaat.)

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
(von diesem gebot ausdrücklich ausgenommen sind etwa belgische geistliche, die in ruanda völkergemordet haben. die sind so schnell zurück in belgien, so schnell kann man gar nicht schauen.)

Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(ja, sogar naziverbrecher.)
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
(und nocheinmal: ja, sogar naziverbrecher. es ist schließlich ein menschenrecht, via rom nach argentinien zu gehen.)

Artikel 16
1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(zölibatäre nicht. und religiöse mischehen sind auch nicht eben beliebt im vatikan. und nach den buchstaben des gesetzes können sich impotente und unfruchtbare das mit der ehe auch nocheinmal überlegen. es wird wahrscheinlich nicht exekutiert, aber zumindest in italien gab es einmal einen fall, in dem einem querschnittgelähmten mann die kirchliche trauung verwehrt wurde.)

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(außer natürlich in brasilien: http://derstandard.at/1315006312134/Gese...ie-in-einer-Ehe oder wenn eine schwangerschaft im spiel ist. dann muß geheiratet werden, daher auch die sprachregelung: muslimisch = zwangsehe, katholisch = "dem kind zuliebe")

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
(aber nur die heterosexuelle christkatholische. alles andere ist keine familie.)

Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
(ja, besonders in gemeinschaft. der einzelne mönch darf eine kutte besitzen, und der vatikan die römische innenstadt, die vatikanischen museen, die vatikanbank, den peterspfennig uswusf.)

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
(deshalb zahlen ausgetretene ja niemals auch nur einen cent kirchenbeitrag nach, und auch das steuergeld von andersgläubigen wird niemals angetastet.)

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
(man frage die dame, die den bürojob bei der deutschen caritas nicht bekommen hat, weil sie muslima ist. oder diejenigen theologen, denen die existenz ruiniert wurde, weil sie von der katholischen doktrin abweichende dinge lehren.)

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
(deshalb darf man bei papstbesuchen auch ohne weiteres ein transparent aus dem fenster hängen, auf dem steht "ratzinger ist ein seniler ewiggestriger mit halbkriminellen verbindungen".)

Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
(eine orgie im petersdom stelle ich mir sehr amüsant vor!)

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
(außer natürlich, man ist ein katholisch getauftes baby. dann hat man pech.)

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17.09.2011 11:40 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Roland
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Zitat:
Original von atlana, die Menschenrechte zitierend
...und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.


Fällt jemandem da etwas auf?

Interessant auch, dass eine Definition, wer Mensch ist fehlt. Implizit waren das früher nur Männer (durchaus auch in aufgeklärten Kreisen), heute zählen zumindest de jure schon die Frauen zu den Menschen (cf. aber den Anfang dieses Postings), die Kinder fehlen aber definitiv immer noch.

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Der abrahamitische Gott ist eine kranke Männerfantasie.
17.09.2011 16:08 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von Roland
Zitat:
Original von atlana, die Menschenrechte zitierend
...und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.


Fällt jemandem da etwas auf?

Interessant auch, dass eine Definition, wer Mensch ist fehlt. Implizit waren das früher nur Männer (durchaus auch in aufgeklärten Kreisen), heute zählen zumindest de jure schon die Frauen zu den Menschen (cf. aber den Anfang dieses Postings), die Kinder fehlen aber definitiv immer noch.


Und wenn auch gar keine Suppe da ist, du findest trotzdem ein Haar darin. Lachen

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soooo unrecht hat er nicht.
http://derstandard.at/1315006565840/Gros...l-in-der-Schule

das geschrei möcht ich hören, wenn eine männerinitiative die prügelstrafe für frauen einführen möchte - oder feministinnen die prügelstrafe für männer...!

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18.09.2011 09:03 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
(deshalb darf der örtliche und überregionale klerus einen dann auch beleidigen, wenn die mitwirkung an öffentlichen angelegenheiten zufällig mit atheismus, homosexuellenrechten oder der einrichtung von kinderkrippen zutun hat. schließlich darf der herr bischof auch mitwirken.)

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
(daher die große dichte von weiblichen priestern, die den neuen einsatzwagen der freiwilligen feuerwehr hintertupfing segnen.)

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
(das volk darf alles, aber nur solange es sich an die regeln des papstes hält. auch wenn besagtes volk gar nicht im vatikan lebt.)

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
(das gilt nicht für die schule. jeglicher bestrebung, sich gen atheismus, buddhismus oder tantra zu entfalten, muß mittels katholischer indoktrination ein riegel vorgeschoben werden!)

Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(deshalb werden angehörige christlicher pflegeorganisationen auch so hervorragend bezahlt…)

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(das problem ist nicht der gleiche lohn. das problem ist die gleiche arbeit. der vatikan bezahlt sicher seine putzfrauen und putzmänner gleich. allerdings gibt’s keine kardinälinnen. aber gut, eine putzfrau ist auch viel wichtiger als ein kardinal und leistet viel härtere arbeit, da ist es schon einzusehen, daß sie besser bezahlt wird – halt, moment!)

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(das erklärt natürlich den gotteslohn für all die freiwilligen und ordensleute. die haben ja keine familien. oder sitzen beim billa an der kasse, damit sie gratis den pfarrsaal putzen können.)

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
(ja, die vgbe, die vereinigung geistlicher berufe europas steht kurz vor der vereinigung mit der tibetischen nonnengewerkschaft und der sibirischen interessensvertretung schamanismus und animismus.)

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
(gilt nicht für katholische mütter. und für den rest der welt: keine wilden besäufnisse am strand von ibiza oder nackte brüste beim mardi gras in new orleans.)

Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
(wenn man aus einem orden entlassen wird – etwa, weil man sein gewissen benutzt hat – kann man sich die sicherung fürs alter in die haare schmieren.)

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
(… eheliche wie außereheliche… fürsorge und unterstützung… jaaaa, sicher.)

Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
(aber natürlich – man hat nicht nur das recht auf bildung, man hat sogar die pflicht zum religionsunterricht! ist das nicht total fortschrittlich?!)

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
(die bildung muß den kindern auch klarmachen, daß die pille böööööööse ist, homosexualität eine sünde und atheismus ein werk des teufels. das kanonensegnen in diversen kriegen trägt auch stark zur katholischen friedenserziehung bei.)

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
(aber nur, wenn sie sexualkunde und evolution abwählen. religion abwählen verstößt gegen die religiöse bildungspflicht aus artikel 26, 1.)

Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
(deshalb erfreuen sich katholiken weltweit an verhütung von schwangerschaft und krankheiten, künstlicher befruchtung, präimplantationsdiagnostik und anderer errungenschaften moderner wissenschaft, sowie an nackigen jesussen und gekreuzigten fröschen. und an marilyn manson.)

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
(außer natürlich der antike. der darf man alles nehmen, von weihnachten bis zur ehre. aber schlußendlich sind die römer und griechen und germanen eh alle tot und in der hölle.)

jepp, das mit den menschenrechten hat der vatikan echt drauf. man muß sie schließlich verdammt gut kennen, um gegen ausnahmslos alle verstoßen zu können.

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17.09.2011 11:58 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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