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nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
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...wobei sich jetzt die Frage aufwirft, warum Herr Peterseil die ihm bekannt gewordenen "Ungesetzmäßigkeiten" nicht der zuständigen Behörde zur "Anzeige" gebracht hat (http://www.jusline.at/286_Unterlassung_d...dlung_StGB.html ), wie es eigentlich "Bürgerpflicht" wäre ?
...bzw. ob sich im Umkreis des "Zentralrates", etc. kein einziger Jurist befindet, der aufgrund der im Artikel angegebenen Fakten die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet hat ?
Oder warum nicht auch in Österreich Klage geführt wird, die Bibel und den Koran als "jugendgefährdende Schriften" kennzeichnen zu laßen (http://atheists-in-action.com/233/Deutsch.html) ?
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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04.04.2011 07:10 |
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Harry
Student/in
Dabei seit: 07.01.2011
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Themenstarter
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Vielleicht ließ der Herr Peterseil sowie der Zentralrat der Konfessionsfreien so quasi Gnade vor Recht ergehen .....
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04.04.2011 07:50 |
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ALO Atheist
Moderator
Dabei seit: 19.03.2010
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Die Katholiken können es drehen und wenden wie sie wollen: Die Botschaft Jesu lautet: Bis 15. Oktober 2011 hat jeder das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien auf dem Bezirksamt unterschrieben.
kirchen-privilegien.at
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11.09.2011 23:19 |
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Qwert
Magister/ra
Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 283
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Eine Frage zu Artikel II.
Zitat: |
(3) Der Gesamtbetrag nach Absatz 1 wird von der Katholischen Kirche aufgeteilt. |
Wie bekommen die evangelischen Kirchen die entsprechenden Gelder (z.B. PfarrerInnen-Gehälter)?
Kommen die aus diesem katholisch verwalteten Topf?
__________________ Besser ein hoher IQ-Wert als ein hoher Promille-Wert
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12.09.2011 05:57 |
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ALO Atheist
Moderator
Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857
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Nein!
Dieser immer wieder novellierte Vertrag zwischen Österreich und dem Vatikan vom 23. Juni 1960 regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen mit der katholischen Kirche in Österreich. Für die evangelische Kirche in Österreich als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft gelten ähnliche aber eigene Bestimmungen.
Aus dem Vertrag zwischen Österreich und dem Vatikan:
(1) Die Republik Österreich wird der Katholischen Kirche im Hinblick auf den Wegfall der Dotierung des Klerus aus der ehemaligen Kongruat-Gesetzgebung, im Hinblick auf den Wegfall der öffentlichen Patronate und Kirchenbaulasten, zur Abgeltung der Ansprüche, die von der Katholischen Kirche auf das Religionsfondsvermögen erhoben werden, sowie in Anbetracht der Bestimmungen des Artikels VIII dieses Vertrages beginnend mit dem Jahr 1961 alljährlich folgende Leistungen erbringen: a) einen Betrag von 50 Millionen Schilling. Durch Zusatzvertrag vom 21. Dezember 1995 vom 1. Januar 1996 ersetzt durch: 192 Millionen Schilling, seit Jan. 2002 13.953.184,16 Euro. Den Gegenwert der jeweiligen Bezüge von 1250 Kirchenbediensteten unter Zugrundelegung eines Durchschnittsbezuges; als solcher wird der jeweilige Gehalt eines Bundesbeamten der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, 4. Gehaltsstufe, zuzüglich Sonderzahlungen und Teuerungszuschlägen angenommen.
(3) Der Gesamtbetrag nach Absatz 1 wird von der Katholischen Kirche aufgeteilt.
(4) Die Kirchenbeiträge werden weiter eingehoben; über ihre Erträgnisse kann die Katholische Kirche frei verfügen.
"Der Gesamtbetrag nach Absatz 1" könnte von der katholischen Kirche zur Gänze eingesetzt werden, um Hunger und Unterernährung in der Welt teilweise zu beseitigen - für die Beseitigung von Hunger und Unterernährung in der Welt wären laut UNO 20 Milliarden € pro Jahr nötig -, ich glaube aber nicht, dass die katholische Kirche ihre Gelder den Lutheranern zusteckt.
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13.09.2011 00:48 |
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Smithlife unregistriert
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15.05.2013 13:20 |
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