Freidenker Community
Homepage Zur Startseite Zum Portal Registrierung Suche Mitgliederliste Teammitglieder Häufig gestellte Fragen Dateiablage Linkliste
Freidenker Community » Religionen, Ideologien und anderes Irrationales » Allgemeine Religionsthemen » Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema | Antworten
Zum Ende der Seite springen Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? MosiN 12.03.2010 00:56
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? landlerin 12.03.2010 12:01
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? wolfi 12.03.2010 18:18
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? MosiN 13.03.2010 01:50
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? wolfi 16.03.2010 12:49
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? Ramon 12.03.2010 08:37
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? Qwert 12.03.2010 08:57
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? landlerin 13.03.2010 12:09
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? Freimeier 13.04.2010 11:03
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? wolfi 13.04.2010 17:17
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? nicolai 16.04.2010 18:10
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? wolfi 16.04.2010 18:53
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? nicolai 18.04.2010 09:08
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? wolfi 18.04.2010 16:19
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? Ramon 18.04.2010 13:51
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? wolfi 18.04.2010 16:20
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? wolfi 18.04.2010 18:36
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? Ramon 18.04.2010 20:27
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? religulous 18.04.2010 21:26
 RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? nicolai 20.04.2010 12:19

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
MosiN
Volksschüler/in


Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 2

Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Jo, erstmals möcht ich mich vorstellen.
Ich bin auf den Namen David getauft und höre auch drauf. Selber hab ich mir das allerdings nicht aussuchen können. Mittlerweile bin ich im 31. Lebensjahr und nach Jahren der Entscheidungsfindung bzw Faulheit habe ich den Entschluss gefasst. Ich will raus. Logisch begründen kann ich das allerdings nicht, ist halt aus dem Bauchgefühl raus.
Zu meinem privatem Umfeld möchte ich anmerken, dass ich ehemaliger Drogenkonsument, bekennender Legalwaffenbesitzer und Deeskalationsanhänger in einer Person bin. Quasi Dreifaltigkeit besitze ;-)

Heute war ich am Amt wegen dieser Sache. Zimmer 325 im dritten Stock. Für das Ansuchen der Einfuhr von Waffen (Kategorie C, Sammler) musst ich auch immer Stiegen steigen. Ob da wohl System dahintersteckt?
Jedenfalls hatte ich mich im Vorfeld schlau gemacht, allerdings lediglich rudimentär. Was brauche ich. Geburtsurkunde (Check), Staatsbürgerschaftsnachweis bzw amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, insofern Check), dasselbe habe ich mitgenommen. Die Dame am Amt war zwar freundlich, trotzdem auch bestimmt. Ich bräuchte zusätzlich den Taufschein hat sie gemeint. Durch diverse WWW-Lektüre wusste ich, dass der Verwaltungsgerichtshof dementsprechend anders entschieden hatte und diese Instanz ganz klar über ihrer persönlichen Meinung liegt. Hatte ihr dies auch so gesagt, ok vielleicht wars zu schroff.
Daraufhin meinte sie, dass es primär um die Meldenummer geht. Diese ist z.B. auf den Rechnungen der Kirchenbeitragsstelle explizit angeführt und es geht nur um diese Nummer. Mein Vorschlag war, dass ich bei der Kirchenbeitragsstelle anrufe und die Nummer erfrage. NEIN, das muss sie schriftlich vorliegen haben. Ab da konnte ich nicht anders und ich habe der netten Amtsdame den Vorschlag unterbreitet, dass ich die Nummer telephonisch in Erfahrung bringe UND auf einem Zettel notiere. Dann ist das Ganze schriftlich. Nein geht nicht, es tut ihr leid. Sie ist insofern an Gesetze gebunden und muss diese Nummer vom betreffenden Pfarramt bzw der Kirchenbeitragsstelle schriftlich vorliegen haben. Bin dann gegangen weil ich mich lieber informieren will bevor ich auf Gerichtsakten verweise.

Jedenfalls möcht ich dieser höflichen, aber bestimmten Dame vom Amt die Wahl lassen. Das Ganze natürlich sachlich, aber ebenso bestimmt, vorgetragen. Dazu benötige ich allerdings die Aktenzeichen der jeweiligen Urteile.

Schikaniert werde ich aufgrund meines Hobbys oft genug. Historische Waffen stellen sozusagen von sich aus eine Gefahr dar und sind, auch bei korrekter Lagerung, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Mitnichten, die Gefahr besteht immer und ausschliesslich am Menschen dahinter. Scheinbar werde ich also als Gefahr wahrgenommen weil ich an einem speziellem Sammelgebiet Interesse zeige. Meine Religionsfreiheit kann und will ich mir aber nicht beschneiden lassen.

Meine geplante Vorgehensweise: Ich besorge die Unterlagen und zusätzlich Gerichtsurteile. Dann erscheine ich nochmal im Amt und verwende lediglich Reisepass und Geburtsurkunde als benötigte Unterlagen. Sollte ich damit erneut nicht durchkommen verweise ich auf die Ausdrucke der Urteile. Fruchtet dies nicht, so habe ich immer noch die Möglichkeit eine schriftliche Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat einzureichen. Dieser ist vorrangig für die Exekutive zuständig, da ich dies lediglich als Drohmittel ansehe muss ich mir aber auch bewusst sein ob der auch für die Leere zwischen Judikative und Exikutive zuständig ist oder obs als Drohmittel eine andere Instanz gibt. Jedenfalls lasse ich mir in dieser Angelegenheit nicht auf den Kopf scheissen.

Sollte ich mit meinen laienhaften Forderungen definitiv unterlegen sein, kann ich die geforderten Dokumente zeitgleich mit dem Antrag einreichen. Persönlich gehts mir aber darum, die amtliche Würdenträgerin auf ihre Verantwortung gegenüber den Bürgern hinzuweisen.

Wie bereits ausgeführt benötige ich entsprechende Aktenziffern zu den entsprechenden Urteilen. Bisher habe ich nur 'Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Interkonfessionelle Verhältnisse der Staatsbürger - Regelung, Fassung vom 12.03.2010' gefunden.

Ich will sachlich begründeten Druck ausüben und zukünftige Austritte erleichtern. Kostet ja auch Geld, unser Geld als Steuerzahler nämlich.


gruss david
12.03.2010 00:56 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
landlerin landlerin ist weiblich
Forscher/in


Dabei seit: 18.09.2009
Beiträge: 1.471
Herkunft: NÖ

RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

War das hier in Österreich? Ich bin vor über 20 Jahren auf die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt gefahren, hatte meine Geburtsurkunde und den Führerschein dabei, zahlte ein paar Schilling Verwaltungsabgabe, und das wars......
landlerin
12.03.2010 12:01 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


images/avatars/avatar-74.gif

Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

eine nummer ist nicht erforderlich.
das steht auch im erlass des unterrichtsministeriums (auf unserer homepage).
am besten den kirchenaustritt per einschreiben erklären, dann hat man einen belastbaren beweis, wegen des datums der erklärung.
sollte sich dann binnen 6 monaten nichts tun, eine säumnisbeschwerde an den landeshauptmann/die landeshauptfrau richten.
oder einfacher: beim nächsten mal eine kopie der kirchenbeitragsvorschreibung vorlegen, das muss reichen.
leider ignoriert das unterrichtsmnisterium noch immer das vwgh-urteil und beruft sich dabei auf ein urteil aus dem ständestaat!
12.03.2010 18:18 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
MosiN
Volksschüler/in


Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 2

Themenstarter Thema begonnen von MosiN
RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von wolfi
eine nummer ist nicht erforderlich.
das steht auch im erlass des unterrichtsministeriums (auf unserer homepage).
am besten den kirchenaustritt per einschreiben erklären, dann hat man einen belastbaren beweis, wegen des datums der erklärung.
sollte sich dann binnen 6 monaten nichts tun, eine säumnisbeschwerde an den landeshauptmann/die landeshauptfrau richten.
oder einfacher: beim nächsten mal eine kopie der kirchenbeitragsvorschreibung vorlegen, das muss reichen.
leider ignoriert das unterrichtsmnisterium noch immer das vwgh-urteil und beruft sich dabei auf ein urteil aus dem ständestaat!


Danke für die Antwort. Ich habe darin einige Aussagen farblich hinterlegt und möcht näher darauf eingehen. Allerdings stellen meine Antworten lediglich meine Meinung dar und diese ist keinesfalls Gesetz.

Welche Homepage ist das genau und wo finde ich entsprechendes?

Leider hat man nach meiner Rechtsauffassung dadurch keinen Beweis. Bewiesen ist durch eine Quittung nur die Aufgabe eines Briefes. Was da drin steht oder nicht drinsteht wird durch eine Aufgabebescheinigung (des Briefes) nicht belegt. Könnt ja auch ein leerer A4-Zettel sein. Ich möchte diesbezüglich auch zur Vorsicht aufrufen, da es sich meiner logischen Denkweise nach eben NICHT um den Beweis eines tatsächlich vorliegenden Schreibens handelt. Man hat nur den Beweis in der Hand, dass man einen Brief abgeschickt hat. Dünnes Eis wenn die Streitfrage vor Gericht geht. Diesbezüglich bin ich durch mein Hobby hinreichend sensibilisiert, glücklicherweise davon noch nicht selber betroffen.

Auch eine Beschwerde beim Landesrat oder was auch immer kann fruchten, muss aber nicht. Vor einer anstehenden Wahl stehen die Chancen aber gut. Nach kurzer Lektüre des Internets ist für Beschwerden, achwas,... ich stelle hier einen kopierten Text rein. Gefunden auf der HP des UVS: Nach der Bundesverfassung sind die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung berufen. Die UVS sind zwar keine Gerichte im herkömmlichen Sinn des Bundes-Verfassungsgesetzes, jedoch Tribunale im Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Organisation der UVS sowie das Dienstrecht der Mitglieder sind Landessache. Die Mitglieder der UVS sind weisungsfrei. Zuständig sind die UVS vor allem * als Berufungsinstanz im Verwaltungsstrafrecht, * zur Entscheidung über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, * als Berufungsinstanz in sonstigen Angelegenheiten, die ihnen durch Gesetz zugewiesen werden. Da gehts dann noch weiter, birgt aber keinerlei relevanten Informationen die unserer Sache zweckdienlich wären. Jedenfalls ist hier meiner unmassgeblichen Meinung nach der UVS zuständig, aber wie immer gilt: Vor Gericht oder auf hoher See ist man allein in Gottes Hand. Dummerweise gibts den aber nicht.

Stimmt. Das sind auch genau die Worte der Dame vom Amt. Das wäre auch der einfachste Weg. Über diesen Weg komme ich zwar zu meinem Recht aber eigentlich müsste es noch einfacher gehen und dann bin ich noch immer im Recht. Ein gutgemeinter Rat aber wie oben ausgeführt möcht ich der Dame ihre Geltungssucht ein bisschen vermiesen. Als Sachbearbeiterin hat sich diese nicht über geltende Rechtsvorschriften zu stellen.


Liege ich in irgendeinem Punkt falsch, so habe ich kein Problem damit berichtigt zu werden. Im Gegenteil, nächste Woche möcht ich in dieser Sache zwar alle mir erreichbaren Hebel in Bewegung setzen, dies allerdings nur auf einer Rechtsgrundlage fussend.



gruss david
13.03.2010 01:50 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


images/avatars/avatar-74.gif

Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

RE: Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich? antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von MosiN

Welche Homepage ist das genau und wo finde ich entsprechendes?


www.atheisten.at/austritt/austritt.html

Zitat:
Leider hat man nach meiner Rechtsauffassung dadurch keinen Beweis. Bewiesen ist durch eine Quittung nur die Aufgabe eines Briefes. Was da drin steht oder nicht drinsteht wird durch eine Aufgabebescheinigung (des Briefes) nicht belegt. Könnt ja auch ein leerer A4-Zettel sein. Ich möchte diesbezüglich auch zur Vorsicht aufrufen, da es sich meiner logischen Denkweise nach eben NICHT um den Beweis eines tatsächlich vorliegenden Schreibens handelt. Man hat nur den Beweis in der Hand, dass man einen Brief abgeschickt hat. Dünnes Eis wenn die Streitfrage vor Gericht geht. Diesbezüglich bin ich durch mein Hobby hinreichend sensibilisiert, glücklicherweise davon noch nicht selber betroffen.

bei einem fensterkuvert ?

Zitat:
Auch eine Beschwerde beim Landesrat oder was auch immer kann fruchten, muss aber nicht.t.

moment: der landeshauptmann ist hier zuständig, da er hier in mittelbarer bundesverwaltung tätig ist.
außerdem ist das nur das zwischenspiel auf dem weg zum vwgh


Zitat:
Stimmt. Das sind auch genau die Worte der Dame vom Amt. Das wäre auch der einfachste Weg. Über diesen Weg komme ich zwar zu meinem Recht aber eigentlich müsste es noch einfacher gehen und dann bin ich noch immer im Recht. Ein gutgemeinter Rat aber wie oben ausgeführt möcht ich der Dame ihre Geltungssucht ein bisschen vermiesen. Als Sachbearbeiterin hat sich diese nicht über geltende Rechtsvorschriften zu stellen.

wie gesagt, der beschwerliche weg ist der gang zum vwgh, deshalb ist eine schriftliche dokumentation das um und auf
16.03.2010 12:49 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
Normaler Mensch


images/avatars/avatar-103.jpeg

Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Da sollte man eigentlich auch noch auf Verdienstausfall klagen.
Wenn sich der Staat schon zum Handlanger der Kirchen macht, dann sollte doch der Taufschein im Gemeindearchiv vorliegen, oder?

__________________
"Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
12.03.2010 08:37 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Qwert Qwert ist männlich
Magister/ra


Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 283
Herkunft: Wien

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Die großen Kirchen, insbesondere die römische und ihr lutherischer Ableger sind aber auch Handlanger des Staates!

Sonst würden kaum Zuschüsse in gigantischen Zahlen fließen.

__________________
Besser ein hoher IQ-Wert als ein hoher Promille-Wert Lachen
12.03.2010 08:57 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
landlerin landlerin ist weiblich
Forscher/in


Dabei seit: 18.09.2009
Beiträge: 1.471
Herkunft: NÖ

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Mein Austritt ist auf der Geburtsurkunde eingetragen.
landlerin
13.03.2010 12:09 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Freimeier
Volksschüler/in


Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 3
Herkunft: Österreich

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Kirchenaustritt ist ganz einfach! Taufschein (nicht Geburtsurkunde) und Ausweis genügen. Man kanns auch schriftlich per Post machen.

Dass mans allerdings so kompliziert sehen kann wie David, darauf wär ich nie gekommen. Könnte es sein dass dieser gute Mensch keine Ahnung von irgendwas hat aber immer mit dem Schädel durch die Wand will?
13.04.2010 11:03 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


images/avatars/avatar-74.gif

Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von Freimeier
Kirchenaustritt ist ganz einfach! Taufschein (nicht Geburtsurkunde) und Ausweis genügen. Man kanns auch schriftlich per Post machen.

Dass mans allerdings so kompliziert sehen kann wie David, darauf wär ich nie gekommen. Könnte es sein dass dieser gute Mensch keine Ahnung von irgendwas hat aber immer mit dem Schädel durch die Wand will?


laut vwgh ist der taufschein nicht nötig, dennoch wird er verlangt.
gerade für leute, deren dokumente eventuell noch von den eltern verwahrt werden, kann dies zum problem werden.
13.04.2010 17:17 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
Superintelligenz


images/avatars/avatar-165.gif

Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Naja, den Taufschein wird man wohl benötigen, um nachzuweisen, daß man überhaupt Mitglied in dem Verein ist, den man zu verlassen gedenkt...
Allerdings kann man eine Kopie aus dem Taufregister erstellen lassen.

__________________
...natürlich hab´ ich leider recht !
16.04.2010 18:10 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


images/avatars/avatar-74.gif

Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von nicolai
Naja, den Taufschein wird man wohl benötigen, um nachzuweisen, daß man überhaupt Mitglied in dem Verein ist, den man zu verlassen gedenkt...
Allerdings kann man eine Kopie aus dem Taufregister erstellen lassen.

wieso muss man beweisen, einer religionsgemeinschaft anzugehören?
die verordnung verlangt keine beweispflicht, und das urteil aus dem ständestaat, das in diesem zusammenhang immer zitiert wird, verlangt das auch nicht.
man muss nur die richtige religionsgemeinschaft angeben, damit der austritt gütlig ist.
und wie gesagt: der vwgh hat in einem erkenntnis gesagt, dass der taufschein kein formerfordernis darstellt.
(soll heißen: nicht nötig)
16.04.2010 18:53 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
Superintelligenz


images/avatars/avatar-165.gif

Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Ich erklär´s noch´mal : Du kannst nicht aus einem Verein austreten, in dem Du gar nicht Mitglied bist, deshalb der Nachweis der Mitgliedschaft...

__________________
...natürlich hab´ ich leider recht !
18.04.2010 09:08 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


images/avatars/avatar-74.gif

Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von nicolai
Ich erklär´s noch´mal : Du kannst nicht aus einem Verein austreten, in dem Du gar nicht Mitglied bist, deshalb der Nachweis der Mitgliedschaft...

nochmal, das ist nicht in den verwaltungsvorschrfiten vorgesehen, der vwgh ist eindeutig!
18.04.2010 16:19 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
Normaler Mensch


images/avatars/avatar-103.jpeg

Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Lohnsteuerkarte und Geburtsurkunde sollten dann doch ausreichen, oder?

__________________
"Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
18.04.2010 13:51 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


images/avatars/avatar-74.gif

Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von Ramon
Lohnsteuerkarte und Geburtsurkunde sollten dann doch ausreichen, oder?

in österreich gibt es keine kirchensteuer, sondern nur einen kirchenbeitrag, der selbst von der kirche eingetrieben werden muss
18.04.2010 16:20 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
wolfi wolfi ist männlich
Doktor/rix*


images/avatars/avatar-74.gif

Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

davon mal abgesehen, dass es in ö gar keine lohnsteuerkarte mehr gibt
18.04.2010 18:36 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
Normaler Mensch


images/avatars/avatar-103.jpeg

Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von wolfi
Zitat:
Original von Ramon
Lohnsteuerkarte und Geburtsurkunde sollten dann doch ausreichen, oder?

in österreich gibt es keine kirchensteuer, sondern nur einen kirchenbeitrag, der selbst von der kirche eingetrieben werden muss


Dann sollte der Austritt ja noch einfacher sein.

__________________
"Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
18.04.2010 20:27 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
religulous
Bakkalaureus


Dabei seit: 25.04.2009
Beiträge: 161

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Ist er alles was ich brauchte war ein Reisepass.
18.04.2010 21:26 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
Superintelligenz


images/avatars/avatar-165.gif

Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz

antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Zitat:
Original von wolfi

in österreich gibt es keine kirchensteuer, sondern nur einen kirchenbeitrag, der selbst von der kirche eingetrieben werden muss


...der aber bei Nichtentrichtung klag-, bzw. einpfändbar ist, was auch gemacht wird...

__________________
...natürlich hab´ ich leider recht !
20.04.2010 12:19 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema | Antworten
Freidenker Community » Religionen, Ideologien und anderes Irrationales » Allgemeine Religionsthemen » Kirchenaustritt nur mit 'Nummer' möglich?

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH | Impressum