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Zum Ende der Seite springen Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers Friedrich Maximillian 12.08.2009 19:40
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers wgroiss 12.08.2009 23:58
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers atlana 13.08.2009 10:41
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers Ramon 13.08.2009 15:24
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers Vanderfrois 13.08.2009 21:02
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers wgroiss 14.08.2009 07:10
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers atlana 14.08.2009 17:07
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers wgroiss 02.09.2009 17:50
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers atlana 02.09.2009 23:02
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers atlana 03.09.2009 10:06
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers Friedrich Maximillian 03.09.2009 13:56
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers atlana 03.09.2009 14:06
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers wgroiss 04.09.2009 06:41
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers Friedensreich 13.09.2009 16:33
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers atlana 13.09.2009 19:12
 RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers Friedrich Maximillian 14.09.2009 02:04

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Friedrich Maximillian Friedrich Maximillian ist männlich
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Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Ein Einbrecher wurde auf frischer Tat mit seinen Komplizen ertappt und mit einem Schuß in der Rücken erschossen:

Wegen Einbruch wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Wenn wegen Vermummung der oder die Beamte nicht erkennen konnten, dass der gestellte Einbrecher erst 14 Jahre alt ist

Wegen Einbruch wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Wenn ein Mensch in Österreich vorbestraft ist:

Wegen einer Vorstrafe wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Wenn ein Einbrecher flieht :

Wegen Flucht wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Wenn ein Einbrecher einem Polizisten (eigent lich 2 Polizisten) den Rücken zuwendet:

Wegen Bedrohung mit einem Rücken wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Wenn sich ein (eigentlich 2 Polizisten) im Dunkeln fürchten:

Wegen Verängstigung von Polizisten wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Wenn 2 Einbrecher noch 18 Personen kennen = 20 Kriminelle lt. Polizei

Wegen einer Anzahl von Bekannten (seien sie auch sogar kriminell) wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Ein Schraubenzieher und eine Gartenharke (=Gurkenheindl) ist keine Bewaffnung

Wegen des Mitführens von Einbruchswerkzeug bei einem Einbruch wird in Österreich NICHT die TODESSTRAFE verhängt.

Wenn ein 14 (in Worten vierzehn)jähriger die elterliche Wohnung in der Nacht verlässt:

Wegen Vernachlässigung der Elterlichen Aufsicht wird in Österreich NICHT die
TODESSTRAFE verhängt.


Auch wenn die Polizei Aufgaben der Exekutive erfüllt, gehören Exekutionen NICHT dazu.

Auch nicht in Niederösterreich:
Zitat LH Pröll "Ich sehe ein Signal weit über Österreich hinaus, das besagt, wer in Niederösterreich etwas anstellt, der muss eben auch mit dem Schlimmsten rechnen.“

Wegen Absolutismus und Law & Orderwahns eines Landeshauptmanns
WIRD IN ÖSTERREICH KEINE TODESSTRAFE VERHÄNGT

Auch nicht für das irre Weltbild des Michael Jeannée. „Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben“, schrieb er am Freitag.

Aufmerksam aufpassen : FÜR NIX WIRD IN ÖSTERREICH KEINE TODESSTRAFE VERHÄNGT

Und jetzt an alle, die mir Unkenntnis der Lage vorwerfen werden. Ich war Ausbilder für Waffengebrauch (zugegebenermaßen vor laaaaanger Zeit) und habe auch einige Jahrgänge Polizeischüler unterrichtet. Es gibt eine ganze Reihe von Situationen, in denen der Waffengebrauch erlaubt und gesetzlich geregelt ist. Siehe Ein Schuß in den Rücken bei einem Einbruch jedoch gehört auf keinen Fall dazu.

Fritz
12.08.2009 19:40 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Ein aufklärungsbedürftiger Vorfall, in der Tat. Seltsam auch, dass ein 16jähriger mit durchschossenen Beinen bereits am Tag danach vernehmungsfähig ist. Tja die Psycho so eines 16jährigen der im Spitalbett liegt und dessen Freund gerade erschossen wurde ist eben etwas robuster als die von 2 Polizisten, die 3 Tage psychologisch betreut werden müssen ehe sie aussagen können.

Ich selbst ahtte vor ca. 1/2 Jahr ebenfalls ein merkwürdiges Erlebnis mit der Polizei. Der Fahrer eines neuen Alfa Romeos rast sportlich flott die Siebensterngasse in Wien stadtauswärts. Im letzten Moment bemerkt er die Fahrverbotstafel Ecke Stiftgasse, riss das Auto nach links und landet in Begrenzungspfeilern aus Aluminium die dort am Gehsteig stehen. Aufgrund des Lärms kommt aus der gegenüberliegenden Wachstube ein Polizist heraus. Aus einer Panikreaktion gibt der Autofahrer Gas und will über die Stiftstrasse davonrasen. Das ging allerdings nicht gut, denn sein Auto war vorne komplett kaputt. Neben dem davonrasenden Autofahrer läuft der Polizist mit gezückter Waffe und hält diese auf den Kopf des Fahrers gerichtet. Der Autofahrer sah seine Panikreaktion ein und blieb stehen. Der Rest hat mich nicht mehr interessiert. Ich dachte mir, ich sei in einem schlechten Kriminalfilm gelandet. Was wollte der Polizist mit seiner Pistole. Den Fahrer erschiessen weil er 3 Metallpfosten umgefahren hatte? Hätte es nicht genügt, das Kennzeichen zu notieren?

Rauskommen wird bei dem Todesfall in Krems aber sicherlich nichts, so wie immer. Offenbar werden hierzulande Leute zu Polizisten gemacht, die dafür psychisch nicht geeignet sind. Hauptsache sie wählen die richtige Partei.

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12.08.2009 23:58 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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RE: Grundsätzliches zum Tod eines Einbrechers antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

seit meiner erfahrung in der flughafensecurity vertraue ich nicht mehr auf die polizeiausbildung.
zu übungszwecken habe ich einmal auf einem monitor bilder von diversen gefährlichen gegenständen im röntgen angesehen. bei einem bild von einer bombe beugt sich so ein polizist über meine schulter und fragt mich ernsthaft, was auf dem bildschirm so gefährliches zu sehen ist. nichts war auf dem bildschirm als eine komplette bombe, man konnte jedes einzelne teil sehen, das nötig ist, um eine bombe funktionsfähig zu machen. und er hatte keine ahnung, was das ist. aber hauptsache, er hatte eine mordstrumm mp umhängen und hat damit die leute verunsichert.
wenn der schießwaffengebrauch genauso effektiv gelehrt wird wie das erkennen von usbv, wundert mich gar nichts mehr.

jeannée und pröll? es ist traurig, daß soetwas offenkundig unwidersprochen gesagt werden darf. wie verroht müssen die leser/wähler übrigens sein, daß diese zwei herrschaften es wagen können, so etwas zu sagen, ohne mit breitem protest bedacht zu werden?

ich wette auch, wenn das kind von jemandem mit migrationshintergrund erschossen worden wäre (etwa in der verteidigung von hab und gut, was das notwehrgesetz ja erlaubt), dann wäre er sicher in der krone als eine art anderl von rinn behandelt worden.

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13.08.2009 10:41 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
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Die Polizisten waren womöglich mit der Situation überfordert, die sich ihnen stellte. Die Herren Pröll und Jeannee sind es womöglich mit jeglicher Art von Rechtsstaat.

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13.08.2009 15:24 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Vanderfrois Vanderfrois ist männlich
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Nun, auch ich bin gegen die Todestrafe, aber eines muss gesagt werden: Wer ein Verbrechen begeht, muss damit rechnen erwisch zu werden, oder auch mehr, dass ist leider so!

Und jetzt stellen wir uns vor, es wäre kein 14-jähriger, sondern ein 22-jähriger: Das wäre vll fünf Zeilen in der "Krone" wert, merh nicht, fürchte ich.

Klar darf nicht einfach so geschossen werden, aber das jetzt als Exekution hinzustellen und den Kopf der Beamten fordern geht auch zu weit.

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13.08.2009 21:02 Offline | suchen | Freundesliste | ICQ | Portal
wgroiss wgroiss ist männlich
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Na ja, einen 14jährigen kann ich aber schon von einem 22jährigen unterscheiden - an seinen Bewegungen. Abgesehen davon ist der Verkaufraum der Merkur-Märkte doch nicht stockdunkel.
Warten wir ab, was bei der Rekonstuktion des Vorfalls herauskommt. Ein wenig rätselhaft erscheint es mir schon, dass ein Angreifer in den Rücken geschossen wird. Wie soll denn der angegriffen haben? Etwas im Rückwärtslaufen?
Tatsache ist, dass die Deutsche Polizei bei viel mehr Einsätzen nicht so viele erschiessen wie unsere Polizisten. Möglicherweise gibt es dort prozentuell mehr Polizisten. Vielleicht sind die deutschen Polizisten auch besser geschult. Ich halte es jedenfalls für stark übertrieben auf Einbrecher in einem Supermarkt gleich zu schiessen. Weil sie eine Wurst gestohlen haben? Nein, die beiden müssen die Polizisten tätlich angegriffen haben, einen anderen Grund gibt es nicht zu schiessen. Aber auch in diesem Fall halte ich es für fraglich, ob Menschen die von einem mit einem Schraubenzieher bewaffneten 14jährigen Lebensangst bekommen, für den Polzeiberuf geeignet sind.

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14.08.2009 07:10 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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war heute in einem bergbaumuseum im ländlichen raum – die museumsführerin hat anläßlich eines ca eineinhalb meter langen eisengeräts, das aussieht wie ein geißfuß (wie auch immer man das außerhalb tirols nennt) gesagt: sowas haben sonst nur einbrecher. wer weiß, vielleicht hatte der florian da auch so einen mit. auf meine antwort, er habe einen schraubenzieher gehabt, hat sie höchst empört reagiert, das sei immerhin auch eine tödliche waffe…!

wie ist das eigentlich, sollte ein karate-schwarzgurt im fall des falles eine zwangsjacke tragen? seine hände sind schließlich auch "keine waffen im sinne des waffengesetzes, aber sehr wohl im technischen sinn"…? Augen rollen

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14.08.2009 17:07 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Die Formulierung "dunkler, schlecht beleuchteter Raum" in dem dieser "Unfall" stattfand ist ja mehr als seltsam. Ist es nun in diesem Raum dunkel, sodass man nichts sehen kann oder ist er nur schlechtbeleutet? In einem dunklen Raum auf jemanden zu schiessen ist ja wohl nicht möglich, weil man da nicht sehen kann, wohin man schiesst. Also war er nicht dunkel sondern schlecht beleuchtet. Durch eine Notbeleuchtung wahrscheinlich. Da ja beide Täter getroffen wurden, konnten die Polizisten also sehr wohl sehen, worauf sie schiessen. Und abgesehen von einem Warnschuss haben sie ja mit den zwei anderen Schüssen getroffen. Seltsam, seltsam.

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02.09.2009 17:50 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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ich bilde mir ein, heute im mittagsjournal auf ö1 gehört zu haben, daß diese tatrekonstruktion ergeben hat, daß keine notwehrsituation vorlag und daß die sicht gut gewesen sei. leider habe ich das nur mit halbem ohr gehört. deutlich habe ich nur gehört, daß die staatsanwaltschaft dazu sich nicht geäußert hat.
das müßte man nachrecherchieren.

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02.09.2009 23:02 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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okay, ich habe nachrecherchiert, es waren die anwältinnen der opfer, die diese darstellung gegeben haben, nicht die tatrekonstruktion.

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03.09.2009 10:06 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Friedrich Maximillian Friedrich Maximillian ist männlich
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Die äußeren Umstände sind meiner Meinung nebensächlich, auch die Bedrohung lasse ich nicht gelten.

Der Einbrecher wurde mit einem Blattschuß von hinten erlegt. Mit welchem Körperteil die Bedrohung ausgeführt worden wäre, kann sich jeder selbst vorstellen. Und so hell genug war es, dass die Polizisten gezielt hinten nachschiessen konnten, wobei auch der zweite Einbrecher kampfunfähig und fluchtunfähig geschossen wurde.

Das die Anwälte mit Muss eine Bedrohungssituation herbeireden wollen ist mit auch klar, weil nach dem Waffengebrauchsgesetz 1969 kein anderer Gund für den lebensbedrohenden Schußwaffeneinsatz gegeben ist.
03.09.2009 13:56 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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ich stimme dir zu, ein schuß von hinten, der auf anhieb tödlich war, sagt per se genug aus.

aber sollte diese rekonstruktion ergeben, daß es nicht dunkel war und daß es keinen angriff gab, könnten die kronenzeitungleser des landes ihre thesen nur mehr schwer aufrechterhalten.

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03.09.2009 14:06 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Mich hat heute jemand darauf hingewiesen, dass die Polizisten wahrscheinlich nicht aus psychologischen Gründen drei Tage vernehmungsunfähig waren, sondern wohl eher, weil sie drei Tage gebraucht haben, um wieder nüchtern zu werden. Dass ein betrunkender Polizist die Beine (worauf zu schiessen ja eventuell gerechtfertigt ist) mit dem Rücken verwechselt hat, ist ja wirklich plausibel. Vielleicht hat er bereits alles doppelt gesehen.
Krems liegt ja tatsächlich inmitten eines berühmten Weinanbau-Gebiets. Wer ist denn dort in der Nacht nüchtern? Ich selbst bin zum Teil etwas oberhalb von Langenlois, dh 18km nördlich von Krems aufgewachsen. In diesem Dorf habe ich in der Nacht keinen einzigen nüchternen Menschen je gesehen.

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04.09.2009 06:41 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Friedensreich Friedensreich ist männlich
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Der Schuss von hinten war sicher nicht gerechtfertigt, aber ich möchte doch auch erwähnen, dass man auch die Stressbelastung der Polizisten (egal ob nüchtern oder nicht) mit berücksichtigen sollte. Ein Fehler war, dass die Polizisten auf eigen Faust in den Supermarkt gingen, sie hätten Verstärkung anfordern sollen, diese Truppe ist dann mit kugelsicheren Westen und Helmen ausgerüstet, da ist dann die Verletzugsgefahr im Angriffsfall geringer. Hier nur auf die Mitleidstour zu machen, wie arm der erschossene Jugendliche doch sei, ist auch nicht gerade korrekt. Was mich aber am meisten irritiert, wo bleibt die Verantwortung der Eltern? Ich bin der Meinung, ein 14-jähriger hat um diese Zeit zuhause zu sein. Da sollte man auch einmal ein ernstes Wort mit den Eltern sprechen.
13.09.2009 16:33 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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hm, ich konnte mit acht, neun jahren schon unbemerkt ausbüchsen und habe es auch getan. mit vierzehn ist das wohl wirklich kein problem mehr.

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13.09.2009 19:12 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
Friedrich Maximillian Friedrich Maximillian ist männlich
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Zitat:
Zitat Friedensreich

Was mich aber am meisten irritiert, wo bleibt die Verantwortung der Eltern? Ich bin der Meinung, ein 14-jähriger hat um diese Zeit zuhause zu sein. Da sollte man auch einmal ein ernstes Wort mit den Eltern sprechen.


Genau, ab jetzt werden Jugendliche die unrechtmäßig außer Haus angetroffen werden ausgeforscht und in den Rücken geschossen. Im Wiederholungsfalle ein Elternteil gleich mit.

Oder wie soll ich mir ein ernstes Wort vorstellen, daß ich mit den Eltern des von hinten erschossenen Jungen führen soll?
14.09.2009 02:04 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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