wolfi
Doktor/rix*
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vor einiger zeit habe ich schon von einer interessanten parlamentarischen Anfrage berichtet, deren Beantwortung nun vorliegt.
Jetzt ist es amtlich:
Der Religionsunterricht kostet im Jahr 44.458.880,40 Euro!
Quelle: Anfragebeantwortung
nicht uninteressantes Detail am Rande: es gehen immer mehr in den buddhistischen Religionsunterricht.(prozentuelle Veränderung pro Jahr natürlich)
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23.06.2009 13:14 |
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atlana
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kommt das in papierform ins jessasmaria?
__________________ ubi dubium ibi libertas
The past is a foreign country; they do things differently there. (L. P. Hartley)
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23.06.2009 14:32 |
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wolfi
Doktor/rix*
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Zitat: |
Original von atlana
kommt das in papierform ins jessasmaria? |
nicht unwahrscheinlich, aber nur gekürzt
warum die frage?
willst du dann mit dem jm missionieren?
(schicken dir gerne ein paar mehr)
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23.06.2009 15:16 |
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atlana
Weiser/Weise
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vielleicht sollten wir uns auch in die fußgängerzone stellen wie die konkurrenz
nein, meine frage war eigentlich nur darauf bezogen, in welcher form ich die info archiviere. sie scheint mir sehr nützlich zu sein, das ein für alle mal am tisch liegen zu haben.
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23.06.2009 16:36 |
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wolfi
Doktor/rix*
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Zitat: |
Original von atlana
vielleicht sollten wir uns auch in die fußgängerzone stellen wie die konkurrenz
nein, meine frage war eigentlich nur darauf bezogen, in welcher form ich die info archiviere. sie scheint mir sehr nützlich zu sein, das ein für alle mal am tisch liegen zu haben. |
schade, hätte mir gern' angeschaut, wie du mit den zj um das beste platzerl kämpfst
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23.06.2009 16:42 |
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Ramon
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Zitat: |
Original von wolfi
vor einiger zeit habe ich schon von einer interessanten parlamentarischen Anfrage berichtet, deren Beantwortung nun vorliegt.
Jetzt ist es amtlich:
Der Religionsunterricht kostet im Jahr 44.458.880,40 Euro!
Quelle: Anfragebeantwortung
nicht uninteressantes Detail am Rande: es gehen immer mehr in den buddhistischen Religionsunterricht.(prozentuelle Veränderung pro Jahr natürlich) |
44.458.880,40 Euro!!! Das ist ja eine stattliche, oder besser gesagt, eine staatliche Summe.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
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24.06.2009 10:13 |
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wolfi
Doktor/rix*
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Zitat: |
Original von Ramon
44.458.880,40 Euro!!! Das ist ja eine stattliche, oder besser gesagt, eine staatliche Summe.
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und nicht die ganze wahrheit, sie beinhaltet nur die ausgaben des bundes, der religionsunterricht an haupt- und volksschulen ist da nicht drinnen.
vor allem werden nur die personalausgaben angegeben, die ausgaben für religionsbücher sind auch nicht enthalten.
die anzahl der schüler in den pflichtschulen ist mehr als doppelt so hoch als in den vom bund bezahlten schulen.
wir haben also mindestens um die 150 mio euro allein an personalausgaben!
dann kommt noch hinzu, dass die lehrkräfte an konfessionellen privatschulen zu 100% vom staat bezahlt werden. da kommt man alleine schon im bildungsressort auf sensationelle summen
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24.06.2009 11:40 |
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Skeptiker
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Zitat: |
Original von Ramon
Zitat: |
Original von wolfi
Der Religionsunterricht kostet im Jahr 44.458.880,40 Euro!
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44.458.880,40 Euro!!! Das ist ja eine stattliche, oder besser gesagt, eine staatliche Summe.
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Das ist nicht richtig. Diese Zahl bezieht sich nur auf die AHS und die BHMS. Die Pflichtschulen fehlen völlig. Das bedeutet eine viel höhere Zahl.
__________________ Zweifel schützt vor Lügen
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24.06.2009 12:45 |
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wolfi
Doktor/rix*
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Zitat: |
Original von Skeptiker
Das ist nicht richtig. Diese Zahl bezieht sich nur auf die AHS und die BHMS. Die Pflichtschulen fehlen völlig. Das bedeutet eine viel höhere Zahl. |
also: laut Statistik Austria haben wir 1.202.033 Schüler, davon gehen 333.170 in vom Bund erhaltene Schulen, 135.253 in vom Land erhaltenen Schulen, der Rest von 628.950 in Schulen, die von den Gemeinden erhalten werden.
geht man davon aus, dass die Ausgaben für den Religionsunterricht / Schüler(in) ungefähr gleich sind, kann man nun für die Personalausgaben ansetzen (einfache Schlussrechnung):
1202033/333170 * 44458880.4 = 160 401 721 euro
hier haben wir aber keine verwaltungs- oder sachaufwände noch einberechnet.
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24.06.2009 13:59 |
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Skeptiker
Professor/in+
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Das entspricht an die 5500 Lehrern. Gibt es eine Möglichkeit diese Zahl mit einer Statistik aus einer anderen Quelle zu vergleichen?
Es fehlt natürlich auch noch die Bezahlung der Ausbildung und die Bezahlung der Religionslehrer auf konfessionellen Privatschulen.
__________________ Zweifel schützt vor Lügen
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24.06.2009 14:31 |
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wolfi
Doktor/rix*
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Zitat: |
Original von Skeptiker
Das entspricht an die 5500 Lehrer. |
bei voller lehrverpflichtung, das bmukk veranschlagt pro wochenstunde und jahr 1462,80 euro, das macht also bei 160401721/1462.8 rund 109654 Wochenstunden/Jahr, das würde pro Jahr 5483 volle Lehrverpflichtungen bedeuten (20 h / Lehrer = volle lehrverpflichtung).
der bund selbst hat knappe 2300 religionslehrer, das müssen aber keine vollposten sein (glaube nicht, dass die altkatholischen lehrer volle 20 stunden zusammenbringen)
personalausgaben für religionsunterricht an konfessionellen schulen sind bei der vorherigen berechnung schon drinnen, da ich die gesamtzahl aller schüler genommen habe.
ausbildungskosten für religionslehrer sind hier nicht dabei, RPAs, RPIs und theolog. fakultäten kosten natürlich extra.
die landesschulinspektoren, die aufwandsentschädigungen für die vertreter der religionsgemeinschaften im landeschulrat..., sind da auch nicht drin
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24.06.2009 14:53 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Ich habe es ja nicht so mit Zahlen, deswegen interessiert mich die Begründung für die finanziellen Aufwendungen doch etwas mehr.
Zitat: Zu den Ausführungen im einleitenden Teil ist vorweg festzuhalten, dass die Grundlage für den Religionsunterricht der Verfassungsauftrag des Art. 14 Abs. 5a B-VG bildet, im welchem klar festgehalten ist, dass es die Aufgabe der österreichischen Schule ist, Kinder und Jugendliche zu befähigen, an religiösen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, die Mitmenschen, die Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen. Dieser Verfassungsauftrag kann inhaltlich nur durch die Kirchen und Religionsgesellschaften ausgestattet werden.
Faszinierend
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27.06.2009 10:17 |
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religulous
Bakkalaureus
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Zitat: |
Zitat: Zu den Ausführungen im einleitenden Teil ist vorweg festzuhalten, dass die Grundlage für den Religionsunterricht der Verfassungsauftrag des Art. 14 Abs. 5a B-VG bildet, im welchem klar festgehalten ist, dass es die Aufgabe der österreichischen Schule ist, Kinder und Jugendliche zu befähigen, an religiösen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, die Mitmenschen, die Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen. Dieser Verfassungsauftrag kann inhaltlich nur durch die Kirchen und Religionsgesellschaften ausgestattet werden. |
Faszinierend is gut, grob erschreckend triffts eher, wer macht so ein Gesetz?
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27.06.2009 11:12 |
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wolfi
Doktor/rix*
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Zitat: |
Original von religulous
Faszinierend is gut, grob erschreckend triffts eher, wer macht so ein Gesetz? |
Artikel 14 5(a) gibt es erst seit 2005, vorher war der §2 des SchOG (Schulorganisationsgesetz) maßgeblich:
Zitat: |
(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
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ich kann aber trotzdem aus Art. 14 keinen Verfassungsaufttrag ableiten
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02.07.2009 08:40 |
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