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Zum Ende der Seite springen kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I)
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) wolfi 10.06.2009 17:09
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) atlana 10.06.2009 19:47
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) wolfi 12.06.2009 16:05
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) atlana 12.06.2009 17:41
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) wolfi 12.06.2009 18:46
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) atlana 12.06.2009 19:11
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) wolfi 12.06.2009 20:23
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) atlana 13.06.2009 12:01
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) wolfi 13.06.2009 21:27
 RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) atlana 13.06.2009 23:02

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wolfi wolfi ist männlich
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die hebammen haben's nicht leicht
sie lernen zwar alles über die nottaufe (§ 24 (2) Zi. 12 Hebammengesetz), anwenden dürfen sie sie aber nicht:

Zitat:
§ 6 Hebammengesetz
(6) Die Nottaufe eines Neugeborenen ist nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt.

seltsam? aber so steht es geschrieben!
10.06.2009 17:09 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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Eh klar. Sonst müßte der staat all die hebammengetauften kleinen protestantischen, jüdischen, buddhistischen, hinduistischen und muslimischen babys von ihren ketzerischen eltern wegnehmen und auf steuerkosten aufziehen Augenzwinkern

Oder vielleicht haben's einfach angst, daß die hebammen zu viele kinder mit räucherstäbchen und blumengeschwenk zu kindern der großen göttin taufen täten.

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10.06.2009 19:47 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Originally posted by atlana
Oder vielleicht haben's einfach angst, daß die hebammen zu viele kinder mit räucherstäbchen und blumengeschwenk zu kindern der großen göttin taufen täten.

nur um keine missverständnisse aufkommen zu lassen: auch in krankenhäusern sind hebammen bei der geburt dabei. nicht nur bei hausgeburten
12.06.2009 16:05 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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ich weiß, danke.

aber noch zur sache: hat das österreichische recht in dem fall überhaupt die möglichkeit, das kirchenrecht zu toppen?
die taufe hat staatsrechtliche konsequenzen, heißt das automatisch, der staat hat befugnis darüber?


was mir erst im nachhinein eingefallen ist: könnte der staat dann nicht juristische enttaufungen vornehmen, die einem die briefln vom pfarrer ersparen, wenn man austritt?

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12.06.2009 17:41 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Originally posted by atlana
ich weiß, danke.

aber noch zur sache: hat das österreichische recht in dem fall überhaupt die möglichkeit, das kirchenrecht zu toppen?
die taufe hat staatsrechtliche konsequenzen, heißt das automatisch, der staat hat befugnis darüber?
was mir erst im nachhinein eingefallen ist: könnte der staat dann nicht juristische enttaufungen vornehmen, die einem die briefln vom pfarrer ersparen, wenn man austritt?

wenn eine taufe ohne einverständnis des/der erziehungsberechtigten erfolgt, gilt sie nach staatlichem recht nicht, wohl aber nach kirchlichem.
d. .h: die kath. kirche führt den/die als mitglied, kann sich aber nichts darum kaufen. siehe dazu auch dieses ogh-urteil (etwas länglich).
die taufe selbst ist was innerkirchliches und ist für den staat nur in dem sinne maßgeblich, als sich irgendwelche zivilrechtliche konsequenzen ergeben (etwa kirchenbeitrag).
12.06.2009 18:46 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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danke. gummi ist ein hübsches material. auch für paragraphen, nicht nur für antichristliche verhü - tschuldigung, unzuchtsmittel.

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12.06.2009 19:11 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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eigentlich ist das kein gummiparagraph sondern konsequente anwendung des "Gesetzes über die religiöse Kindererziehung" (link), das eben eine einverständniserklärung der erziehungsberechtigten voraussetzt.
12.06.2009 20:23 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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Gummiartig mag der entsprechende paragraph vielleicht nicht sein, aber die ganze verfilzung aus staatlichem und katholischem recht ist fragwürdig (konkordat).

Außerdem stellt sich für mich die frage, wie das mit religionen ist, die keine taufe (oder meinetwegen beschneidung) kennen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob es eine art aufnahmeritus zb im hinduismus gibt. Wie würde sowas dann funktionieren? Wird man da einfach reingeboren und wie kommt man da wieder raus?

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13.06.2009 12:01 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von atlana
Gummiartig mag der entsprechende paragraph vielleicht nicht sein, aber die ganze verfilzung aus staatlichem und katholischem recht ist fragwürdig (konkordat).

Außerdem stellt sich für mich die frage, wie das mit religionen ist, die keine taufe (oder meinetwegen beschneidung) kennen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob es eine art aufnahmeritus zb im hinduismus gibt. Wie würde sowas dann funktionieren? Wird man da einfach reingeboren und wie kommt man da wieder raus?


es gibt religionen, in die man hineingeboren wird. wenn aber keine willenserklärung vorliegt, weder von den eltern noch von dem/der betreffenden, so gehören sie nach österreichischem recht der betreffenden religionsgemeinschaft nicht an.
das ist eindeutig.
13.06.2009 21:27 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
atlana
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RE: kuriositäten im österreichischen religionsrecht (I) antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

danke für die info.
das freut mich auch für die betroffenen.

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13.06.2009 23:02 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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