wgroiss
Dozent/in
Dabei seit: 24.07.2008
Beiträge: 833
Herkunft: Österreich
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Die Liste seltsamer Gebote liesse sich ja fast ewig fortsetzen. Eines noch, denn es ist einfach skuril.
Zitat: |
5.Mose 25:11
Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. |
Dieses Gebot ist aber eindeutig mangelhaft. Was passiert denn, wenn die Frau des anderen auch noch hinzukommt und ihrerseits dem gegnerischen Mann an die Hoden geht. Müssen dann beiden Frauen Hände abgehackt werden oder hebt sich damit der andere Hodengriff wieder auf? Abgesehen ist dieses Gebot ja überaus hart. Kommt, während ich gerade jemadnen schlage, dessen unglaublich schone Frau daher und greift mir zwischen die Beine, muss ich ihr trotzdem die Hand abhacken auch wenn mir dieser Griff gar nicht unangenehm ist?
Also hier handelt es sich eindeutig um schwierige theologische Fragen.
__________________ Religiöser Wahn ist eine psychische Krankheit die zum Tode führen kann.
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03.12.2008 07:37 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern
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Faszinierend!
Natürlich ist das nach heutiger Sicht ein vollkommen unsinniges Gesetz, aber man sieht doch am letzten Satz, daß mit dem menschlichen Mitleid und Mitgefühl zu rechnen ist. Wenn ich mich nicht täusche, dann war ja auch bei den alten Griechen die linke Hand negativ behaftet, da Kronos den Penis seines Vaters mit der linken Hand halten musste, um mit der rechten die Sichel schwingen zu können.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
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03.12.2008 08:39 |
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