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myself
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Wäre es heute legal wenn zB Amerika versuchen würde div. amerikanische Bundesstaaten an einer Abspaltung zu hindern?
Wie lang muß ein Volk irgendwo leben um abspaltungsrechte zu haben oder gibt es maximal Autonmie in bestimmten bereichen?
Was ist der Unterschied zwischen Bundesstaat und Bundesland?
__________________ "Ich wünsche mir eine Welt in der ich Wasser aus dem Klo trinken kann ohne krank zu werden" - Lt. Frank Drebin-
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28.07.2009 10:34 |
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Skeptiker
Professor/in+
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Zitat: |
Original von myself
Wäre es heute legal wenn zB Amerika versuchen würde div. amerikanische Bundesstaaten an einer Abspaltung zu hindern? |
Legal heißt, dass es ein Gesetz geben muss. Nach internationalem Recht sind Bürgerkriege interne Angelegenheiten, die niemand anderem etwas angehen. Es kann jedoch dazu kommen, dass massiv Menschenrechte verletzt werden, dann gibt es die Möglichkeit, jemanden der Verbrechen wider die Menschlichkeit (eigentlich Verbrechen wider die Menschheit) bein internationalen Gerichtshof anzuklagen. Jede Abspaltung ist nur so viel wert, wie man 1. diese Abspaltung durchsetzen kann und die anderen Staaten diese Abspaltung anerkennen. Ein Recht oder gar ein Anrecht auf Unabhängigkeit gibt es nicht.
Zitat: |
Original von myself
Wie lang muss ein Volk irgendwo leben, um Abspaltungsrechte zu haben oder gibt es maximal Autonomie in bestimmten Bereichen? |
Es geht nicht nur um wie lange, sondern auch um eine Konzentration in einem bestimmten Bereich. Aber alles nützt nichts, wenn es in den Gesetzen des jeweiligen Staates nicht vorgesehen ist.
Zitat: |
Original von myself
Was ist der Unterschied zwischen Bundesstaat und Bundesland? |
Der Bundesstaat hat fast alle Gesetze in der eigenen Hand. Nur wenige Bestimmungen sind dem übergeordneten Staatenbund überlassen. Meistens gibt es eine gemeinsame Verteidigungs- und Außenpolitik, einen Obersten Gerichtshof und eine gemeinsame Verfassung. Andere Gesetze können erheblich abweichen.
Bei Bundesländern sind nur wenige Bereiche Landessache.
__________________ Zweifel schützt vor Lügen
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28.07.2009 16:56 |
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wolfi
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Zitat: |
Originally posted by Skeptiker
Der Bundesstaat hat fast alle Gesetze in der eigenen Hand. Nur wenige Bestimmungen sind dem übergeordneten Staatenbund überlassen. Meistens gibt es eine gemeinsame Verteidigungs- und Außenpolitik, einen Obersten Gerichtshof und eine gemeinsame Verfassung. Andere Gesetze können erheblich abweichen.
Bei Bundesländern sind nur wenige Bereiche Landessache. |
ehrlich gesagt gibt es für mich keinen unterschied zwischen bundesland und bundesstaat, wenn bundesstaat eine teilgliederung eines staates sein soll, sehr wohl aber zwischen staatenbund und bundesstaat (gesamtstaat).
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28.07.2009 17:24 |
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Skeptiker
Professor/in+
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Zitat: |
Original von wolfi
Zitat: |
Originally posted by Skeptiker
Der Bundesstaat hat fast alle Gesetze in der eigenen Hand. Nur wenige Bestimmungen sind dem übergeordneten Staatenbund überlassen. Meistens gibt es eine gemeinsame Verteidigungs- und Außenpolitik, einen Obersten Gerichtshof und eine gemeinsame Verfassung. Andere Gesetze können erheblich abweichen.
Bei Bundesländern sind nur wenige Bereiche Landessache. |
ehrlich gesagt gibt es für mich keinen unterschied zwischen bundesland und bundesstaat, wenn bundesstaat eine teilgliederung eines staates sein soll, sehr wohl aber zwischen staatenbund und bundesstaat (gesamtstaat). |
Unlogisch.
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28.07.2009 20:46 |
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myself
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WIe sieht das nun mit dem Recht zur Staatengründung aus?
Haben die Kurden eines, oder die Kosovaren oder wie sieht es mit den Bestrebungen div. Indianerstämme in den USA aus, die waren ja viel früher da als alle anderen.
Welche Vorgaben müßen erfüllt sein?
PS.: Das erste Bsp von letztem mal war spontan und ohne irgendwelche hintergedanken, ich habe nichts gegen die Türken sondern nur etwas gegen den radikalen Islam, bitte das nicht zu verwechseln, wegen der sekulären Türken.
__________________ "Ich wünsche mir eine Welt in der ich Wasser aus dem Klo trinken kann ohne krank zu werden" - Lt. Frank Drebin-
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29.07.2009 09:23 |
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Skeptiker
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Original von myself
WIe sieht das nun mit dem Recht zur Staatengründung aus?
Haben die Kurden eines, oder die Kosovaren oder wie sieht es mit den Bestrebungen div. Indianerstämme in den USA aus, die waren ja viel früher da als alle anderen.
Welche Vorgaben müßen erfüllt sein?
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Es gibt diesbezüglich keine durchsetzbaren Rechte. Diverse UNO-Erklärungen sind Papiertiger. Letztlich ist es eine Frage der Macht. Hat man die Möglichkeit seine politischen Forderungen umzusetzen oder nicht. Das ist das A und O von deinen Fragen.
Es gibt hierzu noch eine Überlegung: Die normative Kraft des Faktischen. Es mag irgendwann einmal ein legitimes Recht der Indianer bestanden haben, einen eigenen riesigen Staat zu beherrschen. Heute haben sie höchstens das Recht, in ihren Reservaten das Gesetz der USA zu verletzen. Es mag einmal ein Recht der Uiguren bestanden haben, einen eigenen Staat zu gründen. Aber jetzt haben sie keine absolute Mehrheit mehr in Xinjiang.
Bedenklich stimmt mich, dass bei all diesen Konflikten eine nationalistische Komponente mitschwingt. Hier meine ich nicht, die grundsätzliche Intention, bei der ein gewisser nationalistischer Anteil vorhanden sein muss, sonst gäbe es ja keinen Konflikt. Sondern ich meine, dass es eine der Notwehrüberschreitung ähnlichen Tendenz gibt. So fordern die abhängigen Völker meistens nicht nur eine Autonomie oder einen eigenen Staat, sondern sie sehen selbst Diskriminerungen anderer Völker vor oder/und es wird ein viel größeres Gebiet gefordert, als die Mehrheit besetzt. Die Formel, ein x-Reich da wo ein x ist, hat schon viel böses Blut gemacht.
Die Staaten wiederum, welche ein Problem mit Sezessionsbewegungen haben, versuchen die Kultur der Sezessionisten zu zerstören. Das machen unter anderem auch die Österreicher so.
__________________ Zweifel schützt vor Lügen
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29.07.2009 13:02 |
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