Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Echt peinlich, wie wenig rechtliches Wissen manche Vereinsleute haben (oder haben die das etwa "sehenden Auges" um der Medien-Aufmerksamkeit willen gemacht?):
"Der Verfassungsgerichtshof hat sämtliche rund 60 Anträge islamischer Vereine gegen das neue Islamgesetz aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Eine Entscheidung in der Sache erfolgte daher nicht, hieß es am Freitag in einer Pressemitteilung des VfGH. [...] De facto bedeutet dies, dass es erst eines Auflösungsbeschlusses des Innenministeriums gegenüber einem Verein aufgrund des Islamgesetzes bedarf, um gegen das Gesetz tätig werden zu können. Rechtsmittel gegen einen solche Bescheid könnten beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden, in letzter Instanz wäre dann der VfGH am Wort."^1
Das war doch für Informierte alles schon von vornherein klar.
^1 http://derstandard.at/2000032267578/Isla...ntraege-zurueck
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04.03.2016 13:11 |
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ALO Atheist
Moderator
Dabei seit: 19.03.2010
Beiträge: 1.857
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Dann hättest du doch schon viel früher darüber berichten können.
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05.03.2016 09:40 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Über das Eintreten eines Scheiterns kann auch dann berichtet werden, nachdem es passiert ist ...
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05.03.2016 09:57 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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... und du vermutlich kein Tehporp.
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05.03.2016 10:02 |
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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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Gibt es da, was die Befassung des VfGH betrifft, eine Parallele zu atheistischen Vereinen?
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05.03.2016 10:10 |
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