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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 gute Frage Markus Pichler 10.05.2014 08:35
 RE: gute Frage nicolai 10.05.2014 11:29
 RE: gute Frage BlackWiddow 10.05.2014 11:54
 RE: gute Frage nicolai 10.05.2014 12:17
 RE: gute Frage Markus Pichler 10.05.2014 12:13
 RE: gute Frage nicolai 10.05.2014 12:39
 RE: gute Frage Markus Pichler 10.05.2014 12:49
 RE: gute Frage landlerin 11.05.2014 12:02

Autor
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Markus Pichler
Weiser/Weise


Dabei seit: 08.05.2012
Beiträge: 2.985

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ein Bekannter hat gemeint, warum soll er aus der RKK austreten müssen, wenn er nie freiwillig beigetreten ist. Ist doch ein sauberer Rechtsstandpunkt, oder?
Aber ist vermutlich so eine Frage an Radio Eriwan. (Radio Erwin?)

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veni, vidi, Violine - ich kam, sah und vergeigte cool
10.05.2014 08:35 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
Superintelligenz


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Dabei seit: 05.02.2010
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Herkunft: Graz

RE: gute Frage antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

...schlechte Frage...
Da bis zum Erreichen der vollständigen Rechtsmündigkeit die Entscheidungsgewalt über "Freiwilligkeit" und "Unfreiwilligkeit" in den Händen der gesetzlichen Vertreter (zumeist Eltern) liegt, besitzen (nach österreichischem Recht) auch deren "in Rechtsvertretung des Kindes, bzw. dessen bestem Interesse" getroffenen Entscheidungen Rechtsgültigkeit, notfalls auch gegen den erklärten Willen des Kindes (ist leider so) und können erst nach Erreichen der vollen Rechtsmündigkeit (18. Lebensjahr) gegebenenfalls rückgängiog gemacht, bzw. beeinsprucht werden.
In gewisser Weise stellt die Möglichkeit des Kirchenaustrittes mit dem 14. Lebensjahr (teilweise, bzw. eingeschränkte Rechtsmündigkeit) sogar ein "Entgegenkommen" des Gesetzgebers dar.

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...natürlich hab´ ich leider recht !
10.05.2014 11:29 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
BlackWiddow BlackWiddow ist weiblich
Moderator


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Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 2.639
Herkunft: Weinvietel

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Ja leider ist der Staat und mit ihm die Justiz immer bemüht, den Kirchen in den A... zu kriechen Wut Teufel Kopfpatsch

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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
10.05.2014 11:54 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
Superintelligenz


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Dabei seit: 05.02.2010
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Herkunft: Graz

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Das, meine Liebe, siehst Du eindeutig ein wenig falsch - die gesetzliche Festlegung der Rechtsmündigkeit hat absolut nichts mit Kirchen oder Religionen zu tun, und die gesetzliche Anerkennung eines "rechtskräftigen Austrittes aus einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft" oder irgendeiner sonstigen Vereinigung (z.B. Sport-, Gesangs- oder Trachtenverein), bei der die "Mitgliedschaft" von den gesetzlichen Vertretern des Kindes abgeschlossen wurde bereits bei Erreichen der "teilweisen, bzw. beschränkten" Rechtsmündigkeit und Geschäftsfähigkeit des Kindes (14. Lebensjahr) ist wohl eher nicht dazu da, um "den Kirchen in den Arsch zu kriechen" sondern geht von der Annahme aus, daß ein junger Mensch mit Erreichen des 14. Lebensjahres bereits "gereift" genug ist, um über derartige Dinge (etwa "Glaubensfragen" und sich daraus ergebende Rechts- und sonstige Folgen) selbst ein Urteil treffen zu können...
Daß etwa die katholische Kirche (und in gewisser Weise auch der Islam) für sich die Ansicht vertreten, es "gäbe aus ihrer Sicht keinen Austritt" (nach erfolgter Taufe, bzw. "Eintritt") verfügt bestenfalls über "vereinsintern-rhetorischen" Charakter, aber keineswegs über "offiziellen Rechtsanspruch" in irgendeiner Weise.

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...natürlich hab´ ich leider recht !
10.05.2014 12:17 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Markus Pichler
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Dabei seit: 08.05.2012
Beiträge: 2.985

Themenstarter Thema begonnen von Markus Pichler
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Zitat:
Original von nicolai
...schlechte Frage...
Da bis zum Erreichen der vollständigen Rechtsmündigkeit die Entscheidungsgewalt über "Freiwilligkeit" und "Unfreiwilligkeit" in den Händen der gesetzlichen Vertreter (zumeist Eltern) liegt, besitzen (nach österreichischem Recht) auch deren "in Rechtsvertretung des Kindes, bzw. dessen bestem Interesse" getroffenen Entscheidungen Rechtsgültigkeit, notfalls auch gegen den erklärten Willen des Kindes (ist leider so) und können erst nach Erreichen der vollen Rechtsmündigkeit (18. Lebensjahr) gegebenenfalls rückgängiog gemacht, bzw. beeinsprucht werden.
In gewisser Weise stellt die Möglichkeit des Kirchenaustrittes mit dem 14. Lebensjahr (teilweise, bzw. eingeschränkte Rechtsmündigkeit) sogar ein "Entgegenkommen" des Gesetzgebers dar.


das weiss ich schon, doch es gibt über dem österreichischen Recht bzw. Konkordat noch anderes Recht, z.B. die Menschenrechte.

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veni, vidi, Violine - ich kam, sah und vergeigte cool
10.05.2014 12:13 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
nicolai nicolai ist männlich
Superintelligenz


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Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz

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Worin Du ebenfalls irrst - die sogenannten "Menschenrechte" stellen nämlich keinesfalls eine allgemein gültige Rechts- oder Gesetzessammlung im Sinne der Rechtssprechung dar, sondern nur eine "begrenzt verbindliche Übereinkunft" der die ihnen zugrunde liegenden Erklärungen unterzeichnenden Staaten, die "nicht im Widerspruch zu den nationalen Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten stehen dürfen".
Insofern ist - trotz "Europäischem Gerichtshof", "Haager Tribunal" und ähnlichen "Institutionen" zum einen kein Staat gezwungen, diese auch tatsächlich innerhalb seiner (rechtsstaatlichen) Grenzen (vollständig) einzuhalten, zum anderen besitzt diese "Erklärung" ohnehin nur für ihre "Unterzeichner" (theoretische) Gültigkeit und obendrein sind diese "Menschenrechte" teils derart schwammig (etwa im Bereich "Glaubens- und Religionsfreiheit") formuliert, daß sie mehr als genug Raum für entsprechende Interpretationen bietet.
Im Übrigen entspricht die "nicht gegebene Rechtsmündigkeit" von Kindern und die gesetzliche Relevanz der von deren gesetzlichen Vertretern getroffenen Entscheidungen durchaus der modernen und "säkularen" internationalen Rechtsauffassung und steht auch in keinerlei Widerspruch zu allfälligen "Menschenrechten".
Bei den hier "angemahnten" Einsprüchen wird offenbar übersehen, daß die "beanstandete" gesetzliche Regelung unter anderem auch etwa die Schulpflicht, den gesetzlichen Schutz Unmündiger vor "windigen" Rechtsgeschäften (gerade im internet-Zeitalter) und ähnliches betrifft...

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...natürlich hab´ ich leider recht !
10.05.2014 12:39 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Markus Pichler
Weiser/Weise


Dabei seit: 08.05.2012
Beiträge: 2.985

Themenstarter Thema begonnen von Markus Pichler
RE: gute Frage antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

ich werde meinem Bekannten raten, das durchzuziehen.

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veni, vidi, Violine - ich kam, sah und vergeigte cool
10.05.2014 12:49 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
landlerin landlerin ist weiblich
Forscher/in


Dabei seit: 18.09.2009
Beiträge: 1.471
Herkunft: NÖ

RE: gute Frage antworten | zitieren | ändern | melden       TOP

Es gibt nur 2 Möglichkeiten....austreten oder dabei bleiben. Wenn man in NÖ ein politisches Amt anstrebt, dann ist es zumindest in der ÖVP besser, dabei zu bleiben. Bei den geschiedenen und wieder Verheirateten sehens das eh nimmer so eng, aber als schwarzer net katholische sein, wo kumman ma denn da hin? Augenzwinkern
Landlerin
11.05.2014 12:02 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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