myself
Dozent/in+
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 746
Herkunft: von Daheim
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Neulich habe ich gehört dass in Ö eine Videoaufnahme von einem Verbrechen nicht als Beweis gilt wenn diese von jemandem aufgenommen wurde der zB eben vorbei gekommen ist, im gegensatz zu von der Polizei gemachten Aufnahmen zu diesem Zweck.
Stimmt das?
Und wo genau steht was darüber, was ist die Begründung?
__________________ "Ich wünsche mir eine Welt in der ich Wasser aus dem Klo trinken kann ohne krank zu werden" - Lt. Frank Drebin-
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02.06.2010 19:44 |
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Ramon
Normaler Mensch
Dabei seit: 23.11.2008
Beiträge: 7.453
Herkunft: Niederbayern
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Die Persönlichkeitsrechte im Grundgesetz.
Schau Dir mal die Urteile zum Thema Videobeweis an.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
__________________ Auszeichnungen:
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02.06.2010 20:11 |
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nicolai
Superintelligenz
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 5.047
Herkunft: Graz
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...nix deitsches Grundgäsätz - österreichische StPO (Strafprozeßordnung)
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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03.06.2010 00:26 |
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religulous
Bakkalaureus
Dabei seit: 25.04.2009
Beiträge: 161
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was genau würde das für die videokammeras in z.b den straßenbahnen heißen?
gelten die als polizeiliche videoaufnahmen?
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17.06.2010 09:09 |
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SalzPfeffer
Volksschüler/in
Dabei seit: 14.03.2011
Beiträge: 8
Herkunft: Wien (AT)
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Die müssten doch eigentlich gelten, schließlich hat die ja keiner mit seiner Kamera aufgenommen und daher ist es doch der Schutz in der Allgemeinen Öffentlichkeit, oder?
__________________ Immer ohne
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06.04.2011 10:55 |
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