religulous
Bakkalaureus
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Hi, ich bin neu hier und hoffe das ist das richtige board diese frage zu posten.
Ich frage mich schon lange wie es sein kann das Kinder die keinen anderen bindenden Vertrag eingehen können, bereits bei der Geburt einer Religion zugeordnet werden und damit auch verpflichtet sind bis zum Kirchenaustritt Kirchensteuer zu entrichten.
Mal abgesehn davon das es an Gehirnwäsche grenzt Kinder die noch nicht zu kritischem Denken fähig sind in die "Kirchenmachinerie" einzubinden wie sieht das rechtlich aus?
Ich meine ich habe folgendes gelesen:
Zitat: |
Zur öfters gehörten Meinung, man sei ja der Kirchengemeinschaft aus eigenem Willen gar nie beigetreten und daher auch nicht beitragspflichtig, gab es schon vor Jahren gerichtliche Entscheidungen: Auch wenn der Beitritt eines Täuflings im Säuglingsalter ohne dessen Zustimmung durch das Handeln der Eltern erfolgt, so gilt die Mitgliedschaft trotzdem auch im Erwachsenenalter fort, weil ja ab dem 14. Lebensjahr der Austritt auch gegen den Willen der Eltern möglich ist. |
Ich verstehe es nur nicht. Und wenn dem so ist, wo und was kann man dagegen tun? Ich meine um hier eine Gesetzesänderung zu erwirken?
Es erscheint mir einfach als Frechheit.....
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25.04.2009 09:15 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Als ob man das Problem dadurch lösen könnte, wenn man sich mit der Austrittsregel mit 14 Jahren herausredet.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
Sigmund Freud
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26.04.2009 18:58 |
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religulous
Bakkalaureus
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Ich frage mich ja weiß das der durchscnitts 14. jährige?
Gibt es da wenigstens so etwas wie iene Informationspflicht?
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26.04.2009 19:46 |
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Ramon
Normaler Mensch
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Weiß es der Säugling, dass er mit 14 Jahren austreten darf, und dass er sich, wenn er mal 18 ist, nicht mehr beschweren darf, wenn er wiederum mit 14 nicht ausgetreten ist?
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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26.04.2009 19:53 |
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religulous
Bakkalaureus
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Natürlich und wenn nicht hat er nur nicht gut genug auf die stimme gottes gehört.....
und was macht man jetzt dagegen?
demonstrieren gehn?
auswandern?
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26.04.2009 20:42 |
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wolfi
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übrigens: in Ö haben wir keine kirchensteuer, die gibt's nur in D. bei uns ist sie eine zivilrechtliche verpflichtung, quasi ein mitgliedsbeitrag.
dass es keiner wissentlichen einwilligung darf, ist derzeit ausformung unserer gesetze.
die derzeitige regelung, wenn man es so nimmt, ist eine sog. "opting out" -regelung
m. E. nach müsste diese durch eine "opting in" - regelung ersetzt werden, d. h. bis zum 18. lj muss man wissentlich eine willenserklärung zum beitritt abgegeben haben.
auf jeden fall ist einfach nichts zu zahlen der schlechteste weg, da gibt es eine eindeutige rechtsprechung.
also austreten sobald als möglich!
nur so nebenbei: prinzipiell wäre es möglich, dass man zwar "mitglied" der kath kirche ist, trotzdem aber nicht nach staatlichem recht als mitglied gilt. dies ist dann der fall, wenn man getauft wurde, ohne dass die erziehungsberechtigten zugestimmt hätten. das wäre zwar nach kirchlichem recht möglich, der staat würde das aber nicht anerkennen.
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27.04.2009 11:38 |
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religulous
Bakkalaureus
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Einfach nciht zahlen halt ich auch für eine ganz ganz schlechte idee, immerhin ist es ein gesetz, wäre das gleiche wie irgendeine andere steuer nicht zu bezahlen.
Aber ich finde doch das diese spezielle auf eine art zustande kommt die sehr stark meinem Rechtsempfinden wiederspricht.
Mir gehts auch nicht darum das ein einzelner nichts zahlen möchte sondern darum die allgemeinheit mit einer besseren regelung zu schützen.
Das opting in, auch wenn ich nicht wirklich vertraut damit bin klingt sehr nach einem weg mit dem ich leben könnte.
Wissentliches beitreten ist gleich ganz was anderes wie im alter von 3 monaten gezwungen zu werden.
Aber eben wenn man rechtsfähig ist, also bei uns mit 18.
Das mit der Taufe ohne eltern ist hoffentlich nur theoretisch da das Kind dafür ja praktisch entführt werden müsste
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27.04.2009 15:24 |
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wolfi
Doktor/rix*
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taufe ohne eltern: beispiel: es gibt 2 erziehungsberechtigte, eine/r gibt die zustimmung -> ausreichend für kirche, nicht ausreichend für staat
zur altersgrenze: in Ö ist man ab 14 religionsmündig, mit dem kann ich leben
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28.04.2009 12:46 |
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religulous
Bakkalaureus
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Zitat: |
Originally posted by wolfi
taufe ohne eltern: beispiel: es gibt 2 erziehungsberechtigte, eine/r gibt die zustimmung -> ausreichend für kirche, nicht ausreichend für staat
zur altersgrenze: in Ö ist man ab 14 religionsmündig, mit dem kann ich leben |
Ich nicht, solange du bis 14 nicht beeinflusst wurdest und nicht ausdrücklich darüber informiert wirst. und das war zumindest in meiner generation definitiv nicht so.
Ka wie das heute ist aber ich befürchte ähnlich.
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28.04.2009 19:34 |
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