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Zum Ende der Seite springen Kind obduziert: Kein Schmerzengeld
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 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld nicolai 30.12.2015 12:26
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld BlackWiddow 30.12.2015 13:15
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Der Brunnen ohne Krug 30.12.2015 14:37
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Ramon 30.12.2015 16:18
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Sokrates A. Theophilos 30.12.2015 17:44
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Ramon 30.12.2015 19:03
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld nicolai 30.12.2015 19:36
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Ramon 30.12.2015 20:17
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 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Ramon 01.01.2016 08:37
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld nicolai 01.01.2016 10:04
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Ramon 01.01.2016 10:26
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld nicolai 01.01.2016 11:45
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Ramon 01.01.2016 16:31
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Sokrates A. Theophilos 02.01.2016 22:48
 RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld Ramon 13.03.2016 09:06

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nicolai nicolai ist männlich
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Zitat:
Original von Ramon
Und ich unterstelle mal, auch einfach so, dass Ärzte, die in Erster Instanz scheitern, keinerlei Charakter oder Empathie besitzen, wenn sie eine Mutter, deren Kind gestorben ist, vor Gericht zehren. Ob man mit solchen Charaktereigenschaften überhaupt Arzt werden sollte, darf angezweifelt werden.


Ich fürchte, Du verwechselst hier etwas : nicht die Ärzte haben den Rechtsstreit begonnen, sondern die Angehörigen des Kindes; wobei sie sich offenbar nicht auf "Pietät" oder Vergelichbares beriefen, sondern auf ihre "Religion".
Und es ist unerheblich, welcher Profession jemand nachgeht, der sich im Recht wähnt, wenn er eine weitere juridische Instanz mit der Klärung betraut; ebenso wie es unerheblich ist, ob ein Kläger oder Beklagter Muslim/Muslima ist oder nicht.
Zumindest im Rechtsstaat Österreich ist dies so, daß dies offenbar im angeblichen Rechtsstaat Deutschland anders gehandhabt zu werden pflegt ist bedauerlich, aber in Österreich nicht von Belang.

Eine gründliche und sorgfältige Lektüre der OGH-Entscheidung sollte dazu beitragen, die Tatsachen korrekt zu sehen und sie auch zu verstehen.

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...natürlich hab´ ich leider recht !
30.12.2015 12:26 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
BlackWiddow BlackWiddow ist weiblich
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Die Moslems sind es gewohnt, einfach alles und jedes, was ihnen grad in den Kram passt, mit "Religionsfreiheit" zu begründen und die meisten gehen aus Angst vor "Islamophobie"-Vorwürfen sofort in die Knie - wenigsten das ist hier nicht der Fall gewesen. Find ich gut.

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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
30.12.2015 13:15 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Der Brunnen ohne Krug
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Das finde ich ja so interessant an dem Urteil: Es trägt zur rechtlichen Klärung der Grenzen der Religionsfreiheit bei. Und wer weiß, welche Dynamik die Dinge einmal durch eine Atheistische Religionsgesellschaft erhalten werden...
30.12.2015 14:37
Ramon Ramon ist männlich
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Zitat:
Original von nicolai
Zitat:
Original von Ramon
Und ich unterstelle mal, auch einfach so, dass Ärzte, die in Erster Instanz scheitern, keinerlei Charakter oder Empathie besitzen, wenn sie eine Mutter, deren Kind gestorben ist, vor Gericht zehren. Ob man mit solchen Charaktereigenschaften überhaupt Arzt werden sollte, darf angezweifelt werden.


Ich fürchte, Du verwechselst hier etwas : nicht die Ärzte haben den Rechtsstreit begonnen, sondern die Angehörigen des Kindes; wobei sie sich offenbar nicht auf "Pietät" oder Vergelichbares beriefen, sondern auf ihre "Religion".
Und es ist unerheblich, welcher Profession jemand nachgeht, der sich im Recht wähnt, wenn er eine weitere juridische Instanz mit der Klärung betraut; ebenso wie es unerheblich ist, ob ein Kläger oder Beklagter Muslim/Muslima ist oder nicht.
Zumindest im Rechtsstaat Österreich ist dies so, daß dies offenbar im angeblichen Rechtsstaat Deutschland anders gehandhabt zu werden pflegt ist bedauerlich, aber in Österreich nicht von Belang.

Eine gründliche und sorgfältige Lektüre der OGH-Entscheidung sollte dazu beitragen, die Tatsachen korrekt zu sehen und sie auch zu verstehen.


Ich verwechsle leider nichts. Denn in Erster Instanz hat die Mutter gewonnen, es waren also die besagten Ärzte (die Klinik), die den Rechtsstreit fortsetzen. Warum eigentlich? Das wissenschaftliche Interesse und die Sorge um das Wohl der Menschheit, sie hatten die Obduktion zu dieser Zeit ja schon durchgeführt, kann es ja nicht mehr gewesen sein. Aber es zeigt sich auch bei Dir und den anderen Diskutanten, dass man nur irgendein Ideal erfinden muss, und schon zählt der einzelne Mensch nichts mehr. Es wundert mich ohnehin, dass sich hier niemand für das Ergebnis der Obduktion interessiert. Welche großen Erkenntnisse, die nicht schon vor zwanzig oder dreißig Jahren bekannt waren, hat sie denn gebracht? Und wer es nötig hat, vom Rechtsstaat Österreich zu sprechen, um dann auf den "angeblichen" Rechtsstaat Deutschland zu verweisen, sollte sich lieber seine Minderwertigkeitskomplexe behandeln lassen. Wollen wir nur hoffen, dass sich nicht eine höhere Instanz findet, damit Dir Deine "Tatsachen" und Deine neue Gläubigkeit nicht abhanden kommen. Lachen

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"Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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30.12.2015 16:18 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Wenn du in erster Instanz verurteilt wirst, dich aber im Recht glaubst, wirst du natürlich aus reiner Pietät keine weiteren Rechtsmittel nutzen???

Warum hat sie bei uns geworfen und wollte ein Begräbnis in der Türkei? Schließlich soll laut Ärzten nicht die Obduktion zu dem schlechten Zustand der Leiche geführt haben, sondern die lange Zeit ohne Kühlung!!!

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Religion ist der Stachel im Fleisch der Vernunft!
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30.12.2015 17:44 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
Ramon Ramon ist männlich
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Zitat:
Original von Sokrates A. Theophilos
Wenn du in erster Instanz verurteilt wirst, dich aber im Recht glaubst, wirst du natürlich aus reiner Pietät keine weiteren Rechtsmittel nutzen???

Warum hat sie bei uns geworfen und wollte ein Begräbnis in der Türkei? Schließlich soll laut Ärzten nicht die Obduktion zu dem schlechten Zustand der Leiche geführt haben, sondern die lange Zeit ohne Kühlung!!!


Ich wäre nicht verurteilt worden, denn ich hätte den Willen der Eltern respektiert.

Den zweiten Teil kommentiere ich nicht, denn er sagt mehr über Dich, als über die Mutter.

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30.12.2015 19:03 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von Ramon

Ich verwechsle leider nichts. Denn in Erster Instanz hat die Mutter gewonnen, es waren also die besagten Ärzte (die Klinik), die den Rechtsstreit fortsetzen. Warum eigentlich?


Aha. Wer also in erster Instanz zu Unrecht verurteilt wird, der hat sich also, Deiner Ansicht nach, schweigend und duldend darein zu fügen (und zu zahlen). EUR 58.000,--, um genau zu sein. Und genau darum geht es der "trauernden Mutter", bzw. dem sie vorschiebenden Familienclan, und nicht um "religiöse" oder sonstige "Pietät".
Die Obduktion war rechtlich zuläßig und ist (so in österreichischen Spitälern üblich) auch zwingend vorgesehen, wenn ein Patient im Spital verstirbt. Eine "Verstümmelung" ist dabei für gewöhnlich nicht zu verzeichnen, da der obduzierte Körper danach weitgehendst in den "Originalzustand" zurückversetzt, soll heißen, entsprechend vernäht und ansehnlich gemacht wird.
Die beklagte "Verstümmelung" ist, auch dies ist geklärt, auf unsachgemäßen Transport durch die Familie zurückzuführen, nicht auf Verschulden der "Ärzte".
Somit war bereits die Erstklage vor dem Landesgericht Feldkirch ungerechtfertigt, welche von der Mutter, bzw. ihren Rechtsanwälten geführt wurde.
Womit dieses Thema für mich erledigt ist.

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30.12.2015 19:36 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Original von nicolai
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Original von Ramon

Ich verwechsle leider nichts. Denn in Erster Instanz hat die Mutter gewonnen, es waren also die besagten Ärzte (die Klinik), die den Rechtsstreit fortsetzen. Warum eigentlich?


Aha. Wer also in erster Instanz zu Unrecht verurteilt wird, der hat sich also, Deiner Ansicht nach, schweigend und duldend darein zu fügen (und zu zahlen). EUR 58.000,--, um genau zu sein. Und genau darum geht es der "trauernden Mutter", bzw. dem sie vorschiebenden Familienclan, und nicht um "religiöse" oder sonstige "Pietät".
Die Obduktion war rechtlich zuläßig und ist (so in österreichischen Spitälern üblich) auch zwingend vorgesehen, wenn ein Patient im Spital verstirbt. Eine "Verstümmelung" ist dabei für gewöhnlich nicht zu verzeichnen, da der obduzierte Körper danach weitgehendst in den "Originalzustand" zurückversetzt, soll heißen, entsprechend vernäht und ansehnlich gemacht wird.
Die beklagte "Verstümmelung" ist, auch dies ist geklärt, auf unsachgemäßen Transport durch die Familie zurückzuführen, nicht auf Verschulden der "Ärzte".
Somit war bereits die Erstklage vor dem Landesgericht Feldkirch ungerechtfertigt, welche von der Mutter, bzw. ihren Rechtsanwälten geführt wurde.
Womit dieses Thema für mich erledigt ist.


Ich hab eigentlich nirgendwo geschrieben, dass man per se nicht durch mehrere Instanzen gehen darf. Und es ist natürlich falsch, dass jede Leiche obduziert wird, und dass die Erstklage ungerechtfertigt war. Dies hätten ja nur die Richter in Feldkirch feststellen können. Du ganz sicherlich nicht. Aber wenn mir demnächst mal wieder über Selbstbestimmung, Sterbehilfe oder Selbsttötung..... sprechen, dann werd ich die Damen und Herren Experten daran erinnern, wie sie sich hier, aus welchen Gründen auch immer, fremden Interessen unterworfen haben. Wenn ich ein Kind in die Welt setze, dann bin ich solange dafür verantwortlich, bis es selbst in der Lage ist, eigene Entscheidungen in den jeweiligen Bereichen zu treffen. Und wenn es stirbt, von den Medizinern, die von meinen Kassenbeiträgen bezahlt werden, nur ein obskures, wissenschaftliches Interesse vorgebracht werden kann, dann macht niemand etwas an und mit ihm. Zu argumentieren, es liege im Interesse der Allgemeinheit, die man weder davor noch danach informiert, setzt der ganzen Sache noch die Krone auf. Aber wo man nur Untertanen findet, da darf man sich auch wie ein Despot benehmen.

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Sigmund Freud
30.12.2015 20:17 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Du scheinst also bereits an altersbedingter Demenz zu leiden, was mich irgendwie beunruhigt; denn wenn es sich anders verhielte, so könntest Du noch auf dieser Seite nachlesen, was Deine Aussage über "Ärzte, die vor Gericht zerren, etc." war.
Des Weiteren ist es zwar nicht "Allgemeinwissen", aber durchaus bekannt, daß bei Todesfällen in österreichischen Spitälern sogenannte "Leichenkonferenzen", begleitet und gestützt auf Leichenöffnungen durchgeführt werden, allein schon, um ein Verschulden der behandelnden Ärzte (Fehldiagnosen, Behandlungs- oder Operastionsfehler, etc.) ausschließen zu können.
Drittens haben sich "die Richter in Feldkirch" offenbar mit ihrer "Feststellung" im Irrtum befunden, widrigenfalls diese nicht von beiden höheren Instanzen aufgehoben und korrigiert worden wäre. Was ich für meine Person "feststellen" oder "nicht feststellen", "beurteilen" oder "nicht beurteilen" kann, das laß´ ruhig meine Sache sein; zumal ich mich dabei lieber an den Rechtsentscheidungen erfahrener österreichischer Juristen (und deren Begründungen) orientiere als an den rein emotionalen und reichlich wirren Argumentationen eines nichtösterreichischen Nichtjuristen, der es bei diesen seinen "Argumentationen" offenbar nicht einmal der Mühe für wert befunden hat, sich mit der in den Begründungen nachlesbaren Fakten vertraut zu machen und der "religiöse Befindlichkeiten" über "Allgemeininteresse" und "Recht" gestellt zu sehen wünscht.
Die Urteile und Verfahrensprotokolle sind für "Interessierte" durchaus einsehbar, womit der "Informationspflicht" Genüge getan ist; zu verlangen, daß jeglicher zivilprozeßuale oder zivilrechtliche Entscheid staatsweit publik zu machen sei (eine Forderung, die Deiner Aussage gewissermaßen implizit ist), andernfalls "Despotismus/Diktatur" gegeben sei erscheint bereits aufgrund der schieren Menge dieser Entscheide und Urteile sowie des allgemein üblichen mangelnden Interesses der "Allgemeinheit" ad absurdum geführt.
Zuletzt sei noch angemerkt, daß, wer nach Untertanen sucht, auch solche vorfindet, wohingegen dem freien Geist auch freie Menschen begegnen werden; sowie daß die angesprochenen "Kassenärzte" nicht nur von Dir "bezahlt werden", sondern ebenso Deine Rente mit ihren Steuern bezahlen. Aber über "sozialstaatlichen Solidaritätskonsens" muß ich Dir, wie ich hoffe, keinen erklärenden Vortrag halten...

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31.12.2015 19:31 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Zitat:
Original von nicolai
Du scheinst also bereits an altersbedingter Demenz zu leiden, was mich irgendwie beunruhigt; denn wenn es sich anders verhielte, so könntest Du noch auf dieser Seite nachlesen, was Deine Aussage über "Ärzte, die vor Gericht zerren, etc." war.
Des Weiteren ist es zwar nicht "Allgemeinwissen", aber durchaus bekannt, daß bei Todesfällen in österreichischen Spitälern sogenannte "Leichenkonferenzen", begleitet und gestützt auf Leichenöffnungen durchgeführt werden, allein schon, um ein Verschulden der behandelnden Ärzte (Fehldiagnosen, Behandlungs- oder Operastionsfehler, etc.) ausschließen zu können.
Drittens haben sich "die Richter in Feldkirch" offenbar mit ihrer "Feststellung" im Irrtum befunden, widrigenfalls diese nicht von beiden höheren Instanzen aufgehoben und korrigiert worden wäre. Was ich für meine Person "feststellen" oder "nicht feststellen", "beurteilen" oder "nicht beurteilen" kann, das laß´ ruhig meine Sache sein; zumal ich mich dabei lieber an den Rechtsentscheidungen erfahrener österreichischer Juristen (und deren Begründungen) orientiere als an den rein emotionalen und reichlich wirren Argumentationen eines nichtösterreichischen Nichtjuristen, der es bei diesen seinen "Argumentationen" offenbar nicht einmal der Mühe für wert befunden hat, sich mit der in den Begründungen nachlesbaren Fakten vertraut zu machen und der "religiöse Befindlichkeiten" über "Allgemeininteresse" und "Recht" gestellt zu sehen wünscht.
Die Urteile und Verfahrensprotokolle sind für "Interessierte" durchaus einsehbar, womit der "Informationspflicht" Genüge getan ist; zu verlangen, daß jeglicher zivilprozeßuale oder zivilrechtliche Entscheid staatsweit publik zu machen sei (eine Forderung, die Deiner Aussage gewissermaßen implizit ist), andernfalls "Despotismus/Diktatur" gegeben sei erscheint bereits aufgrund der schieren Menge dieser Entscheide und Urteile sowie des allgemein üblichen mangelnden Interesses der "Allgemeinheit" ad absurdum geführt.
Zuletzt sei noch angemerkt, daß, wer nach Untertanen sucht, auch solche vorfindet, wohingegen dem freien Geist auch freie Menschen begegnen werden; sowie daß die angesprochenen "Kassenärzte" nicht nur von Dir "bezahlt werden", sondern ebenso Deine Rente mit ihren Steuern bezahlen. Aber über "sozialstaatlichen Solidaritätskonsens" muß ich Dir, wie ich hoffe, keinen erklärenden Vortrag halten...


Stimmt, ich bin schon so dement, dass mir ein obskures "wissenschaftliches Interesse" nicht ausrecht, um mir meine Persönlichkeitsrechte (Menschenrechte, postmortale Persönlichkeitsrechte, Elternrechte..) nehmen zu lassen. Aber wer sich auf solche Urteile auch noch was einbildet, gar auf den "angeblichen" Rechtsstaat Deutschland verweisen muss, der hat ohnehin nie begriffen, was Selbstbestimmung und ein autonomes Ich bedeuten. Aber Hauptsache, man hat den Moslems mal gezeigt, dass man in Österreich zwar auch nie eine Reformation, Aufklärung oder Revolution hatte, aber zumindest, und das rechtlich und gerichtlich gestützt, die gleiche Feindschaft gegen Selbstbestimmung und Autonomie an den Tag legen kann, wie in vielen islamischen Diktaturen. Glückwunsch.

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01.01.2016 08:37 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Gerade Du als Deutscher hast es notwendig, von "Persönlichkeitsrechten", "Autonomie" und "Selbstbestimmung" anzufangen...
...wo doch schon ein wenig politische Stimmungsmache, das "begründete Interesse befreundeter Natopartner" oder ein wenig geschürte Terrorangst ausreicht, daß Du sie Dir fröhlich jubelnd beschneiden läßt.
Wer im Glashaus sitzt, der soll, wie Du vielleicht weißt, nicht mit Steinen werfen...

Was Du in Deiner (typisch deutschen, möchte ich anmerken) rechthaberischen Präpotenz nicht zu begreifen wollen scheinst, ist die Tatsache, daß es hier nicht um irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" geht sondern darum, daß mit diesem Urteil (Entscheid) letzten Endes unmißverständlich und höchstinstanzlich festgestellt wurde, daß "religiöse Rechte" nicht über geltendes staatliches Recht gestellt werden dürfen, bzw. "Religionsfreiheit" keine Berechtigung darstellt, "allgemeines Recht" zu brechen oder aufzuheben.
Wobei dies für Dich vielleicht wirklich schwer zu verstehen sein könnte, denn schließlich wird dies in Deutschland ja anders gehandhabt, stehen da doch "kirchliches Recht" und "kulturell begründete Rücksichtnahme" gewissermaßen, bzw. tatsächlich über "weltlichem Recht".

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Original von nicolai
Gerade Du als Deutscher hast es notwendig, von "Persönlichkeitsrechten", "Autonomie" und "Selbstbestimmung" anzufangen...
...wo doch schon ein wenig politische Stimmungsmache, das "begründete Interesse befreundeter Natopartner" oder ein wenig geschürte Terrorangst ausreicht, daß Du sie Dir fröhlich jubelnd beschneiden läßt.
Wer im Glashaus sitzt, der soll, wie Du vielleicht weißt, nicht mit Steinen werfen...

Was Du in Deiner (typisch deutschen, möchte ich anmerken) rechthaberischen Präpotenz nicht zu begreifen wollen scheinst, ist die Tatsache, daß es hier nicht um irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" geht sondern darum, daß mit diesem Urteil (Entscheid) letzten Endes unmißverständlich und höchstinstanzlich festgestellt wurde, daß "religiöse Rechte" nicht über geltendes staatliches Recht gestellt werden dürfen, bzw. "Religionsfreiheit" keine Berechtigung darstellt, "allgemeines Recht" zu brechen oder aufzuheben.
Wobei dies für Dich vielleicht wirklich schwer zu verstehen sein könnte, denn schließlich wird dies in Deutschland ja anders gehandhabt, stehen da doch "kirchliches Recht" und "kulturell begründete Rücksichtnahme" gewissermaßen, bzw. tatsächlich über "weltlichem Recht".


Das ist mir schon klar, dass Glaubensfreiheit und die anderen Persönlichkeitsrechte in Anführungszeichen gesetzt werden müssen, wenn man, was die eigene Identität angeht, immer nach der staatlichen Obrigkeit schielen muss. Und wenn kein autonomes Selbst vorhanden ist, die Welt aber nun mal keinen Marxismus und Nationalsozialismus mehr zu bieten hat, dann muss man eben die rechtsstaatliche Macht so umkrempeln, dass sie die Bedürfnisse des Untertanen erfüllen kann. Irgendwie werden wir dann die Gleichschaltung, die Dir ja das große Ziel zu sein scheint, schon noch erreichen.

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01.01.2016 10:26 Offline | suchen | Freundesliste | Portal
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Ich nehme an, daß es im Glashaus aus "staatlicher Ordnung", "Sozialstaat", "Rechtsstaat", gesicherter Eigentumsverhältnisse und relativer Meinungsfreiheit (sowie relativ freiem Zugang zu den Grundlagen einer Bildung selbiger sowie der relativen Freiheit in der Verbreitung und Vertretung ebendieser) relativ warm und bequem ist; Du bist natürlich eingeladen, dieses zu verlassen und Dich hierheraus auf die Straße zu begeben - aber zieh´ Dich warm an, denn hier weht bisweilen ein ziemlich frostiger Wind...

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01.01.2016 11:45 Offline | EMail | suchen | Freundesliste | Portal
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Ich nehme an, daß es im Glashaus aus "staatlicher Ordnung", "Sozialstaat", "Rechtsstaat", gesicherter Eigentumsverhältnisse und relativer Meinungsfreiheit (sowie relativ freiem Zugang zu den Grundlagen einer Bildung selbiger sowie der relativen Freiheit in der Verbreitung und Vertretung ebendieser) relativ warm und bequem ist; Du bist natürlich eingeladen, dieses zu verlassen und Dich hierheraus auf die Straße zu begeben - aber zieh´ Dich warm an, denn hier weht bisweilen ein ziemlich frostiger Wind...


Danke, aber für diese Rechte und Freiheiten, mag mein Beitrag auch unbedeutend klein ausgefallen sein, hab ich fast 50 Jahre in und mit der SPD gekämpft. Da brauch ich keinen kommunistischen Aufklärer.

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Ich nehme an, daß es im Glashaus aus "staatlicher Ordnung", "Sozialstaat", "Rechtsstaat", gesicherter Eigentumsverhältnisse und relativer Meinungsfreiheit (sowie relativ freiem Zugang zu den Grundlagen einer Bildung selbiger sowie der relativen Freiheit in der Verbreitung und Vertretung ebendieser) relativ warm und bequem ist; Du bist natürlich eingeladen, dieses zu verlassen und Dich hierheraus auf die Straße zu begeben - aber zieh´ Dich warm an, denn hier weht bisweilen ein ziemlich frostiger Wind...


Und ich dachte, der Kapitalismus wäre in der Krise, und Papa Marx hätte das schon vor über hundert Jahren gesagt. Lachen

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