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wolfi
Doktor/rix*
Dabei seit: 30.04.2007
Beiträge: 434
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der augustin-artikel ist ein alter hut.
im bundesrechtsbereinigungsgesetz wird das gesetz über gesundheitsämter nicht als gesetz genannt, das weiter im rechtsbestand bleibt.
auch vorher war es zwar noch im rechtsbestand, aber natürlich nicht anzuwenden.
ich zitiere aus dem Rechts-Überleitungsgesetz:
"§ 1. (1) Alle nach dem 13. März 1938 erlassenen Gesetze und Verordnungen sowie alle einzelnen Bestimmungen in solchen Rechtsvorschriften, die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes widersprechen oder typisches Gedankengut des Nationalsozialismus enthalten, werden aufgehoben."
Interessanterweise hat man es aber doch für notwendig erachtet, §1, Absatz 2 zu ändern, und zwar von:
"(2) Die Provisorische Staatsregierung stellt mittels Kundmachung fest, welche Rechtsvorschriften im Sinne des Abs. (1) als aufgehoben zu gelten haben. Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden sind an die Feststellungen dieser Kundmachungen gebunden." (StGBl 6/1945)
auf
"(2) Die Bundesregierung kann durch Kundmachung feststellen, welche Rechtsvorschriften im Sinne des Abs. 1 als aufgehoben zu gelten haben. Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden sind an die Feststellungen einer solchen Kundmachung gebunden." (BGBl 100/2003)
offensichtlich waren sich die juristen nicht sicher
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10.08.2008 20:13 |
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wgroiss
Dozent/in
Dabei seit: 24.07.2008
Beiträge: 833
Herkunft: Österreich
Themenstarter
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stimmt, der Artikel ist aus dem Jahr 2000. Habe aber jahrelang nicht in Österreich gelebt und bin etwas überrascht über die hier in der Bevölkerung herrschende "nationale" Gesinnung, daher hat mich dieser Artikel erstaunt.
Danke jedenfalls für die Aufklärung.
__________________ Religiöser Wahn ist eine psychische Krankheit die zum Tode führen kann.
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10.08.2008 20:33 |
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