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Der Brunnen ohne Krug unregistriert
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In unserer Verfassung ist die Demokratie vorgesehen, Um eine Diktatur einzuführen wäre also eine Verfassungsänderung erforderlich. Die geltende Verfassung enthält Regelungen dazu, wie die Verfassung geändert werden kann.
Du hast geschrieben: "Was ist, wenn die Mehrheit (oder zumindest ein signifikanter Bevölkerungsanteil) vermittels einer demokratischen Wahl zum Ausdruck bringt, daß sie eigentlich die Diktatur (oder auch Monarchie) wünscht ? Ist dies zu respektieren und "dem Volkswillen Folge zu leisten" ?"
Eine "Mehrheit (oder zumindest ein signifikanter Bevölkerungsanteil)" reicht nach der derzeitigen Verfassung nicht, um die Verfassung "vermittels einer demokratischen Wahl" zu ändern. Daher wäre "dies" nicht verbindlich.
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12.06.2015 12:46 |
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nicolai
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Ich darf daran erinnern, daß auch der gerne und vielzitierte Herr Schickelgruber und seine netten, sympathischen, modernen und sozialen Parteigenossen vermittels einer legitimen, demokratischen Wahl an die Macht gekommen sind (anno 1933), und zwar nicht irgendwo in "Tschutschutschien", sondern in Deutschland, einer Demokratie inmitten anderer Demokratien...
...oder daß etwa Herr Putin, der mittlerweile in Rußland Art "kultischer Verehrung" genießt und durchaus "führerähnliche" Züge aufzuweisen hat ein demokratisch gewählter Volksvertreter ist.
Ähnliches gilt/galt auch für Leute wie Herrn Milosevic, Herrn Orban, Herrn Erdogan, Frau Thatcher, Herrn Chavez, um nur einige zu nennen...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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12.06.2015 13:06 |
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nicolai
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...und was die "österreichische Verfassung" oder auch (beispielsweise) das deutsche "Grundgesetz" betrifft, so zeigen sowohl Gegenwart als auch Vergangenheit, wie schnell sich diese umgehen, außer Kraft setzen oder verändern lassen. Und zwar völlig "legal und demokratisch"...
p.s. : Diktaturen fragen selten nach "Verbindlichkeit"...übrigens auch "Demokratien" nicht...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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12.06.2015 13:11 |
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peter mitterstöger
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Zitat: |
Original von nicolai
...und was die "österreichische Verfassung" oder auch (beispielsweise) das deutsche "Grundgesetz" betrifft, so zeigen sowohl Gegenwart als auch Vergangenheit, wie schnell sich diese umgehen, außer Kraft setzen oder verändern lassen. Und zwar völlig "legal und demokratisch"...
p.s. : Diktaturen fragen selten nach "Verbindlichkeit"...übrigens auch "Demokratien" nicht... |
da schließ ich mich deiner Meinung an, marvens Idee eines "temporären Diktators" ist mehr als fragwürdig.
__________________ veni, vidi, witzig
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14.06.2015 10:21 |
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Ramon
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Zitat: |
Original von nicolai
...und was die "österreichische Verfassung" oder auch (beispielsweise) das deutsche "Grundgesetz" betrifft, so zeigen sowohl Gegenwart als auch Vergangenheit, wie schnell sich diese umgehen, außer Kraft setzen oder verändern lassen. Und zwar völlig "legal und demokratisch"...
p.s. : Diktaturen fragen selten nach "Verbindlichkeit"...übrigens auch "Demokratien" nicht... |
Mir fällt jetzt keine "Vergangenheit" ein, wo das Grundgesetz außer Kraft gesetzt worden wäre.
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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14.06.2015 11:07 |
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nicolai
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Zitat: |
Original von Ramon
Mir fällt jetzt keine "Vergangenheit" ein, wo das Grundgesetz außer Kraft gesetzt worden wäre. |
Man muß nichts "außer Kraft setzen", was man ändern, einschränken oder verdrehen kann; vielleicht erinnerst Du Dich etwa an 1968, falls Du nicht zu beschäftigt mit dem Studium Deiner Aktienkurse bist...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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15.06.2015 07:58 |
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Ramon
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Original von nicolai
Zitat: |
Original von Ramon
Mir fällt jetzt keine "Vergangenheit" ein, wo das Grundgesetz außer Kraft gesetzt worden wäre. |
Man muß nichts "außer Kraft setzen", was man ändern, einschränken oder verdrehen kann; vielleicht erinnerst Du Dich etwa an 1968, falls Du nicht zu beschäftigt mit dem Studium Deiner Aktienkurse bist... |
Gehörst Du nicht auch zu den Leuten, die der Meinung sind, das Gesetz zur Religionsfreiheit könnte man eigentlich streichen? Es ist ja nicht so, dass ich Dir hier nicht zustimmen würde, aber ich bin dann doch, trotz mancher rechter und linker "Ausrutscher", der Meinung, dass sich unser Grundgesetz (Deutschland) bewährt und ganz gut gehalten hat.
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peter mitterstöger
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ich kann es einfach nicht mehr hören. Deutsche Verfassung "Grundgesetz" (welcher Grund?). "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - lächerlich, wird permanent verletzt, millionenfach täglich.
Ich verbessere: lächerlich -> zynisch. Grundgesetz -> Grunzgesetz.
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17.06.2015 18:06 |
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Ramon
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Zitat: |
Original von peter mitterstöger
ich kann es einfach nicht mehr hören. Deutsche Verfassung "Grundgesetz" (welcher Grund?). "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - lächerlich, wird permanent verletzt, millionenfach täglich.
Ich verbessere: lächerlich -> zynisch. Grundgesetz -> Grunzgesetz.
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"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
__________________ "Man fragt sich nur besorgt, was die Sowjets anfangen werden, nachdem sie ihre Bourgeois ausgerottet haben.“
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17.06.2015 18:15 |
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peter mitterstöger
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Original von Ramon
Zitat: |
Original von peter mitterstöger
ich kann es einfach nicht mehr hören. Deutsche Verfassung "Grundgesetz" (welcher Grund?). "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - lächerlich, wird permanent verletzt, millionenfach täglich.
Ich verbessere: lächerlich -> zynisch. Grundgesetz -> Grunzgesetz.
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"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
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ja, theoretisch.
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17.06.2015 19:06 |
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peter mitterstöger
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Zitat: |
Original von nicolai
Kleines "Denkspiel" für die hier anwesenden "überzeugten Demokraten" :
Was ist, wenn die Mehrheit (oder zumindest ein signifikanter Bevölkerungsanteil) vermittels einer demokratischen Wahl zum Ausdruck bringt, daß sie eigentlich die Diktatur (oder auch Monarchie) wünscht ? Ist dies zu respektieren und "dem Volkswillen Folge zu leisten" ?
Wenn ja, warum ?
Wenn nein, warum nicht ? |
wirklich gute Frage(n). Keine Antwort so leicht denkbar. Muss noch "klären", wie die Chassidim sagen. Und nicht nur die.
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12.06.2015 17:31 |
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marven
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Bei denen ist der Anführer der jeweiligen Gruppe eine Art Kleinkönig.
__________________ Ich zweifle, also denke ich.
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14.06.2015 14:52 |
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peter mitterstöger
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Original von peter mitterstöger
Zitat: |
Original von nicolai
Kleines "Denkspiel" für die hier anwesenden "überzeugten Demokraten" :
Was ist, wenn die Mehrheit (oder zumindest ein signifikanter Bevölkerungsanteil) vermittels einer demokratischen Wahl zum Ausdruck bringt, daß sie eigentlich die Diktatur (oder auch Monarchie) wünscht ? Ist dies zu respektieren und "dem Volkswillen Folge zu leisten" ?
Wenn ja, warum ?
Wenn nein, warum nicht ? |
wirklich gute Frage(n). Keine Antwort so leicht denkbar. Muss noch "klären", wie die Chassidim sagen. Und nicht nur die. |
habe geklärt. Die Antwort ist ein unmissverständliches jein.
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14.06.2015 19:47 |
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marven
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Nein. Zur Demokratie gehört ja das keine endgültigen Entscheidungen getroffen werden und das jemand der gewählt wurde auch wieder abgewählt wurde.
Man könnte darüber diskutieren ob die Wahl eines temporären Diktators wie im alten Rom zulässig wäre.
__________________ Ich zweifle, also denke ich.
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14.06.2015 10:18 |
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nicolai
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Diktaturen pflegen sich nicht "demokratisch abwählen" zu lassen; andernfalls wären sie ja keine Diktaturen...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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15.06.2015 07:46 |
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BlackWiddow
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Hitler kam durch Wahlen an die Macht, bei uns ist Strache grad dabei und in Ägypten warens die Moslembrüder, die gewählt wurden - Schattenseiten der Demokratie
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Alles, was entsteht, ist wert, dass es zugrunde geht. J.-W. v. Goethe, FAUST I (nach einem Buddha-Zitat)
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15.06.2015 15:50 |
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ALO Atheist
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Nach der Reichstagswahl im März 1933 brauchte die NSDAP (43,9 % bzw. 17.277.180 Stimmen) eine Zwei-Drittel-Mehrheit für das angepeilte Ermächtigungsgesetz, konservative Parteien hatten bereits zugesagt, die Deutsche Zentrumspartei als Vertreterin des katholischen Deutschlands und des politischen Katholizismus verhalf der NSDAP endgültig zum Ermächtigungsgesetz und brachte Hitler an die Macht. Im Gegenzug einigte sich die NSDAP mit dem Vatikan auf das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 schließt in Artikel 20 solche Ermächtigungsgesetze aus, damit wurde die Weimarer Verfassung von 1919 in einem entscheidenden Punkt korrigiert.
Alle Parlamentsparteien in Österreich sind legitimierte, demokratische Parteien, wir möchten hier nicht billig gegen eine dieser Parteien polemisieren.
In Ägypten gelang es nach der Revolution von 2011 schließlich die Muslimbruderschaft in den Griff zu bekommen und politisch auszuschalten.
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15.06.2015 16:46 |
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nicolai
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 schließt in Artikel 20 solche Ermächtigungsgesetze aus, damit wurde die Weimarer Verfassung von 1919 in einem entscheidenden Punkt korrigiert. |
...was 1968 dahingehend korrigiert wurde, daß "in Krisenzeiten" vermittels "Notstandsgestzgebung" regiert und erlassen werden kann, bürgerliche Grundrechte eingeschränkt oder gar verweigert werden, etc., etc. ; und das nicht einmal unbedingt von einem "demokratisch gewählten" Gremium (Ähnlichkeiten zur "EU-Kommission" sind erkennbar)
Zitat: |
Original von ALO Atheist
Alle Parlamentsparteien in Österreich sind legitimierte, demokratische Parteien, wir möchten hier nicht billig gegen eine dieser Parteien polemisieren.
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Ich darf vielleicht daran erinnern, daß auch Herr Dollfuß und Herr Schuschnigg "legitimen demokratischen Parteien" vorgestanden sind...
__________________ ...natürlich hab´ ich leider recht !
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16.06.2015 18:58 |
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ALO Atheist
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Punkt 1: Aber streng im Sinne des geltenden Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, welches sich von der Weimarer Verfassung von 1919 deutlich unterscheidet.
Punkt 2: Zwischen der Verfassung der 1. Republik Österreichs und der 2. bestehen Unterschiede.
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16.06.2015 19:04 |
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nicolai
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Zitat: |
Original von ALO Atheist
Punkt 1: Aber streng im Sinne des geltenden Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, welches sich von der Weimarer Verfassung von 1919 deutlich unterscheidet. |
...was an der Tatsache als solche nichts ändert...
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16.06.2015 19:16 |
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