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Autor Beitrag
Thema: Pflicht für BürgerGeld gleich Ja zu modernster Technologie!
Roland

Antworten: 330
Hits: 223.205
19.12.2016 23:03 Forum: News und Diskussion


Zitat:
Original von webe
Ich unterstelle mal, Du bist Junggeneration, weil Du sie auch gegen meine Äußerungen entsprechend verteidigste, obwohl man sonst trotz täglichen Einsätzen sonst keine Meinungsäußerungen von Dir wahr nimmt

Wer das glaubt, neigt wahrscheinlich auch sonst zu gefährlichen Verallgemeinerungen Augen rollen - ich muss keine Frau sein, um Frauenrechte einzufordern, ich muss nicht schwul sein, um Rechte für gleichgeschlechtlich Orientierte einzufordern, usw. Ich bin Jahrgang 1949 Scheinheiliger .
Thema: Häuser der Barmherzigkeit
Roland

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Hits: 62.245
26.11.2016 22:46 Forum: News und Diskussion


Zitat:
Original von webe
Sicherlich gibt es eine große Anzahl Junger, vor denen habe ich Respekt und Achtung, und die mit 16 durchaus wahlmuendig sind- aber leider nicht die Mehrheit. Oder?

Sicherlich gibt es eine große Anzahl Alter, vor denen habe ich Respekt und Achtung, und die über 16 durchaus wahlmuendig sind- aber leider nicht die Mehrheit. Oder?
Thema: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Roland

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26.04.2016 22:46 Forum: Pressemitteilungen


Zitat:
Original von Ramon
Und wie ich schon einmal sagte, so kannst Du ja, wenn Du im juristischen oder rechtlichen Ablauf einen Rechtsfehler erkennen solltest, die dafür zuständigen Gerichte anrufen. Bis dahin geh ich weiter davon aus, dass Du hier nur eine Meinung äußerst, die Du rechtlich oder argumentativ nicht zu untermauern fähig bist.
Ja, du hast das schon öfter gesagt, obwohl hier niemand, ich schon gar nicht, die Rechtmäßigkeit des Vorgangs in Frage gestellt hat - offenbar bist du nicht in der Lage meine Beiträge sinnerfassend zu lesen. Ih habe keine Lust mehr deine autistisch anmutenden Selbstgespräche zu kommentieren.
Thema: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Roland

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25.04.2016 22:06 Forum: Pressemitteilungen


Zitat:
Original von Ramon
Solltest Du ein politisches Amt inne haben, das Dir, was die "Flüchtlingsproblematik" anbelangt, ähnliche Entscheidungen abverlangen sollte (Die Menschen ertrinken im Mittelmeer, es ist also schon etwas geschmacklos, hier von Totschlagargumenten zu sprechen), wie der deutschen Bundeskanzlerin, so nehme ich meine Behauptung natürlich sofort zurück.
Mach dich mit deiner Autoritätshörigkeit nicht lächerlich - um die politischen Entscheidungen einer Bundeskanzlerin kritisieren zu dürfen, muss man keineswegs Bundeskanzlerin sein. Einen Zusammenhang zwischen deiner eigenartigen "Argumentation" und im Mittelmeer ertrinkenden Menschen kann ich übrigens nicht erkennen - ein Totschlagargument bleibt ein Totschlagargument. Und was willst du uns überhaupt sagen? Wenn Frau Merkel dem Herrn Erdogan bis zur Halskrause in den Arsch kriecht, ertrinken keine Menschen im Mittelmeer, und wenn sie es nicht tut, schon?

Zitat:
Original von Ramon
Und nein, es ist kein Argument, sondern nur eine Meinung, wenn man etwas falsch findet, gleichzeitig eingestehen muss, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist, und sich nur auf den Schlips getreten fühlt, weil nicht so entschieden wurde, wie man es gerne hätte.
Dein Satz klingt in seiner Gesamtheit etwas wirr: es geht in diesem Thread ausschließlich um die politische Entscheidung, die einer Ermittlung nach §103(1) vorauszugehen hat. Der rechtliche Ablauf der ganzen Affäre - Anzeige von Herrn Erdogan wegen Beleidigung, Ersuchen von Herrn Erdogan an die Bundesregierung nach §103(1) zu ermitteln, Zustimmung der Bundesregierung gegen alle SPD-Stimmen - stand hier nie zu Debatte, und wurde daher auch von niemandem in Frage gestellt, von mir schon gar nicht. Was faselst du also, ich müsse eingestehen, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist? Ich kritisiere die politische Entscheidung, Herrn Erdogan um jeden Preis zu einer Lösung des Problems machen zu wollen, obwohl er sich wahrscheinlich eher als ein Teil des Problems erweisen wird. Und ja, das ist eine Meinung, die ich, wie viele andere Menschen auch, in diesem Thread begründet habe. Dass du dass beharrlich ignorierst, und versuchst die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken, dafür kann ich nichts.
Thema: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Roland

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25.04.2016 11:58 Forum: Pressemitteilungen


Zitat:
Original von RamonDu hast doch gar keine Argumente gebracht.

Offenbar keine, die du zu erkennen in der Lage oder Willens bist.


Zitat:
Original von RamonRechtlich ist alles korrekt abgelaufen, ...

Habe ich das bezweifelt?


Zitat:
Original von Ramon... und politisch und moralisch kannst Du Dich nur deshalb aufspielen, weil Du wohl nie in die Lage kommen wirst, für die Entscheidung (und deren eventuelle Folgen), die Du getroffen hättest, Verantwortung übernehmen zu müssen.

Ganz abgesehen davon, dass das ein Totschlagargument ist - was du so alles zu wissen glaubst.
Thema: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Roland

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24.04.2016 22:29 Forum: Pressemitteilungen


Zitat:
Original von Ramon
Du wirst wohl damit leben müssen, dass nicht die gesamte Welt, auch wenn sie die Sach-und Faktenlage wohl ebenfalls studiert und durchdacht hat, Deiner Argumentation und Deinen Vorgaben zu folgen bereit ist.

Bis jetzt hast du nicht so argumentiert als wärest du mit der Rechtslage vertraut. Und dass du auf meine Argumente überhaupt nicht eingehst, macht die Sache auch nicht besser.
Thema: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Roland

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18.04.2016 22:08 Forum: Pressemitteilungen


Zitat:
Original von Ramon
Du kannst tun und lassen, was immer Du willst, aber Gesetze, Rechtsnormen, Verbote oder Vorschriften, da kann und darf auch eine Frau Merkel nichts dran ändern, gelten so lange, wie sie in den Gesetzestexten, über deren Gültigkeit (noch) nicht im Reisebüro oder am Stammtisch entschieden wird, enthalten sind.

Langsam habe ich den Verdacht, du kannst oder willst der Argumentation nicht mehr folgen - kein Mensch hat verlangt, der §103(1) solle ab sofort nicht mehr gelten - das wäre ein Rechtsbruch. Hätte Frau Merkel den Ermittlungen nach §103(1) nicht zugestimmt, was hätte sich deiner Meinung nach an der Gültigkeit des Paragraphen geändert? §104a fordert vor der Aufnahme von Ermittlungen eine politisch Entscheidung, die rechtskonform so oder anders hätte ausfallen können. Der Aufnahme von Ermittlungen nach einem Paragraphen zuzustimmen, den man für obsolet hält und den man deshalb baldmöglichst abschaffen will, erinnert fatal an "Ich wollt´ich wär´zwei Hündchen - dann könnt ich mit mir spielen". Einem Mann wie Erdogan, den ja Merkel selbst in ihrer Pressekonferenz mit seinen Auswirkungen auf die Lage in der Türkei ganz gut beschrieben hat, eine über das private Beleidungsverfahren hinausgehende Möglichkeit zu verschaffen, ist nach allem, was sie vor ihrer Entscheidung gesagt hat, politischer Selbstmord.
Thema: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Roland

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17.04.2016 22:31 Forum: Pressemitteilungen


Zitat:
Original von Ramon
... denn es gibt diesen Paragraphen. Er ist gültiges Recht, gegen das eventuell verstoßen wurde. Dies zu ignorieren seitens der Regierung, indem man eine juristische Prüfung nicht zulässt, fände ich problematisch und eines Rechtsstaates unwürdig. Von daher war die Entscheidung leider in der Sache konsequent.

Eine juristische Prüfung (nach dem Beleidigungsparagraphen) war bereits am Laufen. Das wollte und konnte die Bundesregierung nicht verhindern. Dass man nun einer Ermittlung nach dem "Majestätsbeleidgungs-Paragraphen" zustimmt (eine politische Entscheidung), den man selbst für obsolet hält, noch dazu mit der heuchlerischen Begründung, die Gerichte sollen entscheiden, ist einfach nur lächerlich. Ich fühle mich als Deutscher von dieser Regierung nicht mehr beschützt - in die Türkei werde ich demnächst auf keinen Fall reisen, und auch in Deutschland werde ich mich nur noch sehr vorsichtig bewegen.
Thema: Der Fall Böhmermann - eine politische Farce ohnegleichen
Roland

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16.04.2016 23:57 Forum: Pressemitteilungen


Zitat:
Original von Ramon
Dr. Angela Merkel (Zitat): "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen."

Und das ist auch kein Grund, dass sich irgendwer zu schämen hätte, sondern einfach nur gut so.

Das stimmt so in keinster Weise: Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten ist es, in einem Beleidigungsverfahren das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. Damit wurde bereits vor der Pressekonferenz von Frau Merkel begonnen, da Erdogan bei der zuständigen Staatsanwaltsschaft einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat. Aussicht auf Erfolg hat der meines Erachtens nicht - aus dem Kontext der beanstandeten Sendung geht ganz klar hervor, dass Böhmermann den türkischen Ministerpräsidenten nicht beleidigt, sondern mit extrem überspitzten Formulierungen, wobei er auch noch wiederholt darauf hinwies, dass man mit so etwas niemanden direkt adressieren darf, seine berechtigte Kritik an ihm satirisch vorgetragen hat. Das sollte in der BRD nicht straftbar sein. Außerdem wird jedes Gericht wohl werten müssen, dass der Einbringer des Strafantrages in letzter Zeit beinahe zweitausend solcher Anträge in seinem Land eingebracht hat, unter anderem auch gegen mindestens einen Schüler. Ob einem die Satire Böhmermanns gefällt oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle, und die Politik hat auf dieses Verfahren in keinster Weise Einfluss.

Ganz anders ist das bei einem Strafantrag nach §103(1) der zum Beispiel im Fall der Beleidung ausländischer Staatsoberhäupter weit höhere Strafen vorsieht als der Beleidigungsparagraph. Neben verschiedenen anderen Voraussetzungen (die im Fall Böhmermann erfüllt sind) muss die Bundesregierung einer Aufnahme von Ermittlungen zustimmen, nicht zuletzt zum Schutz deutscher Bürger. Dass so eine Zustimmung nur nach reiflicher Überlegung, und nach Wertung der Situation und der Persönlichkeit des Antragstellers vorgenommen werden sollte, dürfte gängige Rechtsauffassung sein. Eine Regierung, die weiß, dass Herr Erdogan, vorsichtig formuliert, eine höchst umstrittene Persönlichkeit ist, die über die Lage der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, in der Türkei besorgt ist, und die den Paragraph 103(1) für entbehrlich hält, hätte der Aufnahme von Ermittlungen nach diesem Paragraphen niemals zustimmen dürfen. Dass sie es doch getan hat, um angeblich den Gerichten die Entscheidung zu überlassen, ist eine billige Ausrede, da bereits ein Verfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung anhängig ist. Die deutsche Regierung hat ganz einfach die politische Verantwortung, die ihr der Paragraph 104a zuschiebt, gegen besseres Wissen nicht wahrgenommen - und das ist alles andere als gut so. Sich dafür nur zu schämen, schiene mir allerdings auch viel zu wenig.
Thema: Gut und Böse, ganz einfach!
Roland

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11.09.2012 21:42 Forum: Bildung


Zitat:
Original von Hubert
Zitat:
Original von Roland
Wäre es nicht gut wenn du dich erstmal etwas informierst, bevor du Unsinn von dir gibst? Es gibt keine endgültigen Antworten - die Wissenschaften haben das längst eingesehen.
Keine nette Aussage für einen Freidenker... Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Ich wollte nur darauf hinaus, dass die Wissenschaften immer noch einen sehr starken Tunnelblick haben und nicht einsehen, wie viel sie erreichen würden, wenn sie auch die Theorien anderer Wissenschaften akzeptieren würden.

Ich mag es, aus für dich wahrscheinlich unerfindlichen Gründen, wenn ich meinen Mitdiskutanten verstehe. Wenn der, wie du, in "vier Sätzen" drei Dinge von sich gibt, die einander widersprechen, ist mir das leider nicht möglich.
Thema: Gut und Böse, ganz einfach!
Roland

Antworten: 23
Hits: 22.474
10.09.2012 22:32 Forum: Bildung


Zitat:
Original von Hubert
Es sind doch nur Theorien... Versuche, Dinge zu erklären. irgendwann werden die Wissenschaften einsehen, dass sie alleine nie die endgültigen Antworten finden werden... Aber das dauert wohl noch eine Weile...

Wäre es nicht gut wenn du dich erstmal etwas informierst, bevor du Unsinn von dir gibst? Es gibt keine endgültigen Antworten - die Wissenschaften haben das längst eingesehen.
Thema: kinderwahlrecht zum gefühlten zwanzigsten mal
Roland

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21.07.2012 18:46 Forum: Christentum


Tut mir leid, Peter. Ich hätte zwar jetzt noch etwas Zeit, aber mir ist es einfach zu dumm, jedesmal zehn Minuten warten zu müssen, nachdem ich hier jemand anderem geantwortet habe. Bis die Tage.
Thema: kinderwahlrecht zum gefühlten zwanzigsten mal
Roland

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21.07.2012 18:32 Forum: Christentum


...wenn wir schon von kranken Frauen- (oder doch Mädchen-, oder was-) fantasien sprechen: ich habe die von nikolai ins Feld geführten "12 oder 13-jährigen Mädchen" junge Frauen genannt, weil ich durchgehend mir nicht bekannte Mädchen in dem genannten Alter grundsätzlich mit "Sie" und niemals mit "Fräulein" anspreche. Als kinderfeindlich oder frauenfeindlich wurde das meines Wissens noch nie empfunden, eher im Gegenteil. Und wenn deine etwas barocke Fantasie daraus eine Definition des Begriffs Frau meinerseits macht, für die ich nicht verantwortlich bin, dann fände ich es schon interessant, wie du den Begriff "Frau" gern definiert hättest.
Thema: kinderwahlrecht zum gefühlten zwanzigsten mal
Roland

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21.07.2012 18:17 Forum: Christentum


Zitat:
Original von peter mitterstöger
naja, schizophren ist ja auch nicht gerade ununtergriffig.
Wenn jemand behauptet A kann etwas nicht, und B kann etwas nicht, deshalb darf das A, aber nicht B, dann hat das für mich schon zumindest schizoide Züge. Außerdem, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.

Zitat:
Original von peter mitterstöger
Aber zur Sache: ich glaube, wir 2 könnten uns auf etwas einigen : das, was du willst, ist, dass ohne Ansehen des Alters das Wahlrecht gilt.
Nein, wie kommst du darauf? Weiter oben steht etwas ganz anderes.


Zitat:
Original von peter mitterstöger
Ich wiederum möchte, dass so wie beim Führerschein die Wählerkandidaten eine Prüfung für die Lizenz zum wählen machen. Einfache Staatsbürgerkunde und primitive politische Bildung (was das genau ist, müsste man erarbeiten) reichen für mein Dafürhalten aus.
Damit wäre der gordische Knoten durchtrennt.
Abgesehen davon, dass ich es für einen ziemlichen Hammer halte, das du Grundrechte von einer Art Führerschein abhängig machen willst (bin ich hier wirklich unter Demokraten?), ist dein Vorschlag in keinster Weise mehrheitsfähig, denn solche Prüfungen müssten ja wohl für alle gelten. Und außerdem, welchen Effekt versprichst du die davon?
Thema: kinderwahlrecht zum gefühlten zwanzigsten mal
Roland

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21.07.2012 18:00 Forum: Christentum


Zitat:
Original von atlana
das vorhandensein von menstruation und brüsten sagt überhaupt nichts über die person aus. frag nur einmal transsexuelle. die einen haben im leben nie menstruiert und sind trotzdem frauen, die anderen haben c-körbchen und sind trotzdem männer.
Meine Frage ist noch offen.
Thema: kinderwahlrecht zum gefühlten zwanzigsten mal
Roland

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21.07.2012 17:35 Forum: Christentum


Zitat:
Original von atlana
mit zwölf ist man keine frau, menstruation und brüste hin oder her.
Interessant, wie definierst du denn "Frau"?

Zitat:
Original von atlana
zwölf/dreizehnjährige "frauen" zu nennen, ist zugleich kinder- und frauenfeindlich.
... wenn wir schon von kranken männerphantasien sprechen.
Wenn ich nicht wüßte, wer das sagt, müsste ich glatt ein klein wenig böse sein.
Thema: kinderwahlrecht zum gefühlten zwanzigsten mal
Roland

Antworten: 59
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21.07.2012 17:24 Forum: Christentum


Zitat:
Original von nicolai
Tja, jetzt bin ich ein wenig in Schwierigkeiten, war doch das einzige "Argument", das Du bislang "geliefert" hast, darin bestand, zu erwähnen, daß Du "einmal ein Kind gewesen bist" - eine Argumentation, die sich wohl von jeder Seite in´s Treffen führen läßt...
Ergo fordere ich jetzt ein, daß Du deine These, Kinder seien durchaus fähig (und deshalb in die Lage zu versetzen), für sich selbst und andere schwerwiegende Entscheidungen zu treffen (und um eine solche handelt es sich bei einer Wahl zweifellos) argumentell untermauerst, und zwar nicht in der Form, daß Du (wie weiland Dr. Haider) anführst, Du "kenntest Fälle" oder "bei Dir war das so"...
Das Internet ist voll von seriösen Studien darüber, was Kinder können, uns was nicht. Wenn es dich wirklich interessieren würde, könntest du das selbst finden. Mir erscheint es jedenfalls als Zeitverschwendung, jemandem bei der Suche behilflich zu sein, dessen Meinung ganz eindeutig schon unverrückbar feststeht. Außerdem scheint mir, du hast das "Prinzip Demokratie" nicht so ganz verstanden: Beim Wahlrecht handelt es sich um das höchst individuelle Recht eines Wahlberechtigten, zum Ausdruck zu bringen, welche Person oder Partei, je nach Wahl, ihn, und sonst niemanden, politisch vertreten soll. Deine Behauptung, es sei eine Entscheidung auch für andere, lässt tief blicken. Demgemäß darf in Österreich, wie fast in jedem anderem zivilisierten Land jeder wählen, nachdem vor etwa dreißig Jahren der VfGH den § 24 NRWO gekippt hat, auch Menschen, die unter Sachwalterschaft stehen - zum Beispiel geistig behinderte. Es gibt nur zwei Ausnahmen, die ich beide nicht nachvollziehen kann: 1) Wenn jemand zu mindestens einem Jahr unbedingter Haft verurteilt wurde bis sechs Monate nach Verbüßung der Haftstrafe, wenn nicht ein Richter eine Ausnahme verfügt. Dass es nicht nur mir fragwürdig erscheint, warum ein Verurteilter nicht mehr entscheiden darf, wer ihn politisch vertreten soll, kann man an der Häufigkeit der Ausnahmen erkennen. 2) Wenn jemand das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dass dies nicht nur für mich nicht nachvollziehbar ist, kann man daran erkennen, dass das Wahlalter und die früher daran geknüpfte Volljährigkeit in letzter Zeit mehrfach gesenkt wurde, was meiner Ansicht nach keine befriedigende Lösung ist.

Zitat:
Original von nicolai
Und auch, was die "Entscheidungskriterien" vieler Jugendlicher anbelangt, so darf ich vielleicht erwähnen, daß Leute wie "Justin Bieber" oder "Tokio Hotel" nicht deshalb so beliebt sind, weil sie "qualitativ hochwertige Musik machen", sondern weil sie "so süß sind", auch die (hauptsächlich von Jugendlichen getragene) Hysterie um "twilight" ist wohl kaum mit "cineastischem Hochgenuß" oder "literarischer Spitzenleistung" zu erklären, und die Frage nach dem Grund von (teilweise völlig unsinnigen) Einkaufsentscheidungen zieht zumeist die Antwort "es ist einfach cool" nach sich.
Nicht, daß ich behaupten wollte, daß Erwachsene (oder vielmehr Menschen im "erwachsenen" Alter) diesbezüglich rationaler oder allzusehr überlegter handeln und entscheiden
Du bringst es also tatsächlich fertig, hier darzulegen, dass Erwachsene vergleichbar "unreif" entscheiden wie Jugendliche und Kinder, und ziehst daraus den Schluss, dass Erwachsene wählen dürfen, Unter-16-Jährige aber nicht? Bist du schizophren? Im Übrigen, ich gehe davon aus, "Peter Mitterstöger" liest hier mit, ist der Begriff "Reife" sehr schwer definierbar, und noch viel schwerer messbar. Er taucht folgerichtig im NRWO nirgends auf.

Zitat:
Original von nicolai
aber, und das solltest Du nicht vergessen, haben Staatsbürger in Österreich auch gewiße Pflichten, wie etwa die Pflicht, bei Gericht als Geschworener zu fungieren oder, im Falle sie männlich sind, die "Wehrpflicht" (vielleicht nicht mehr lange).
Kinder und Jugendliche sind bis zum Erreichen eines bestimmten Alters davon ausgenommen, ebenso wie für sie etwa ein anderes, erleichtertes Strafrecht gilt und sie auch zivilrechtlich anders zu behandeln sind.
Was hat das mit dem hier ausschließlich in Frage stehenden Wahlrecht zu tun?

Zitat:
Original von nicolai
Auch ließe sich da argumentieren, daß viele Mädchen bereits mit zwölf oder dreizehn Jahren geschlechtsreif sind, warum also sollten sie nicht mit älteren Männern in´s Bett gehen,
Was hat das mit dem hier ausschließlich in Frage stehenden Wahlrecht zu tun? Aussagekräftig ist höchstens, dass du wieder einmal nur den jungen Frauen den Sex vermiesen willst. Und sag mir nicht, die biologische Akzeleration finde bei Jungs später statt - da handelt es sich höchstens um ein paar Monate, und das auch nur statistisch.

Zitat:
Original von nicolai
warum sollten Jugendliche nicht Nachtschichten arbeiten (die ganze Nacht im Netz surfen können sie doch auch) oder Kinder keine Kredite aufnehmen dürfen, schließlich können sie sie ja im späteren Leben zurückzahlen, oder rechtskräftige Verträge über Millionensummen abschließen - aber zu derartigen Untergriffen will ich mich gar nicht hinreißen lassen.
Abgesehen davon, dass das mit dem hier ausschließlich in Frage stehenden Wahlrecht absolut gar nichts zu tun hat, hättest du den Absatz weglassen müssen, um nicht untergriffig zu werden.

Zitat:
Original von nicolai
Ich will nur Argumente hören, warum Kinder politisch wahlberechtigt sein sollten, bzw. bei welchem Alter Du die Grenze zu ziehen gedenkst und warum gerade dann...
Weil es sich beim österreichischen Wahlrecht um ein allgemeines, gleiches, freies, unmittelbares, geheimes und persönliches Recht handelt, bei dem keinerlei Eignungsvorausetzungen existieren. Altersgrenzen halte ich generell für demokratie-politisch äußerst bedenklich, und, wiewohl man ohne sie zur Gänze wahrscheinlich nicht auskommen wird, in Hinblick auf das Wahlrecht für patriarchalen Schwachsinn, was man schon daran erkennen kann, dass die "Argumente" gegen das Frauenwahlrecht vor ca. hundert Jahren auf Punkt und Komma dieselben waren, wie deine hier gegen das Kinderwahlrecht. Und das schlimme daran ist ja, dass die Gegner des Frauenwahlrechts vor hundert Jahren durchaus recht gehabt haben. Heute, nachdem man, zumindest in breiten Kreisen gelernt hat, Ursache und Wirkung zu unterscheiden, ist das zum Glück nicht mehr so. Wie man ein vernünftiges Kinderwahlrecht ohne Altersgrenzen etablieren könnte, steht bereits weiter oben - wären nur noch die genauen Durchführungsbestimmungen zu diskutieren, natürlich nachdem man es sinnerfassend gelesen hat. Auch in Bezug auf Kinderrechte macht es keinen Sinn, die Feudalherren aus ihren Palästen zu vertreiben, um sich selbst hineinzusetzen - an diesem sozialen Fehlverhalten ist schon die Oktoberrevolution gescheitert. Meisle das in dein Stammbuch aus Granit, towarischtsch Kolja - mit dem Vermerk "chranitj wjetschno". Und - du hast natürlich nicht recht.


p. s.: Weiß jemand welche Zeichenkodierung dieses Forum verwendet. Kyrillische Unicode-Zeichen werden zwar im Editor richtig dargestellt, aber nicht mehr im Forum.
Thema: Schulschwänzen
Roland

Antworten: 29
Hits: 25.846
RE: Schulschwänzen 18.07.2012 23:00 Forum: Bildung


Zitat:
Original von peter mitterstöger
tja, hätt ich mir von dir erwartet.
Ein gutes Gefühl, jemandes Erwartungen zu erfüllen - manchmal Gruebel .
Thema: Schulschwänzen
Roland

Antworten: 29
Hits: 25.846
RE: Schulschwänzen 18.07.2012 22:39 Forum: Bildung


Zitat:
Original von peter mitterstöger
Antworten und Maßnahmen sind halt gesucht.

A gööiii... (dt. ach was du nicht sagst)
Thema: Moderatorin
Roland

Antworten: 5
Hits: 6.400
RE: Moderatorin 18.07.2012 22:38 Forum: Christentum


Zitat:
Original von atlana
es ist mir relativ gleich, ob du mich für eine gute moderatorin hältst
Wo steht da auch nur ein Jota darüber, ob ich dich für eine gute Moderatorin halte? Wenn du nicht sinnerfassend lesen kannst, dann halt doch einfach die Klappe.

Zitat:
Original von atlana
also bitte löse deine probleme selbst.
Meine Probleme löse ich gewöhnlich selbst, die des Forums, und um solche ging´s, nicht unbedingt.
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