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--- Zur Information: Der Paragraph 188 (http://forum.freidenkerin.at/forum/thread.php?threadid=85)


Geschrieben von Don Giovanni am 16.10.2007 um 21:09:

  Zur Information: Der Paragraph 188

Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Arschkarte §188!



Geschrieben von Skeptiker am 21.10.2007 um 23:50:

 

Ich finde es bemerkenswert, dass man Religionen wegen der Religionskriege, wegen der Menschenrechtverletzungen, wegen der Frauendiskriminierungen und was es da an Schelchtigkeiten mehr gibt, kritisieren darf, aber wehe man formuliert diese Kritik auf Witzige art und Weise.

Dabei kann man über einige religiöse Gschichterln nicht anders als lachen. Wenn ich etwa an die unbefleckte Empfängnis oder an Kommunion denke, regt sich in mir sofort der Lachimpuls.


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