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Geschrieben von Mark am 06.08.2008 um 21:05:

  Stalking

....



Geschrieben von EinerVonVielen am 07.08.2008 um 00:49:

  RE: Stalking

Straftatbestand des Stalkings

Das Verleiten zum Selbstmord sei im Strafrecht hingegen ein eigener Tatbestand, der unabhängig vom dabei genutzten Kommunikationsweg strafbar ist, so Schmidbauer. Beim Mobbing sei die Frage, inwieweit der Strafbestand des Stalkings erfüllt sei.

Sachverhalte, die mit dem Internet zusammenhängen, sind durch die Strafrechtsnovelle 2006 erfasst. Dort heißt es: "Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen." Die Kontaktaufnahme "im Wege der Telekommunikation" ist in dem Gesetz ausdrücklich vermerkt.



Geschrieben von ANN-INCOGNITO-NA am 07.08.2008 um 23:01:

  RE: Stalking

Zitat:
Original von EinerVonVielen
Das Verleiten zum Selbstmord sei im Strafrecht hingegen ein eigener Tatbestand, der unabhängig vom dabei genutzten Kommunikationsweg strafbar ist, so Schmidbauer. Beim Mobbing sei die Frage, inwieweit der Strafbestand des Stalkings erfüllt sei.


Ich habe viele Mobbingsopfer gekannt, die schwer krank u- arbeitsunfähig wurden. Sie veroren ihren Arbeitsplatz und wurden zu Sozialhilfeempfänger. Es gibt aber nicht nur am Arbeitsplatz Mobbing, auch im Privatleben. Manche Opfer entwickeln in ihrer Verzweiflung gar Suizidgedanken. Ich verstehe nicht, warum die Gesetzgeber nicht darauf reagieren. Es gibt einfach keine Gesetzgrundlage, die die Mobber entspr. hart bestrafft, obgleich diese gezielt und mit Erfolg die Existenzgrundlage anderer zerstören.



Geschrieben von darkness am 08.08.2008 um 22:07:

  RE: Stalking

Das Strafrecht setzt üblicherweise erst dort an, wo jemand reagiert. Worauf er alldings reagiert hat, nämlich auf eine provozierende Handlung, das ist nicht Thema des Tatbestandes. Der wahre Täter ist der, der einen anderen zu einer Tat provoziert hat, meine iich. Aber der kommt eben derzeit meist ungestraft davon.



Geschrieben von Mark am 09.08.2008 um 02:03:

  RE: Stalking

Soweit mir bekannt ist, "gilt" am ARBEITSPLATZ nur!!! die FÜRSORGEPFLICHT bezüglich MOBBING.

Wenn aber der chef oda'd chefin mobbt, bist angepisst..... sorry für den Ausdruck.


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