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--- Wozu tragen einige Muslima ein Kopftuch? (http://forum.freidenkerin.at/forum/thread.php?threadid=4536)


Geschrieben von myself am 30.10.2017 um 18:17:

 

Mit denen würde ich nicht fortsetzen, ich würde ja nicht mal die unter den Muslimen davonjagen die den Islam nachweislich ablegen würden.

Gut Du hast kein Interesse an einer Fortsetzung der Diskussion.
Ich habe meine Meinung, und Du hast Deine, kein Problem.



Geschrieben von nicolai am 07.11.2017 um 11:43:

 

Zitat:
Original von Ramon
Da ist höchstens dein Vergleich polemisch, der Menschen, die sich irgenwie "verhüllen", mit Massenmördern und Massenmord in Verbindung bringen will.

Nun ja, die "Verbindung" ist ja nicht sonderlich schwierig - schließlich wurden die letzten paar Dutzend "Selbstmordattentate" nachweislich von "religiös sehr motivierten" Personen durchgeführt...
Zitat:
Original von Ramon
Und wen oder was besagte "Verhüller", wenn sonst nichts dazu kommt, eigentlich geschädigt oder verbrochen haben.

Rein rechtlich begeht er/sie eine Übertretung nach § 2 AGesVG, bei der es sich lediglich um eine Verwaltungsübertretung (vgl. Falschparken) und kein "Verbrechen" (nach § 9 VersG) handelt; also wo liegt Dein Problem ? Oder fällt in Deutschland das Falschparken u. ä. auch schon unter "Freiheit individueller oder religiöser Natur" ?



Geschrieben von nicolai am 07.11.2017 um 12:10:

 

Zitat:
Original von Ramon
"Mein" Europa, eben weil mir das Grundgesetz und die Menschenrechte sehr viel bedeuten, braucht kein Kopftuchverbot.

Was Du geflissentlich zu übersehen pflegst ist allerdings die Tatsache, daß es sich nicht um "Dein", sondern um "unser aller" Europa handelt, ein Zwangskonglomerat von über 500 Millionen Menschen verschiedenster Herkünfte, Nationalitäten, kultureller Hintergründe und sonstiger Provenienzen; und in diesem "Europa" bedarf es eben derartiger "Verbote", bzw. "Regelungen".
"Europa" scheißt auf "Dein Grundgesetz", da dieses eine rein deutsche, also nationalstaatliche Regelung darstellt, die obendrein nicht einmal im Bereich ihrer Geltung umfassend eingehalten wird, bzw. "letztverbindlich" ist. Wie es mit den "Menschenrechten", die ebenso nirgens in "verbindlicher Fassung" festgehalten und bestätigt sind, steht, will ich `mal dahingestellt lassen...
Zitat:
Original von Ramon
Es darf es gar nicht brauchen, es sei denn, wir würden unsere Gesetze als spiegelverkehrte Version der Regelungen ansehen, wir wir sie in den diversen (religiösen) Diktaturen finden. Aber das sind sie ganz sicherlich nicht.

Die allgemein verbindliche "Regelung" ist doch, "man mordet nicht, man raubt, stiehlt, erpreßt nicht und ist auch sonst ein relativ angepaßter Bürger, sprich leidlich systemkonform". Also eigentlich nichts, was sich nicht auch in den meisten "Diktaturen" findet. Und "Gesetze" dienen dazu, diesen "gemeinschaftlichen Normkonsens" verbindlich festzuschreiben, auch wenn es manchen Minderheiten, wie etwa Räubern, Mördern, Islamisten oder meiner Wenigkeit gelegentlich nicht gefällt...



Geschrieben von Ramon am 07.11.2017 um 12:16:

 

Zitat:
Original von nicolai
Zitat:
Original von Ramon
Da ist höchstens dein Vergleich polemisch, der Menschen, die sich irgenwie "verhüllen", mit Massenmördern und Massenmord in Verbindung bringen will.

Nun ja, die "Verbindung" ist ja nicht sonderlich schwierig - schließlich wurden die letzten paar Dutzend "Selbstmordattentate" nachweislich von "religiös sehr motivierten" Personen durchgeführt...
Zitat:
Original von Ramon
Und wen oder was besagte "Verhüller", wenn sonst nichts dazu kommt, eigentlich geschädigt oder verbrochen haben.

Rein rechtlich begeht er/sie eine Übertretung nach § 2 AGesVG, bei der es sich lediglich um eine Verwaltungsübertretung (vgl. Falschparken) und kein "Verbrechen" (nach § 9 VersG) handelt; also wo liegt Dein Problem ? Oder fällt in Deutschland das Falschparken u. ä. auch schon unter "Freiheit individueller oder religiöser Natur" ?


Genau, und da über 80 Prozent der Schwerverbrechen (Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung ....) von Männern begangen werden, sollten wir gleich mal alle Kerle unter Generalverdacht stellen, und uns überlegen, ob wir das "Mannsein" nicht unter Strafe stellen sollten. Und was den zweiten Teil anbelangt, so hab ich nun einmal ein Problem damit, dass gleich mehrere Grundrechte - im Gegensatz zum Falschparken, es gibt ja kein Grundrecht, das mir erlaubt, meine Kiste da abstellen zu dürfen, wo ich gerade will - durch ein solches (generelles) Kopftuchverbot verletzt werden. Davon abgesehen, und das sollte ein erfahrener LKW-Lenker eigentlich wissen, ist mir bisher noch kein Fall bekannt geworden, dass das Tragen eines Kopftuches, im Gegensatz zum Falschparker, andere Verkehrsteilnehmer (oft auch noch Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte) behindern oder gefährden würde. Ach ja, gibt es eigentlich einen Beleg dafür, dass KopftuchträgerInnen überdurchschnittlich viele Selbstmordattentate durchführen, oder wo genau siehst du hier einen Zusammenhang?



Geschrieben von Ramon am 07.11.2017 um 19:32:

 

Zitat:
Original von nicolai
Zitat:
Original von Ramon
"Mein" Europa, eben weil mir das Grundgesetz und die Menschenrechte sehr viel bedeuten, braucht kein Kopftuchverbot.

Was Du geflissentlich zu übersehen pflegst ist allerdings die Tatsache, daß es sich nicht um "Dein", sondern um "unser aller" Europa handelt, ein Zwangskonglomerat von über 500 Millionen Menschen verschiedenster Herkünfte, Nationalitäten, kultureller Hintergründe und sonstiger Provenienzen; und in diesem "Europa" bedarf es eben derartiger "Verbote", bzw. "Regelungen".
"Europa" scheißt auf "Dein Grundgesetz", da dieses eine rein deutsche, also nationalstaatliche Regelung darstellt, die obendrein nicht einmal im Bereich ihrer Geltung umfassend eingehalten wird, bzw. "letztverbindlich" ist. Wie es mit den "Menschenrechten", die ebenso nirgens in "verbindlicher Fassung" festgehalten und bestätigt sind, steht, will ich `mal dahingestellt lassen...
Zitat:
Original von Ramon
Es darf es gar nicht brauchen, es sei denn, wir würden unsere Gesetze als spiegelverkehrte Version der Regelungen ansehen, wir wir sie in den diversen (religiösen) Diktaturen finden. Aber das sind sie ganz sicherlich nicht.

Die allgemein verbindliche "Regelung" ist doch, "man mordet nicht, man raubt, stiehlt, erpreßt nicht und ist auch sonst ein relativ angepaßter Bürger, sprich leidlich systemkonform". Also eigentlich nichts, was sich nicht auch in den meisten "Diktaturen" findet. Und "Gesetze" dienen dazu, diesen "gemeinschaftlichen Normkonsens" verbindlich festzuschreiben, auch wenn es manchen Minderheiten, wie etwa Räubern, Mördern, Islamisten oder meiner Wenigkeit gelegentlich nicht gefällt...


Stimmt, es handelt sich um unser aller Europa, und wenn du mir - bei Beachtung der geltenden europäischen Gesetzgebung (EMRK https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention), die genau diese Unterschiede fördert und garantiert - darlegen kannst, warum es eines Kopftuchverbotes bedarf, weil selbiges Kopftuch, so muss ich dich ja verstehen, eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit (oder was auch immer..) darstellt, dann sprechen wir weiter. Und was dein angepasster Bürger besser nicht machen sollte, es sei denn, die strafrechtlichen Konsequenzen wären ihm egal, kann er im Strafgesetzbuch nachlesen. Da steht allerdings nichts darüber, dass Personen, die, aus welchen Gründen auch immer, ein Kopftuch tragen, sich mit Mördern oder Räubern auf eine Stufe stellen lassen müssen. Noch ist nämlich, auch wenn es irgendwelche Holzköpfe, die nur dort aufklären wollen, wo sie anderen Leuten ihren Willen aufdrängen können, gerne so hätten, das Tragen von Kopftüchern, Hüten oder anderen Kopfbedeckungen keine Straftat. Vielleicht sollte sich der eine oder andere User - der immer noch irgendwelchen Paradiesen nachtrauert, wo von Grund-und Freiheitsrechten nie die Rede war, "Volksschädling" und "Klassenfeind" zum guten Ton gehörten und Gesetzeswerke galten, die gar nicht vorsahen, dass ein Angeklagter auch unschuldig sein könnte - mal fragen, warum die Grundrechte, die die staatlichen Organe und Instanzen zu garantieren haben, im GG an erster Stelle stehen.


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