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--- Reformationsjahr 2017: 33 Thesen gegen die Benachteiligung konfessionsfreier Menschen in Deutschland (http://forum.freidenkerin.at/forum/thread.php?threadid=4515)


Geschrieben von ALO Atheist am 05.01.2017 um 19:13:

Achtung Reformationsjahr 2017: 33 Thesen gegen die Benachteiligung konfessionsfreier Menschen in Deutschland

Heute gehört rund ein Drittel der Bevölkerung der Bundesrepublik, mehr als 26 Millionen Menschen, keiner Kirche an. Doch wer nicht Mitglied in einer Kirche oder anderen religiösen Glaubensgemeinschaft ist, hat oftmals die schlechteren Karten: auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, in der Politik, in den Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung. Es ist nun Zeit, endlich die volle Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von nichtreligiösen und religiösen Menschen in Deutschland umzusetzen.^1


33 Thesen gegen die Benachteiligung konfessionsfreier Menschen in Deutschland


Mit der Aktion #REFORMATION² - Aufruf zum 500. Reformationsjubiläum 2017 präsentiert der Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)^2 33 Forderungen^3, darunter

- die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs,
- die Streichung des "Blasphemie"-Paragrafen (§ 166 StGB),
- die Umwandlung der staatlichen Bekenntnisschulen in reguläre Gemeinschaftsschulen,
- die Entfernung aller religiösen Symbole aus den Schulen,
- die pädagogische Verankerung von Grundlagen der Evolutionstheorie bzw. zentraler Erkenntnisse über die Evolution ab der Grundschule,
- die weltanschaulich neutrale bzw. gleichberechtigende Formulierung der Wertebezüge in Verfassungen, Schulgesetzen und Lehrplänen,
- die Entfernung von religiösen Symbolen in Amtsräumen,
- die Umwandlung aller "Konkordatslehrstühle" in reguläre Lehrstühle,
- die Bereitstellung von Sendezeit gemäß der jeweiligen weltanschaulichen Zusammensetzung der Gebührenzahler,
- die Beseitigung von einseitigen oder privilegiert religiösen Bezügen in Gesetzen und Verordnungen.




Siehe zudem:



Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland: glaeserne-waende.de/media/2015/08/Glaeserne-Waende-2015-web.pdf

Meldestelle bei Benachteiligung aufgrund einer nichtreligiösen Lebensauffassung: glaeserne-waende.de/meldestelle

HVD: Patientenverfügung mit Qualitätsgarantie: patientenverfuegung.de



^1 reformation2017.jetzt/aufruf
^2 humanismus.de
^3 wuppertalhumanismus.files.wordpress.com/2016/12/thesenanschlag-04-nrw-01-oh
ne-marken.pdf
u. reformation2017.jetzt/aufruf



Geschrieben von webe am 05.01.2017 um 20:01:

 

Trifft den Nagel auf den Kopf!

Aber ist jene Situation in D nicht auch ähnlich der in Ö?



Geschrieben von ALO Atheist am 06.01.2017 um 11:40:

 

Eine Reihe von Landesverbänden des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt und genießen damit den gleichen rechtlichen Status wie Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Der aktuelle Sonderstatus von gewissen Religionsgemeinschaften in Deutschland geht auf den Weimarer Kirchenkompromiss von 1919 zurück, der von der Bundesrepublik Deutschland (gegr. 1949) in das Grundgesetz übernommen wurde.

Der Staatskirchenvertrag, das Reichskonkordat, der am 20. Juli 1933 zwischen der Diktatur der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und der römisch-katholischen Kirche geschlossen wurde,^1 ist heute noch in Deutschland gültig.

Die Situation stellt sich in Deutschland allein schon insofern anders dar als in Österreich, als in Deutschland die Konfessionsfreien mit einem Bevölkerungsanteil von über 34 Prozent deutlich vor der römisch-katholischen Kirche mit 28 bis 29 Prozent und der evangelischen Kirche mit 27 Prozent liegen.


^1 Für die römisch-katholische Kirche federführend war der Kardinalstaatssekretär, Erzpriester und Vermögensverwalter des Petersdoms Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli, der spätere Papst Pius XII. (Papst von 1939 bis 1958). Es gibt konkrete Hinweise darauf, dass die katholische Zentrumspartei dem Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 "nur" unter der Bedingung des Reichskonkordats zustimmte.



Geschrieben von webe am 06.01.2017 um 11:47:

 

Ich unterstelle: Ö hat bayerisches in sich, denn ich würde die Bayern insgesamt auch den Grosdkirchen sehr verpflichtet fühlend sehen im Gegensatz zu dem Restdeutschland. lachmitot
Oder?



Geschrieben von Ramon am 06.01.2017 um 12:26:

 

Zitat:
Original von webe
Ich unterstelle: Ö hat bayerisches in sich, denn ich würde die Bayern insgesamt auch den Grosdkirchen sehr verpflichtet fühlend sehen im Gegensatz zu dem Restdeutschland. lachmitot
Oder?


Lass mal die Generation 50+ sterben, dann sieht die Sache schon wieder, auch in Bayern, ganz anders aus. Österreich ist ohnehin ein hoffnungsloser Fall. Lachen



Geschrieben von webe am 07.01.2017 um 09:58:

 

Durch die Einwanderungswelle hat die Religionsmacht Stärkung erhalten und somit wird Allah neben den 2 Grosskirchen, dem Judentum die vierte Kraft werden.

Somit dürfen die Verwirklichung der Thesen in weiterer Ferne Rücken.



Geschrieben von landlerin am 07.01.2017 um 18:53:

 

In Österreich gibt es derzeit einen ziemlichen Wasserglassturm, weil der Außenminister und Staatssekretär für Integration, Kurz, ein Verbot von Kopftüchern in Schulen, Ämtern und Spitälern als demonstrativ getragenes Zeichen der islamischen Religion angeregt hat. Sogar die Iniative gegen Kirchenprivilegien regt sich darüber auf Augen rollen
Ich finde in eben diesen Einrichtungen haben überhaupt keine Religionszeichen was verloren. Außerdem miefeln gerade im Sommer die wenigen Damen mit Doppelkopftuch welche mir schon im LKH untergekommen sind, gar nicht so wenig. Inzwischen sieht man solche dort weniger. Entweder sind die inzwischen in Karenz oder die Spitalsführung hat mal Klartext zwecks Hygiene geredet.
Landlerin



Geschrieben von webe am 07.01.2017 um 20:32:

 

Hier stimme ich voll zu!

Ich gehe noch einen Schritt weiter, auch im Berufsleben sollten wie Parteizeichen verboten sein!

Religion und Politik ist Privatansicht und daher auch Privat, eben im Privatleben, betrieben werden!



Geschrieben von ALO Atheist am 07.01.2017 um 22:29:

 

Zitat:
Original von landlerin
(...) Sogar die Initiative gegen Kirchenprivilegien regt sich darüber auf Augen rollen

Darf ich nach der Quelle fragen?



Geschrieben von Ramon am 08.01.2017 um 09:50:

 

Zitat:
Original von webe
Durch die Einwanderungswelle hat die Religionsmacht Stärkung erhalten und somit wird Allah neben den 2 Grosskirchen, dem Judentum die vierte Kraft werden.

Somit dürfen die Verwirklichung der Thesen in weiterer Ferne Rücken.


Ich sehe keine Wellen, sondern nur Menschen. Und da bei uns das Grundgesetz gilt, die Religions-und Glaubensfreiheit nun einmal ein Grundrecht ist, müssen auch Atheisten begreifen, dass es nicht atheistische oder religiöse Glaubens-oder Wunschvorstellungen sind, die wir als allgemeingültig anzusehen haben, sondern unsere staatlichen Gesetze und gesetzlichen Vorgaben.



Geschrieben von Ramon am 08.01.2017 um 09:55:

 

Zitat:
Original von webe
Hier stimme ich voll zu!

Ich gehe noch einen Schritt weiter, auch im Berufsleben sollten wie Parteizeichen verboten sein!

Religion und Politik ist Privatansicht und daher auch Privat, eben im Privatleben, betrieben werden!


Unser höchstes Gericht hat schon vor Jahren geurteilt, dass die Meinungsfreiheit nicht am Firmentor endet. Und zur Meinungsfreiheit gehört nun einmal auch, dass ich, wenn es den Arbeitsablauf nicht stört oder behindert, meine religiösen und politischen Ansichten äußern darf. Wie du dir allerdings eine Demokratie vorstellst, in der du auch die Politik zur Privatangelegenheit (also abseits der Öffentlichkeit) erklären willst, musst du mir noch erklären.



Geschrieben von webe am 08.01.2017 um 10:37:

 

Mit Religion und Politik am Arbeitsplatz dachte ich an Abzeichen, Flyers, Aushänge am schwarzen Brett.

In dieser Sache hat der Arbeitgeber sogar ein Hausrecht, er jene Dinge dulden oder verbieten.

Oder?



Geschrieben von Ramon am 08.01.2017 um 10:49:

 

Zitat:
Original von webe
Mit Religion und Politik am Arbeitsplatz dachte ich an Abzeichen, Flyers, Aushänge am schwarzen Brett.

In dieser Sache hat der Arbeitgeber sogar ein Hausrecht, er jene Dinge dulden oder verbieten.

Oder?


Nun gut, wenn du deine Arbeitszeit damit zubringst, missionarischen, propagandistischen oder verkäuferischen Tätigkeiten nachzugehen, deiner Arbeitsverpflichtung also nicht nachkommst, dann darf der Arbeitgeber natürlich was unternehmen. Ein generelles Verbot, das der Arbeitgeber nur ausspricht, weil er politisch oder religiös eine andere Ansicht vertritt, aber nicht durch geltende Gesetze und Urteile untermauern oder begründen kann, wird er wohl nicht durchsetzen können. Das einfache Hausrecht, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind ja vertraglich miteinander verbunden, bringt da nichts.



Geschrieben von webe am 08.01.2017 um 11:10:

 

Ich habe Kenntnis, dass Arbeitgeber sogar gewerkschaftliche Aushänge verboten.

Sie waren oder sind gegen Betriebsrätebildung in ihrer Unternehmung.



Geschrieben von Ramon am 08.01.2017 um 12:08:

 

Zitat:
Original von webe
Ich habe Kenntnis, dass Arbeitgeber sogar gewerkschaftliche Aushänge verboten.

Sie waren oder sind gegen Betriebsrätebildung in ihrer Unternehmung.


Ach ja, versuchen tun sie es immer wieder. Und wo die Angestellten es sich gefallen lassen.......wo kein Kläger, da auch kein Richter.



Geschrieben von webe am 09.01.2017 um 10:40:

 

Um die 33 Thesen umzusetzen braucht es einen starken Einfluss auf die Politik; und da wäre es vorteilhaft, wenn sich die Interessengemeinschaften, die für Humanismus, Frei religiöse, Atheisten eintreten, vereinigen würden- auch EU- und Weltweit!

Mit einer Stimme spricht man wirkungsvoller!



Geschrieben von Ramon am 09.01.2017 um 10:45:

 

Zitat:
Original von webe
Um die 33 Thesen umzusetzen braucht es einen starken Einfluss auf die Politik; und da wäre es vorteilhaft, wenn sich die Interessengemeinschaften, die für Humanismus, Frei religiöse, Atheisten eintreten, vereinigen würden- auch EU- und Weltweit!

Mit einer Stimme spricht man wirkungsvoller!


Zitat von dir: "Auch in Richtung Lobbyismus gehören gewisse Regeln aufgestellt." Lachen



Geschrieben von webe am 09.01.2017 um 10:58:

 

Lobbyismus kann auch für positive Ziele stehen, Beseitigung sozialer und humanistischer Mißstände.

Eben die 33 Thesen- Umsetzung.

Jener Lobbyismus beutet nicht aus, hat keine finanzielle Interessen.



Geschrieben von Ramon am 09.01.2017 um 11:22:

 

Zitat:
Original von webe
Lobbyismus kann auch für positive Ziele stehen, Beseitigung sozialer und humanistischer Mißstände.

Eben die 33 Thesen- Umsetzung.

Jener Lobbyismus beutet nicht aus, hat keine finanzielle Interessen.


Denkst du tatsächlich, dass der HVD, der Schulen und Kindergärten betreibt, Mitarbeiter bezahlen muss und natürlich um Mitglieder wirbt, das alles aus Selbstlosigkeit macht?

Und natürlich denken auch die Vertreter der Energie-und Autokonzerne, dass ihre Sache, die sie als Lobbyisten vorantreiben wollen, eine gute Sache ist.



Geschrieben von webe am 09.01.2017 um 11:37:

 

Diese wirtschaftlichen Interessen des HVD nimmt ihm die Neutralität, somit ist er mehr Arbeitgeber und kann leicht in Konflikt mit der Humanität kommen!

Solch ein Weg ist ungut- siehe Neue Heimat, ADAC!


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