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Geschrieben von marven am 22.06.2016 um 08:21:

  Fällt Karfreitags-Regelung

Vielleicht ist der Sonderfeiertag für die Evangelischen bald Geschichte.
Damit erübrigt sich auch die Diskussion über Sonderfeiertage für Muslime, Juden, Buddhisten und Hindus.

http://www.kleinezeitung.at/k/wirtschaft/5031924/Brisantes-Urteil_Urteil-konnte-FeiertagsRegelung-auf-den-Kopf-stellen



Geschrieben von Ramon am 11.07.2016 um 17:54:

 

Wo fragt denn der Arbeitgeber, wenn ein gesetzlicher Feiertag vorliegt, aber gearbeitet werden soll oder muss, welcher Glaubensgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört? Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag, wer da arbeiten muss, bekommt seine Feiertagszulage, und die Sache ist erledigt. Eine Ungleichbehandlung wäre ja nur gegeben, wenn die christlichen Mitarbeiter nicht in den Arbeitsplan aufgenommen werden würden, nur weil am Karfreitag, so ihr Glaube, nicht gearbeitet werden darf. An den gesetzlichen Feiertagen muss deshalb nichts geändert werden.



Geschrieben von nicolai am 12.07.2016 um 23:41:

 

Zitat:
Original von Ramon
Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag, wer da arbeiten muss, bekommt seine Feiertagszulage, und die Sache ist erledigt.


Vielleicht in Deutschland; in Österreich ist der Karfreitag kein "gesetzlicher" Feiertag, ja mit Ausnahme der Angehörigen evangelischer "Glaubensrichtungen" für niemanden überhaupt ein Feiertag. Bei uns werdt gaunz normal bucklt am Koarfreitog... smile



Geschrieben von BlackWiddow am 16.07.2016 um 14:04:

 

Die Evangelischen haben frei.


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