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--- Haft für russischen Gotteslästerer? (http://forum.freidenkerin.at/forum/thread.php?threadid=4435)
Geschrieben von Hinz am 03.03.2016 um 12:52:
Haft für russischen Gotteslästerer?
http://religion.orf.at/stories/2760886/
Wenn die Nicht-Anerkennung der Existenz von Göttern bereits als Verletzung "religiöser Gefühle" oder "Herabwürdigung religiöser Lehren" gedeutet werden kann, müssen wir uns auch in Österreich warm anziehen.
Es gibt wahrscheinlich keinen Gott.
Gottheiten existieren als kulturelle Größen, als Dinge unserer Anschauung.
Geschrieben von Pallas Athene am 03.03.2016 um 14:25:
Verrückt! In so manchen Gegenden der Welt werden Menschen, die sagen, dass es keinen Gott gibt, als kriminell bis unzurechnungsfähig erklärt, inhaftiert oder gar in eine geschlossene Anstalt gesperrt. All jene Menschen, die behaupten „Es gibt einen Gott !“, laufen hingegen unbehelligt frei herum.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 03.03.2016 um 16:48:
Zitat: |
Original von ALO Atheist
Kann es für den ORF bezeichnend sein, die Meldung über Viktor Krasnow, dem in Russland eine Haftstrafe droht, weil er geschrieben hat: "Es gibt keinen Gott", auf seiner Website^3 unten in der Kategorie "Religion" und nicht oben in der Kategorie "Ausland" zu veröffentlichen? |
Was würde das über den ORF aussagen? Dass er Atheismus als Religionsthema betrachtet?
Nichts anderes macht der EU-Rat schon
seit über einem Jahrzehnt:^1
"
Der Begriff der Religion umfasst insbesondere theistische, nichttheistische und atheistische Glaubensüberzeugungen, die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an religiösen Riten im privaten oder öffentlichen Bereich, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, sonstige religiöse Betätigungen oder Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen Einzelner oder der Gemeinschaft, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind."
^1 Richtlinie 2004/83/EG des Rats der Europäischen Union, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0083:de:HTML
Geschrieben von ALO Atheist am 03.03.2016 um 16:57:
Was bitte hat Viktor Krasnow mit dieser Formulierung des EU-Rats zu tun, von der sich Atheisten und Atheistinnen auf das Schärfste distanzieren? Die Meldung über seine bevorstehende Inhaftierung gehört in die Weltnachrichten und nicht in der Kategorie "Religion" entsorgt.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 03.03.2016 um 17:01:
Das fragst du am besten die zuständige ORF-Redaktion. Oder wende dich bei Bedarf (auch) an die zuständige Aufsichtsbehörde ...
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 03.03.2016 um 17:14:
Zitat: |
Original von ALO Atheist
[...] Formulierung des EU-Rats [...], von der sich Atheisten und Atheistinnen auf das Schärfste distanzieren [...] |
Wenn, dann vermutlich eher ein paar im sicheren Lehnstuhl sitzende Atheisten und
nicht diejenigen verfolgten Atheisten, die überhaupt erst aufgrund
dieser EU-Norm den Status eines Asylberechtigten erhalten haben ...
Zum Beispiel:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20150318_L506_1423940_1_00/BVWGT_20150318_L506_1423940_1_00.html
Sollen die wieder in ihre keinen wirksamen Schutz vor Verfolgung, Folter oder Hinrichtung bietenden Herkunftsstaaten zurückkehren müssen?
Ich empfehle, das alles etwas weiter zu denken ...
Geschrieben von ALO Atheist am 03.03.2016 um 18:01:
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Ich empfehle, das alles etwas weiter zu denken ... |
Dann probieren wir es halt einmal.
Wenn jemand in seinem Land aufgrund seiner Weltanschauung verfolgt wird, man spricht hier von politischer Verfolgung, so hat er das Recht, in einem "sicheren" Land wie Österreich um Asyl anzusuchen. Asyl ist zu gewähren, wenn sich bei einem Überprüfungsverfahren herausstellt, dass diese Person tatsächlich aufgrund der eigenen Weltanschauung verfolgt wird.
Atheismus an sich von Seiten der EU als "religiöse Glaubensüberzeugung" abzuqualifizieren, ist so unnötig wie ein Kropf. Bei Atheisten und Atheistinnen, die vor Verfolgung fliehen und in einem "sicheren" Land um Asyl ansuchen, handelt es sich um politisch Verfolgte.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 03.03.2016 um 18:37:
Nicht umsonst gibt es so etwas wie Rechtsnormen, Rechtsprechung, und was weiß ich sonst noch alles ... Da geht's auch um Ansprüche rechtlicher Eindeutigkeit und im Endeffekt immer auch um eine rechtliche Verbindlichkeit, die weit über die Unverbindlichkeit privater Alltagssprache hinausgeht.
Manches ist komplexer, als es vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mag. Und das nicht immer nur zum Nachteil der Betroffenen!
Geschrieben von ALO Atheist am 03.03.2016 um 18:46:
Dass dir diese Richtlinie des Amtsblatts der Europäischen Union vom 29. April 2004 besonders schmeckt, liegt komplexerweise auf der Hand.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 03.03.2016 um 18:50:
Es gibt sachlich tragfähige Argumente, und es gibt persönliche Unterstellungen. Zwischen beiden besteht ein gewisser Unterschied. Auch darin, wie souverän sie auf mich wirken.
Und vor dem Kultusamt wird dieser Unterschied vermutlich auch zum Unterschied zwischen "rechtlich erfolgreich" und "rechtlich erfolglos" beitragen.
Geschrieben von ALO Atheist am 03.03.2016 um 18:56:
Noch halte ich dich nicht für eine Person mit multipler Persönlichkeitsstörung.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 03.03.2016 um 19:12:
Zitat: |
Original von ALO Atheist
Noch halte ich dich nicht für eine Person mit multipler Persönlichkeitsstörung. |
Noch hat sich hier niemand als eine Person mit persönlicher Psychiatrieerfahrung bezeichnet.
Back to topic, please!!!
Kleiner Hinweis à la Miranda:
Topic = "Haft für russischen Gotteslästerer?"
Geschrieben von ALO Atheist am 03.03.2016 um 19:31:
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Noch hat sich hier niemand als eine Person mit persönlicher Psychiatrieerfahrung bezeichnet.
|
Die Tatsache, dass es Personen mit multipler Persönlichkeitsstörung gibt, gehört bitte schon zur Allgemeinbildung. Darüber brauchen wir nicht diskutieren. Da kann jetzt einer die Augen rollen, wie er mag.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 03.03.2016 um 22:28:
Inwiefern könnte es sinnvoll sein, derzeit in Russland öffentlich wahrnehmbar etwas zu tun, was russische Gerichte als Verstoß gegen das geltende russische Blasphemiegesetz betrachten und verurteilen?
Geschrieben von ALO Atheist am 04.03.2016 um 10:24:
Zitat: |
Original von Der Brunnen ohne Krug
Es gibt sachlich tragfähige Argumente, und es gibt persönliche Unterstellungen. Zwischen beiden besteht ein gewisser Unterschied. |
Möchtest du meine Aussage, dass dir diese Richtlinie des Amtsblatts der Europäischen Union vom 29. April 2004 besonders schmeckt, wirklich als "Unterstellung" bezeichnen?
Geschrieben von ALO Atheist am 04.03.2016 um 12:32:
Wenn es gut gemacht ist, ist nichts dagegen zu sagen. Pussy Riot und andere denken sich schon etwas aus.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 04.03.2016 um 12:50:
Ich hielte es für verantwortungslos, andere Atheistinnen und Atheisten (die vielleicht auch nicht immer unbedingt gleich die besten juristischen Kenntnisse und Beziehungen haben) in so etwas "hineinzureiten", wenn schon absehbar ist, dass der Staat mit langjähriger Strafhaft - unter russischen Bedingungen! - darauf reagieren wird.
Geschrieben von ALO Atheist am 04.03.2016 um 12:53:
Dann schreib ihnen einen Brief. Der geborene Revolutionär bist du nicht.
Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 04.03.2016 um 14:18:
Zitat: |
Original von ALO Atheist
Der geborene Revolutionär bist du nicht.
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Wie gesagt, bleiben wir sachlich und nicht ad personam. Ich behaupte ja auch nicht, dass du der geborene Visionär bist (ok, das ist jetzt - naja, wie auch immer ...
).
Ich finde es wichtiger, dass gute/richtige Dinge auch wirklich erreicht werden, als dass sich irgendwer in irgendeinen "Krawall" verstrickt, bei dem dann nichts nachhaltig Positives herauskommt. Aber das ist vielleicht auch ein Teil der Begründung dafür, warum ich die ARG gut finde und du nicht ...
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