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Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 28.12.2015 um 18:14:

  Kind obduziert: Kein Schmerzengeld

"Oberster Gerichtshof urteilt: Wunsch nach Entwicklung der Medizin darf Recht auf Religionsausübung beschränken [...] Der Wert der Obduktion ergebe sich schon daraus, dass der Arzt so die von ihm gestellte Diagnose und Therapie überprüfen könne. Der Wunsch nach einer Entwicklung der Medizin erfülle im Interesse der Gesundheit einen wichtigen Zweck und dürfe somit das Recht auf Religionsausübung beschränken, erklärte der OGH (5 Ob 26/15g)."^1

Ein interessantes OGH-Urteil. Anscheinend war das vorher nicht ganz klar...

^1 http://derstandard.at/2000028195060/Kind-obduziert-Muslimische-Mutter-erhaelt-kein-Schmerzengeld



Geschrieben von Sokrates A. Theophilos am 28.12.2015 um 23:05:

  RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld

Recht so!!!!



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 28.12.2015 um 23:12:

  RE: Kind obduziert: Kein Schmerzengeld

dafuer



Geschrieben von Ramon am 29.12.2015 um 08:04:

 

Genfer Ärztegelöbnis:
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich: mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre."


Das mag ja wissenschaftlich und rechtlich irgendwie legitimiert werden können, aber Ärzte sind diese Leute nicht mehr.



Geschrieben von Sokrates A. Theophilos am 29.12.2015 um 10:04:

 

Zitat:
Original von Ramon
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.

Warum? Sie haben sich genau daran gehalten!



Geschrieben von Ramon am 29.12.2015 um 10:10:

 

Zitat:
Original von Sokrates A. Theophilos
Zitat:
Original von Ramon
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.

Warum? Sie haben sich genau daran gehalten!


Wo war noch gleich die Menschlichkeit, die Würde und die Ehre, als es um die Mutter des Kindes ging?



Geschrieben von Sokrates A. Theophilos am 29.12.2015 um 10:26:

 

Unterhalb des obersten Gebots



Geschrieben von Ramon am 29.12.2015 um 11:17:

 

Zitat:
Original von Sokrates A. Theophilos
Unterhalb des obersten Gebots


Da ich nicht sehe, dass es einen medizinischen Grund gab, oder Du hier einen anführen könntest, der über den Rechten der Mutter stehen könnte, hoffe ich, dass sich die Mutter und ihre Anwälte an die nächsthöhere Instanz wenden.

....im "öffentlichen" und "wissenschaftlichen" Interesse. lachmitot



Geschrieben von Ramon am 29.12.2015 um 11:26:

 

Zitat:
Original von Sokrates A. Theophilos
Zitat:
Original von Ramon
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.

Warum? Sie haben sich genau daran gehalten!


Das Kind ist tot, und die Mutter, die womöglich auch noch als Patientin betrachtet werden könnte, hat sich gegen die Obduktion ausgesprochen. Für den behandelnden Arzt muss die Sache dann klar sein.



Geschrieben von Sokrates A. Theophilos am 29.12.2015 um 17:37:

 

Der OGH ist die oberste Instanz in Österreich.

Laut Artikel war es eine seltene und schlecht erforschte Krankheit, weshalb das öffentlichen und wissenschaftliche Interesse begründet wurde. Auf Basis dieser wenigen Informationen halte ich den Entscheid beider Gerichte der höheren Instanzen OLG + OGH für gerechtfertigt.

Dies stellt, so weit ich das herauslesen kann, kein Freibrief für ALLE Obduktionsfetischisten dar.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 29.12.2015 um 18:31:

 

Genau so sehe ich das auch.



Geschrieben von Ramon am 29.12.2015 um 18:59:

 

Zitat:
Original von Sokrates A. Theophilos
Der OGH ist die oberste Instanz in Österreich.

Laut Artikel war es eine seltene und schlecht erforschte Krankheit, weshalb das öffentlichen und wissenschaftliche Interesse begründet wurde. Auf Basis dieser wenigen Informationen halte ich den Entscheid beider Gerichte der höheren Instanzen OLG + OGH für gerechtfertigt.

Dies stellt, so weit ich das herauslesen kann, kein Freibrief für ALLE Obduktionsfetischisten dar.


Österreichische Gerichte sind nicht die höchste Instanz, wenn es um Rechtsfragen geht.
Und das Kind mag an einer seltenen und schlecht erforschten Krankheit gestorben sein, aber davon abgesehen, dass sehr viele Menschen an "schlecht erforschten Krankheiten" (fast alle Krankheiten, an denen Menschen leiden und sterben, kann man als schlecht erforscht hinstellen) sterben, reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 29.12.2015 um 19:25:

 

Zitat:
Original von Ramon
[...] reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen.

Und wie begründest du diese Ansicht inhaltlich und rechtlich (nach in Österreich geltendem Recht)?



Geschrieben von Ramon am 29.12.2015 um 20:19:

 

Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Zitat:
Original von Ramon
[...] reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen.

Und wie begründest du diese Ansicht inhaltlich und rechtlich (nach in Österreich geltendem Recht)?


"Eine Obduktion ist generell auch gegen den Willen der Mutter möglich, wenn ein guter Grund dafür vorliegt. Einen solchen konnte das Landesgericht Feldkirch allerdings nicht erblicken."

Ich nehme mal stark an, dass das Landesgericht Feldkirch schon auch geltendes Recht angewandt hat. Und womöglich war sogar noch eine Dosis Empathie mit dabei.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 29.12.2015 um 20:28:

 

Da solltest du jetzt aber schon eine Begründung bieten, die stärker ist als die vom OGH formulierte.



Geschrieben von Sokrates A. Theophilos am 29.12.2015 um 20:59:

 

Zitat:
Original von Ramon
Österreichische Gerichte sind nicht die höchste Instanz, wenn es um Rechtsfragen geht.

Danke, ist mir bewusst, weshalb ich den Begriff höchste Instanz ausdrücklich mit in Österreich eingeschränkt habe.

Zitat:
Original von Ramon
Und das Kind mag an einer seltenen und schlecht erforschten Krankheit gestorben sein, aber davon abgesehen.....reicht dieser Umstand sicherlich nicht aus, um hier öffentliches oder wissenschaftliches Interesse über das Entscheidungsrecht der Eltern zu stellen.

Eigentlich als andere Meinung akzeptabel, nur das sicherlich stört. Entweder du relativiert dieses sicherlich, oder du solltest in der Lage sein, eine unumstrittene Argumentation anzuführen, was ich mir sehr schwer vorstelle bei einer ethischen Frage.



Geschrieben von nicolai am 30.12.2015 um 00:46:

 

Zitat:
Original von Ramon
und die Mutter, die womöglich auch noch als Patientin betrachtet werden könnte,

...wohl kaum; ganz im Gegensatz zu eventuellen zukünftig an besagter Krankheit leidenden Personen.
Zitat:
Original von Ramon hat sich gegen die Obduktion ausgesprochen. Für den behandelnden Arzt muss die Sache dann klar sein.

Interessante Ansicht; wenn sich also ein "Zeuge Jehovas" gegen eine Bluttransfusion ausspricht, oder ein orthodoxer Jude für eine Zirkumcision seines Kindes, dann hat also für den "behandelnden Arzt" die "Sache ebenso klar zu sein", oder wie seh´ ich das ?
Wo ist Dein Problem ?
Ich unterstelle hier einmal ganz unverfroren, daß es bei der ganzen Sache nicht um "Pietät" gegangen ist, sondern ganz trivial darum, Gelder aus dem Tod des Jungen zu lukrieren.
Und daß OLG und OGH nicht einfach spaßeshalber als "höhere Instanzen" gewichtet sind (im Gegensatz zum erstinstanzlichen LG), sondern aufgrund ausgewiesener Kompetenz.



Geschrieben von Ramon am 30.12.2015 um 11:30:

 

Zitat:
Original von nicolai
Zitat:
Original von Ramon
und die Mutter, die womöglich auch noch als Patientin betrachtet werden könnte,

...wohl kaum; ganz im Gegensatz zu eventuellen zukünftig an besagter Krankheit leidenden Personen.
Zitat:
Original von Ramon hat sich gegen die Obduktion ausgesprochen. Für den behandelnden Arzt muss die Sache dann klar sein.

Interessante Ansicht; wenn sich also ein "Zeuge Jehovas" gegen eine Bluttransfusion ausspricht, oder ein orthodoxer Jude für eine Zirkumcision seines Kindes, dann hat also für den "behandelnden Arzt" die "Sache ebenso klar zu sein", oder wie seh´ ich das ?
Wo ist Dein Problem ?
Ich unterstelle hier einmal ganz unverfroren, daß es bei der ganzen Sache nicht um "Pietät" gegangen ist, sondern ganz trivial darum, Gelder aus dem Tod des Jungen zu lukrieren.
Und daß OLG und OGH nicht einfach spaßeshalber als "höhere Instanzen" gewichtet sind (im Gegensatz zum erstinstanzlichen LG), sondern aufgrund ausgewiesener Kompetenz.


Sorry, aber da fast alle Menschen an irgendetwas leiden, bevor sie streben, und man schlussendlich nie sagen kann, ob durch eine Obduktion nicht irgendwelche zukünftigen Leiden zu verhindern wären, verlange ich, dass jede Leiche obduziert wird. Wer die Kosten, auch für das zusätzliche Personal, zu übernehmen hat, muss noch geklärt werden. Der Vergleich mit den Zeugen Jehovas hinkt schon allein deswegen, weil die Mutter ja keine Behandlung oder Therapie verweigert hat, sondern sich allein gegen die Obduktion ihres toten Kindes ausgesprochen hat. Und ich unterstelle mal, auch einfach so, dass Ärzte, die in Erster Instanz scheitern, keinerlei Charakter oder Empathie besitzen, wenn sie eine Mutter, deren Kind gestorben ist, vor Gericht zehren. Ob man mit solchen Charaktereigenschaften überhaupt Arzt werden sollte, darf angezweifelt werden. Aber womöglich hätte die Mutter auch einfach nur nicht Muslimin sein sollen, und stattdessen als aufgeklärte und emanzipierte Frau auftreten müssen, die sich, was die besagte Entscheidung anbelangt, nicht bevormunden lassen will, dann würde das (gerichtliche) Urteil womöglich anders ausgefallen sein.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 30.12.2015 um 11:49:

 

Das, was du hier schreibst, wird der Entscheidung des OGH meines Erachtens nicht gerecht. Zitat aus der Entscheidung: "Die von der Revisionswerberin relevierte Rechtsfrage lässt sich somit unmittelbar aufgrund des Gesetzes und seiner Materialien zweifelsfrei lösen."^1

^1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20150925_OGH0002_0050OB00026_15G0000_000/JJT_20150925_OGH0002_0050OB00026_15G0000_000.html



Geschrieben von nicolai am 30.12.2015 um 12:26:

 

Zitat:
Original von Ramon
Und ich unterstelle mal, auch einfach so, dass Ärzte, die in Erster Instanz scheitern, keinerlei Charakter oder Empathie besitzen, wenn sie eine Mutter, deren Kind gestorben ist, vor Gericht zehren. Ob man mit solchen Charaktereigenschaften überhaupt Arzt werden sollte, darf angezweifelt werden.


Ich fürchte, Du verwechselst hier etwas : nicht die Ärzte haben den Rechtsstreit begonnen, sondern die Angehörigen des Kindes; wobei sie sich offenbar nicht auf "Pietät" oder Vergelichbares beriefen, sondern auf ihre "Religion".
Und es ist unerheblich, welcher Profession jemand nachgeht, der sich im Recht wähnt, wenn er eine weitere juridische Instanz mit der Klärung betraut; ebenso wie es unerheblich ist, ob ein Kläger oder Beklagter Muslim/Muslima ist oder nicht.
Zumindest im Rechtsstaat Österreich ist dies so, daß dies offenbar im angeblichen Rechtsstaat Deutschland anders gehandhabt zu werden pflegt ist bedauerlich, aber in Österreich nicht von Belang.

Eine gründliche und sorgfältige Lektüre der OGH-Entscheidung sollte dazu beitragen, die Tatsachen korrekt zu sehen und sie auch zu verstehen.


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