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Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 22.06.2015 um 16:33:

  Das Kultusamt wartet schon auf die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich"

Anstandsregeln im Islam

Aus der Broschüre "Anstandsregeln im Islam" des Islamischen Zentrums Wien, angeboten bei der "Langen Nacht der Moscheen 2015":

"Der Islam bestimmt einige Verhaltensregeln und spornt die Menschen dazu an, sie zu beachten, damit ihre Persönlichkeit vervollkommnet wird. [...]

Anstandsregeln des Begrüßens
Der Islam empfiehlt, den islamischen Friedensgruß unter den Menschen zu verbereiten, weil das Liebe und Vertrauen unter den Menschen aufbaut. [...]

Anstandsregeln beim Essen
Bevor der Mensch mit dem Essen beginnt, sagt er: Bismil lahir rahmani rahim = Im Namen Allahs des Barmherzigen, des Allerbarmers.
Nach dem Essen spricht er: alhamdulillah = Gott sei Dank. Er isst mit der rechten Hand und von dem, was am Tisch ihm am nächsten steht.
Man darf das Essen auf keinen Fall rügen, egal wie es ist. Abu Huraira r.a. berichtete: 'Dass der Gesandte Allahs niemals ein Essen rügte, wenn ihm das Essen schmeckte, so aß er davon, wenn es ihm nicht schmeckte, so ließ er es stehen.' (Buchari)"

Ich wüsste gerne, ob Friedensreich beobachtet hat, dass diese Anstandsregeln als voll und ganz verbindlich eingeschätzt werden.



Geschrieben von BlackWiddow am 23.06.2015 um 13:03:

 

Und bei der Sitzposition am WC darf dein Hinterteil niemals Richtung Mekka zeigen - kein Scherz.



Geschrieben von marven am 23.06.2015 um 13:04:

 

Ob es da einen Kontrolleur gibt?



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 15:09:

 

"Ob es da einen Kontrolleur gibt?"

Aus der Broschüre "Was ist Islam? Einblicke in eine Weltreligion" des Islamischen Zentrums Wiens, angeboten bei der "Langen Nacht der Moscheen 2015":

"Wer ist Allah?
[...]
Muslime glauben, dass es nur einen Gott gibt, Dem nichts und niemand gleicht, Der ewig ist und Der keinen Partner sowie weder Eltern noch Kinder hat. [...] Er weiß über alles Bescheid, selbst über unsere geheimsten Gedanken. Nur Er allein ist anbetungswürdig. Zu Ihm werden wir nach unserem Tode zurückkehren und über unsere Taten Rechenschaft ablegen müssen. Der Glaube an den Einzigen Gott gehört nach islamischem Verständnis zur natürlichen Veranlagung des Menschen."

Das klingt danach, dass es nach islamischem Verständnis zumindest grundsätzlich für unsere Taten "einen Kontrolleur gibt".



Geschrieben von marven am 23.06.2015 um 16:52:

 

So ein Spanner.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 17:42:

 

Möglicherweise magst du dich ja fragen, ob du im Sinne des oben Zitierten deiner "natürlichen Veranlagung" gerecht zu werden vermagst...



Geschrieben von ALO Atheist am 23.06.2015 um 18:15:

 

Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
"Der Glaube an den Einzigen Gott gehört nach islamischem Verständnis zur natürlichen Veranlagung des Menschen."

"Allah", der "Einzige Gott", wurde nach islamischem Verständnis nicht von Menschen erschaffen. Wie geht die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" damit um?

Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Möglicherweise magst du dich ja fragen, ob du im Sinne des oben Zitierten deiner "natürlichen Veranlagung" gerecht zu werden vermagst...

Wieso fragst du das einen Nicht-Muslim wie marven? Frag dich das im Namen deiner "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" doch selbst.

Die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" dürfte allein schon wegen des Gotteslästerungsparagraphen bzw. Blasphemieparagraphen als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft nicht genehmigt bzw. anerkannt werden, da sie in den Statuten die Auffassung vertritt, "dass nicht Gottheiten uns Menschen erschaffen haben, sondern dass jeweils Menschen ihre Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) erschaffen haben beziehungsweise erschaffen, sodass alle diese Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) letztlich immer nur als jeweils von Menschen erschaffene Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) existieren".^1

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist geschützt, nicht aber das Recht, als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden.


^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/statuten



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 19:45:

 

Zitat:
Original von ALO Atheist
Die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" dürfte allein schon wegen des Gotteslästerungsparagraphen bzw. Blasphemieparagraphen als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft nicht genehmigt bzw. anerkannt werden, da sie in den Statuten die Auffassung vertritt, "dass nicht Gottheiten uns Menschen erschaffen haben, sondern dass jeweils Menschen ihre Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) erschaffen haben beziehungsweise erschaffen, sodass alle diese Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) letztlich immer nur als jeweils von Menschen erschaffene Gottheiten (und ihre Geschichten und so weiter) existieren".

Wenn du das, was du hier gerade geschrieben hast, auch wirklich ernst meinst (und ich wüsste jetzt nicht, warum ich das nicht annehmen sollte), dann offenbarst du damit, dass du vom derzeit geltenden Straf- und Religionsrecht herzlich wenig verstehst. Um hier etwas realistisch einschätzen zu können ist vielleicht ein wenig mehr erforderlich als eine bloß oberflächliche Kenntnis von Gesetzestexten...

Das ist jetzt nicht gegen dich ad personam gerichtet sondern soll dich nur darauf hinweisen, dass manches - gerade im Bereich von Religion - komplexer sein könnte, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Auch rechtlich.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 20:02:

 

Zitat:
Original von ALO Atheist
Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Möglicherweise magst du dich ja fragen, ob du im Sinne des oben Zitierten deiner "natürlichen Veranlagung" gerecht zu werden vermagst...

Wieso fragst du das einen Nicht-Muslim wie marven? Frag dich das im Namen deiner "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" doch selbst.

Ich habe doch gar nicht gefragt. Mein Satz ist ganz klar ein Aussagesatz und kein Fragesatz. Lies bitte etwas genauer...



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 20:14:

 

Zitat:
Original von ALO Atheist
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist geschützt, nicht aber das Recht, als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden.

Deine zweite Behauptung ist einfach falsch. Es gibt sehr wohl ein Recht darauf, bei Erfüllung aller Voraussetzungen "als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden" (wobei es hier noch nicht um die gesetzliche Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz geht).



Geschrieben von ALO Atheist am 23.06.2015 um 20:14:

 

Jaja, komplexer, ganz genau. War dir das jetzt unangenehm, was ich geschrieben habe?

Du meinst offenbar ernsthaft, dass deine "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich", welche gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften die Auffassung vertritt, dass deren "Gottheiten" von Menschen erschaffen wurden, keine Gotteslästerung betreibe, aber als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden hätte, um dann im nächsten Schritt gleich die Anerkennung als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft anstreben zu können? Glaubt die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" vielleicht, das Kultusamt lässt sich alles bieten und gefallen?

Bisher hat die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich", und das sind schon um die sechs Jahre - so kurz ist das nicht -, gar nichts erreicht, aber ich wünsche der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" alles Gute - warum auch nicht.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 20:21:

 

"War dir das jetzt unangenehm, was ich geschrieben habe?" Naja, so "unangenehm" wie rechtlicher Blödsinn eben manchmal sein kann, wenn ihn auch Uninformierte lesen können...



Geschrieben von ALO Atheist am 23.06.2015 um 20:21:

 

Jaja, das war kein als Aussagesatz getarnter Fragesatz Kopfpatsch



Geschrieben von ALO Atheist am 23.06.2015 um 20:23:

 

Bitte darum. Geht doch endlich zum Kultusamt!



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 20:24:

 

"Geht doch endlich zum Kultusamt!" Gerne, ich freu mich echt schon drauf! Dazu fehlen aber derzeit halt noch 50 Mitglieder (lt. Website).



Geschrieben von ALO Atheist am 23.06.2015 um 20:24:

 

Beim Blödsinn-Schreiben kann dir aber keiner das Wasser reichen.

Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
"War dir das jetzt unangenehm, was ich geschrieben habe?" Naja, so "unangenehm" wie rechtlicher Blödsinn eben manchmal sein kann, wenn ihn auch Uninformierte lesen können...

Möchtest du von der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" jetzt ernsthaft österreichische Gesetze als "rechtlichen Blödsinn" hinstellen?



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 20:56:

 

Zitat:
Original von ALO Atheist
Beim Blödsinn-Schreiben kann dir aber keiner das Wasser reichen.

Wo, bitte, habe ich in diesem Zusammenhang hier einen Blödsinn geschrieben?
Denker



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.06.2015 um 23:11:

 

Zitat:
Original von ALO Atheist
Glaubt die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" vielleicht, das Kultusamt lässt sich alles bieten und gefallen?

Ich habe keinen Hinweis darauf, dass die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" derartiges glaubt. Was bringt dich denn auf die Idee, die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" könnte allen Ernstes derartiges glauben?



Geschrieben von ALO Atheist am 23.06.2015 um 23:41:

 

Geh' endlich mit deiner "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" zum Kultusamt und erzähl' nicht noch einmal, du hättest nach sechs Jahren immer noch keine 300 Gratis-Mitglieder ohne behördliche Begutachtung beisammen. Ich möchte nicht ausfällig werden, aber wen interessiert diese "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich", selbst wenn sie irgendwann anerkannt werden sollte.

Allerdings: Bei einer staatlichen Anerkennung der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" fällt der § 188 StGB. Gratulation, wenn das Euer Ziel sein sollte!



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.06.2015 um 11:03:

 

Merkst du, wie du immer dann, wenn die Schwäche deines eigenen argumentativen Standpunkts offenkundig wird, merkbar unwirscher wirst? Magst du nicht lieber stärkere Argumente für deinen Standpunkt suchen und präsentieren, oder dich halt aus dem Thread ausklinken, anstatt dich der Gefahr auszusetzen, "ausfällig" zu werden? Vermutlich magst du das jetzt gar nicht hören, aber ich appelliere halt einfach mal an deine Vernunft. Ein "Forum für Freidenker, Atheisten, Humanisten & Co." sollte doch - gerade auch bei Religionsthemen! - Wert auf sehr sachliche Diskussionen legen, oder bist du da anderer Ansicht?
Denker


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