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Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 18.08.2015 um 14:59:

  RE: Schulpflichtfach "Ethik"

Zitat:
Original von ALO Atheist
Schon. Aber da ein Religionslehrer kein Schul-Pflichtfach unterrichtet, Schüler können sich vom Religionsunterricht abmelden, kann ein Religionslehrer für ein Schul-Pflichtfach "Ethik" nicht in Frage kommen, es sei denn, er kann ein Lehramtsstudium bestehend aus zwei Pflichtfächern vorweisen, von denen eines aus PP besteht.

Es gibt in Österreich Menschen, die ohne irgendein abgeschlossenes Studium - ganz zu schweigen von einem abgeschlossenen Lehramtsstudium - bereits seit mehreren Jahren sehr erfolgreich an Gymnasien unterrichten, und zwar inklusive Matura-Klassen. Warum sollten es die "einfacher" haben als ein Religionslehrer?
Denker



Geschrieben von ALO Atheist am 18.08.2015 um 15:08:

  RE: Schulpflichtfach "Ethik"

Ein Religionslehrer unterrichtet kein Pflichtfach.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 22.08.2015 um 10:11:

 

Ich habe irgendwie den Eindruck, dass eine "Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen" ein Thema sein könnte, über das auch im nächsten Jahr auch unter Atheist/inn/en unterschiedlich gedacht werden wird.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 28.09.2015 um 10:54:

  RE: Schulpflichtfach "Ethik"

Aber geh - Religion ist meines Wissens für alle, die einer Religionsgemeinschaft, die Religionsunterricht anbietet, angehören und nicht vom Religionsunterricht abgemeldet sind, ein Pflichtfach.



Geschrieben von ALO Atheist am 29.09.2015 um 16:39:

 

Weil man sich von einem Pflichtgegenstand abmelden kann Kopfpatsch



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 29.09.2015 um 18:52:

 

Zitat:
Original von ALO Atheist
Weil man sich von einem Pflichtgegenstand abmelden kann Kopfpatsch

Na klar kann man sich in Österreich - unter bestimmten Voraussetzungen - von einem Pflichtfach abmelden. Lachen

Du kannst die Richtigkeit meiner Aussage - auch in diesem Fall - sehr leicht nachprüfen. Überleg dir dazu einfach mal, ob du ebenfalls zu meiner Schlussfolgerung kommst:

1) Prämisse 1: Religion ist für manche Schülerinnen und Schüler ein Pflichtgegenstand.^1
2) Prämisse 2: Vom Religionsunterricht kann man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden.^1

3) Schlussfolgerung: Es gibt mindestens einen Pflichtgegenstand, von dem man sich - unter bestimmten Voraussetzungen - abmelden kann.

^1 https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Österreich



Geschrieben von ALO Atheist am 30.09.2015 um 17:01:

 

Das habe ich nicht bestritten. Ich habe gesagt, dass ein Religionslehrer keinen Pflichtgegenstand unterrichtet - natürlich im Sinne von für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und ohne Möglichkeit der Abmeldung.

Zitat: "Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann in den ersten fünf (laut Rundschreiben des BMBWK Nr 5/2007) Kalendertagen eines Schuljahres erfolgen, durch die Eltern des Schülers bis zum 14. Lebensjahr, danach durch den Schüler selbst. Der Besuch des Unterrichtes einer anderen Religion ist für die Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, untersagt."^1

Es ist also möglich, dass in einer Klasse überhaupt kein Religionsunterricht stattfindet.

^1 http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_%C3%96sterreich



Geschrieben von BlackWiddow am 30.09.2015 um 17:53:

 

In der UNESCO-Schule Hegelgasse gibt es nur Ethikunterricht, wie mir eine Mutter heute berichtet hat.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 30.09.2015 um 22:15:

 

Du hast geschrieben:

Zitat:
Original von ALO Atheist
Ein Religionslehrer unterrichtet kein Pflichtfach.

Das ist - in dieser allgemeinen Formulierung - meiner Einschätzung nach nicht der Fall.


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