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Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 17.05.2015 um 13:20:

  Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen

Wie ist eine volle Gleichberechtigung von Atheistinnen und Atheisten, die das wollen, mit Mitgliedern etablierter Religionen in Österreich - realistisch betrachtet!!! - rascher zu erreichen?

a) Durch die Änderung bestehender (z.B. religionsrechtlicher) gesetzlicher Regelungen (z.B. durch parlamentarische Gesetzesbeschlüsse, Volksabstimmung,...)?
oder
b) Durch eine Gleichberechtigung auf der Grundlage bereits bestehender Gesetze und Verpflichtungen des Staates?

Ich halte "b" für eine zutreffende Antwort. Was meint ihr?



Geschrieben von ALO Atheist am 22.05.2015 um 21:59:

  RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen

Zitat http://forum.freidenkerin.at/forum/thread.php?threadid=4112#post48477

Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Zitat:
Original von ALO Atheist
Mit Atheistinnen und Atheisten wird man keinen wie auch immer gearteten Religionskrieg führen oder anfachen können.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich habe eher den Eindruck, dass manche Atheistinnen und Atheisten in Österreich durchaus versuchen, ganz generell "gegen Religion" aufzutreten wo sie nur können. Das tut die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" eben nicht, sie führt keinen "Religionskrieg"; zumindest liegen mir keine Hinweise darauf vor, dass sie so einen führt...

Die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" übt seit jeher überhaupt keine Religionskritik.

Die Frage der Threaderöffnung lässt sich schnellstens beantworten. Wenn die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft werden und damit einen Kniefall vor Religionsprivilegien hinlegen möchte, so soll sie dies tun. Die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" wird immer nur für ihre eigenen Mitglieder das Wort führen können.

Dass bei der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" nichts weitergeht und sie kaum neue Gratis-Mitglieder dazubekommt, zeigt, dass Atheistinnen und Atheisten in der Regel ganz anders ticken als die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich", welche Religionsprivilegien einzuzementieren sucht.

Im Übrigen führen Atheistinnen und Atheisten keinen wie auch immer gearteten "Religionskrieg", und das nicht nur deshalb, weil Atheismus keine Religion ist, sondern auch deshalb, weil bei Atheistinnen und Atheisten die Menschenrechte im Vordergrund stehen einschließlich des Rechts, frei von Religion leben zu können, da Religion Privatsache zu sein hat.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.05.2015 um 00:52:

  RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen

Zitat:
Original von ALO Atheist
Dass bei der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" nichts weitergeht und sie kaum neue Gratis-Mitglieder dazubekommt, zeigt, dass Atheistinnen und Atheisten in der Regel ganz anders ticken als die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich", welche Religionsprivilegien einzuzementieren sucht.

Auch wenn das Wachstum nicht so rasch voranschreitet, wie du es dir vielleicht in Albträumen erträumen magst, sieht sich die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" derzeit doch immerhin offenkundig in der Lage, auf ihrer Website zu schreiben: "Nach unserem Kenntnisstand sind wir derzeit bereits die mitgliederstärkste atheistische Organisation in Österreich."^1 Wer kann das sonst noch von sich behaupten?

Hat deine Einschätzung, dass die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" - wie du schreibst - "Religionsprivilegien einzuzementieren sucht", auch eine sachliche Grundlage?

Auf der Website der "Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich" lese ich nämlich - genauer betrachtet - etwas ganz anderes:
"Eine Gleichberechtigung setzt gleiche Rechte voraus, sie setzt keine Privilegien voraus. Anerkannte Religionsgesellschaften könnten auch ohne rechtliche Sonderstellung/Privilegien anerkannte Religionsgesellschaften sein."^1
Und ebenso:
"Es ist nicht ausgeschlossen, dass unsere (angestrebte) Gleichberechtigung mit den derzeit staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften (und danach mit den derzeit gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften) einigen politisch ausreichend einflussreichen Menschen so unangenehm sein könnte, dass sie lieber eine Reduzierung der rechtlichen Sonderstellung/Privilegierung von staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften (und danach von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften) in die Wege leiten als ertragen zu müssen, dass auch wir als “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” diese rechtliche Sonderstellung/Privilegierung ungeschmälert genießen können."^1

^1 http://atheistische-religionsgesellschaft.at/faq/



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 23.05.2015 um 00:57:

  RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen

Zitat:
Original von ALO Atheist
Die Frage der Threaderöffnung lässt sich schnellstens beantworten.

Lautet deine Antwort so wie meine, nämlich "b"?



Geschrieben von ALO Atheist am 23.05.2015 um 01:25:

Pfeil Religionsprivilegien versus Atheismus

Das ist doch reines Wunschdenken, dass die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" irgendwelche Religionsprivilegien reduzieren könnte.

In etwaigen "Albträumen" kommt die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" ganz bestimmt nicht vor. Außerdem wünsche ich Euch vollen Erfolg, wie du weißt.

Die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" als "mitgliederstärkste atheistische Organisation in Österreich"? Zwischen religionsfreiem Atheismus und religiösem Atheismus ist ein gewaltiger Unterschied.



Geschrieben von ALO Atheist am 23.05.2015 um 02:01:

  RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen

Wer A sagt, muss nicht B sagen.



Geschrieben von Ramon am 23.05.2015 um 19:11:

 

Man sollte nicht über die Gleichberechtigung der Atheisten schreiben, wenn man eigentlich nur an der eigenen Vereinigung interessiert ist.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 01:09:

 

Falls du mich meinst: Ich bin sehr wohl an einer "Gleichberechtigung der Atheisten" interessiert. Lies vielleicht, falls du da anderer Ansicht bist, meine Eingangsfrage noch etwas genauer. Wie steht's da mit dir? Bist du auch daran interessiert?



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 01:12:

  RE: Gleichberechtigung von Atheist/inn/en mit Mitgliedern etablierter Religionen

Zitat:
Original von ALO Atheist
Wer A sagt, muss nicht B sagen.

Das sehe ich - wie Bertolt Brecht - auch so. Dennoch bleibt die Frage, ob deine Antwort "b" lautet. Tut sie das?



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 01:14:

  RE: Religionsprivilegien versus Atheismus

Zitat:
Original von ALO Atheist
Das ist doch reines Wunschdenken, dass die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" irgendwelche Religionsprivilegien reduzieren könnte.

Lies und nimm die Dinge doch bitte einmal genau.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 01:23:

  RE: Religionsprivilegien versus Atheismus

"Zwischen religionsfreiem Atheismus und religiösem Atheismus ist ein gewaltiger Unterschied." Da rennst du bei mir offene Türen ein. Ich habe in diesem Forum hier immer schon die Einschätzung vertreten, dass Atheismus sicher kein monolithischer Block ist, und habe mehrfach vorgeschlagen, besser von durchaus unterschiedlichen Atheismen auszugehen.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 01:42:

  RE: Religionsprivilegien versus Atheismus

Zitat:
Original von ALO Atheist
Die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" als "mitgliederstärkste atheistische Organisation in Österreich"? Zwischen religionsfreiem Atheismus und religiösem Atheismus ist ein gewaltiger Unterschied.

Es scheint in Österreich derzeit keine einzige religionsfreie atheistische Organisation zu geben, die auch nur annähernd gleich viele Mitglieder wie oder mehr Mitglieder als die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" hat (lt. Website derzeit 245). Insofern passt das schon, oder?



Geschrieben von Ramon am 24.05.2015 um 09:17:

 

Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Falls du mich meinst: Ich bin sehr wohl an einer "Gleichberechtigung der Atheisten" interessiert. Lies vielleicht, falls du da anderer Ansicht bist, meine Eingangsfrage noch etwas genauer. Wie steht's da mit dir? Bist du auch daran interessiert?


Ich bin kein Atheist, und leide auch nicht an irgendwelchen Minderwertigkeitskomplexen.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 11:38:

 

Es freut mich für dich, dass du nicht leidest.



Geschrieben von Ramon am 24.05.2015 um 11:56:

 

Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Es freut mich für dich, dass du nicht leidest.


Deine atheistische Leidensgeschichte wird schon noch ihre Abnehmer finden.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 12:10:

 

Um die Unerreichbarkeit einer "Passio Ramonis" würde ich mir keine Sorgen machen...



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 18:49:

 

Zitat:
Original von Ramon
Zitat:
Original von Der Brunnen ohne Krug
Falls du mich meinst: Ich bin sehr wohl an einer "Gleichberechtigung der Atheisten" interessiert. Lies vielleicht, falls du da anderer Ansicht bist, meine Eingangsfrage noch etwas genauer. Wie steht's da mit dir? Bist du auch daran interessiert?


Ich bin kein Atheist [...].

Aber bist du an einer "Gleichberechtigung der Atheisten" interessiert? Man kann ja an einer Gleichberechtigung von XY interessiert sein, ohne selber XY zu sein...



Geschrieben von Ramon am 24.05.2015 um 19:12:

 

Wären Deine Atheisten nicht gleichberechtigt, so würde zumindest in Deutschland ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegen. Sollte sich also ein bundesdeutscher Atheist irgendwo, wo es um seine Grundrechte geht, benachteiligt oder entrechtet fühlen, dann kann er jederzeit seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und klagen. Ja, so profan und selbstverständlich ist das heute. Meine eigenen Ansichten, mögen sie sein, wie auch immer, spielen keine Rolle.



Geschrieben von Der Brunnen ohne Krug am 24.05.2015 um 19:18:

 

Die "Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich" ist, wie der Name schon andeutet, in Österreich tätig. In Österreich gilt österreichisches Recht. Dieses österreichische Recht unterscheidet sich vom deutschen Recht. Und zwar manchmal ganz erheblich.



Geschrieben von landlerin am 25.05.2015 um 10:36:

 

Religionen sollten sofort Privatsache sein und Religionsgemeinschaften dem Vereinsrecht unterliegen. Theistische und atheistische.
Landlerin


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