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Geschrieben von Markus Pichler am 30.11.2013 um 14:47:
dt. Bundesgerichtshof: Dschihad-Propaganda erlaubt
Nur ab der Planung ist der Dschihad strafbar. Aufruf und Propaganda ist legal.
"Wehret den Anfängen" hat in D noch nie funktioniert.
Geschrieben von Ramon am 30.11.2013 um 15:58:
Wenn man nur immer schon in vorhinein wüsste, was als Anfang zu gelten hat. Ein gutes Urteil.
Geschrieben von emporda am 11.01.2014 um 14:58:
RE: dt. Bundesgerichtshof: Dschihad-Propaganda erlaubt
Zitat: |
Original von Markus Pichler
Nur ab der Planung ist der Dschihad strafbar. Aufruf und Propaganda ist legal.
"Wehret den Anfängen" hat in D noch nie funktioniert. |
Da legen die Richter hiesige Masstäbe an, bei 75% Analphabetismus zählt das Wort. Lesen können nur wenige, die halten lieber den Mund um mit Familie sicher zu überleben
Anders als im römischen Weltreich bis etwa 400 n.C. ist für arabische Kulturen ab 650 n.C. Schreiben keine nützliche Fähigkeit. Bildung in Schulen und Bibliotheken sind den Beduinen vollkommen fremd, man kann Kamele zähen. Heute ist "Analphabet" für 1,2 Milliarden Musels eine Beleidigung aber wahr. Die Inzucht durch Heirat von gut 66% in der Großfamilie über 1300 Jahre Dauer degenerieren die 50-95% Analphabeten zu perfekten Idioten, früher tritt die als Tay-Sachs-Syndrom vererbte unheilbare schwere Intelligenzminderung häufig auf. In den Zeiten der Satelliten ziehen sich die Menschen ihre Märchen und Pornos per TV rein.
Auf den arabischen Märkten agieren heute wie einst viele Märchenerzähler und Schreiber als Dienstleister, die den Analphabeten eine bedrohliche Welt erklären und ihre Briefe schreiben. Der lokale Dialekt existiert vielfach nicht als Schriftsprache, Hocharabisch spricht fast niemand und Zeitungen lesen geht nicht. Das staatliche Fernsehen bietet zu 33% der Sendezeit Koran Lesungen, 33% Huldigung des gütigen liebenswerten erleuchteten Diktators mit seinem Clan krimineller Abzocker und 33% die Umdeutung des faschistoiden nationalen Elends als in der Welt führende Demokratie. Im Südsudan wird deswegen das Internet abgeschaltet, es bedroht die Macht der Idiotie..
Geschrieben von Grazer am 11.01.2014 um 15:37:
RE: dt. Bundesgerichtshof: Dschihad-Propaganda erlaubt
Eines meiner Lieblingszitate gilt in sehr vielen Bereichen: Politik, Kultur ....
Aber es scheint wie gemacht für den Islam: In einem Land, in dem die geistige Sonne tief steht, werfen auch Zwerge große Schatten.
Und deshalb ist man in diesen Staaten auch bestrebt die Sonne immer schön knapp über dem Horizont zu halten - wichtig: nur ja nicht zu hoch!
Geschrieben von Markus Pichler am 13.01.2014 um 05:19:
Zitat: |
Original von Ramon
Wenn man nur immer schon in vorhinein wüsste, was als Anfang zu gelten hat. Ein gutes Urteil. |
ist aber ein Drahtseilakt. Ähnlich wie die unendliche NPD-Verbots-Versuchs-Geschichte.
Geschrieben von emporda am 13.01.2014 um 13:24:
RE: dt. Bundesgerichtshof: Dschihad-Propaganda erlaubt
Zitat: |
Original von Grazer
Eines meiner Lieblingszitate gilt in sehr vielen Bereichen: Politik, Kultur ....
Aber es scheint wie gemacht für den Islam: In einem Land, in dem die geistige Sonne tief steht, werfen auch Zwerge große Schatten.
Und deshalb ist man in diesen Staaten auch bestrebt die Sonne immer schön knapp über dem Horizont zu halten - wichtig: nur ja nicht zu hoch! |
Schön gesagt
Zitat: |
http://www.welt.de/politik/ausland/article123722109/Das-Maedchen-das-nie-wi
eder-zur-Bombe-werden-will.html
Das Mädchen, das nie wieder zur Bombe werden will
Ein zehnjähriges afghanisches Mädchen wurde gerettet, kurz bevor sie zur Selbstmordattentäterin wurde. Nun will sie nicht mehr zu ihrer Familie zurück – denn die würde sie wieder in den Tod
Wenn die zehnjährige Spodschmai das Selbstmordattentat ausgeführt hätte, zu dem man sie zwingen wollte, dann hätte man im Westen vielleicht nur durch eine kleine Meldung davon erfahren. Aber das Mädchen funktionierte nicht als Bombe. Sie führte den Plan nicht aus, sie wurde entdeckt und nun scheint sie einen kleinen Aufstand zu wagen gegen die Strukturen, die Kinder zu Terroristen machen.
Das afghanische Mädchen, das nach eigener Aussage von seinem Bruder auf eine Selbstmordmission geschickt wurde, will Behördenangaben zufolge nicht mehr nach Hause zurückkehren. Spodschmai habe darum gebeten, "von der Regierung geschützt und an einen sicheren Ort geschickt zu werden", sagte ein Beamter des Innenministeriums in Kabul. Sie habe gesagt, "wenn sie nach Hause zu ihrem Vater geschickt würde, würde sie schikaniert und dazu aufgefordert, wieder zum Selbstmordattentäter zu werden". |
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